Dr. Matthias Mlynek, LL.M., MBL., öffentlicher Notar 3470 Kirchberg am Wagram, Marktplatz 27/2
Schenkung/ Übergabe Unterschied Schenkung = ohne Gegenleistung Übergabe = mit Gegenleistungen 3
Übergabe An wen wird übergeben Abfindung der weichenden Erben Belastungs- und Veräußerungsverbot Wohnungsrecht (Umfang, Kostentragung, Mitbenützungsrechte) Eventuell Betreuungsrechte 4
Schenkung/ Übergabe Vorteil Vermögensübertragung unter Lebenden (aktuelle steuerliche Rechtslage) Regelungen erfolgen unter Aufsicht des Übergebers Regelung mit den weichenden Erben (Pflichtteilsverzicht) Vermeidung von Regressansprüchen Sozialhilfe Nachteil (5 Jahresfrist) Keine Verfügbarkeit mehr über den Vermögenswert Einseitig nicht abänderbar 5
Grunderwerbsteuer Neu Mit 01.01.2016 wird die Berechnung der Grunderwerbsteuer neu geregelt Unterschiedliche Regelungen für Privatpersonen und Unternehmen Unterschiedliche Regelungen für Familienangehörige und Ehepartner
Grunderwerbsteuer Neu (I) Verkehrswert entscheidet künftig Im privaten Bereich bis dato der dreifache Einheitswert als Berechnungsgrundlage Ab 01.01.2016 wird auch bei Weitergabe innerhalb der Familie vom Verkehrswert ausgehend berechnet Feststellung des Liegenschaftswertes: Die entsprechende Verordnung steht noch aus; angekündigt wurde seitens des Gesetzgebers eine vereinfachte pauschale Wertermittlung
Grunderwerbsteuer Neu (II) Steuersatz gestaffelt Der derzeit geltende Steuersatz (2% bei nahen Angehörigen bzw. 3,5% vom dreifachen Einheitswert) Künftig für alle unentgeltlichen Erwerbe gestaffelt: Bis 250.000 Euro sind 0,5% zu versteuern Für den Wert von weiteren 150.000 Euro 2% Und für den Wert über 400.000 Euro 3,5 %
Grunderwerbsteuer Neu (III) Übergaben mit Wohnrechten, Schuldübernahmen, Ausgleichszahlungen etc. Gegenleistungen bis zu 30% des Grundstückswertes unentgeltlich Schenkungsstufentarif Gegenleistungen zwischen 30% und 70% teilentgeltlich 3,5% vom entgeltlichen Teil Rest Stufentarif Gegenleistungen ab 70% des Grundstückswertes entgeltlich 3,5% vom Verkehrswert
Grunderwerbsteuer Neu (IV) Nicht zwingend höhere Grunderwerbsteuer ab 01.01.2016 Schenkungen an Angehörige (insb. An Kinder und Enkelkinder) bis zu einem Wert von 400.000 Euro werden zumindest nicht viel teurer im Einzelfall sogar günstiger Unentgeltliche Übertragungen an weniger nahe Verwandte (z.b. Nichten und Neffen) werden ab 01.01.2016 günstiger, da derzeit Verkehrswert erheblich ist und noch keine Staffelung gilt Höhere Grunderwerbsteuer ab 01.01.2016 Hochpreisige Immobilien
Grunderwerbsteuer Neu (V) Gute Nachricht Der Erwerb des Hauptwohnsitzes durch den Ehegatten oder eingetragenen Partner wird auch im Todesfall bis zu einer Wohnnutzfläche von 150m² steuerfrei gestellt werden.
Grunderwerbsteuer Neu (VI) Für Unternehmen Auch hier gilt ab 01.01.2016 der Verkehrswert (oder ein davon abgeleiteter Wert) als Bemessungsrundlage Bisher für Betriebsübergaben geltende Freibetrag von 365.000 Euro wird auf 900.000 Euro angehoben Steuersatz wird mit 0,5 Prozent vom Liegenschaftswert gedeckelt Auch bei Umgründungen wird die bisherige Bemessungsgrundlage des 2-fachen Einheitswertes durch den Liegenschaftswert ersetzt
Erbfolgeordnung Gesetzliche Erbfolge Gewillkürte Erbfolge (Testament/ Erbvertrag) 14
Gesetzliche Erbfolge Ehepartner: Erbquote neben Kindern 1/3 Kinder: Erbquote neben Ehepartner 2/3 zu gleichen Teilen, geteilt nach Köpfen Keine eigenen Nachkommen: Ehepartner 2/3, Eltern 1/3 Wenn Eltern vorverstorben: Erbrecht Geschwister Ehegattenbonus: Vorausvermächtnis (Wohnen, Fahrnisse) Erbquotenzuwachs hinsichtlich Anteil der Nachkommen verstorbener Geschwister 15
Gesetzliche Erbfolge Beispiel I Kein Ehegatte Kinder erben zu gleichen Teilen Verstorbene Kinder: Enkelkinder nach Repräsentationsrecht 16
Gesetzliche Erbfolge Beispiel II Ehepartner 1/3 Kinder 2/3 gemeinsam Repräsentation bei vorverstorbenen Kindern, daher: 2/9 je Kind 1/9 je Enkel 17
Gesetzliche Erbfolge Beispiel III Keine Nachkommen Eltern erben zu gleichen Teilen Verstorbener Elternteil durch Geschwister repräsentiert 18
Nachteile der gesetzlichen Erbfolge Aufteilungsproblem Vermögenswerte nach Erbquoten Liegenschaftsbesitz: Erben nach Erbquote im Grundbuch Unternehmen: Erben im Verhältnis der Erbquote beteiligt; Problem Unternehmensführung, Verantwortung 19
Erbrecht - Lebenspartner Wichtig: Lebenspartner Unabhängig von der Dauer der Lebensgemeinschaft KEIN gesetzliches Erbrecht Testament erforderlich 20
Testament Wenn die gesetzlichen Erbfolge geändert werden soll Entscheidung treffen, Verantwortung übernehmen; Aufteilungsordnung vorgeben bedeutet Streit vermeiden Orientierung und Sicherheit für die Familie Rechtzeitig regeln, daher bei Vermögensbildung 21
Formen des Testamentes Eigenhändiges Testament Fremdhändiges Testament (Testamentszeugen erforderlich) Öffentliches Testament vor Gericht oder Notar Personen unter Sachwalterschaft, Minderjährige 22
Zentrales Testamentsregister Individuelle Beratung und Situationsanalyse Zweifelsfreie Abfassung Sichere Aufbewahrung, rasches Auffinden Keine Unterdrückung oder Vernichtung Anfechtbarkeit erschwert 1,8 Millionen Testamente im ÖZTR registriert 23
Pflichtteilsrecht Anspruch in Geld Ehepartner und Nachkommen (wenn keine Kinder: Eltern pflichtteilsberechtigt) Kinder und Ehepartner: Geldanspruch in Höhe einer Hälfte des gesetzlichen Erbteils (Eltern: Drittel) Planung der Liquidität Pflichtteilsdeckung Verzicht auf Pflichtteil unter Lebenden möglich (Notariatsakt für Wirksamkeit erforderlich) 24
Pflichtteilsrecht Beispiel A Testament vorhanden Pflichtteil für Kinder Repräsentation beachten 25
Pflichtteilsrecht Beispiel B Testament vorhanden Pflichtteil Ehepartner 1/6 Pflichtteil Kinder zusammen 1/3 Repräsentation beachten 26
Verlassenschaftsverfahren Das Verlassenschaftsverfahren ist ein Gerichtsverfahren, das von den Notarinnen/Notaren als Beauftragte des Bezirksgerichts durchgeführt wird ( Gerichtskommissär ). Nachlass wird unter gerichtlicher Aufsicht den rechtmäßigen Erben übergeben, Rechte minderjähriger Beteiligter werden gesichert Erfüllung des letzten Willens wird überwacht Vorverfahren (Todesfallaufnahme, Unterbleiben) Verlassenschaftsverfahren (Überlassung an Zahlungs statt, Einantwortung) Verbücherung Ergebnis Verlassenschaftsverfahren 27
Vorsorgevollmacht Mit der Vorsorgevollmacht bestimmen Sie: wer in Ihrem Namen handeln und für Sie Entscheidungen treffen darf und soll, wenn Sie selbst nicht mehr in der Lage dazu sind. 28
Vorsorgevollmacht Ablauf ohne Vorsorgevollmacht Bei Eintreten der Geschäftsunfähigkeit wird vom Gericht ein Sachwalter bestellt Der Sachwalter erledigt die Rechtsgeschäfte für die er vom Gericht beauftragt ist Gerichtliche Genehmigung erforderlich Kosten - Rechnungslegung 29
Vorsorgevollmacht Vorteile einer Vorsorgevollmacht Sie bestimmen die Person Ihres Vertrauens selbst Sie bestimmen rechtzeitig, wer für Sie Entscheidungen treffen soll und darf Jederzeitiger Widerruf rechtlich sichergestellt Vorteile einer Registrierung im Österreichischen Zentralen Vertretungsverzeichnis (ÖZVV) Gerichte stellen in kurzer Zeit fest, ob eine Vorsorgevollmacht besteht Sachwalterbestellung kann unterbleiben Das spart Zeit, Kosten und unnötige Wege Gewissheit, dass Ihr Wille im Vorsorgefall bekannt und gültig ist Über 80.000 Registrierungen im ÖZVV 30
Patientenverfügung Patientenverfügungsgesetz PatVG 2006 Ablehnung bestimmter Behandlungsformen möglich konkrete Formulierung wichtig Verbindliche Patientenverfügung Unter Mitwirkung eines Arztes sowie rechtskundige Person (Notar, RA, Patientenanwalt); Auf 5 Jahre begrenzt verbindlich danach gilt sie als beachtlich Beachtliche Patientenverfügung Gilt nur als Wunsch Patientenverfügungsregister Bereits über 12.000 Registereinträge 31
Resümee Rechtzeitig planen, Familie einbinden Kein überstürztes Vorgehen Individuelle Beratung, abgestimmt auf Familiensituation, Verkehrswerte und Einheitswerte Testamentarische Regelungen aktuell halten Möglichkeiten der Selbstbestimmung nutzen (Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Sachwalterbestimmung, Vertretungsrecht nächster Angehöriger) 32
Bestens betreut von Ihrem Notar wo klare Verhältnisse unerlässlich sind Haus, Grundstück, Wohnung Familienrecht Schenkung, Übergabe und Erbschaft Notarielle Treuhandschaft Mediation / Schlichtung Unternehmens- und Gesellschaftsrecht Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Testament 33
Herzlichen Dank! 34