Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum (Single Euro Payments Area SEPA)

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Transkript:

Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum (Single Euro Payments Area SEPA) Deggingen, 18.09.2013 DZ BANK AG, Katja Eiberger, stv. Abteilungsdirektorin TxB

Übersicht Ziele und Beteiligte Der SEPA-Raum Zeitplan Neuerungen im Überblick IBAN und BIC SEPA-Zahlungsverkehrs-Instrumente Europäische Überweisung Europäische Lastschriftverfahren und Lastschriftmandate Kartenzahlungen Was ist zu tun? Ihre Vorteile

Wieso, weshalb, warum? Hintergründe und Ziele Schritt zur Vollendung des EU-Binnenmarktes Stärkung der europäischen Wirtschaft Entwicklung effizienter europäischer Zahlungsverkehrsinstrumente Intensivierung des EU-weiten Wettbewerbs Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum (Single Euro Payments Area SEPA) bisher: 25 verschiedene nationale Systeme

Wer hat s erfunden? Beteiligte und Umfeld

Nicht nur in den Euro-Staaten und der Europäischen Union Der S PA-Raum im Überblick

Die Migration Der Zeitplan zur Umsetzung 28. Januar 2008 Start des SEPA-Überweisungsverfahrens 31. Oktober 2009 EU-weit einheitliches Recht für Zahlungsdienste 2. November 2009 Start des SEPA-Basis-Lastschriftverfahrens Start des SEPA-Firmen-Lastschriftverfahrens 1. November 2010 Teilnahme aller Banken in der Euro-Zone am SEPA-Basis-Lastschriftverfahren sichergestellt 31. März 2012 In Kraft treten der EU-VO 260/2012 zur SEPA-Migration 9. Juli 2012 Anpassung der AGB ( Sonderbedingungen für den Lastschriftverkehr) => Nutzbarkeit bestehender Einzugsermächtigungen als Lastschriftmandate im SEPA-Basis- Lastschriftverfahren 1. Februar 2014 Stichtag zur Ablösung der nationalen Zahlverfahren 1. Februar 2016 Ende der Übergangsfristen = SEPA ist vollendet)

Jeder ist betroffen Sie sind von SEPA betroffen, wenn SIE (als Privatperson, Unternehmen, Verein, Kommune etc.) Zahlungsverkehr in SEPA-Länder sowie innerhalb Deutschlands abwickeln heute mehrere Konten im Binnenmarkt unterhalten heute bereits elektronischen Zahlungsverkehr betreiben und Ihre Systeme umgestellt werden sollen/müssen

Die SEPA Migration erfordert konkrete Anpassungen Inlandsüberweisung SEPA-Überweisung Kontonummer und BLZ IBAN und BIC DTA-Format SEPA XML-Format Einzugsermächtigung und Abbuchungsauftrag SEPA-Basis- und Firmenlastschriftverfahren

Der Vordruck für die uro-überweisung Europäische Überweisung (SEPA Credit Transfer) Neuer Name zur Unterscheidung IBAN des Zahlungsempfängers BIC des Zahlungsempfängers IBAN des Kontoinhabers/ Zahlers Zahlungen auch innerhalb Deutschlands Wegfall der Betragsgrenze von 50.000 Euro Neues Belegerkennungsmerkmal 16

Kleine, aber feine Unterschiede Europäische Überweisung (SEPA Credit Transfer) Inlandsüberweisung* EU-Standardüberweisung uro-überweisung Anwendungsbereich Deutschland 27 EU-Länder sowie Island, Liechtenstein und Norwegen 33 Länder Betragsgrenze keine 50.000,00 keine Basisdaten - Kontonummer / Bankleitzahl - Name des Kreditinstituts/ des Zahlungsdienstleisters des Zahlungsempfängers Belege Beleg: Überweisung (BS 20) *noch bis 1. Februar 2014 - IBAN/BIC des Zahlungsempfängers Beleg: EU-Standardüberweisung (BS 13) ist eingestellt - IBAN/BIC des Zahlungsempfängers Beleg: URO-Überweisung (BS 16)

Kontonummer und BLZ werden international IBAN und BIC Die IBAN ist die Internationale Bankkontonummer (max. 34 alphanumerische Zeichen). Die Länge ist je Land unterschiedlich (Deutschland: 22 Stellen). DE02 1234 5678 1234 5678 90 ISO-Ländercode (2) Prüfziffer (2) Bankleitzahl (8) Kontonummer (10) Der BIC ist der international standardisierte Business Identifier Code (ehem. Bank Identifier Code) zur weltweit eindeutigen Identifizierung von Kreditinstituten und besteht entweder aus 8 oder aus 11 Stellen. Beispiel: GENO DES1DGG IBAN und BIC ermöglichen innerhalb des SEPA-Raums die automatisierte Verarbeitung von Zahlungsaufträgen.

Wir unterstützen Sie bei Ihrer SEPA- Umstellung Aktuelles Verfahren zukünftiges Verfahren SDD Core SEPA-Basis-Lastschrift Einzugsermächtigungslastschriftverfahren Abbuchungslastschriftverfahren SDD B2B SEPA-Firmen-Lastschrift

Der Vordruck für die SEPA-Lastschrift Richtig! Es gibt keinen Vordruck.

Einzugsermächtigung vs. SEPA-Basis-Lastschrift Europäische Lastschrift (SEPA Core Direct Debit) Stand: Juli 2012 Einzugsermächtigungsverfahren 1) Einzugsermächtigung Europäisches Lastschriftverfahren SDD Core SEPA-Basis-Lastschrift Start aktiv innerhalb Deutschlands (derzeit) seit 02.11.2009 aktiv, innerhalb 33 SEPA-Länder Auflieferung Ausführung / Fälligkeit Rückgabefristen Widerspruch bei Sicht bei Sicht (D) Interbankenbereich: - bankfachliche Gründe von Zahlstellen bis Folgetag - 8 Wochen nach Belastungsdatum Kunden (Zahlungspflichtiger): 8 Wochen nach Belastungsdatum mit D-5 (Erstlastschrift) bzw. D-2 (wiederkehrende Lastschrift) bei Bank des Zahlungspflichtigen am Fälligkeitstag (D) = Belastungsdatum (zzgl. 1 Tag für Weiterleitung an Bank) Interbankenbereich: - bankfachliche Gründe innerhalb bis 5 Tagen Kundenbereich (Zahlungspflichtiger): - 8 Wochen nach Belastungsdatum - 13 Monate ohne gültiges Mandat Datenformat DTAUS (Kennzeichnung 05 ) Mandat Einzugsermächtigung 1) Ermächtigung vom Zahlungspflichtigen (Debtor) an den Zahlungsempfänger (Creditor) und an die Bank des Zahlungspflichtigen (Zahlstelle) XML (Kennzeichnung als core ) SEPA-Lastschriftmandat 2) Ermächtigung vom Zahlungspflichtigen (Debtor) an den Zahlungsempfänger (Creditor) und an die Bank des Zahlungspflichtigen (Zahlstelle) Mandatsprüfung Zahlstelle nach Regelwerk nicht erforderlich nach Regelwerk nicht erforderlich Mandatsreferenz nicht vorhanden / nicht notwendig vorhanden / notwendig Gläubiger-ID (CI) nicht vorhanden / nicht notwendig vorhanden / notwendig 1) Anpassung gilt sei 9. Juli 2012. 2) Seit 9. Juli 2012 können bestehende Einzugsermächtigungen für Lastschrifteinzüge im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren genutzt werden.

Kriterien des SEPA-Basis-Lastschriftverfahrens Europäische Lastschrift (SEPA Core Direct Debit) Deutsche Lastschriftverfahren sind auf Europa nicht 1:1 übertragbar (8 Modelle wurden diskutiert). Grundlage ist ein Mandat des Zahlungspflichtigen gegenüber Zahlungsempfänger und Zahlstelle. Dies ist neu gegenüber der heutigen Situation in Deutschland. Zahlungsempfänger und Zahlungspflichtiger vereinbaren ein konkretes Fälligkeitsdatum (D). Der Zahlungsempfänger ist verpflichtet, dem Zahlungspflichtigen eine Vorausinformation (z.b. Rechnung und Belastungshinweis) rechtzeitig vor Fälligkeit zu übermitteln. Der Zahlungsempfänger bzw. seine Bank müssen die Lastschrift so rechtzeitig zum Einzug weiterleiten, dass die Datei bei der Bank des Zahlungspflichtigen bei einer Erst- oder Einzellastschrift mindestens 5 Tage und bei wiederkehrenden Lastschriften mindestens 2 Tage vor Fälligkeit vorliegt. Für die Weiterleitung an die Bank des Zahlungspflichtigen ist 1 Tag zu berücksichtigen. Die Lastschrift-Einreichung muss somit spätestens 6 bzw. 3 Bankarbeitstage vor Fälligkeit erfolgen! Bitte beachten Sie: Die Gutschrift erfolgt erst nach der Belastung des Zahlers, also nach dem Fälligkeitstermin!

Die Migration Seit 9. Juli 2012 alles möglich Seit dem 9. Juli 2012 können vorhandene Einzugsermächtigungen auf das SEPA-Basis-Lastschriftverfahren migriert werden! Lastschrifteinzieher müssen ihre Kunden vor dem Wechsel auf das SEPA- Basis-Lastschriftverfahren über den Wechsel informieren und ihnen die Gläubiger-Identifikationsnummer sowie die Mandatsreferenz mitteilen. Die bisherigen Einzugsermächtigungen können als Lastschriftmandat im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren genutzt werden. Bisherige Einzugsermächtigungen müssen nicht neu eingeholt werden, sofern diese wirksam vorliegen.

SEPA-Umstellung leicht gemacht: Musterschreiben Umdeutung/Umstellung

Ohne Mandat geht s nicht Europäische Lastschrift (SEPA Core Direct Debit)

Praktischer Umgang mit Mandaten Feste Vorgabe für die Gestaltung und Formulierung der Mandate Mandatstext in der Sprache des Zahlungspflichtigen oder zweisprachig (zusätzlich in Englisch) Für alle Sprachen des SEPA-Raumes liegen die Mandatstexte vor Aufbewahrungspflicht mind. 14 Monate nach dem letzten Einzug Zahlungspflichtiger hat Recht auf Mandatsanforderung über seine Bank

Umdeutungslösung Einzugsermächtigung in SEPA-Mandat Anstelle der Einholung eines separaten Mandats haben die Einreicher von Lastschriften die Möglichkeit, ihre Kunden per Brief über den Schwenk von Einzugsermächtigungslastschriften auf SEPA-Basis-Lastschriften zu informieren. Wichtig: Die Einzugsermächtigung muss Ihnen schriftlich im Original vorliegen! Eine vorhandene Einzugsermächtigung gilt dann als Mandat, wenn der Kunde der Umdeutung nicht widerspricht. Mustertexte erhalten Sie bei Ihrer Volksbank Deggingen! Achtung: Sollte ein Mandat länger als 36 Monate nicht genutzt werden, verliert es seine Gültigkeit!

Die Gläubiger-Identifikationsnummer (Creditor Identifier CI ) Europäische Lastschrift (SEPA Direct Debit) DE 02 ZZZ 01234567890 ISO-Ländercode (2) Prüfziffer (2) Geschäftsbereichskennung (3) Nationales Identifikationsmerkmal (11) notwendige Voraussetzung für die europäischen Lastschriftverfahren (SEPA Direct Debit Core und B2B ) fixe Struktur je Land (18 Stellen in Deutschland) in Deutschland neu entwickelt: zentrale Vergabe durch die Deutsche Bundesbank (kostenfrei unter www.glaeubiger-id.bundesbank.de) Die Mandatsreferenz wird vom Lastschrifteinreicher für jedes SEPA-Mandat individuell vergeben. In Verbindung mit der Gläubiger-ID dient sie der eindeutigen Identifizierung eines SEPA-Mandats. Länge und Aufbau der Mandatsreferenz können vom Lastschrifteinreicher festgelegt werden (max. 35 Stellen, z.b. Mitglieds- oder Kundennummer).

Vorabanzeige I Die Vorabanzeige ist die verpflichtende Information des Gläubigers an den Zahler über die anstehende Lastschrift Der Zahlungspflichtige hat so die Möglichkeit, für eine ausreichende Deckung auf seinem Konto zu sorgen Der Betrag und der/die Belastungstermin(e) sind dem Zahlungspflichtigen mitzuteilen. Des Weiteren sollen die Gläubiger-Identifikationsnummer (CI) und die Mandatsreferenz genannt werden Der Gläubiger muss die Vorabanzeige spätestens 14 Kalendertage vor der Fälligkeit der SEPA-Lastschrift an den Zahler geschickt haben

Vorabanzeige II Der Zeitraum von 14 Kalendertagen Vorlauf kann abweichend in den Vertragsbedingungen zwischen Gläubiger und Zahler vereinbart und dort verkürzt werden, z.b. auf den Tag der Einreichung vor Fälligkeit. Die Bank ist nicht verpflichtet zu prüfen, ob eine Vorabanzeige vorliegt, da diese ausschließlich das Verhältnis zwischen Gläubiger und Zahlungspflichtigen betrifft. Bei wiederkehrenden Lastschriften mit gleichen Beträgen genügt eine einmalige Unterrichtung des Zahlungspflichtigen vor dem ersten Lastschrifteinzug und die Angabe der Fälligkeitstermine. Das Medium für die Vorabanzeige ist nicht vorgeschrieben, möglich sind z. B. Rechnung, SMS, Telefon, Mail, Brief, Vertrag

SEPA-Umstellung leicht gemacht: Beispiele Vorabanzeige Beispiel für eine einzelne Vorabanzeige pro Einzug: Rechnung vom 05.09.2013: "Die Forderung von 68,11 ziehen wir mit der SEPA-Lastschrift zum Mandat 4711 zu der Gläubiger-Identifikationsnummer DE321XXXXX von Ihrem Konto zum Fälligkeitstag 15.09.2013 ein. Beispiel für eine einmalige Vorabanzeige: Miete: Die Miete in Höhe von 350 ziehen wir mit einer SEPA-Lastschrift zum Mandat 4712 zu der Gläubiger-Identifikationsnummer DE321XXXXX von Ihrem Konto zum jeweils 1. des Monats, beginnend mit dem 1.9.2013 ein. Fällt der Fälligkeitstag auf ein Wochenende/Feiertag verschiebt sich der Fälligkeitstag auf den 1. folgenden Werktag."

Das Vorgehen Überblick Voraussetzungen Lastschriftmandat Einreichen der Lastschrift Widerspruch Beantragen der Gläubiger ID http://glaeubigerid.bundesbank.de IBAN und BIC müssen vorliegen neue Inkassovereinbarung mit Hausbank abschließen Aktuell bestehende Einzugsermächtigungen werden durch eine Umdeutung ab dem 9.7.2012 zu einem SEPA-Mandat Empfehlung: bis zur firmenindividuellen Umstellung weiterhin Einzugsermächtigungen einholen und diese dann umdeuten Erst- und Einmal- Lastschriften werden von der Bank des Empfängers spätestens 5+1 Bankarbeitstage vor Fälligkeit in die Verrechnung gegeben, Folgelastschriften spätestens 2+1 Bankarbeitstage vor Fälligkeit Widerspruchsfrist für den Zahlungspflichtigen beträgt max. 8 Wochen, bzw. bei nicht autorisierten Zahlungen 13 Monate, nach Belastungsbuchung Bei einer B2B Lastschrift ist kein Widerspruch möglich

Ohne Mandat geht s nicht Europäische Lastschrift (SEPA B2B Direct Debit)

SEPA-Firmen-Lastschrift Unterschiede zur SEPA-Basis-Lastschrift Abweichend von der SEPA-Basis-Lastschrift (CORE) sind bei der SEPA-Firmen- Lastschrift (B2B) folgende Merkmale zu beachten: Einzüge erfolgen nur zwischen Nicht-Verbrauchern / Firmen Mandat muss ein B2B-Mandat sein Einreichung des Mandats im Original durch den Zahlungspflichtigen bei seiner Bank (Vorlaufzeit) Einreichung der Lastschrift bei der Bank des Zahlungspflichtigen spätestens 1 Tag vor Fälligkeit (zzgl. 1 Tag für Weiterleitung einplanen) die Bank des Zahlungspflichtigen ist zur Prüfung der B2B-Lastschrift gegen das Original-Mandat verpflichtet (dieses muss bei der Bank hinterlegt sein) Keine Rückgabemöglichkeit wegen Widerspruch durch den Zahlungspflichtigen (nur bei unautorisierten Lastschriften)

Abbuchungsauftrag vs. SEPA-Firmen-Lastschrift Europäische Lastschrift (SEPA B2B Direct Debit) Stand: Juli 2012 Auflieferung Ausführung / Fälligkeit Rückgabefristen Widerspruch Abbuchungsauftragsverfahren Abbuchungsauftrag bei Sicht bei Sicht (D) Interbankenbereich: - bankfachliche Gründe von Zahlstellen bis Folgetag Kundenbereich (Zahlungspflichtiger): - keine Widerspruchsmöglichkeit des Kunden gegen Belastungsbuchung vorgesehen Europäisches Lastschriftverfahren SDD B2B SEPA-Firmen-Lastschrift mit D-1 (Erstlastschrift) bzw. D-1 (wiederkehrende Lastschrift) bei Bank des Zahlungspflichtigen am Fälligkeitstag (D) = Belastungsdatum (zzgl. 1 Tag für Weiterleitung an Bank) Interbankenbereich: - bankfachliche Gründen von Zahlstellen bis 2 Tage nach D Kundenbereich (Zahlungspflichtiger): - keine Widerspruchsmöglichkeit des Kunden gegen Belastungsbuchung vorgesehen Datenformat DTAUS (Kennzeichnung 04 ) XML (Kennzeichnung als B2B ) Mandat Abbuchungsauftrag SEPA-Firmenlastschrift-Mandat Mandatsprüfung Zahlstelle Ermächtigung vom Zahlungspflichtigen an die Bank des Zahlungspflichtigen erforderlich; Abbuchungsauftrag muss vor dem ersten Einzug der Zahlstelle vorliegen und geprüft sein Mandatsreferenz nicht vorhanden/nicht notwendig vorhanden/notwendig Gläubiger-ID (CI) nicht vorhanden/nicht notwendig vorhanden/notwendig Ermächtigung vom Zahlungspflichtigen (Debtor) an den Zahlungsempfänger (Creditor) und an die Bank des Zahlungspflichtigen (Zahlstelle) erforderlich; SEPA-Firmenlastschrift-Mandat muss vor dem ersten Einzug der Zahlstelle im Original vorliegen und geprüft sein

Einreichungsfristen bei SEPA-Lastschriften SEPA-Basis-Lastschrift (CORE) Erst-Lastschrift und Einmal-Lastschrift Früheste Einreichung: Späteste Einreichung: Folge- und letztmalige Lastschrift Früheste Einreichung: Späteste Einreichung: SEPA-Firmen-Lastschrift (B2B) vereinbaren Sie bitte mit Ihrer Bank 6 TARGET-Tage vor Fälligkeit vereinbaren Sie bitte mit Ihrer Bank 3 TARGET-Tage vor Fälligkeit Erst- Lastschrift / Einmal- Lastschrift sowie Folge- und letztmalige Lastschrift Früheste Einreichung: Späteste Einreichung: vereinbaren Sie bitte mit Ihrer Bank 2 TARGET-Tage vor Fälligkeit TARGET-Feiertage: Neujahr, Karfreitag, Ostermontag, 1.Mai, Weihnachtsfeiertage das TARGET-System ist an Samstagen und Sonntagen geschlossen

Exkurs: Kartenzahlungen Neuerungen für Händler Ziel ist die Schaffung eines gemeinsamen Binnenmarktes für Kartenzahlungen Die Übergangsfrist bis 01.02.2016 ist zu beachten

Was ist zu tun? Handlungsempfehlungen für Firmen I Wer kümmert sich um SEPA (SEPA-Beauftragter) Entwickeln Sie einen Umsetzungszeitplan für Ihr Unternehmen Geben Sie auf allen relevanten Formularen, Rechnungen etc. zusätzlich Ihre Bankverbindung mit IBAN und BIC an Fragen Sie Kunden und Lieferanten nach deren Bankverbindung mit IBAN und BIC Prüfen Sie Ihre Finanzbuchhaltung auf SEPA-Fähigkeit (IBAN/BIC-Fähigkeit, XML-Datenaufbau, Mandatsdaten hinterlegbar) Ist die SEPA-Fähigkeit der Lohnbuchhaltung gegeben? Prüfen Sie Ihre Banking-Software auf SEPA-Fähigkeit (-> VR-NetWorld Software und Profi cash erhalten Sie kostenlos)

Was ist zu tun? Handlungsempfehlungen für Firmen II Zusätzlich bei SEPA Lastschrifteinzug: Gläubiger-ID bei der Bundesbank beantragen und bei Bank einreichen Inkassovereinbarungen mit der Bank ergänzen/erneuern Aufbau der Mandatsreferenz festlegen Vorlauffristen bei der Einreichung beachten Vorabankündigung beachten Verkürzen der Vorlaufzeit für die Vorabinformation auf 1 Tag Zusätzlich bei SEPA Basis-Lastschrifteinzug: Einzugsermächtigungen prüfen und vor Umstellung schriftlich umdeuten Zusätzlich bei SEPA Firmen-Lastschrifteinzug: neues Mandat einholen (Achtung: nur bei Firmen möglich!) Bezogener muss dieses Mandat bei seiner Bank hinterlegen lassen!

Was ist zu tun? Handlungsempfehlungen für Vereine Beispiele für mögliche Beschlussfassungen: Umdeutung der Einzugsermächtigungen zu SEPA-Basis- Lastschriftmandaten mit Nennung des Termins Festlegung des Fälligkeitstermins (der Fälligkeitstermine) für den Jahresbeitrag sowie evtl. andere Einzüge Festlegung der Mandatsreferenz (z.b: Mitgliedsnummer + Zusatztext) Vorabinformation definieren (z.b. Anschreiben, Vereinsblättle ) Verkürzen der Vorlaufzeit für die Vorabinformation über einen anstehenden Lastschrifteinzug auf 1 Tag

SEPA - Ihre Vorteile Steuern Sie Ihren Euro-Zahlungsverkehr im Binnenmarkt komplett über Ihr Konto bei der Volksbank Deggingen eg. Optimieren Sie Ihre Liquiditätssteuerung im europäischen Ausland. Profitieren Sie von einfachen, effizienten und schnellen Zahlungen. Bestimmen Sie durch die neue Lastschrift den Zeitpunkt des Geldeingangs aus Ihrer Rechnungslegung selbst. Genießen Sie mehr Sicherheit dank einheitlicher Regelungen. Setzen Sie bei der Umstellung auf die neuen Zahlungsanwendungen auf die kompetente Unterstützung Ihrer Volksbank Deggingen eg!

Vielen Dank und viel Erfolg bei der Umsetzung! Für weitergehende Fragen und Informationen stehen Ihnen Ihre Berater gerne zur Verfügung!