Einblick in die Welt der M2 Audit GmbH sgesellschaft
Gemeinderatssitzung Agenda I. II. Einführung III. IV. V. JAP VI. 2
mittelstandsorientierte s-, Steuerberatungsund Consulting- Gesellschaft Gründung vor 15 Jahren Sitz der Gesellschaft ist Stollberg (Sachsen) mit Standorten/ Niederlassungen in Chemnitz, Löbau, Leipzig und Moskau Kunden: Kleine/mittlere Unternehmen/Konzerne/Gruppen National: im Wesentlichen Sachsen, Sachsen-Anhalt sowie Thüringen International: im Wesentlichen Russland, Polen, Tschechien 3
Organigramm Rechtsberatungsgesellschaften Kooperation WP Matthias Ullrich WP Matthias Neumann M2 Tax GmbH sgesellschaft M2 Audit GmbH sgesellschaft M2 Consulting Riccardo Heise Beteiligung OOO M2 Aspect sgesellschaft M2 Converso Consulting GmbH Zebra Consult GmbH Dr. Schröder Rechtsanwälte Riediger legal www.m2-group.de 4
Einführung Aufgabe des WPs Durchführung von betriebswirtschaftlichen Prüfungen, insb. von Jahresabschlüssen/Lageberichten/Konzernabschlüssen ( 2 Abs. 1 WPO) Erteilung/Versagung eines Bestätigungsvermerks¹ (Ergebnis und Vornahme der Prüfung) Richtigkeit der Rechnungslegung belegen Partner sollen geschützt werden (Kreditgeber, Gesellschafter, AN, Öffentlichkeit) Keine Prüfung, obwohl Pflicht besteht führt zur Nichtigkeit des Abschlusses (durch Gesellschafter festgestellt) Prüfungen können obligatorischer oder freiwilliger Natur sein ¹ keine Aussage über Fortbestand des UN; Bestätigung über Richtigkeit der Erstellung 5
Einführung 238 HGB Buchführungspflicht ( jeder Kaufmann ) 242 HGB Aufstellungspflicht (Abschluss erstellen- Eröffnungsbilanz, Bilanz, GuV) Ausnahme: 241 a HGB (Befreiung, wenn UE 500.000 und JÜ 50.000 in zwei aufeinanderfolgenden JA nicht überschreiten) gem. 316 Abs. 1 HGB Der Jahresabschluß und der Lagebericht von Kapitalgesellschaften, die nicht kleine im Sinne des 267 Abs. 1 sind, sind durch einen Abschlußprüfer zu prüfen. Hat keine Prüfung stattgefunden, so kann der Jahresabschluß nicht festgestellt werden. 6
Obligatorische JAP Gründe Größenklassen gem. 267 Abs. 1; 267 a) Abs. 1 Merkmal Kleinst Klein Mittelgroße Groß Bilanz 350.000 4.840.000 19.250.000 >19.250.000 UE 700.000 9.680.000 38.500.000 >38.500.000 AN-Zahl (Ø) 10 50 250 >250 d.h. mittelgroße und große KapG sind prüfungspflichtig 7
Freiwillige JAP Gründe Aber: trotz nicht prüfungspflichtig können Prüfungsvorschriften gem. 316 HGB analog Anwendung finden z. B. Eigenbetriebe (gem. Kommunalgesetz, wie SächsEigBVO, GO LSA, ThürKO, usw.) Andere Sonderfälle, wie 64 Abs. 3 EEG (Stromkostenintensive Unternehmen) Geprüfter JA, um Zuschüsse zu erhalten EEG ist am 1. August in Kraft getreten Freiwillige Prüfung häufig von Mdt. kritisch bewertet 8
Freiwillige JAP Gründe vertragliche Forderung von Gläubigern (i.d.r. Banken/Kreditvergabe) Kontrolle der GF durch die Gesellschafter GF veranlasst Prüfung wg. ihrer eigenen Entlastung Kontrolle/Motivation der beteiligten Mitarbeiter Kauf/Beteiligung an einer Gesellschaft (durch Unternehmer) usw. 9
JAP Bestellung des Abschlussprüfers: Wahl des AP gem. 318 Abs. 1 HGB durch Gesellschaftsversammlung/Hauptversammlung¹ Erteilung Prüfungsauftrag durch gesetzliche(n) Vertreter (GF, Aufsichtsrat bei AG) Prüfung (je nach Schwerpunkt, z.b. Vorräte, SachAV) ¹ Gem. 318 Abs. 1 S. 2 kann bei GmbHs, OHGs, KGs i.s.d. 264 a Abs. 1 HGB der Gesellschaftsvertrag etwas anderes bestimmt sein 10
JAP Zeitverlauf Sphärenmodell (Geschäftsjahr = Kalenderjahr) 01.01. 31.03. 31.08. 31.12. JAP t Vorgezogene Prüfungshandlungen 320 II 2 HGB Abschlussprüfer Aufstellung 242 ff HGB 264 HGB gesetzlicher Vertreter Prüfung 316 ff HGB Abschlussprüfer Feststellung 42a GmbHG 172 ff AktG Gesellschaftsve rsammlung/hv Offenlegung 325 ff HGB gesetzlicher Vertreter größenabhängige Erleichterungen 11
? Bei späteren : Steffi Schuhknecht s.schuhknecht@m2-group.de +4937296 168-86 12