Die betriebliche Altersversorgung bei der ZVK



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Transkript:

Die betriebliche Altersversorgung bei der ZVK Frühjahrstagung des Berufsverbands der kommunalen Finanzverwaltungen in Baden-Württemberg e.v. Ralf Lindemann 4. Mai 2016 Zusatzversorgungskasse des Kommunalen Versorgungsverbands Baden-Württemberg

Agenda Allgemeines über die ZVK Grundlagen der ZVK Die Leistungen der ZVK Finanzierung Betriebsrente: Steuer und Sozialversicherung ZVKPlusRente

Agenda Allgemeines über die ZVK Grundlagen der ZVK Die Leistungen der ZVK Finanzierung Betriebsrente: Steuer und Sozialversicherung ZVKPlusRente

ZVK in Zahlen Der Spezialist für betriebliche Altersversorgung... zweitgrößte kommunale ZVK bundesweit über 5.000 Arbeitgeber über 1 Mio. Versicherte über 210.000 Rentenberechtigte jährlich ca. 800 Mio. Rentenleistungen Allgemeines über die ZVK

Mitgliederstruktur der ZVK im AV I 9 Stadtkreise 391 Zweckverbände 35 Landkreise 2.528 Kirchengemeinden und kirchl. Einrichtungen 979 Städte und Gemeinden 94 Große Kreisstädte 57 Sparkassen und deren Einrichtung 712 andere Arbeitgeber 84 sonst. Körperschaften, Anstalten u. Stiftungen des öffentlichen Rechts (Stand: 31.12.2014) Allgemeines über die ZVK

Der Versichertenbestand der ZVK Allgemeines über die ZVK

Durchschnittliche monatliche ZVKRente Allgemeines über die ZVK

Die Betriebsrentner der ZVK Allgemeines über die ZVK

Agenda Allgemeines über die ZVK Grundlagen der ZVK Die Leistungen der ZVK Finanzierung Betriebsrente: Steuer und Sozialversicherung ZVKPlusRente

Altersversorgungssystem Grundlagen der ZVK

ZVK: Die betriebliche Altersversorgung im öffentlichen Dienst Die Zusatzversorgung ist die betriebliche Altersversorgung im öffentlichen Dienst. Sie bietet Ihnen eine... Altersrente Erwerbsminderungsrente Hinterbliebenenrente zusätzlich zur Rente aus der Deutschen Rentenversicherung! Grundlagen der ZVK

Rechtsgrundlagen Zusatzversorgungsrecht = Tarifrecht Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR) Altersvorsorgetarifvertrag-Kommunal (ATV-K) Mustersatzung der Arbeitsgemeinschaft kommunale und kirchliche Altersversorgung e.v. (AKA) Satzung der ZVK Grundlagen der ZVK

Wie kommt die Versicherung bei der ZVK zustande? Im Arbeitsvertrag Verschaffungsanspruch auf Zusatzversorgung Arbeitgeber (Mitglied) Beschäftigte/r Versicherte/r (Versicherer) Anspruch auf Betriebsrente im Versicherungsfall Grundlagen der ZVK

Agenda Allgemeines über die ZVK Grundlagen der ZVK Die Leistungen der ZVK Finanzierung Betriebsrente: Steuer und Sozialversicherung ZVKPlusRente

So punkten Sie für Ihre Betriebsrente Abhängig von Entgelt (Gehalt) + Lebensalter (Altersfaktor ZVKRente) erwerben Sie bei der ZVK Versorgungspunkte*. * 1 Versorgungspunkt = 4,00 Die Leistungen der ZVK

Ermittlung der Versorgungspunkte VP = ein Zwölftel Jahresentgelt Referenzentgelt (= 1.000 ) x Altersfaktor Summe VP x Messbetrag (4 ) = Betriebsrente Die Leistungen der ZVK

Beispiel: Berechnung der Rentenanwartschaft Ein 1972 geborener Versicherter ist vom 01.01.2011 bis 31.12.2015 bei der ZVK versichert. Welche Rentenanwartschaften erwirbt er mit folgenden zvkpflichtigen Entgelten? Jahr Alter Entgelt davon ein Zwölftel Referenz - entgelt Altersfaktor Versorgungspunkte 2011 39 30.000 2.500 1.000 1,6 4,00 2012 40 31.200 2.600 1.000 1,5 3,90 2013 41 32.400 2.700 1.000 1,5 4,05 2014 42 33.600 2.800 1.000 1,4 3,92 2015 43 34.800 2.900 1.000 1,4 4,06 Summe der Versorgungspunkte - ggf. zuzüglich VP aus sozialen Komponenten - 19,93 Berechnung der Betriebsrente: 19,93 VP x 4 = 79,72 Die Leistungen der ZVK

Extra-Punkte gibt es in der Mutterschutzzeit in der Elternzeit (sofern kein laufendes Entgelt bezogen wird) im Falle der Erwerbsminderung Die Leistungen der ZVK

Voraussetzungen für die Betriebsrente Mindestversicherungszeit 60 Beitrags- bzw. Umlagemonate* erfüllt. Versicherungsfall in der Deutschen Rentenversicherung ist eingetreten (bzw. bei Nicht-Sozialversicherungsrentnern: wäre eingetreten). * jeder Kalendermonat, für den mindestens für einen Tag Aufwendungen für die Pflichtversicherung erbracht wurden Die Leistungen der ZVK

Abschläge bei der Betriebsrente... bei vorzeitigem Rentenbezug für die gesamte Rentenlaufzeit um 0,3 % pro Monat maximal 10,8 % Vertrauensschutzregelungen der Deutschen Rentenversicherung gelten in der Regel analog Die Leistungen der ZVK

Unser Service Das Versorgungskonto regelmäßige Renteninformation Stand zum 31.12. des Vorjahrs jährlicher Versand Die Leistungen der ZVK

Was passiert mit Ihren Anwartschaften, wenn Sie aus der Pflichtversicherung ausscheiden? Beendigung des Arbeitsverhältnisses Eintritt des Versicherungsfalls Beendigung der Pflichtversicherung Erworbene Anwartschaften auf ZVKRente bleiben in voller Höhe bestehen! Bei erfüllter Wartezeit besteht ein Anspruch auf Betriebsrente Der ATV-K bzw. die Kassensatzung sehen eine lebenslange Leistung, auch an Hinterbliebene, sowie eine regelmäßige Dynamisierung (jeweils zum 01.07. eines Jahres um 1 %) vor. Die Leistungen der ZVK

Situation bei Arbeitgeberwechsel Bei Arbeitgeberwechsel Neuer Arbeitgeber = Mitglied Neuer Arbeitgeber = Mitglied anderer ZVK Neuer Arbeitgeber Mitglied einer ZVK Versicherung wird weitergeführt Versicherung wird auf Antrag übergeleitet Anwartschaft bleibt bestehen Die Leistungen der ZVK

ZVKRente - kompakt zusätzlich zur Rente aus der Deutschen Rentenversicherung jährliche Rentenerhöhung um 1 % 60 Monate Wartezeit Arbeitsplatzflexibilität durch Portabilität Die Leistungen der ZVK

Agenda Allgemeines über die ZVK Grundlagen der ZVK Die Leistungen der ZVK Finanzierung Betriebsrente: Steuer und Sozialversicherung ZVKPlusRente

Finanzierung der Betriebsrente Abrechnungsverband I (AV I) Abrechnungsverband II (AV II) Umlage + Sanierungsgeld + Zusatzbeitrag Beitrag größtenteils arbeitgeberfinanziert Finanzierung

Abrechnungsverband I: Systematik der Finanzierung Zusatzbeitrag Sanierungsgeld Umlage 0,40 % (steuerfrei) variabel zwischen 1,7 % und 3,7 % (steuerfrei) Arbeitgeberanteil 5,35 % 1. Umlagen 2016 bis 1.488 / Jahr steuerfrei abzgl. Zusatzbeitrag 2. bis 1.073,76 im Jahr vom Arbeitgeber pauschal zu versteuern 3. darüber hinaus gehende Umlagen vom Arbeitnehmer individuell zu versteuern Arbeitnehmeranteil 0,15 % wird von AN aus versteuertem Nettoentgelt entrichtet Finanzierung

Jährlicher Aufwand Ausgangslage: Bei Mitglied A (aktueller Sanierungsgeldsatz: 3,0 %) fallen für den Versicherten B (Ø zv-pfl. Jahresentgelt 35.000 ) folgende Aufwände an: AG-Umlage (5,35 %) 1.872,50 Sanierungsgeld (3,0 %) 1.050,00 3.062,50 Zusatzbeitrag (0,40 %) 140,00 AN-Beteiligung (0,15 %) 52,50 Die Umlagen / Beiträge sind vom Versicherten und Arbeitgeber unterschiedlich zu versteuern und zu verbeitragen. Finanzierung

Wechselwirkung Zusatzbeitrag vermindert den steuer- und sozialabgabenfreien Höchstbetrag von 2.976 für eine Entgeltumwandlung Entgeltumwandlung vermindert vermindert Steuerfreie Umlage Finanzierung

Beispiel zur Versteuerung der Umlage (mit Zusatzbeitrag) Zusatzbeitrag zv-pflichtiges Jahresentgelt = 50.000 Zusatzbeitrag = 50.000 x 0,40 % = 200 Sanierungsgeld Arbeitgeberanteil 5,35 % 2.675 Umlage steuerfrei (AG) pauschal (AG) individuell (AN) 2016 (1.488-200 ) = 1.288 1.073,76 313,24 75 Arbeitnehmeranteil 0,15 % individuell (AN) 75 Finanzierung

Beispiel zur Versteuerung der Umlage (mit Entgeltumwandlung) zv-pflichtiges Jahresentgelt = 50.000 Zusatzbeitrag (50.000 x 0,40 %) = 200 Entgeltumwandlung im Jahr = 1.200 Zusatzbeitrag Sanierungsgeld Arbeitgeberanteil 5,35 % 2.675 Umlage steuerfrei (AG) pauschal (AG) individuell (AN) 2016 (1.488-200 - 1.200 ) = 88 1.073,76 1.513,24 75 Arbeitnehmeranteil 0,15 % individuell (AN) 75 Finanzierung

Verteil- und Aufzehrmodell Aufteilung des jährlichen Steuerfreibetrags Verteilmodell gleichmäßige Verteilung des Freibetrags auf das gesamte Kalenderjahr Aufzehrmodell Steuerfreistellung der Umlagen bis zur vollständigen Aufzehrung des Freibetrags 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 Finanzierung

Agenda Allgemeines über die ZVK Grundlagen der ZVK Die Leistungen der ZVK Finanzierung Betriebsrente: Steuer und Sozialversicherung ZVKPlusRente

Steuerrechtlicher Grundsatz Die Versteuerung der Rente richtet sich nach der steuerlichen Behandlung der Aufwendungen*: Aufwendungen sind steuerfrei Rente ist voll zu versteuern Aufwendungen sind pauschal oder individuell versteuert Rente ist mit dem Ertragsanteil zu versteuern * Umlagen und Beiträge Betriebsrente: Steuer und Sozialversicherung

Ertragsanteil Prozentualer Anteil der Rente ist steuerpflichtiges Einkommen Prozentwert durch Gesetz (EStG) festgelegt Höhe des Prozentwerts ist abhängig vom Alter bei Rentenbeginn (Tabelle) Betriebsrente: Steuer und Sozialversicherung

Beispiel Ertragsanteil Bei Rentenantritt mit vollendetem 65. Lebensjahr beträgt der Ertragsanteil 18 % (siehe Tabelle). unversteuert pauschal/individuell versteuert Jährliche Rente davon aus pauschal/individuell versteuerter Umlage davon aus unversteuerter Umlage 4.000 3.200 800 Betriebsrente: Steuer und Sozialversicherung

Beispiel Ertragsanteil Bei Rentenantritt mit vollendetem 65. Lebensjahr beträgt der Ertragsanteil 18 % (siehe Tabelle). unversteuert Ertragsanteil pauschal/individuell versteuert Jährliche Rente davon zu versteuern: Ertragsanteil aus pauschal/individuell versteuerter Umlage (3.200 x 18 %) Unversteuerte Umlage 4.000 576 800 Betriebsrente: Steuer und Sozialversicherung

Abwicklung Rentner bekommt jährlich eine Leistungsmitteilung von der ZVK als Nachweis für die Einkommensteuererklärung Anlage R ZVK übermittelt die in der Leistungsmitteilung enthaltenen Daten an die Finanzbehörde Betriebsrente: Steuer und Sozialversicherung

Unser Service Die Leistungsmitteilung regelmäßige Information Stand zum 31.12. des Vorjahrs jährlicher Versand Betriebsrente: Steuer und Sozialversicherung

Sozialversicherungsrechtlicher Grundsatz Bei Renten aus der Zusatzversorgung handelt es sich um betriebliche Altersversorgung: Diese unterliegen der Kranken- und Pflegeversicherungspflicht Beiträge zur Krankenversicherung bemessen sich nach dem vollen allgemeinen Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung (2016: 15,7 %) Beiträge zur Pflegeversicherung bemessen sich nach dem vollen allgemeinen Beitragssatz in der gesetzlichen Pflegeversicherung (2016: 2,35 % bzw. 2,6 % für Rentenbezieher ohne Elterneigenschaft) Betriebsrente: Steuer und Sozialversicherung

Abwicklung Beiträge werden grundsätzlich von der ZVK direkt an die Krankenkasse abgeführt Höhe der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung werden neben steuerrechtlichen Angaben in jährlicher Leistungsmitteilung ausgewiesen Betriebsrente: Steuer und Sozialversicherung

Agenda Allgemeines über die ZVK Grundlagen der ZVK Die Leistungen der ZVK Finanzierung Betriebsrente: Steuer und Sozialversicherung ZVKPlusRente

Aussage der Bundesregierung Die Renten sind sicher... nicht ausreichend! Ab 2030 sinkt das Rentenniveau von derzeit 51 % auf 43 % des durchschnittlichen Nettolohns vor Steuern! Ab 2030 erhalten Arbeitnehmer, die 2.500 im Monat brutto verdient und 35 Jahre Vollzeit gearbeitet haben, gerade noch eine Rente in Höhe der Grundsicherung von ca. 700! ZVKPlusRente

Versorgungslücke (vereinfacht) Ergänzungsversicherung Zukauf von Versorgungspunkten mit eigenen Beiträgen Riester-Förderung und / oder Entgeltumwandlung möglich Gesetzliche Rente siehe jährliche Renteninformation Versorgungslücke im Rentenbezug Betriebsrente ZVK siehe jährliches Versorgungskonto ZVKPlusRente

Leistungen Altersrente Hinterbliebenenversorgung in der Ansparphase automatisch mitversichert kann in Rentenphase auf Wunsch ausgeschlossen werden lebenslange Erwerbsminderungsrente anstelle einer Altersrente ZVKPlusRente

So punkten Sie bei Ihrer ZVKPlusRente Abhängig von Beitrag + Lebensalter (Altersfaktor ZVKPlusRente) + Zulagen (bei Riester-Förderung) erwerben Sie bei der ZVK Versorgungspunkte*. * 1 Versorgungspunkt = 4,00 ZVKPlusRente

Unser Service - auch bei der ZVKPlusRente Das Versorgungskonto regelmäßige Renteninformation Stand zum 31.12. des Vorjahrs jährlicher Versand ZVKPlusRente

Staatliche Förderung bei der ZVK ZVKPlusRente Förderung Riester- Entgeltumwandlung Zulagen Steuerersparnis Ggf. Steuererstattung Sozial- abgaben- ersparnis ZVKPlusRente

So funktioniert Riester Beiträge + Zulagen vom Staat = Rente Sie bezahlen Beiträge in die ZVKPlusRente ein Dafür erhalten Sie für sich und jedes zulagenberechtigte Kind Zulagen = Rente Außerdem profitieren Sie evtl. von Steuervergünstigungen. ZVKPlusRente - Riester-Förderung

So funktioniert Riester Mindestbeitrag für die volle Zulage pro Jahr: 4 % des sozialversicherungspflichtigen Entgelt des Vorjahrs abzüglich Zulagen mindestens 60 (Sockelbetrag) maximal förderfähig pro Jahr: 2.100 abzüglich Zulagen ZVKPlusRente - Riester-Förderung

So funktioniert Riester Teilzeitbeschäftigte, 2 Kinder (1 Kind geb. vor 2008, 1 Kind geb. nach 2007) Sozialversicherungspflichtiges Entgelt Vorjahr 16.000 = 640 = 639 Zulagen! 16.000 x 4 % - 154-185 - 300 = 1 = Sockelbetrag 60 Grundzulage Kinderzulagen = 5 Monatsbeitrag ZVKPlusRente - Riester-Förderung

So funktioniert Entgeltumwandlung Bruttoentgelt Sie wandeln einen Teil davon als Beitrag in die ZVKPlusRente um. 100 Versteuerung und Verbeitragung Sie sparen Steuern und Sozialabgaben. 45 Nettoentgelt Ihr tatsächlicher Aufwand: 55 ZVKPlusRente - Entgeltumwandlung

So funktioniert Entgeltumwandlung Für 2016 gilt: Beiträge sind bis zu 4.776 (abzüglich Zusatzbeitrag) im Jahr steuerfrei Für darüber hinausgehende Zahlungen ist ergänzend die Riester-Förderung möglich Bis zu 2.976 jährlich sind sozialabgabenfrei Mindestumwandlungsbetrag: 217,88 / Jahr ZVKPlusRente - Entgeltumwandlung

So funktioniert Entgeltumwandlung Beschäftigter, Steuerklasse I, ohne Kinder Jahresentgelt 25.000 Jährliche Einzahlung 1.000 * Ersparnis Steuer** 242 Ersparnis Sozialversicherungsbeitrag 205 Gesamt 447 Netto-Aufwand: 1.000-447 = 553 * Rentenminderung grv < 1 /Monat ** Die Auswirkungen des Jahressteuergesetzes 2007 auf die steuer- und sozialversicherungsbeitragsrechtliche Behandlung der Umlagen des Arbeitgebers zur ZVKRente (Pflichtversicherung) ab 2008 sind hierbei berücksichtigt. ZVKPlusRente - Entgeltumwandlung

So schließen Sie eine ZVKPlusRente ab Bei Entgeltumwandlung: Meldung zur ZVKPlusRente (Entgeltumwandlung) Bei Riester-Förderung: Antrag auf ZVKPlusRente (mit/ohne Riesterförderung) Gewünschte/n Meldung/Antrag ausfüllen Meldung/Antrag bei Arbeitgeber abgeben Arbeitgeber überweist Beiträge aus Bruttogehalt (Entgeltumwandlung) oder Nettogehalt (Riester-Förderung) an die ZVK ZVKPlusRente

Fortführung der Versicherung Eine Fortführung (z. B. bei Arbeitgeberwechsel) ist möglich auf Antrag innerhalb von drei Monaten nach Beendigung der Beschäftigung: Mit eigenen Beiträgen, dann jedoch als Vertrag mit / ohne Riester-Förderung. ZVKPlusRente

Übertragung der Versicherung (Portabilität) Auf Antrag ist eine Barwertübertragung an eine andere Einrichtung der betrieblichen Altersversorgung (andere ZVK oder Versicherung) möglich. Vorteil: Der Übertragungswert ist steuerfrei. ZVKPlusRente

ZVKPlusRente auf einen Blick Hohe Garantieleistung Flexibilität bei Beitragsgestaltung, Auszahlung, Förderung und Abrufphase (ab Rentenalter 62) Portabilität Günstige Tarife keine Provisionen, geringe Verwaltungskosten jährliche Rentenerhöhung um 1 % Umfassender Versicherungsschutz ab dem ersten Beitrag (keine Wartezeit) Keine Gesundheitsprüfung ZVKPlusRente

Wir sind gerne für Sie da! Homepage: (mit Newsletterabo) www.kvbw.de Servicetelefon ZVKRente: 0721 5985-636 0711 2583-575 Servicetelefon ZVKPlusRente: 0721 5985-799 0711 2583-799

Altersfaktorentabelle für die ZVKRente* Alter Altersfaktor Alter Altersfaktor 17 3,1 32 33 1,9 18 3,0 34 1,8 19 2,9 35 36 1,7 20 2,8 37 39 1,6 21 2,7 40 41 1,5 22 2,6 42 43 1,4 23 2,5 44 46 1,3 24 25 2,4 47 49 1,2 26 2,3 50-52 1,1 27 28 2,2 53 56 1,0 29 2,1 57 61 0,9 30-31 2,0 62 64 u. älter 0,8 * Den Tabellenwerten wurde für die Ansparphase eine Verzinsung von 3,25 % zugrunde gelegt unter Berücksichtigung einer Beitragsleistung gem. 8 Abs. 2 Satz 1 ATV-K

Altersfaktorentabelle für die ZVKPlusRente Alter Alter Alter Alter Altersfaktor Altersfaktor Altersfaktor Altersfaktor 17 3,36 30 2,43 43 1,78 56 1,31 18 3,27 31 2,37 44 1,74 57 1,28 19 3,19 32 2,32 45 1,70 58 1,25 20 3,10 33 2,26 46 1,66 59 1,22 21 3,03 34 2,21 47 1,62 60 1,19 22 2,95 35 2,16 48 1,59 61 1,16 23 2,88 36 2,11 49 1,55 62 1,13 24 2,81 37 2,06 50 1,51 63 1,10 25 2,75 38 2,01 51 1,48 64 1,08 26 2,68 39 1,96 52 1,44 Ab 65 1,05 27 2,62 40 1,92 53 1,41 28 2,55 41 1,87 54 1,38 29 2,49 42 1,83 55 1,34

Tabelle Anhebung der Regelaltersgrenzen in der Deutschen Rentenversicherung Geburtsjahr Regelaltersgrenze Geburtsjahr Regelaltersgrenze 1946 65 1958 66 1947 65 + 1 Monat 1959 66 + 2 Monate 1948 65 + 2 Monate 1960 66 + 4 Monate 1949 65 + 3 Monate 1961 66 + 6 Monate 1950 65 + 4 Monate 1962 66 + 8 Monate 1951 65 + 5 Monate 1963 66 + 10 Monate 1952 65 + 6 Monate ab 1964 67 1953 65 + 7 Monate 1954 65 + 8 Monate 1955 65 + 9 Monate 1956 65 + 10 Monate 1957 65 + 11 Monate

25 TVöD Betriebliche Altersversorgung Der Beschäftigte hat Anspruch auf Versicherung unter eigener Beteiligung zum Zwecke einer zusätzlichen Alters- und Hinterbliebenenversorgung nach Maßgabe des Tarifvertrages über die betriebliche Altersversorgung der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes (Tarifvertrag Altersversorgung ATV) bzw. des Tarifvertrages über die zusätzliche Altersvorsorge der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes Altersvorsorge-TVKommunal (ATV-K) in ihrer jeweils geltenden Fassung.

Riester-Förderung im Überblick Grundzulage 154 Kinderzulage (Kind bis 2007 geboren) 185 Kinderzulage (Kind ab 2008 geboren) 300 Berufseinsteigerbonus für Versicherte < 25: Grundzulage + 200 (einmalig)

Unser Service Das Versorgungskonto regelmäßige Renteninformation Stand zum 31.12. des Vorjahres jährlicher Versand Pflichtversicherung

Alter Rentenbeginn Ertragsanteil Alter Rentenbeginn Ertragsanteil Alter Rentenbeginn Ertragsanteil 0-1 59 % 38 39 % 64 19 % 2-3 58 % 39-40 38 % 65-66 18 % 4-5 57 % 41 37 % 67 17 % 6-8 56 % 42 36 % 68 16 % 9-10 55 % 43-44 35 % 69-70 15 % 11-12 54 % 45 34 % 71 14 % 13-14 53 % 46-47 33 % 72-73 13 % 15-16 52 % 48 32 % 74 12 % 17-18 51 % 49 31 % 75 11 % 19-20 50 % 50 30 % 76-77 10 % 21-22 49 % 51-52 29 % 78-79 9 % 23-24 48 % 53 28 % 80 8 % 25-26 47 % 54 27 % 81-82 7 % 27 46 % 55-56 26 % 83-84 6 % 28-29 45 % 57 25 % 85-87 5 % 30-31 44 % 58 24 % 88-91 4 % 32 43 % 59 23 % 92-93 3 % 33-34 42 % 60-61 22 % 94-96 2 % 35 41 % 62 21 % Ab 97 1 % 36-37 40 % 63 20 %

Alter Rentenbeginn Ertragsanteil Alter Rentenbeginn Ertragsanteil Alter Rentenbeginn Ertragsanteil 0-1 59 % 38 39 % 64 19 % 2-3 58 % 39-40 38 % 65-66 18 % 4-5 57 % 41 37 % 67 17 % 6-8 56 % 42 36 % 68 16 % 9-10 55 % 43-44 35 % 69-70 15 % 11-12 54 % 45 34 % 71 14 % 13-14 53 % 46-47 33 % 72-73 13 % 15-16 52 % 48 32 % 74 12 % 17-18 51 % 49 31 % 75 11 % 19-20 50 % 50 30 % 76-77 10 % 21-22 49 % 51-52 29 % 78-79 9 % 23-24 48 % 53 28 % 80 8 % 25-26 47 % 54 27 % 81-82 7 % 27 46 % 55-56 26 % 83-84 6 % 28-29 45 % 57 25 % 85-87 5 % 30-31 44 % 58 24 % 88-91 4 % 32 43 % 59 23 % 92-93 3 % 33-34 42 % 60-61 22 % 94-96 2 % 35 41 % 62 21 % Ab 97 1 % 36-37 40 % 63 20 %

Unser Service Die Leistungsmitteilung regelmäßige Information Stand zum 31.12. des Vorjahrs jährlicher Versand Betriebsrente: Steuer und Sozialversicherung