Der Schutz geistigen Eigentums Patente, Marken & Co. Patentanwalt Hans W. von Rohr Patentanwälte Gesthuysen, von Rohr & Eggert Huyssenallee 100. 45128 Essen Fon: 0201/10 56 20. Fax: 0201/10 56 222. Homepage: www.gesthuysen.de
Hans W. von Rohr Patentanwalt, Diplom-Physiker Kontakt bei Rückfragen: Mail: vonrohr@gesthuysen.de Fon: 0201 / 10 56 20 Studium der Physik Aufnahme der Tätigkeit im gewerblichen Rechtsschutz im Jahr 1977 Zulassung zum deutschen und europäischen Patentanwalt im Jahr 1981 Partner in der Sozietät seit 1981 Verantwortlich für die Betreuung von nationalen wie internationalen Mandanten im gesamten gewerblichen Rechtsschutz Richter am Bundesgerichtshof (BGH) Senat für Patentanwaltssachen Patentanwalt Hans W. von Rohr 2
Gesthuysen, von Rohr & Eggert Vielseitige traditionsreiche Kompetenz und umfangreiche Erfahrung in einer der größten Patentanwaltskanzleien in Nordrhein-Westfalen Patentanwälte und wissenschaftlich ausgebildete Mitarbeiter, die das vollständige Spektrum der Technik und der Naturwissenschaften abdecken. Leistungsspektrum der Sozietät: gesamter gewerblicher Rechtsschutz, insbesondere Patent-, Gebrauchsmuster-, Marken- und Designschutz sowie Lizenz- und Know-How-Vertragsrecht und Arbeitnehmererfinderrecht. Langjährige, umfangreiche Erfahrungen in der Geltendmachung von Schutzrechten und in deren Verteidigung, gewonnen in zahlreichen Verletzungs- und Nichtigkeitsverfahren. Zur Philosophie der Sozietät gehört gleichermaßen der ehrenamtliche Einsatz im und für den Berufsstand. Patentanwalt Hans W. von Rohr 3
Die Sozietät: Partner und Mitarbeiter Partner / Patentanwälte: Dr. iur. h.c. Dipl.-Ing. Hans-Dieter Gesthuysen Dipl.-Phys. Hans W. von Rohr Dipl.-Ing. Jörg M. Weidener Dipl.-Phys. Stefan Häckel Dipl.-Chem. Dr. rer. nat. Ingo K. Strehlke Dipl.-Ing., LL.M. Michael Gesthuysen Dipl.-Ing. Dr.-Ing. Dirk-Karsten Schleitzer Dipl.-Biol. Dr. rer. nat. Andreas Wienand Dipl.-Ing. Dr.-Ing. Ralf Gödde Mitarbeiter / Associates: Dipl.-Chem. Dr. rer. nat. Alexander Freiherr von Foullon Dipl.-Ing. Dr.-Ing. Christopher Weyers M.Sc. (Biologie) Marike Rommeswinkel Dipl.-Ing. Friedhelm Czeranski Dipl.-Ing. Philipp Harlacher Dipl.-Phys. Felix Johan Lehmann Patentanwalt Hans W. von Rohr 4
Inhalt des Vortrags Immaterialgüterrechte Gewerblicher Rechtsschutz ( Intellectual Property / IP ) Beispiele für gewerbliche Schutzrechte Patentfähige Erfindungen Schutzwirkung von Patenten Marken: Schutz von Namen und Kennzeichen Geschmacksmuster: Schutz von Design und Gestaltungen Patentanwalt Hans W. von Rohr 5
Immaterialgüterrechte ( Geistiges Eigentum ) Immaterialgüterrechte sind subjektive Rechte, die an unkörperlichen Gütern bestehen und einen selbständigen Vermögenswert haben. Es handelt sich um absolute (d.h. gegenüber jedermann wirkende) Rechte an bestimmten unkörperlichen Rechtsgegenständen, nämlich an Geisteswerken, geistigen Leistungen, gewerblichen Mustern und Modellen, Erfindungen und Zeichenrechten. Patentanwalt Hans W. von Rohr 6
Gewerblicher Rechtsschutz ( Intellectual Property / IP ) Inbegriff der Rechtsnormen, welche dem Schutz der gewerblich-geistigen Leistung und der damit zusammenhängenden Interessen dienen. Dazu gehören das Patent-, Gebrauchsmuster-, Geschmacksmuster-, Wettbewerbs- und Markenrecht, während das Urheberrecht Werke der Literatur, Wissenschaft und Kunst schützt. Die entsprechenden Schutzrechte gelten grundsätzlich nur in dem betreffenden Hinterlegungs- bzw. Anmeldungsland ( Territorialitätsprinzip ). Patentanwalt Hans W. von Rohr 7
Beispiele für gewerbliche Schutzrechte Patente und Gebrauchsmuster: Technische Neuerungen bzw. Erfindungen Marken: Schutz von Namens- und Kennzeichenrechten Geschmacksmuster: Schutz von Gestaltungsbzw. Designrechten Urheberrecht: Schutz von individuellen geistigen Werken Patentanwalt Hans W. von Rohr 8
Was ist ein Patent? Dem Erfinder oder dessen Rechtsnachfolger staatlich bzw. hoheitlich verliehenes, aber zeitlich begrenztes Monopolrecht für ein Land bzw. eine Region Schutzbereich durch Patentansprüche bestimmt Schutz ist möglich für Erfindungen, die neu sind, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen, gewerblich anwendbar sind Patentanwalt Hans W. von Rohr 9
Was kann patentiert werden? Gegenstände und Vorrichtungen z.b. Maschinen Chemische Stoffe z.b. neue Arzneimittelwirkstoffe Zusammensetzungen z.b. Gemische/ Formulierungen mit an sich bekanntem Wirkstoff in neuartiger Rezeptur Verfahren z.b. Herstellungs- oder Arbeitsverfahren Verwendungen z.b. Verwendung eines an sich bekannten Stoffes für einen neuartigen Zweck Patentanwalt Hans W. von Rohr 10
Was kann nicht patentiert werden? Entdeckungen, wissenschaftl. Theorien, mathematische Methoden Ästhetische Formschöpfungen ( Geschmacksmuster) Pläne, Regeln und Verfahren für gedankliche Tätigkeiten, für Spiele oder für geschäftliche Tätigkeiten Programme für Datenverarbeitungsanlagen ( UrhG) Wiedergabe von Informationen Chirurgische, therapeutische und diagnostische Verfahren an Mensch und Tier Pflanzensorten und Tierarten ( Sortenschutz) Im wesentlichen biologische Zuchtverfahren für Tiere und Pflanzen Erfindungen mit Verstoß gegen gute Sitten oder öffentliche Ordn. Menschliches Leben Patentanwalt Hans W. von Rohr 11
Warum Patente? Ohne Patente freies Nachahmungsrecht für Dritte Daher: Erwirkung von Monopolrechten und damit Schutz für eigene Innovationen / Sicherung eines Vorsprungs Belohnung der Entwicklungstätigkeit durch alleiniges Herstellungs- und Vertriebsrecht Ausschluss bzw. Verringerung des Wettbewerbs (z.b. Sperrpatente) Tauschwährung (Kreuzlizenzen) Werbeeffekt: Innovatives Unternehmen, Steigerung des Unternehmenswertes Gezielte Innovations- und Investitionslenkung Patente als verkehrsfähige Wirtschaftsgüter Nachweis des Erfindungsbesitzes Schaffung von Stand der Technik zur Verhinderung von Fremdpatenten Patentanwalt Hans W. von Rohr 12
Was sollte zum Patent angemeldet werden? Erfindungen haben unterschiedlichen Charakter Alle Erfindungen, die zu wichtigen eigenen Produkten werden können oder die nicht unbedingt selbst verwirklicht werden, jedoch alternative Lösungen für Wettbewerber darstellen Diese Erfindungen müssen nicht in sich vollständige Gegenstände darstellen, sondern können auch Teil-/ Einzellösungen sein. Patentanwalt Hans W. von Rohr 13
Schutzwirkung von Patenten Patent bietet Schutz gegen Herstellung Anbieten und Vertrieb Benutzung Patent ermöglicht Blockierung der Herstellung Blockierung von Anbieten, Vertrieb und Benutzung (Abschottung der Märkte) Patentanwalt Hans W. von Rohr 14
Marken- und Kenzeichenrecht Markenrecht vereint Schutz von Marken, geschäftlichen Bezeichnungen (= Unternehmenskennzeichen und Werktitel) und geographischen Herkunftsangaben Markenschutz dient zur Individualisierung von Waren und Dienstleistungen Kennzeichenrecht dient zur Individualisierung eines Unternehmens Unterschiedliche Markenformen (Wortmarke, Bildmarke, Slogan, 3D-Marke, Farbmarke, Hörmarke bzw. Jingle...) Absolute Eintragungshindernisse: Unterscheidungskraft und Freihaltebedürfnis Relative Eintragungshindernisse: Ältere Rechte Dritter (Marken, Kennzeichenrechte, Namensrechte) Schutzdauer von 10 Jahren ab Anmeldetag, aber unbegrenzt alle 10 Jahre verlängerbar Patentanwalt Hans W. von Rohr 15
Geschmacksmusterrecht Schutz der äußeren Gestaltung ( Designschutz, 2D- und 3D-Erscheinungsformen) Absolute Schutzvoraussetzungen: Muster bzw. Modell Neuheit ( relativ-objektiver Neuheitsbegriff, Neuheitsschonfrist ) Eigenart ( Formenschatz, Gestaltungshöhe/-freiheit ) Relative Schutzhindernisse: Ältere Rechte Dritter (= Geschmacksmuster, Markenrechte, urheberrechtlich geschützte Werke) Schutzdauer von maximal 25 Jahren Patentanwalt Hans W. von Rohr 16
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Patentanwalt Hans W. von Rohr Patentanwälte Gesthuysen, von Rohr & Eggert Huyssenallee 100. 45128 Essen Fon: 0201/10 56 20. Fax: 0201/10 56 222 Mail: vonrohr@gesthuysen.de Homepage: www.gesthuysen.de