Gemeinsame Prüfungsaufgaben der Steuerberaterkammern im Lande Nordrhein-Westfalen Name: ABSCHLUSSPRÜFUNG WINTER 2010/2011 Ausbildungsberuf: Steuerfachangestellte/r Prüfungsort: Termin: Donnerstag, 11. November 2010 Prüfungsfach: Wirtschafts- und Sozialkunde Bearbeitungszeit: 90 Minuten Bitte deutlich schreiben und Füllhalter, Kugelschreiber oder Filzstift benutzen. Gesamtpunktzahl: 100,0 Erzielte Punkte: 1. Aufgabenteil: 33,0 2. Aufgabenteil: 36,0 3. Aufgabenteil: 12,0 4. Aufgabenteil: 19,0 Note: Unterschrift Erstzensor: Unterschrift Zweitzensor:
1. Aufgabenteil: (33,0 Punkte) Kai Züster und Marco Kern sind persönlich haftende Gesellschafter der Kai Züster KG, Computerfachhandel mit Sitz in Leverkusen. Die Ehefrau des Gesellschafters Marco Kern, Sandra Kern, ist als Kommanditistin an der KG beteiligt. Die Einlagen sind in voller Höhe erbracht. Sachverhalt 1 (3,0 Punkte) Sandra Kern möchte, dass die Firma in Kai Züster & Sandra Kern KG, Computerfachhandel umbenannt wird. Aufgabe Prüfen und begründen Sie, ob dieses Vorhaben zulässig ist. Nennen Sie die genaue gesetzliche Grundlage. Sachverhalt 2 (4,0 Punkte) Die Kai Züster KG hat für das Wirtschaftsjahr 2008 einen Verlust und für das Wirtschaftsjahr 2009 einen Gewinn erwirtschaftet. Der Verlustanteil 2008 für Sandra Kern beträgt 17.500,00 ; ihr Gewinnanteil 2009 beträgt 25.000,00. Die Gewinne bis zum Jahre 2007 wurden jeweils in voller Höhe ausgeschüttet. Aufgabe Entscheiden und begründen Sie, ob die Kommanditistin Sandra Kern die Auszahlung des Gewinnanteils 2009 in Höhe von 25.000,00 mit Erfolg verlangen kann. Nennen Sie die gesetzliche Grundlage.
Sachverhalt 3 (26,0 Punkte) In dem Gesellschaftsvertrag der Kai Züster KG ist festgelegt, dass bei Investitionen von mehr als 5.000,00 die Zustimmung beider persönlich haftender Gesellschafter erforderlich ist. Anlässlich eines Messebesuchs bei der CeBIT 2010 in Hannover war Marco Kern von der Leistungsfähigkeit eines Personalcomputers so begeistert, dass er spontan im Namen der Kai Züster KG einen Kaufvertrag über einen solchen Computer zu einem Kaufpreis von 6.000,00 (zzgl. 19 % Umsatzsteuer) abgeschlossen hat. Als er seinem Partner Kai Züster von dem Kauf berichtet, ist dieser mit dem Kauf nicht einverstanden. Aufgaben 1. Ist die KG an den von Marco Kern geschlossenen Kaufvertrag gebunden? Begründen Sie Ihre Entscheidung auch unter Angabe der gesetzlichen Grundlage(n). 2. Es kam zum Streit, in dessen Verlauf die Gesellschafter übereingekommen sind, die KG zwar in der Form einer Personengesellschaft weiterzuführen, in der niemand der bisherigen Gesellschafter persönlich haften soll. Die Gesellschafter möchten aber weiterhin unter sich bleiben. a) Prüfen und begründen Sie, welche Gesellschaftsform den Vorstellungen der Gesellschafter am Besten entspricht. b) Was muss diese Gesellschaft bei der Wahl ihrer Firmenbezeichnung ggfs. beachten? Lösungen: zu a) zu b)
3. Muss zur Erfüllung des Wunsches der Gesellschafter noch zusätzlich eine neue Gesellschaft gegründet werden? Begründen Sie Ihre Entscheidung. 4. Erläutern Sie, welche Gesellschafterstellungen von Kai Züster und Marco Kern in der neuen Personengesellschaft angenommen werden könnten. 5. Kai Züster und Marco Kern sind der Meinung, in der neuen Personengesellschaft weiterhin zur Vertretung berechtigt zu sein. a) Sind die beiden Gesellschafter in der neuen Personengesellschaft zur Vertretung berechtigt? Begründen Sie Ihre Entscheidung und nennen Sie die gesetzliche Grundlage. b) Prüfen und begründen Sie, wer in der neuen Personengesellschaft zur Vertretung berechtigt ist und welche Person für die Gesellschaft handelt. Lösungen: zu a) zu b)
2. Aufgabenteil: (36,0 Punkte) Sylvia Naddel betreibt in Düsseldorf einen Lebensmittelgroßhandel unter der Firma Sylvia Naddel e. Kfr., Lebensmittelgroßhandel. Sachverhalt 1 (5,0 Punkte) In den letzten Monaten hatte die Aushilfskraft Beate Müller mehrmals kleinere Geldbeträge für die Unternehmung in Empfang genommen und dem Überbringer mit Firmenstempel und Unterschrift quittiert. Sylvia Naddel hatte nicht widersprochen. Nach einiger Zeit zahlt der Kunde Müller einen Betrag von 500,00 in bar. Beate Müller quittiert und verschwindet mit dem Betrag. Sylvia Naddel mahnt den Kunden Müller an und verlangt von ihm erneut die 500,00. Sie weist darauf hin, dass der Beate Müller keine Inkassovollmacht erteilt worden sei, da sie schließlich nur zur Aushilfe beschäftigt worden ist. Aufgabe Prüfen und begründen Sie, ob Sylvia Naddel von dem Kunden Müller die erneute Zahlung von 500,00 verlangen kann. Bearbeitungshinweis: Straf- und arbeitsrechtliche Aspekte sind nicht zu berücksichtigen.
Sachverhalt 2 (4,0 Punkte) Sylvia Naddel möchte dem langjährigen Mitarbeiter Manuel Braun eine umfassende Vollmacht in Form der Prokura erteilen. Aufgaben 1. Erläutern Sie, wie die Prokura im Innenverhältnis erteilt wird und nennen Sie die gesetzliche Grundlage. 2. Erläutern Sie in diesem Zusammenhang den Unterschied zwischen der Einzelprokura und der Gesamtprokura. Lösungen: zu 1.) zu 2.) Einzelprokura: Gesamtprokura: Sachverhalt 3 (5,0 Punkte) Nachdem Manuel Braun rechtswirksam die Einzelprokura erteilt worden war, schloss er zwecks Betriebserweiterung mit der Stadt Düsseldorf einen notariell beurkundeten Kaufvertrag über den Ankauf eines Gewerbegrundstücks zum Preis von 450.000,00 ab. Sylvia Naddel war über den Abschluss des Vertrages nicht informiert, obwohl vertraglich vereinbart war, dass Grundstückskäufe der Genehmigung durch den Betriebsinhaber bedürfen. Aufgabe Ist zwischen der Stadt Düsseldorf und der Unternehmerin Sylvia Naddel ein rechtswirksamer Kaufvertrag zustande gekommen? Begründen Sie Ihre Entscheidung und nennen Sie die gesetzlichen Grundlagen.
Sachverhalt 4 (4,0 Punkte) In der Folgezeit kam es zwischen Sylvia Naddel und Manuel Braun mehrfach zu Meinungsverschiedenheiten. Gestern rief Sylvia Naddel Herrn Braun in ihr Büro und teilte ihm mit, dass sie seine Prokura hiermit ohne Angabe von Gründen widerrufe. Mit den Worten: Dann kündige ich mit sofortiger Wirkung! verließ Manuel Braun das Büro. Aufgaben 1. Ist die Prokura des Herrn Braun erloschen? (kurze Begründung) 2. Ist Brauns Kündigung rechtswirksam erfolgt? (kurze Begründung) Lösungen: zu 1.) zu 2.)
Sachverhalt 5 (18,0 Punkte) Sylvia Naddel beabsichtigt, Anfang 2011 ein Geschäftshaus in Hilden für ihr Betriebsvermögen zu erwerben. Das Objekt soll vollständig vermietet werden. Der Kaufpreis einschließlich aller Nebenkosten in Höhe von 948.000,00 soll wie folgt finanziert werden: a) Übernahme eines durch eine Grundschuld abgesicherten Darlehens in Höhe von 200.000,00, das mit 4,5 % p. a. zu verzinsen ist. b) Aufnahme einer Hypothek bei der Stadtsparkasse Düsseldorf von 400.000,00, Verzinsung 4 % p. a., Auszahlung des Darlehens zu 100 %. Das Darlehen wird nach Ablauf von zehn Jahren in einer Summe zurückgezahlt. c) Der Restkaufpreis soll durch Überweisung vom betrieblichen Bankkonto beglichen werden. Aufgrund der guten Umsätze in der Vergangenheit ist es möglich, den Betrag direkt von dem betrieblichen Bankkonto zu überweisen. Folgende nicht umlagefähige Aufwendungen sind noch zu berücksichtigen: Grundsteuer, vierteljährlich 537,50 Abschreibung 12.000,00 Sonstige Aufwendungen (Reparaturen usw.), jährlich 3.570,00 Aufgaben 1. Charakterisieren Sie die zwei o. a. Finanzierungsarten (Darlehensaufnahme, Überweisung vom betrieblichen Bankkonto) unter Verwendung der Begriffe Außenfinanzierung oder Innenfinanzierung und Fremdfinanzierung oder Eigenfinanzierung Bankdarlehen: Überweisung:
2. Ermitteln Sie in einer übersichtlichen Darstellung die Mieteinnahmen, die Sylvia Naddel ihren Mietern monatlich mindestens berechnen muss, um eine 3 %-ige Verzinsung des eingesetzten Eigenkapitals zu erzielen.
3. Aufgabenteil: (12,0 Punkte) Sachverhalt Auf eine am 07.10.2006 fällige Honorarforderung des Steuerberaters Wolfgang Rathgeber in Höhe von 6.960,00 hat die ehemalige Mandantin, die Meyer OHG, am 03.11.2007 eine Teilzahlung von 2.500,00 geleistet. Rathgeber mahnte danach die Meyer OHG mehrmals schriftlich, zuletzt am 29.10.2010. Am 08.11.2010 erhielt Rathgeber von der Meyer OHG eine weitere Teilzahlung in Höhe von 1.500,00. Heute (11.11.2010) verlangt die Meyer OHG in einem Schreiben an Rathgeber die Rücküberweisung des Betrages von 1.500,00, da sie übersehen habe, dass die Forderung bereits verjährt sei. Aufgaben 1. Prüfen Sie im Rahmen einer übersichtlichen Fristberechnung, ob und ggfs. wann die Verjährung der Honorarforderung eingetreten ist. 2. Beurteilen Sie, ob die Meyer OHG einen Rechtsanspruch auf Rückzahlung des Teilzahlungsbetrages vom 08.11.2010 in Höhe von 1.500,00 hat. 3. Hätte Rathgeber die Möglichkeit gehabt, sein ausstehendes Honorar auch direkt bei den Gesellschaftern der Meyer OHG einzufordern? (kurze Begründung erforderlich!) 4. Wie wäre die 3. Aufgabe zu entscheiden, wenn es sich bei dem Schuldner um die Meyer GmbH gehandelt hätte? (kurze Begründung erforderlich!) Lösungen: zu 1.) zu 2.) zu 3.) zu 4.)
4. Aufgabenteil: (19,0 Punkte) Die ledige und kinderlose Steuerfachangestellte Nicole Knapp (geb. am 25.06.1984, evangelisch) aus Oberhausen übt mehrere Beschäftigungen aus. Sie ist bei der AOK Rheinland/Hamburg pflichtversichert. Sachverhalt 1 (14,0 Punkte) Zum einen hat sie ab Jahresbeginn bis einschließlich Oktober 2010 im Rahmen eines Teilzeitarbeitsverhältnisses monatlich 760,00 (brutto) bei der Messegesellschaft Intracom GmbH verdient. Eine weitere Beschäftigung wurde während dieser Zeit bei dem umlagepflichtigen Steuerberater Fröhlich auf 400,00 -Basis i. S. des 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV ausgeübt. Im Rahmen dieses Beschäftigungsverhältnisses hat Nicole Knapp auf die Aufstockung der Rentenbeiträge verzichtet. Eine Lohnsteuerkarte wurde hier nicht vorgelegt. Bearbeitungshinweise: Beachten Sie für die Lösung der nachfolgenden Aufgaben die beigefügte Anlage 1. Aufgaben 1. Prüfen und begründen Sie, ob ein geringfügig entlohntes Beschäftigungsverhältnis neben der Hauptbeschäftigung sozialversicherungsrechtlich zulässig ist. Nennen Sie die gesetzliche Grundlage. 2. Ermitteln Sie den Gesamtaufwand des Steuerberaters Fröhlich im Rahmen des geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses. 3. Berechnen Sie für die Tätigkeit bei der Messegesellschaft Intracom GmbH für Oktober 2010 die beitragspflichtige Einnahme aufgrund der Gleitzonenregelung und ermitteln Sie den Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung. Verwenden Sie für Ihre Lösung das beigefügte Lösungsblatt. Bitte wenden!
Sachverhalt 2 (5,0 Punkte) Nach dem Ausfall einer Arbeitskollegin ist Nicole Knapp bei dem Steuerberater Fröhlich seit November 2010 in einem festen Arbeitsverhältnis mit voller Stundenzahl beschäftigt. Das monatliche Bruttogehalt beträgt 1.760,00. Zusätzlich erhält sie ein Handy gestellt, dessen monatliche Aufwendungen in Höhe von 30,00 von dem Steuerberater Fröhlich übernommen werden. Außerdem übernimmt Steuerberater Fröhlich die monatlichen Fahrtkosten. Sie bekommt einen Fahrtkostenzuschuss in Höhe von 40,00. Eine pauschale Versteuerung des Zuschusses nach 40 Abs. 2 Satz 2 EStG erfolgt nicht. Aufgabe Ermitteln Sie in einer übersichtlichen Darstellung das Nettogehalt der Nicole Knapp für den Monat November 2010. Bearbeitungshinweise Beachten Sie für die Lösung die beigefügte Anlage 1. Die Abzüge für Lohn- und Kirchensteuer sowie für den Solidaritätszuschlag sind aus Vereinfachungsgründen mit insgesamt 12,1 % anzusetzen. Nichtansätze sind mit 0 zu kennzeichnen und kurz zu begründen.
Anlage 1 zum 4. Aufgabenteil Auszug aus dem SGB IV 8 Geringfügige Beschäftigung und geringfügige selbständige Tätigkeit (1) 1 Eine geringfügige Beschäftigung liegt vor, wenn 1. das Arbeitsentgelt aus dieser Beschäftigung regelmäßig im Monat 400 Euro nicht übersteigt, 2. die Beschäftigung innerhalb eines Kalenderjahres auf längstens zwei Monate oder 50 Arbeitstage nach ihrer Eigenart begrenzt zu sein pflegt oder im Voraus vertraglich begrenzt ist, es sei denn, dass die Beschäftigung berufsmäßig ausgeübt wird und ihr Entgelt 400 Euro im Monat übersteigt. (2) 1 Bei der Anwendung des Absatzes 1 sind mehrere geringfügige Beschäftigungen nach Nummer 1 oder Nummer 2 sowie geringfügige Beschäftigungen nach Nummer 1 mit Ausnahme einer geringfügigen Beschäftigung nach Nummer 1 und nicht geringfügige Beschäftigungen zusammenzurechnen. 3 Wird bei der Zusammenrechnung nach Satz 1 festgestellt, dass die Voraussetzungen einer geringfügigen Beschäftigung nicht mehr vorliegen, tritt die Versicherungspflicht erst mit dem Tage der Bekanntgabe der Feststellung durch die Einzugsstelle oder einen Träger der Rentenversicherung ein. Beitragssätze für geringfügig entlohnte Beschäftigungsverhältnisse Pauschaler Beitrag zur Rentenversicherung 15,0 % Pauschaler Beitrag zur Krankenversicherung 13,0 % Einheitliche Pauschsteuer 2,0 % Umlage 1 0,6 % Umlage 2 0,07 % Insolvenzgeldumlage 0,41 % Beitragssätze zur Sozialversicherung Krankenversicherung 14,9 % (Arbeitnehmeranteil: 7,9 % Arbeitgeberanteil: 7,0 %) Pflegeversicherung 1,95 % (Zusatzbeitrag für Kinderlose: 0,25 %) Rentenversicherung 19,9 % Arbeitslosenversicherung 2,8 %
Name: Lösungsblatt zum 4. Aufgabenteil Sachverhalt 1 3. Aufgabe Ermittlung der beitragspflichtigen Einnahme: Vorgabe: Im Bereich der Gleitzone ist die beitragspflichtige Einnahme (Gesamtbetrag) im Jahr 2010 nach folgender Formel zu berechnen: Arbeitsentgelt x 1,2415./. 193,20 Ermittlung des Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteils zur Sozialversicherung: KV PV RV AV AG-Anteil Gesamtbetrag AN-Anteil