Aufsicht über die berufliche Vorsorge: Internationaler Vergleich



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wir können dem leben nicht mehr tage geben. aber wir können den tagen mehr leben geben.

Transkript:

Page 1 Prof. Dr. Hato Schmeiser hato.schmeiser@unisg.ch

Page 2 Inhalt 1. Unterschiede zwischen den Vorsorgeeinrichtungen und anderen Finanzintermediären 2. Solvabilität in der beruflichen Vorsorge 3. Die Erfordernis eines gesonderten Regelwerkes für Vorsorgeeinrichtungen 4. Messung der Solvabilität von Vorsorgeeinrichtungen 5. Aussagekraft von Modellen und mögliche Gefahren 6. Ein Ansatz für schweizerische Vorsorgeeinrichtungen 7. Skizzierung eines Modellrahmens 8. Überwachung durch die Aufsicht 9. Weitere Überlegungen zur Umsetzung in der Schweiz 10.Schlussfolgerungen 11.Empfehlungen

Page 3 1. Unterschiede zwischen den Vorsorgeeinrichtungen und anderen Finanzintermediären Schweizerische Vorsorgeeinrichtungen unterscheiden sich vor allem durch kein primäres Eigenkapital, it gut prognostizierbare und relativ stabile Passivseite, Möglichkeit der Nachforderung von zusätzlichen Beiträgen, die relativ einfach durchzuführen ist, gesetzliche Vorgaben für den Umwandlungssatz und Mindestzins, öffentlich-rechtliche Stiftung Sicherheitsfonds BVG, Rechtsform, kleinerer Ausmass an systemischem Risiko.

Page 4 2. Solvabilität in der beruflichen Vorsorge Fähigkeit eines Unternehmens, durch freies Vermögen Geschäftsrisiken abzudecken, um auf diese Art seinen zukünftigen Verpflichtungen auch bei ungünstigen g Entwicklungen nachkommen zu können Generelle Gründe für die Überwachung der Solvabilität vergleichsweise geringe Überwachungsmöglichkeiten seitens der Beitragszahler, fehlende Ratings, relativ geringe Publikationspflichten, mangelnde Wechselfreiheit (Marktdisziplin).

Page 5 3. Die Erfordernis eines gesonderten Regelwerkes für Vorsorgeeinrichtungen (I/II) Ein Überwachungsregelwerk ist notwendig, da manche Risiken sich nur schwer qualitativ ti messen lassen Trotzdem gibt es mehrere Gründe, die gegen eine einfache Übertragung der bisherigen Aufsichtssysteme (z. B. Basel II, Swiss Solvency Test) sprechen Diese können vor allem aus den bereits genannten Unterschieden zwischen den Vorsorgeeinrichtungen und Banken/Versicherungen abgeleitet werden Die existierenden Aufsichtsmodelle sind sehr komplex und fortgeschritten (schwierig umzusetzen bei hohem Segmentierungsgrad des Marktes) und konzentrieren sich auf die Ermittlung des notwendigen Solvenzkapitals

Page 6 3. Die Erfordernis eines gesonderten Regelwerkes für Vorsorgeeinrichtungen (II/II) Die Überwachung von Vorsorgeeinrichtungen sollte sich auf die Hauptrisikoquellen konzentrieren vor allem die Kapitalanlage Dies begründet sich vor allem durch das vergleichsweise kleine Ausmass an systemischen Risiken der Vorsorgeeinrichtungen, gut prognostizierbare Passiven sowie die Möglichkeit der Nachforderung von zusätzlichen Beiträgen Andererseits spricht die Notwendigkeit der Vermeidung von Vermögenstransfers (Sicherheitsfonds und Prämiennachforderung) sowie die zurzeit überwiegende Rechtsform einer Stiftung für die Einrichtung eines quantitativen Überwachungssystems

Page 7 4. Messung der Solvabilität von Vorsorgeeinrichtungen historisch vs. zukunftsorientiert Deckungsgrad Externe Ratings ALM Szenarioanalysen Stochastische Modelle weitestgehend historische Betrachtung Ermittlung auf Basis historischer Ausfalldaten zukunftsgerichtet zukunftsgerichtet zukunftsgerichtet Komplexität einfache Berechnung, hohe Verständlichkeit intuitive Deutung hoher Komplexitätsgrad, bedingte Vermittelbarkeit vertretbar, Vermittelbarkeit gegeben hoch Umsetzungsaufwand gering praktisch kein interner Aufwand aber externe Kosten hoch (Know-how und Infrastruktur) moderat tendenziell hoch (Know-how und Infrastruktur) Risikoadäquanz Explizite Betrachtung von Ausfallwahrscheinlichkeiten Vergleichbarkeit Verlässlichkeit gering g (Portfoliostruktur wird nicht betrachtet) keine nicht gegeben, da die künftige Solvabilität auch massgeblich durch andere Grössen beeinflusst wird hochh (historisch bestätigte Grösse) Sonstiges - abhängig vom Modell der Ratingagentur historische Ausfallhäufigkeiten einfache Vergleichbarkeit (gleiche Systematik) problematisch (Finanzkrise) Intransparenz, Anreizprobleme bei Agenturen hoch (integrative Betrachtung der Aktiven und Passiven) bedingt hoch in der Regel keine keine gegeben schwierige Vergleichbarkeit (basiert auf Merkmalen der Vorsorgeeinrichtung) annahmensensitiv integrierte Liquiditätsplanung möglich gegeben falls gleiche Szenarien für alle abhängig von der Güte der Szenarien gegeben falls selbes Modell für alle abhängig von der Modellspezifikation - -

Page 8 5. Aussagekraft von Modellen und mögliche Gefahren Oft wird es zu wenig über die möglichen Einschränkungen von quantitativen Modellen reflektiert Dabei wird häufig deren Fehlanwendung als Argument herangezogen, die beweisen soll, dass derartige Modelle ohnehin die Realität nicht richtig abbilden können Deswegen ist es sehr wichtig die Modellannahmen und deren Funktionsweise sowie die daraus resultierenden Einschränkungen zu kennen Dem Anwender muss es bewusst sein, dass ein gewisses Mass an Modellrisiko nicht eliminiert werden kann

Page 9 6. Ein Ansatz für schweizerische Vorsorgeeinrichtungen (I/III) Entscheidungskriterien bei der Wahl der primären Methodik zur Solvenz- messung: Vermeidung eines unnötig hohen Komplexitätsgrads Steigerung von Personal- und Infrastrukturkosten Kompatibilität zu Basel II und Swiss Solvency Test integrierte Finanzmarktaufsicht Übertragung erfahrenen Personals

Page 10 6. Ein Ansatz für schweizerische Vorsorgeeinrichtungen (II/III) Bewertung der Alternativen Instrument Bewertung Deckungsgradbetrachtung Externe Ratings ALM-Tests Szenarioanalysen zu stark historisch orientiert mangelnde Betrachtung wichtiger Risikotreiber mangelnde Kontrolle über den Aufsichtsprozess Black-Box-Problematik zu hoher Komplexitätsgrad für Standardansatz als interner Ansatz denkbar guter Kompromiss zwischen Detailgrad und Handhabbarkeit könnte als ergänzendes Instrument dienen negativ positiv

Page 11 6. Ein Ansatz für schweizerische Vorsorgeeinrichtungen (III/III) Stochastisches Modell als Lösung geschlossene Lösung bei normalverteilten Renditen flexible Konfiguration möglich umfassendere Betrachtung der bekannten Risikotreiber gute Vergleichbarkeit simple Kalibrierung (Marktdaten und Rechnungswesen) Sensitivitätsanalysen ität zur Steigerung der Verlässlichkeit Stochastisches Modell mit anderen Methoden kombinierbar Möglichkeit zur Berechnung von Wahrscheinlichkeiten Kompatibilität zur Systematik von Basel II / Solvency II

Page 12 7. Skizzierung eines Modellrahmens (I/II) Relevante Komponenten Planungshorizont Dynamik für Aktive und Passive Aktiva: stochastischer Prozess Passiva: deterministische Modellierung denkbar Verteilungsannahmen für die Renditen der Anlageklassen Unterdeckungsrestriktionen Beseitigung g in einem bestimmten Zeitraum Obergrenze für Zusatzbeiträge

Page 13 7. Skizzierung eines Modellrahmens (II/II) Ampelansatz statt regulatorisches Kapital praktisch kein Eigenkapital bei Vorsorgeeinrichtungen regulatorisches Kapital problematisch Alternative: rein informationsbasierter Ampelansatz Signale zur Solvenzlage aus Modellergebnissen kritischer Wert für Unterdeckungswahrscheinlichkeiten grünes Licht: Wahrscheinlichkeit unter dem Grenzwert gelbes Licht: Wahrscheinlichkeit über dem Grenzwert rotes Licht: Grenzwertverletzung trotz max. Zusatzbeiträge Massnahmen der Aufsicht an Ampelsignal gekoppelt

Page 14 8. Überwachung durch die Aufsicht (I/IV) Der Aufsichtsprozess Regelmässige Berichterstattung (Solvency Report) verwendete Parameterwerte Dokumentation quantitativer Modellergebnisse qualitative Beschreibung verbleibender Risiken Eingriffsbefugnisse der Aufsichtsbehörde regelgebundener Ansatz diskretionärer Ansatz

Page 15 8. Überwachung durch die Aufsicht (II/IV) Generelle Unterdeckungsintoleranz System und kultureller Hintergrund prägen internationale Praxis Generell: Unterdeckungen sollten vermieden werden langfristiger Charakter der Rückstellungen nur bedingt hilfreich Unterdeckungen beeinträchtigen Sanierungsmöglichkeit Zusatzbeiträge sollten nicht als Regel angesehen werden Sicherheitsfonds BVG als absolut letzte Instanz Regulierung und Aufsicht haben das Ziel, Fehlentwicklungen frühzeitig zu erkennen und zu vermeiden!

Page 16 8. Überwachung durch die Aufsicht (III/IV) Massnahmen bei gelben und roten Ampelsignalen Signal Regulierungsmassnahmen genauere (aktuarielle) Analyse der Vorsorgeeinrichtung Verkürzung des Berichterstattungsintervalls Erstellung eines Sanierungsplans Frist zur Reduktion der Unterdeckungswahrscheinlichkeit Watch List Einschränkung der Verfügung über Vermögenswerte Weisungen an das Management Verbot der Aufnahme neuer Beitragszahler Ersetzung des Managements durch Sonderbeauftragten Schliessung der Vorsorgeeinrichtung

Page 17 8. Überwachung durch die Aufsicht (IV/IV) Anforderungen an Aufsicht und Vorsorgeeinrichtungen Bestehendes Personal: Risikomanagementkenntnisseik t i mathematische und ökonomische Zusammenhänge Zweck und Grenzen von Modellen Ausbau der Infrastruktur System zur Verwaltung der Berichterstattung Informationstechnologie und Prozesse Neurekrutierung adäquat qualifizierten Personals Zulassung für Vorsorgeeinrichtungen nach "fit + proper" Test?

Page 18 9. Weitere Überlegungen zur Umsetzung in der Schweiz Freie Wahl der Vorsorgeeinrichtung erhöht den Wechseldruck nach schwachen Ampelsignalen möglicherweise Reduktion der Systemstabilität Anreizsetzung für Leiter von Vorsorgeeinrichtungen Rechtsform und Organisation bisher: Stiftung und Genossenschaft Selbstbeaufsichtigungspotential von Körperschaften Aufsicht über die Stiftung Auffangeinrichtung BVG

Page 19 10. Schlussfolgerungen Der Trend geht zur integrierten und risikobasierten Aufsicht nach den Richtlinien der IOPS und CEIOPS in Deutschland, Österreich, Holland, Schweden und Kanada Die Aufsicht ist Ausnahme in Japan präventiver Natur Die Übernahme von Solvency II wird wegen wesentlicher Unterschiede zwischen Lebensversicherern und Vorsorgeeinrichtungen als nicht sinnvoll erachtet Das Risikomanagement mit stochastischem Ansatz wird als zweckmässig und praktisch machbar beurteilt Statt der Bemessung von regulatorischem Kapital wird ein auf Transparenz und Information ausgerichteter Ampelansatz empfohlen

Page 20 11. Empfehlungen (I/II) Einführung einer fachlich integrierten Aufsicht auf Bundesebene mit Regionalstellen in der Schweiz Die Aufsichtskonzeption sollte präventiver Natur sein Die Vorsorgeeinrichtungen sollten ein professionelles Risikomanagement unter Berücksichtigung ihrer Situation und Strategie durchführen Die Behörde sollte ihre Aufsichtsmethode dem Risikokonzept der Vorsorgeeinrichtungen anpassen Risikobasierte Aufsicht dem schweizerischen System der beruflichen Vorsorge anpassen Das Personal der Vorsorgeeinrichtung wie der Aufsichtsbehörde sollte für das Risikomanagement bzw. die risikobasierte Aufsicht die entsprechende Qualifikation aufweisen.

Page 21 11. Empfehlungen (I/II) Dem Datenmanagement bei Einführung der risikobasierten Aufsicht grosse Beachtung schenken Risikobasierte Aufsicht im Rahmen einer grösseren Gesetzesrevision einführen Die Vorsorgeeinrichtungen über die Einführung des Risikomanagements bzw. der risikobasierten Aufsicht früh und umfassend orientieren Allgemein über die Einführung der risikobasierten ik i Aufsicht bzw. das Risikomanagement der Vorsorgeeinrichtungen informieren Mit dem Fachgremium der Aufsicht in der OECD (IOPS) ev. in der EU (CEIOPS) kooperieren bzw. kommunizieren

Page 22 Kontakt Professor Dr. Hato Schmeiser Geschäftsführender Direktor des Instituts für Versicherungswirtschaft Lehrstuhl hl für Risikomanagement ik und Versicherungswirtschaft i h Telefon: +41 (0)71 243 40 11 hato.schmeiser@unisg.ch