Themen dieser Ausgabe auf einen Blick: IBAN-Konverter R-Transaktionen bei SEPA-Lastschriften In der Ausgabe 02/2013 berichteten wir über eine sehr verhaltene Vorbereitung seitens der Firmenkunden auf das Thema SEPA-Lastschriften. Hierzu finden Sie rechts das Ergebnis einer Unternehmensbefragung durch die Deutsche Bundesbank, die diesen Eindruck bestätigt. Zudem lösen wir unser Versprechen aus der letzten Ausgabe ein, Ihnen die Vorteile des kostenfreien IBAN-Konverters der Genossenschaftlichen FinanzGruppe en Raiffeisen-banken vorzustellen. Sicherlich ein Instrument, mit dem einfach und effizient die in der Finanzbuchhaltung Ihres Unternehmens verfügbaren Kontonummern und Bankleitzahlen Ihrer Geschäftspartner auf IBAN und BIC konvertiert werden können. Ein weiteres Thema dieser Ausgabe sind die R-Transaktionen im SEPA-Lastschriftbereich. Hierbei handelt es sich um verschiedenste Arten der Rückgabe von SEPA-Lastschriften auf Seiten des Zahlungspflichtigen bzw. dessen Bank. IBAN-Konverter Kundendaten fit für SEPA auf Knopfdruck Der IBAN-Konverter ermittelt aus einzelnen Kontonummern und Bankleitzahlen oder aus ganzen Datenbeständen die jeweils entsprechende IBAN und ergänzt den dazugehörigen BIC.
Schnell und sicher können Sie so Ihre Kundendaten fit für SEPA machen Einfacher geht es nun wirklich nicht: Exportieren Sie die bestehenden Daten aus Ihrem System und importieren Sie diese in die Konverter-Software. Auf Knopfdruck erhalten Sie die überarbeiteten Bankverbindungen der Bankengruppen, bei denen eine Konvertierung erlaubt/möglich ist, und können diese wieder in Ihr System einspielen. Download für unsere Kunden Zur Ermittlung einer IBAN werden Konto-Nr. und Bankleitzahl sowie der IBAN-Konverter benötigt, sofern Sie die Zahlungsaufträge nicht unmittelbar in einem SEPA-fähigen Zahlungsverkehrsprogramm erfassen. Der IBAN-Konverter ist eine Software der Genossenschaftlichen FinanzGruppe en Raiffeisenbanken. Leistungsumfang im Überblick Umrechnen von einzelnen Kontonummern Import im Standardformat IBAN-hin/IBAN-rück der deutschen Kreditwirtschaft Import von freien Formaten (u. a. PDF oder CSV) Rechnerische Überprüfung einer deutschen IBAN Rechnerische Überprüfung einer Gläubiger-Identifikationsnummer Programmaktualisierung über eine Online-Updatefunktion Hilfefunktion bzgl. des erforderlichen Dateiaufbaus
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Den IBAN-Konverter finden Sie auf unserer Homepage unter http:///firmenkunden/zahlungsverkehr/geschaefte_im_ausland/ sepa_uebersicht.html Dort können Sie den IBAN-Konverter downloaden und das Kennwort bei uns anfragen. System-Voraussetzungen Voraussetzung für die Nutzung der Software IBAN-Konverter sind die aktuellen Windows-Betriebssysteme (32 Bit und 64 Bit), Windows XP (ab Servicepack 2), Windows Vista, Windows 7 und Windows 8 (PC-Version). Beispiele für die Umsetzung von BLZ und Kontonummer in BIC und IBAN (Stand 14. Juli 2012) Nachfolgend sind Beispiele für die Umsetzung der Daten aufgeführt. Die hier verwendeten Dateien können Sie über den Menüpunkt Hilfe von der Downloadseite zum Testen und Vergleichen herunterladen. Wählen Sie hierzu bitte auf der Downloadseite den Menüpunkt Sonstige Infos Umsetzung nach DK (ZKA) mit variablen Feldlängen (CSV-Datei) Eingaben in der Maske Abbildung: Aufbau der IBAN-hin-Datei Der IBAN-Konverter verfügt bzgl. des erforderlichen Datei-Aufbaus über eine ausführliche Hilfefunktion. R-Transaktionen bei SEPA-Lastschriften Bislang haben wir Ihnen verdeutlicht, welche Vorarbeiten bzgl. des Einzugs von SEPA-Lastschriften anfallen. Das Thema Rücklastschrift haben wir in unseren Ausführungen bisher ausgeklammert. Rücklastschriften sind sowohl auf Seiten des Einreichers als auch des Zahlungspflichtigen ein wichtiges Thema.
Aus Sicht des Lastschrifteinreichers besteht immer die Gefahr einer Rücklastschrift. Welche Möglichkeiten dem Zahlungspflichtigen (oder dessen Bank) und auch Ihnen - sollten Sie Bezogener einer Lastschrift sein - in der neuen SEPA-Welt offen stehen, verdeutlicht die folgende Tabelle: Sofern eine Rückgabe nach 8 Wochen bis 13 Monate nach Belastung erfolgen soll, ist seitens der Bank des Zahlungspflichtigen eine Kopie des gültigen Mandates anzufordern. Erst bei fehlendem / nicht korrektem Mandat kann eine Rückforderung erfolgen. Aus diesem Grunde ist die systematische und ausreichend lange Aufbewahrung der Mandate unabdingbar.
Erneuter Einzug von retournierten Lastschriften Der Einreicher hat bei erneutem Einzug sicherzustellen, dass die verwendeten Sequenz-Typen der Lastschrift (einmalig, erstmalig, wiederkehrend, letztmalig) an den entsprechenden Rückgabegrund angepasst werden. Gemäß nachfolgender Tabelle wurde seitens des EPC klargestellt, wie in einem solchen Falle zu verfahren ist. Sofern die Bank des Zahlungspflichtigen die Sequenz-Typen überwacht, kann es hier unter Umständen nochmals zu Störungen bei der Lastschrifteinreichung kommen. * Mandate expired = erneuter Einzug unter diesem Mandat nicht mehr erlaubt. Selbstverständlich ist eine neue Pre-Notification bei erneutem Einzug erforderlich. Sollten Sie auch zu diesem Themenkomplex Fragen haben, sprechen Sie uns bitte an. Wir wünschen Ihnen einen schönen Frühling! Ihr SEPA-Team der Bigge-Lenne
Inhalte der bisherigen SEPA-Newsletter Ausgabe 01/2012 Gültigkeitsbereich der SEPA (Länderübersicht) Zusammenhang SEPA / PSD (Payment Service Directive) Welche Länder und welche Währungen fallen unter die PSD? Ausgabe 02/2012 Welche Zahlungen sind von der PSD betroffen? Umsetzung der PSD in die nationale Gesetzgebung Wertstellung und Verfügbarkeit von Geldbeträgen Umdeutungslösung bei Einzugsermächtigungen Abbuchungsauftrag vs. SEPA-Firmen-Lastschrift Anhang: Musterbrief für die Ankündigung der Umdeutungslösung Ausgabe 03/2012 Unterschied Richtlinien / Verordnungen Ausführungsfristen / Laufzeiten Unwiderruflichkeit von Zahlungsaufträgen Welche Bereiche in einem Unternehmen sind von SEPA betroffen? Verabschiedung der EU-Verordnung zur Festlegung der technischen Vorschriften für Überweisungen und Lastschriften in Euro im Europäischen Parlament am 14.02.2012 Sonderregelung für das elektronische Lastschriftverfahren / Übergangsregelung für Verbraucher IBAN / BIC Ausgabe 04/2012 SEPA-Überweisung (SCT) Glossar Ausgabe 05/2012 SEPA-Lastschriftverfahren: Die Neuerungen (Gläubiger-ID, SEPA-Lastschriftmandate, Due Date, Pre-Notification) Ausgabe 06/2012 SEPA-Lastschriftverfahren Umdeutungslösung Glossar Anhang: Musterbrief für die Umdeutung Einzugsermächtigung SEPA-Basislastschrift-Mandat Ausgabe 07/2012 Die SEPA-Firmenlastschrift Ausgabe 08/2012 Aktuelles FAQ s, Teil 1 Ausgabe 09/2012 Praxistipps zum Umgang mit Mandaten FAQ s, Teil 2 Ausgabe 01/2013 Vereinsspezial Ausgabe 02/2013 Was bei Überweisungen und Lastschriften jetzt vorrangig zu tun ist Auswirkungen der Vorlauffristen