Aktenlösung. Informationen über die Anwendung und Umstellung des Zahlungsverkehrs auf das SEPA-Format

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Transkript:

Aktenlösung Informationen über die Anwendung und Umstellung des Zahlungsverkehrs auf das SEPA-Format gültig ab Version 3/2013

Inhalt 1 ADDISON IBAN Konverter... 4 1.1 Gesetzliche Grundlagen 4 1.2 Nutzen des IBAN Konverter 4 1.3 Funktionen des ADDISON IBAN Konverter 5 2 SEPA Zahlungsverkehr... 7 2.1 Allgemein 7 2.2 Begriffe 7 2.3 SEPA-Überweisungen 7 2.4 Mandantenstammblatt Bankkonto 8 2.5 Verwendungszweck 8 2.6 Kunden- und Lieferantenstamm 8 2.7 Disposition Zahlungsausgang 8 2.8 Ausgabe Zahlungen SEPA-Überweisung 8 2.9 Offene Zahlungen 9 2.10 Erledigte Zahlungen 9 2.11 DTA Anzeige 9 2.12 SEPA-Lastschriften 9 2.13 Mandantenstammblatt Grundangaben 10 2.14 Mandantenstammblatt Bankkonto 10 2.15 Verwendungszweck 10 2.16 Kunden- und Lieferantenstamm 10 2.17 Disposition Zahlungseinzug 11 2.18 Ausgabe Zahlungen SEPA Lastschrift 12 gültig ab Version 3/2013 2_

2.19 Offene Zahlungen 12 2.20 Erledigte Zahlungen 12 2.21 DTA Anzeige 12 3 tse:nit Banking... 13 3.1 Allgemein 13 3.2 SEPA-Überweisungen 13 3.3 SEPA-Lastschriften 13 4 Weitere Planungen... 14 4.1 ADDISON Servicerechenzentrum 14 4.2 ADDISON Lohn 14 4.3 SBS Lohn plus 14 4.4 Änderungen in der Akte 15 gültig ab Version 3/2013 3_

1 ADDISON IBAN Konverter Der ADDISON IBAN Konverter dient der automatisierten Prüfung/Vervollständigung Ihrer in der Akte hinterlegten Bankverbindungen in Bezug auf den SEPA-Zahlungsverkehr. Eine detaillierte Produktinformation zum ADDISON IBAN Konverter steht Ihnen als Dokument IBAN KONVERTER AKTE.PDF auf der Produkt-DVD im Verzeichnis 10IT_INFO\PRODUKTINFORMATION\ALLGEMEIN\ (Aktenlösung tse:nit) bzw. _INFO\PRODUKTINFORMATION\ALLGEMEIN\ (Aktenlösung cs:plus) zur Verfügung. 1.1 Gesetzliche Grundlagen Am 31. März 2012 ist die europäische SEPA-Verordnung ("Single EURO Payments Area") in Kraft getreten. Diese sieht vor, dass Lastschriften und Überweisungen ab dem 1. Februar 2014 einheitlichen rechtlichen und technischen Anforderungen genügen müssen. Unternehmen müssen bis zu diesem Termin die erforderlichen technischen Umstellungen vornehmen. Privatkunden erhalten gemäß SEPA-Begleitgesetz (Beschluss der Bundesregierung am 25. April 2012) die Möglichkeit, die ihnen geläufigen Bankleitzahlen und Kontonummern bis zum 1. Februar 2016 zu verwenden. Spätestens ab diesem Zeitpunkt gilt dann ausschließlich die internationale Kontokennung IBAN (International Bank Account Number). 1.2 Nutzen des IBAN Konverter Für den bisherigen Zahlungsverkehr mussten Bankverbindungen aus Bankleitzahl und Kontonummer bestehen. Für den SEPA-Zahlungsverkehr werden dagegen Bankverbindungen mit BIC und IBAN benötigt. Um die Umstellung auf den SEPA-Zahlungsverkehr vornehmen zu können, müssen somit alle relevanten Bankverbindungen um BIC und IBAN ergänzt werden. In der Akte haben Sie heute eine Vielzahl von Bankverbindungen eingetragen, z.b. im Mandantenstamm, in den Personenkonten des Rechnungswesens, im Kanzlei- und Partnerstamm usw. All diese Bankverbindungen müssen um BIC und IBAN ergänzt werden, damit diese für den SEPA-Zahlungsverkehr verwendet werden können. Dazu müssten Sie zu jeder dieser Bankverbindungen die Informationen über BIC und IBAN erfragen (z.b. bei den Mandanten) und diese dann in der Akte eintragen. Um Ihnen diese sehr zeitaufwändige, manuelle Arbeit abzunehmen, ermöglichen wir Ihnen mit dem ADDISON IBAN Konverter die automatisierte Ergänzung Ihrer in der Akte angelegten Bankverbindungen um BIC und IBAN. Somit machen wir Sie auf Knopfdruck "fit" für den SEPA-Zahlungsverkehr. gültig ab Version 3/2013 4_

1.3 Funktionen des ADDISON IBAN Konverter Der ADDISON IBAN Konverter kann zur optimalen Vorbereitung auf die Umsetzung der vorgenannten gesetzlichen Grundlagen eingesetzt werden und bietet folgenden Nutzen: Ermittlung der Informationen (z.b. Kennzeichen für die Prüfzifferberechnungsmethode) zu den an SEPA teilnehmenden Banken. Hierbei handelt es sich um die Daten des EPCs (European Payments Council) und der Deutschen Bundesbank. Ermittlung der BIC (Business Identifier Code) aus der deutschen Bankleitzahl Ermittlung der IBAN nach ISO 13616 (veröffentlicht vom ECBS - EUROPEAN COMMITTEE FOR BANKING STANDARDS) Berücksichtigung der zahlreichen Sonderlösungen einzelner Banken, deren IBAN-Ermittlung nicht der o.g. Norm entspricht Automatische Konvertierung aller in der Akte vorhandenen deutschen Bankverbindungen für folgende Bereiche: Institutionen Mandantenstamm Rechnungswesen Kanzlei- und Partnerstamm Mitarbeiterstamm Gesellschafterzentralverzeichnis Sonstige Adressen Möglichkeit der Prüfung und Aktualisierung für bereits erfasste IBANs in Bankverbindungen Umfangreiche Protokollierung der Datenkonvertierung mit Information über den Erfolg der Umstellung und ggf. konkretem Fehlergrund gültig ab Version 3/2013 5_

Die Anwahl des ADDSION IBAN Konverter erfolgt in den administration tools als Plug-In innerhalb der Erweiterten Aufgaben. gültig ab Version 3/2013 6_

2 SEPA Zahlungsverkehr Durch SEPA (Single Euro Payments Area) wurden nationale und grenzüberschreitende Euro-Zahlungen (Überweisungen und Lastschriften) vereinheitlicht und vereinfacht. SEPA-Teilnehmerländer sind die 27 EU- Staaten, die drei Länder des übrigen europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sowie die Schweiz und Monaco. 2.1 Allgemein Die XML-Ausgabe von SEPA-Überweisungen/-Lastschriften richtet sich nach der aktuellen Schnittstellenspezifikation (Version 2.5, gültig ab 1. November 2010) des Zentralen Kreditausschusses. Grundlage für die Datenformate zur Einreichung von beleglosen SEPA-Überweisungen (und auch SEPA- Lastschriften) ist der ISO Standard 20022. 2.2 Begriffe SEPA (Single Euro Payments Area) BIC/SWIFT internationale Bankleitzahl (Bank Identifier Code), auch SWIFT-Code genannt IBAN internationale Kontonummer (International Bank Account Number) 2.3 SEPA-Überweisungen Im SEPA Raum kann durch SEPA-Überweisungen eine Vereinfachung und Vereinheitlichung von nationalen und grenzüberschreitenden Euro-Zahlungen erreicht werden. Es ist zu beachten, dass SEPA-Überweisungen ausschließlich für Zahlungen in der Währung EURO verwendet werden können. Nähere Informationen über die rechtlichen Rahmenbedingungen, Ausführungs- und Einreichungsmodalitäten sowie Ihre SWIFT/BIC und IBAN erhalten Sie bei Ihrer Hausbank. Die wichtigsten Merkmale der SEPA-Überweisung (Credit Transfer) sind: Auftraggeber und Empfänger benötigen SWIFT/BIC und IBAN. -Überweisungen für inländische und grenzüberschreitende Zahlungen innerhalb der SEPA- Teilnehmerländer Auftragswährung ist immer der Euro Entgeltregelung: Jeder zahlt die Entgelte seiner Bank. Laufzeit zum Zahlungsempfänger max. 3 Bankarbeitstage Keine Betragsbegrenzung AWV-Meldegrenze ab 12.500 Euro bleibt bestehen (Z4-Vordruck). Die Nutzung der neuen Zahlungsart SEPA-Überweisungen ist nur dann möglich, wenn korrekte SWIFT/BICund IBAN-Angaben in der Mandantenakte und beim Zahlungsempfänger (Lieferant/Kunde) hinterlegt sind. Die im Zahlungsverkehr ausgegebene SEPA-Überweisung (XML-Datei) kann mit dem Programm TSE:NIT BANKING zur Bank übertragen werden. Diese XML-Datei kann auch mit einer Electronic Banking Software weiterverarbeitet und zur Bank übertragen werden, wenn diese Software den Import und/oder Versand von SEPA-Überweisungen ermöglicht. Die Standard-Bezeichnung der SEPA-Überweisung-XML-Datei lautet PAIN.001.002.03.XML. gültig ab Version 3/2013 7_

2.4 Mandantenstammblatt Bankkonto Um SEPA-Überweisungen ausführen zu können, müssen die Auftraggeberbankdaten die Angaben SWIFT- Code/BIC und IBAN enthalten. Im Mandantenstammblatt im Bereich BANK BANKKONTEN ist daher zu prüfen, ob für die Bankverbindung ein SWIFT-Code und eine IBAN eingetragen sind. Die Angaben Ihres SWIFT-Codes und Ihrer IBAN sind auf Ihrem Kontoauszug Ihrer Bank ersichtlich. Auf der Registerkarte KONTEN wurden die Verrechnungskonten für SEPA-Überweisungen (SEPA-ÜBERW.) ergänzt und die Verrechnungskonten von DTA in DTA Lastschrift (DTA-LAST.) und DTA Überweisung (DTAÜBERW.) getrennt. Das bisherige Verrechnungskonto für DTA wurde automatisch in die Verrechnungskonten für DTA Lastschrift und DTA Überweisung übernommen. 2.5 Verwendungszweck Für die neue Zahlungsart "SEPA-Überweisung" wurde ein neuer Verwendungszweck SEPA-ÜBERWEISUNG eingeführt. Standardmäßig ist dieser Verwendungszweck 140 Zeichen (4 x 35 Zeichen) lang und beinhaltet die Angaben BELEG1 und RECHNUNGSDATUM. 2.6 Kunden- und Lieferantenstamm Auf der Registerkarte VERWENDUNGSZWECK wurde der Verwendungszweck SEPA-ÜBERW. hinzugefügt. In diesem Zuge erfolgte eine Neugliederung der Verwendungszwecke pro Zahlart. Die neue Auswahl kann auch über FELDER DUPLIZIEREN auf andere Kunden und Lieferanten eingepflegt werden. Als neue Zahlart wurde SEPAÜBERW. aufgenommen. Der Empfänger von SEPA-Überweisungen muss zwingend die Angaben von SWIFT-Code/BIC und IBAN enthalten. Prüfen Sie hier wie im Mandantenstammblatt die Angabe der SWIFT (im Bankenstamm) und ergänzen Sie, wenn nur die Kontonummer eingetragen ist, die IBAN. Die IBAN Ihres Kunden/Lieferanten muss ggf. bei Ihrem Geschäftspartner nachgefragt werden. 2.7 Disposition Zahlungsausgang In der Disposition Zahlungsausgang kann über die automatische Disposition und über die manuelle Disposition (Kontextmenü bzw. direkte Auswahl in der Zahlungsart-Spalte) die Zahlungsart SEPA-ÜBERW. genutzt werden. Die Zahlart SEPA-Überweisung steht nur dann zur Verfügung, wenn für die Auftraggeberund Empfängerbankverbindung korrekte SWIFT- und IBAN-Daten erfasst wurden und die Buchung in EUR erfolgte. Die Bankdaten des Zahlungsempfängers müssen zwingend aus einem Teilnehmerland des SEPA- Raums stammen. Sollten Bankdaten nicht vorhanden sein, so steht alternativ die Zahlungsart DTAZV zur Verfügung. 2.8 Ausgabe Zahlungen SEPA-Überweisung In der Ausgabe von SEPA-Überweisungen kann eine Referenznummer für die jeweilige SEPA-Überweisung über das Kontextmenü SEPA-DATEN und den Browser in der Spalte SEPA-DATEN hinterlegt werden. Die hier hinterlegte Referenznummer wird als zusätzliche Information für den Zahlungsempfänger mitgegeben. gültig ab Version 3/2013 8_

2.9 Offene Zahlungen Hier können die SEPA-Überweisungen in den Dokumenteigenschaften selektiert werden. Im Dokument können die SEPA-Überweisungen auf den Zahlungsträger ausgegeben werden und es kann ein Transfer der Buchungen erfolgen. Die Zahlung kann aufgerufen werden, um die Offenen Posten und die Referenznummer (SEPA-Daten) zu kontrollieren. 2.10 Erledigte Zahlungen Hier kann die SEPA-Überweisung in den Dokumenteigenschaften selektiert werden. Über die Transfer- Buchungen Funktion können hier bei erledigten Zahlungen die dazugehörenden FiBu-Buchungen transferiert werden. Die Zahlung kann aufgerufen werden, um die Offenen Posten und die Referenznummer (SEPA- Daten) zu kontrollieren. 2.11 DTA Anzeige Über das Dokument DTA ANZEIGE können auch XML-Dateien mit SEPA-Überweisungen angezeigt und gedruckt werden. 2.12 SEPA-Lastschriften Im SEPA-Raum (Single Euro Payments Area) kann durch die SEPA-Lastschrift eine nationale und grenzüberschreitende Euro-Zahlung durchgeführt werden und somit ein Einzug von Forderungen erfolgen. Im SEPA-Lastschriftenverfahren müssen Zahlungsempfänger und Zahlungspflichtiger genau identifiziert werden können. Die Identifizierung des Zahlungsempfängers erfolgt auf Grund der GLÄUBIGERIDENTIFIKATIONSNUMMER (CI CREDITOR IDENTIFIER), die in Deutschland durch die Bundesbank (www.bundesbank.de / http://www.bundesbank.de/navigation/de/kerngeschaeftsfelder/unbarer_zahlungsverkehr/sepa/glaeubi ger_identifikationsnummer/glaeubiger_identifikationsnummer.html) vergeben wird. Der Zahlungspflichtige wird auf Grund des SEPA-Lastschriftmandats identifiziert, das Bestandteil der vertraglichen Vereinbarung zwischen dem Zahlungspflichtigen und dem Zahlungsempfänger ist. Es stehen als SEPA-Lastschriften die SEPA-Basis-Lastschrift (SDD Core) und die SEPA-Firmen-Lastschrift (SDDB2B) zur Verfügung. Die SEPA-Basis-Lastschrift ähnelt dem deutschen Einzugsermächtigungsverfahren, die SEPA-Firmenlastschrift ähnelt dem deutschen Abbuchungsauftrag. Beide SEPA-Lastschriftenverfahren ermöglichen einmalige und wiederkehrende Lastschrifteneinzüge. Nähere Informationen über die rechtlichen Rahmenbedingungen, Einreichungs- und Rückgabemodalitäten sowie Fälligkeitstermine erhalten Sie bei Ihrer Hausbank. Die Standard-Bezeichnung der SEPA-Überweisung-XML-Datei lautet PAIN.008.002.02.XML. gültig ab Version 3/2013 9_

2.13 Mandantenstammblatt Grundangaben Auf der Seite der Grundangaben muss die Gläubiger-Identifikationsnummer (18-stellig) der Bundesbank eingetragen werden. 2.14 Mandantenstammblatt Bankkonto Um SEPA-Lastschriften ausführen zu können, müssen die Auftraggeberbankdaten die Angaben SWIFT- Code/BIC und IBAN enthalten. Im Mandantenstammblatt im Bereich BANK BANKKONTEN ist daher zu prüfen, ob für die Bankverbindung ein SWIFT-Code und eine IBAN eingetragen sind. Die Angaben Ihres SWIFT-Codes und Ihrer IBAN sind auf Ihrem Kontoauszug Ihrer Bank ersichtlich. Im Fenster BANKKONTO im Bereich BANK wurden die neuen Registerkarten SEPA-LASTSCHRIFT und VERWENDUNGSZWECK aufgenommen. Auf dieser Registerkarte müssen die für die Ausführung der SEPA-Lastschrift notwendigen Daten wie Mandantenreferenz/-datum eingetragen werden. Auf dieser Registerkarte ist auch die Auswahl zu treffen, welches SEPA-Lastschriftenverfahren (SEPA-Basis-Lastschrift (SDD Core) oder SEPA-Firmen-Lastschrift (SDDB2B)) verwendet wird und ob es sich um einmalige oder wiederkehrende Lastschriften handelt. Bei wiederkehrenden Lastschriften ist zusätzlich die Angabe Erst-, Folge- oder Letztmalig einzutragen. Diese Angaben werden dann bei der Ausgabe der SEPA-Lastschrift-Datei automatisch durch das Programm eingetragen bzw. aktualisiert. Zusätzlich ist es notwendig eine gültige IBAN und einen gültigen BIC/SWIFT Code einzutragen. Auf der Registerkarte VERWENDUNGSZWECK wurde der Verwendungszweck SEPA-LASTS. hinzugefügt. 2.15 Verwendungszweck Für die Zahlungsart SEPA-Lastschrift wurde ein neuer Verwendungszweck SEPA-LASTSCHRIFT eingeführt. Standardmäßig ist dieser Verwendungszweck 140 Zeichen (4 x 35 Zeichen) lang und beinhaltet die Angaben BELEG1 und RECHNUNGSDATUM. Wenn Sie einen individuellen Verwendungszweck wünschen, bearbeiten Sie diesen entsprechend im Dokument VERWENDUNGSZWECKE in der Dauerakte. 2.16 Kunden- und Lieferantenstamm Im Fenster BANKKONTO im Bereich BANK wurde die neue Registerkarte SEPA-LASTSCHRIFT aufgenommen. Auf dieser Registerkarte müssen die für die Ausführung der SEPA-Lastschrift notwendigen Daten wie Mandantenreferenz/-datum eingetragen werden. Auf dieser Registerkarte ist auch die Auswahl zu treffen, welches SEPA-Lastschriftenverfahren (SEPA-Basis-Lastschrift (SDD Core) oder SEPA-Firmen-Lastschrift (SDDB2B)) verwendet wird und ob es sich um einmalige oder wiederkehrende Lastschriften handelt. Bei wiederkehrenden Lastschriften ist zusätzlich die Angabe Erst-, Folge- oder Letztmalig einzutragen. Diese Angaben werden dann bei der Ausgabe der SEPA-Lastschrift-Datei automatisch durch das Programm eingetragen bzw. aktualisiert. Zusätzlich ist es notwendig eine gültige IBAN und einen gültigen BIC/SWIFT Code einzutragen. Auf der Registerkarte VERWENDUNGSZWECK wurde der Verwendungszweck SEPA-LASTS. hinzugefügt. gültig ab Version 3/2013 10_

2.17 Disposition Zahlungseinzug Im Dokument DISPOSITION ZAHLUNGSEINZUG kann über die automatische und die manuelle Disposition (Kontextmenü) bzw. die direkte Auswahl in der Zahlungsspalte die neue Zahlungsart SEPA-LASTSCHRIFT ausgewählt werden. Bei der Ausgabe von SEPA-Lastschriften kann dabei jeweils nur ein Lastschriftentyp (Basis- oder Firmenlastschrift) ausgegeben werden, da die Spezifikation des ZKA keine Mischformen des Lastschriftentyps in einer SEPA-XML-Datei zulässt. Im Dokument DISPOSITION ZAHLUNGSEINZUG können nur Offene Posten in EUR disponiert und gezahlt werden. Eine Umrechnung einer Fremdwährungs-Buchung in EUR ist nicht möglich. gültig ab Version 3/2013 11_

2.18 Ausgabe Zahlungen SEPA Lastschrift Während der Ausgabe von SEPA-Lastschriften können für jede SEPA-Lastschrift über das Kontextmenü SEPA- DATEN und den Browser in der Spalte SEPA-DATEN bestimmte Zahlungsdaten wie die Referenznummer und das (voraussichtliche) Fälligkeitsdatum eingetragen und verändert werden. In den SEPA-DATEN erhalten Sie zusätzliche Informationen über die Einreichungsmodalitäten für die jeweilige SEPA-Lastschrift. 2.19 Offene Zahlungen In den Eigenschaften des Dokuments OFFENE ZAHLUNGEN kann die SEPA-Lastschrift auf der Registerkarte AUFBEREITUNG selektiert werden. Im Dokument können die SEPA-Lastschriften auf den Zahlungsträger ausgegeben werden und es kann ein Transfer der FiBu-Buchungen erfolgen. Die offene Zahlung kann aufgerufen werden, um die Offenen Posten und die SEPA-Daten (wie Referenznummer) zu kontrollieren. 2.20 Erledigte Zahlungen In den Eigenschaften des Dokuments ERLEDIGTE ZAHLUNGEN kann die SEPA-Lastschrift auf der Registerkarte AUFBEREITUNG selektiert werden. Mit der Funktion TRANSFER FIBU können die FiBu-Buchungen bezahlter Rechnungen erzeugt werden. Die Zahlung kann aufgerufen werden, um die Offenen Posten und die SEPA- Daten (wie Referenznummer) zu kontrollieren. 2.21 DTA Anzeige Über das Dokument DTA ANZEIGE können auch XML-Dateien mit SEPA-Lastschriften angezeigt und gedruckt werden. gültig ab Version 3/2013 12_

3 tse:nit Banking 3.1 Allgemein Nach unserem aktuellen Kenntnisstand wird von einigen Bank-Rechenzentren derzeit beim Übertragungsverfahren HBCI noch nicht die aktuellste Schnittstellenspezifikation des ZKA (Version 2.5, gültig ab 1. November 2010) verwendet und das Übermitteln von SEPA-Überweisungen und Lastschriften über HBCI wird nur sehr selten angewendet. Aus diesem Grund konnte im tse:nit BANKING-Programm, das nur das Übermittlungsverfahren HBCI unterstützt, diese Übertragung nicht getestet werden, da auch hier kein HBCI-fähiges Konto für die Einreichung von SEPA-Lastschriften zur Verfügung stand. Wir gehen aktuell davon aus, dass die Nutzung von SEPA-Lastschriften hauptsächlich mit dem Übertragungsverfahren EBICS genutzt wird. Als Standardweg empfehlen wir daher, die in tse:nit erstellte SEPA-XML-Datei in Ihr Electronic-Banking Programm einzulesen und diese Datei mit dem EBICS-Verfahren zu übertragen. 3.2 SEPA-Überweisungen Durch die Verwendung der aktuellen Schnittstellenspezifikation (Version 2.5, gültig ab 1. November 2010) des Zentralen Kreditausschusses konnten wir mit unserem Testsystem noch keine Ausführung der SEPA- Überweisung durchführen. Sollte die SEPA-Überweisungsdatei nicht über das Programm BANKING ausgeführt werden können, so importieren Sie die Datei in ein Electronic-Banking-Programm und führen die SEPA- Überweisungen mit diesem durch. Die gängigen Electronic-Banking-Programme (wie z.b. windata professional) haben Importfunktionen, um die erstellte XML-Datei zu übernehmen und die SEPA- Überweisungen mit Ihren Kontodaten an die Bank zu übertragen. 3.3 SEPA-Lastschriften Im Dokument DATEI VERSENDEN können nun zusätzlich SEPA-Lastschriftendateien (XML-Dateien mit SEPA- Lastschriften) übertragen werden. Informieren Sie sich bitte vor der ersten Übertragung (Versendung) dieser Dateien an Ihr Kreditinstitut, ob Ihr Konto die Ausführung von SEPA-Lastschriften unterstützt und ob die notwendigen vertraglichen Vereinbarungen bestehen (siehe Erläuterungen zur Übertragung der SEPA-Lastschriften im Abschnitt 2.12 ff). Die Auswahl der zu übertragenden Datei erfolgt entweder in den Dokumenteigenschaften oder im Dokument mit der Funktion IMPORT DATEI. In der Auswahl des Dateityps (DTA bzw. SEPA) wählen Sie bitte das gewünschte Dateiformat. Nach dem Einlesen der Datei wird geprüft, ob für die Auftraggeberdaten der zu übertragenden Datei ein Onlinekonto in TSE:NIT BANKING eingerichtet ist. Eine Übertragung der Dateien ist nur möglich, wenn ein funktionsfähiges Onlinekonto zur Verfügung steht. Die Funktionen im Dokument DATEI VERSENDEN wurden ebenso an die neuen Dateiformate angepasst. Je nach ausgewähltem Dateiformat werden andere Inhalte in den Spalten und auch im Druck der Zahlungsdatei angezeigt. Die Datei wird mit der Funktion DATEI VERSENDEN an Ihr Kreditinstitut übertragen. In den nachfolgenden Dialogen während der Übertragung werden Ihre persönlichen Zugangs- und Transaktionsdaten für den genutzten HBCI-Kontakt abgefragt. Erst nach erfolgreicher Eingabe der korrekten Zugangs- und Transaktionsdaten wird die Bank die Zahlungen ausführen. gültig ab Version 3/2013 13_

4 Weitere Planungen 4.1 ADDISON Servicerechenzentrum Es ist geplant, die Leistungen des ADDISON Servicerechenzentrums mit der DVD 3/2013 um die SEPA- Spezifikationen zu erweitern. 4.2 ADDISON Lohn Die Ausgabe der Zahlungen im SEPA-Format ist für die DVD 3/2013 geplant. 4.3 SBS Lohn plus Aktuelle informationen aus dem Online-Update vom 03.06.2013: 1) SBS lohn.net Folgende neue SBS-lohn.net-Updates stehen zum Download bereit: - SBS Banken.net - gültig ab 3.06.2013 2) SEPA-Zahlungsverfahren [i] SEPA ist die Abkürzung für Single Euro Payments Area und steht für den einheitlichen Euro- Zahlungsverkehrsraum. Das bedeutet, europaweit werden standardisierte Verfahren für den bargeldlosen Zahlungsverkehr, d.h. für nationale und grenzüberschreitende Überweisungen und Lastschriften in Euro, eingesetzt. Derzeit wird das SEPA-Zahlungsverfahren parallel zu den bestehenden nationalen Zahlungsverfahren angeboten. Verbraucher werden grds. ab dem 1. Februar 2014 zur Umstellung auf das SEPA-Zahlungsverfahren verpflichtet. Beim SEPA-Verfahren ersetzt die IBAN (International Bank Account Number) die herkömmliche Bankverbindung (Konto-Nr. und Bankleitzahl). Der BIC (Bank Identifier Code) identifiziert die Bank und ist für Inlandszahlungen nach dem 1. Februar 2014 und für grenzüberschreitende Zahlungen nach dem 1. Februar 2016 nicht mehr erforderlich. Grund dafür ist, dass die IBAN auch eindeutige Informationen zur Bank enthält. Die SEPA-Verordnung ermöglicht den Zahlungsdienstleistern (Banken) ihrer Mitgliedsstaaten bis zum 1. Februar 2016 von den Verbrauchern weiterhin die bisherige Kontoerkennung (Konto-Nr. und Bankleitzahl) entgegenzunehmen, sofern die Zahlungsdienstleister die Konvertierung in die IBAN anbieten. 3) Umsetzungsplanung im SBS Lohn plus Mit dem aktuellen Programmstand können Sie entweder eine herkömmliche Bankverbindung (Konto-Nr. und Bankleitzahl) oder eine IBAN hinterlegen. Grund dafür ist, dass die bisherigen Zahlungsverfahren für Inlandszahlungen (DTAUS) bzw. EU-Standard-Zahlungen (DTAZV) abhängig von dieser Bankverbindung ausgelöst werden. Im ersten Schritt ist eine Vollversion des SBS Lohn plus im Herbst 2013 geplant, die folgende Punkte enthalten soll: - Entsprechend erweiterte Stammdaten - Automatische Füllung der Stammdaten (soweit möglich) - Automatische Ermittlung der IBAN aus der Konto-Nr. und der BLZ - Auswertungsmöglichkeit zur IBAN-Kontrolle - Anpassung der bisherigen Zahlungsverfahren (Überweisungen, DTAUS und DTAZV) gültig ab Version 3/2013 14_

Vorab-Hinweis: Für die geplante IBAN-Ermittlungsautomatik werden Fremd-Programme eingebunden/genutzt. Die Banken haben jedoch die Möglichkeit, individuelle Angaben (z.b. Unterkonteninformationen) in die IBAN einfließen zu lassen, was über solche Fremd-Programme nicht möglich ist. Aus diesem Grunde sollten die IBAN... - entweder nach den Vorgaben der kontoführenden Banken manuell eingepflegt werden oder - im Anschluss an die geplante automatische Umstellung z.b. von den Kontoinhabern unbedingt kontrolliert werden, um Fehlbuchungen zu vermeiden. Im zweiten Schritt sind folgende Punkte vorgesehen, die Ihnen zum Januar 2014 zur Verfügung stehen sollen: - Modifikation der Zahlungsdaten und Erweiterung der Funktionalität - Ausgabe der SEPA-Überweisungen in eine XML-Datei, die Sie mit Ihrer Banksoftware elektronisch übermitteln können - Voraussichtlich Druck der SEPA-Überweisungen (Formular für Laserdrucker) - Erhaltung der bisherigen Zahlungsverfahren (Überweisungen, DTAUS und DTAZV) für eine Übergangszeit Bitte beachten Sie, dass die SEPA-Verordnung keine Scheckzahlung/-vordrucke vorsieht; das bedeutet für bisherige Scheckzahler, dass auch "mit SEPA" lediglich die bisherigen Scheckabrufe/-drucke verwendet werden können und Schecks ggf. in absehbarer Zeit auslaufen werden. Das Lastschrift-Verfahren ist im SBS Lohn plus - wie bisher - nicht vorgesehen, da ohnehin sämtliche Zahlungen vom Arbeitgeber geleistet werden. 4.4 Änderungen in der Akte Es werden weitere Funktionen voraussichtlich mit der Version 1/2014 für die folgenden Bereiche zur Verfügung gestellt: Kanzleiorganisation Auftragswesen Umstellung der gesamten Druckvorlagen für die Verwendung der Angaben BIC und IBAN Änderungen im Zahlungsverkehr gültig ab Version 3/2013 15_