Fragen zur Haftung von Geschäftsführer und Gesellschafter



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Fragen zur Haftung von Geschäftsführer und Gesellschafter GD SOLUTIONS GROUP CORP. 141 NE 3 RD AVENUE SUITE 8022 MIAMI, FL 33132 www.gd-solutions-consulting.com office@gd-solutions-consulting.com

Fragen zur Haftung von Gesellschafter und Geschäftsführern Gerade in Bezug auf eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) kommen häufig auf den Geschäftsführer und Gesellschafter andere und oft unterschätze Herausforderungen zu als wie auf einen Selbständigen oder die Betreiber einer GbR. Die kurze Übersicht im folgenden soll Ihnen Aufschluss darüber geben, was im Falle eines Falles auf Sie als Geschäftsführer oder Gesellschafter zukommt und welche Maßnahmen Sie im Vorfeld in die Weg leiten sollten. Für den Einzelfall bitten wir Sie den Verein des Wissens (www.verein-deswissens.de) zu kontaktieren, deren Experten Ihnen auch rechtliche Auskünfte diesbezüglich geben können ohne das Sie direkt eine Rechtsanwalt konsultieren müssen. 1. Wer haftet für Verbindlichkeiten einer GmbH? Leider ist oft die allgemeine Annahme, dass die Stammeinlage einer GmbH für die Verbindlichkeiten einer Gesellschaft haftet. Allerdings ist das nicht ganz richtig, denn laut 13 Abs. 2 des GmbHG haftet die Gesellschaft mit Ihrem gesamten Gesellschaftsvermögen für Verbindlichkeiten. 2. Für was haftet der Geschäftsführer überhaupt? Der GmbH Geschäftsführer haftet generell für: Verbindlichkeiten gegenüber dem Finanzamt (während seiner Amtszeit) und Verbindlichkeiten gegenüber Sozialversicherungsträgern. Ebenfalls haftet er gegenüber den Gesellschaftern und der Gesellschaft sowie auch für Lohnsteuerschulden und wegen unerlaubter Handlung. Selbst vor der Eintragung der GmbH ist der Geschäftsführer haftbar zu machen. Handelt der Geschäftsführer gesetzwidrig, wie z.b. bei: Insolvenzverschleppung, Betrug, Umsatzsteuerschulden, Gläubigerbenachteiligung oder Bankrott wird der Geschäftsführer ebenfalls haftbar gemacht. 3. Haftet der Geschäftsführer für Bürgschaften? Sobald der Geschäftsführer und Gesellschafter sich selbständig vertraglich für diese Bürgschaft verpflichten sind sie in der Haftung. Generell ist zu unterscheiden zwischen der Haftung gegenüber der Gesellschaft selbst, die im Regelfall erst dann zum Tragen kommt, wenn ein Insolvenzverfahren eröffnet wird, und der Haftung gegenüber Dritten, die von diesen jederzeit geltend gemacht werden kann. 4. Was versteht man unter einer Durchgriffshaftung? Durchgriffshaftung bedeutet, dass die Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft in bestimmten Fällen unbeschränkt, persönlich und gesamtschuldnerisch mit ihrem Privatvermögen für Verbindlichkeiten der Gesellschaft haften müssen, sofern das Gesellschaftsvermögen nicht ausreicht. Dies ist geregelt im HGB 128. Es findet dann in den meisten Fällen 823 BGB seine Anwendung.

a.) Arten einer Durchgriffshaftung Man unterscheidet zwischen unechter und echter Durchgriffshaftung. - eine unechte Durchgriffshaftung ist, wenn ein Gesellschafter z.b. eine Bürgschaft oder ein Bankkredit persönlich unterschrieben hat. Das gleiche trifft auch auf den Geschäftsführer zu. Diese sind dann haftbar zu machen. - bei einer echten Durchgriffshaftung wird den Gesellschaftern der eigentlich ausschließlich haftenden Gesellschaft das Haftungsprivileg einer fehlenden persönlichen Haftung entzogen, und sie haften wie die Gesellschafter einer Personengesellschaft ohne Haftungsbeschränkung. 5. Welche Ursachen kann eine Durchgriffshaftung auslösen? Materielle Unterkapitalisierung, diese liegt vor wenn der erforderliche Kapitalbedarf weder durch ein Darlehen (Gesellschaftsdarlehen) noch durch echtes Fremdkapital gedeckt ist. Vermögensvermischung, wenn Gesellschafts- und Privatvermögen durch undurchsichtige Buchhaltung verschleiern. Sphärenvermischung, keine klare Trennung zweier Rechtssubjekte - führt nur zur Haftung, wenn es eine Vermögensvermischung zur Folge hat. Rechstformmissbrauch, hier wird die Rechtsform einer juristischen Person missbraucht. 6. Auf was ist in einer Krise einer Gesellschaft als Geschäftsführer zu beachten? Generell sollte ein Geschäftsführer stets up to date sein, ob seine GmbH überschuldet, zahlungsunfähig oder ob ein Insolvenzgrund vorliegt. Sobald er einer dieser Situationen vorliegen hat, hat er ohne schuldhaftes Zögern, spätestens aber drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung, die Pflicht einen Insolvenzantrag beim zuständigen Amtsgericht zu stellen. ( 15a Abs. 4 InsO) Eine Verletzung dieser zeitigen Meldepflicht führt zu einer Straftat. 7. Haftet der Geschäftsführer auch nach einer Zahlungsunfähigkeit? Der Geschäftsführer einer Gesellschaft ist zum Ersatz von Zahlungen verpflichtet, die nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft oder nach Feststellung ihrer Überschuldung geleistet werden. ( 64 Satz 1 GmbHG) Von dieser Zahlungspflicht ist der Geschäftsführer ausgenommen, wenn er mit Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmanns dies getan hat. 8. Darf der Geschäftsführer nach Beginn einer Insolvenzreife noch Zahlungen tätigen? Laut einer Rechtssprechung von Bundesgerichtshof darf er noch Umsatz- und Lohnsteuer sowie Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Allerdings sollte dies im Einzelfall geklärt werden. BGH, Urteil vom 25. Januar 2011 II ZR 196/09

9. Bei was ist der Geschäftsführer noch haftbar zu machen? Wenn Sie z.b. als Geschäftsführer einen Vertrag abschließen, von dem Sie ausgehen, dass dieser Vorteile für die Gesellschaft bringt, dieser sich aber eher zum Nachteil entwickelt, dann hat das negative Folgen für Sie als Geschäftsführer und Sie sind im Falle des Falles haftbar zu machen. Obwohl Sie vielleicht für die negative Entwicklung gar nichts dafür konnten. (Marktlage hat sich verändert, ihr Vertragspartner ist insolvent geworden oder verlor einen großen Gerichtsprozess, der negative Auswirkungen auf den Vertrag hat, andere Gesetzeslage usw.) 10. Haftet der Geschäftsführer für nicht gezahlte Sozialversicherungsbeiträge? Ja. Zahlt er die Sozialversicherungsbeiträge in Bezug auf den Arbeitnehmeranteil nicht, ist er persönlich dafür haftbar zu machen. Anspruchsgrundlage ist 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit 266 STGB. Es wird dann auch ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren eingeleitet. 11. Haftet der Geschäftsführer auch für nicht gezahlte Steuern? Der Geschäftsführer haftet hinsichtlich der Lohnsteuer in voller Höhe und hinsichtlich der Umsatzsteuer nach dem sogenannten Grundsatz der anteiligen Tilgung lediglich in dem Umfang, wie die Finanzverwaltung im Verhältnis zu anderen Gläubigern schlechter gestellt werden ist. FG München, Urteil vom 21. April 2010 3 K 3654/07, openjur 12. Welche Risiken bezüglich Haftung haben die Gesellschafter? Wie bereits oben erwähnt besteht das Risiko für Gesellschafter der Durchgriffshaftung, welches Im Falle einer Insolvenz sehr oft zum Tragen kommt und auch die Haftung für eine nicht ordnungsgemäße Zahlung oder Rückzahlung der Stammeinlage. ( 30 Abs. 1 InsO, 13 Abs. 1, Abs. 2 GmbHG, 31 Abs. 2 GmbHG) 13. Haften die Gesellschafter auch für den Geschäftsführer? Seit der Einführung (01. November 2008) des Gesetzes zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen haften die Gesellschafter für die Auswahl des Geschäftsführers. ( 6 Abs. 5 GmbHG) 14. Wann ist die Stammeinlage einer GmbH ordentlich eingezahlt? Die Stammeinlage (25.000 ) muss auf eines der Konten der Gesellschaft einbezahlt und nachgewiesen werden. Dieses Kapital steht dem Geschäftsführer zur Verfügung. Sollte das Kapital kurze Zeit nach Einzahlung wieder zurückfließen an die Gesellschafter (wird oft in der Praxis so gemacht), dann mangelt es an einer ordentlichen Aufbringung des Stammkapitals.

Als Geschäftsführer, Gesellschafter oder auch als Selbständiger sollten Sie sich über diese Themen eher früher als später informieren. Wenn Ihr Unternehmen Zahlungsprobleme hat oder Sie stehen kurz davor, ist es leider zu spät sich mit den Haftungsrisiken als Geschäftsführer oder Gesellschafter auseinander zu setzen. Dies ist definitiv zu spät. Leider ist die Absicht und der Zweck eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung zu gründen um die Risiken als Geschäftsführer oder Gesellschafter zu minimieren, nicht erfüllt worden. Sie sollten sich informieren, solange Ihr Unternehmen finanziell gesund ist. Oben geschilderte Risiken können Sie als Geschäftsführer oder Gesellschafter fast komplett abfedern - wenn Sie die richtige Strategie bzw. Ihr Unternehmen auf die richtigen rechtlichen Beine stellen. Sie werden nicht umher kommen sich mit dem Unternehmer - Airbag auseinander zu setzen, der Ihnen nahezu vollkommene Haftungsfreiheit bieten kann - egal ob als Geschäftsführer, Gesellschafter oder als Selbständiger. Der Unternehmer - Airbag bietet nachhaltige Haftungsminimierung für Unternehmer und bringt Sie als Unternehmer in eine Position, die Ihnen Freiheit und Freiraum schafft, sodass Sie sich wieder voll und ganz auf Ihr Geschäft kümmern können. Das Ebook zum Unternehmer - Airbag Einen Einblick in die Strategie des Unternehmer - Airbag erhalten Sie mit diesem Ebook. Unter unternehmerairbag-ebook.gdsolutions-consulting.com können Sie das Ebook erwerben. Kontaktmöglichkeit zum Verein des Wissen: www.verein-des-wissens.de vereindeswissens@gmail.com