Strafvollzugskonkordat der Nordwest- und Innerschweiz - SSED 04.0. Konkordatliche Einrichtung



Ähnliche Dokumente
Strafvollzugskonkordat der Nordwest- und Innerschweiz 04.0

Botschaft des Gemeindevorstandes an das Gemeindeparlament. betreffend

Botschaft des Regierungsrates an den Kantonsrat B 123. zum Entwurf eines Kantonsratsbeschlusses

Stadt Dübendorf. A N T R A G des Stadtrates vom 27. September 2007

Rechnungs-Gemeindeversammlung. 10. Juni Geschäft. Seeuferplanung, Schiffstation

INTERPELLATION Roland Engeler-Ohnemus betr. Paradigmenwechsel bei Bauvorhaben der Gemeinde?

Botschaft des Regierungsrates an den Kantonsrat B 61

Erläuterungen zum vorstehenden Investitionsprogramm 2012 bis 2016

Nachtragskredit Nr. 02 für die Ausweitung des neuen Systems zur Zeiterfassung auf die restlichen Dienststellen des Sicherheitsdepartements

Botschaft des Regierungsrates an den Grossen Rat B 56. zum Entwurf eines Grossratsbeschlusses

ILE-Region Sächsisches Zweistromland Priorisierung von Projekten

17. JUNI 2012 FÜR DIE ABSTIMMUNGEN VOM EINE NEUTRALE ABSTIMMUNGS- BROSCHÜRE. Prämienverbilligung... 2

Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung: Bilanz nach zwölf Jahren (Stand 1. Februar 2015)

Stadt Liestal. Verkehrskonzept Liestal. DER STADTRAT AN DEN EINWOHNERRAT 04/185a

Parlamentssitzung 10. Dezember 2012 Traktandum 7

Rahmenvereinbarung über die E-Government-Zusammenarbeit

Häufig gestellte Fragen zum Thema Migration

Bau- und Raumplanungskommission

Einführungsgesetz zum Nationalstrassengesetz (EGzNSG) 1

Reglement über die Abgabe von Parkkarten im Universitätsspital Basel

Lernaufgabe Industriekauffrau/Industriekaufmann Angebot und Auftrag: Arbeitsblatt I Auftragsbeschreibung

BOTSCHAFT DES KLEINEN KIRCHENRATS AN DEN GROSSEN KIRCHENRAT DER RÖMISCH-KATHOLISCHEN GESAMTKIRCHGEMEINDE BERN UND UMGEBUNG

Installation OMNIKEY 3121 USB

Parlamentssitzung 10. Dezember 2012 Traktandum 3. Die Finanzkontrolle hat die folgenden Kreditabrechnungen geprüft:

Der Bildungsrat. des Kantons Zürich. Beschluss vom 15. April 2013

Umbau des Plöner Bahnhofes zur Tourist Info Großer Plöner See

Grundsätzlich ist der Staatsrat mit einer Erhöhung der Pauschalabzüge, welche den Durchschnittsprämien im Wallis entsprechen, einverstanden.

Einwohnergemeinde 3428 Wiler b. U. Wiler's Energiebatze 2014

Landratsbeschluss Sammelvorlage betreffend 24 Abrechnungen von Verpflichtungskrediten; Abrechnungsperiode Juni Juli 2001

13. Sitzung vom 23. August 2011 INHALTSVERZEICHNIS. Geschäfte

Vergleich des Kantons Basel-Landschaft mit Arcoplan Generalplaner AG und deren früheren

Katalog Unterstützungsleistungen zur Umsetzung Kantonales Kinder- und Jugendleitbild

Tabellen mit detaillierter Berechnung zur Bestimmung der zu viel bzw. zu wenig bezahlten Prämien

Vorlage für die Sitzung der staatlichen Deputation für Soziales, Kinder und Jugend am

Volksinitiative für einen Quartierrichtplan (neu Masterplanung) WEGMATTEN Abrechnung des Planungskredits

Botschaft des Regierungsrates. der Abrechnung über den Ausbau der Kantonsstrasse. Escholzmatt Wiggen, Gemeinde Escholzmatt

Planen. Finanzieren. Bauen.

Nr. 71 März Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger

Brandschutz Januar für die Festsetzung der Beiträge an freiwillige Massnahmen für die Verbesserung der Brandsicherheit aus dem Feuerfonds

Berechnung der Erhöhung der Durchschnittsprämien

Botschaft des Regierungsrates an den Kantonsrat B 90. zum Entwurf eines Kantonsratsbeschlusses

Protokoll: Fragen und Antworten zu Förderungen der betrieblichen Lehre von AMS und WKW

Das NEUE Leistungspaket der Sozialversicherung. Mehr Zahngesundheit für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr. Fragen und Antworten

Botschaft des Regierungsrates an den Grossen Rat B 23. der Abrechnung über die Änderung der Kantonsstrasse

Statuten des Vereins guild42.ch

Vorab per . Oberste Finanzbehörden der Länder

Regierungsratsbeschluss betreffend Genehmigung des Regionalen Schulabkommens über die Finanzierung der Aus- und Weiterbildung für Gesundheitsberufe

Sanierung Glockenausrüstung Kirche St. Peter

Botschaft des Agglomerationsvorstandes zuhanden des Agglomerationsrates

E I N W O H N E R G E M E I N D E K E S T E N H O L Z

Downloadfehler in DEHSt-VPSMail. Workaround zum Umgang mit einem Downloadfehler

Botschaft des Regierungsrates an den Grossen Rat B 25. der Abrechnung über den Neubau der Frauenklinik am Kantonsspital Luzern

Grundsätze der FernUniversität Hagen für die Genehmigung von In- und An-Instituten

Botschaft des Regierungsrates an den Grossen Rat B 136. zum Entwurf eines Grossratsbeschlusses

2. Förderbedingungen, Empfängerin oder Empfänger sowie Art und Höhe der Förderung

1. Darlehensvergabe an den Wohnbau-Genossenschaftsverband Nordwest (WGN), Basel 2. Darlehensvergabe an die Wohngenossenschaft Vogelbach, Riehen

Um- und Ausbau Hotel Turmpavillon, Zurzach. Gesamtfläche Schweiz ha, davon Siedlungsflächen: 1993: ha; 2008: ha

M I T T E I L U N G. an alle Pächter und Verpächter von Milchquoten

TARIFE FÜR DIE QUALITÄTSZERTIFIZIERUNG KLIMAHAUS IN DER AUTONOMEN PROVINZ BOZEN In Kraft ab

Gemeinde Othmarsingen. Antennenanschlussreglement

Sehr geehrter Herr Landratspräsident Sehr geehrte Damen und Herren. Verpflichtungskredite

KVA-Koordination Überblick und Herausforderungen

1.2 Gefördert werden kann pro Träger und Standort maximal der Aufbau von zwei Diensten aus unterschiedlichen Tätigkeitsfeldern gemäß Ziffer I. 1.

n Bundesgesetz über die Unfallversicherung. Änderung (Differenzen)

Ausgabenbericht. Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt. Nr. 0553B. an den Grossen Rat. PMD/ Basel, 2. Juni 2004

Regionales Schulabkommen über die Finanzierung der Aus- und Weiterbildung für Gesundheitsberufe

Landkreis Biberach. Richtlinien. über die. Gewährung von Zuschüssen aus den für den Kreisjugendring im Haushaltsplan bereitgestellten Mitteln

Schulzahnpflege Reglement (Inkraftsetzung am 20. August 2007)

Verordnung über die Swisslos-Sportfonds-Kommission und die Verwendung der Mittel aus dem Swisslos-Sportfonds (Swisslos-Sportfonds-Verordnung)

am: um: Uhr im: Bauernstube, Oberdorfstraße 5 in Uckerfelde OT Hohengüstow TOP Betreff Vorlagen-Nr.

Aktuelles aus den Kläranlagen im Kanton Thurgau

Schulzahnpflegereglement EINWOHNERGEMEINDE RODERSDORF

Frühlings-Gemeindeversammlung 11. März 2010

Übersicht der Refinanzierungsmöglichkeiten für die Reisen

RICHTLINIEN FÜR DEN ERHALT VON BUNDES- SPORTFÖRDERUNGSMITTELN (FRÜHERE TOTOMITTEL) DURCH DEN NÖFV

Infoblatt Lehrer Organisation der Finanzierung und der Buchführung

2. Überbauung «Arnistrasse» Erschliessung Krediterteilung

Regionales Schulabkommen über die Finanzierung der Aus- und Weiterbildung für Gesundheitsberufe

Neuerungen der Ck-Schnittstelle in dms.net Rev. 4895

Zulassung nach MID (Measurement Instruments Directive)

IBB wenn es um Wohneigentum geht

Markttest zur Reisequalität in der S-Bahn.

Schulentwicklungsplanung Grundschulen, Mittelschulen, Förderzentren

Reglement über Gemeindebeiträge an die schulergänzenden Betreuungsangebote der Gemeinde Allschwil

Handbuch. NAFI Online-Spezial. Kunden- / Datenverwaltung. 1. Auflage. (Stand: )

ZIELVEREINBARUNG über die Internationale Gartenbauausstellung 2017 am Bodensee. 26. Januar 2007 in Meersburg

Genehmigung eines Kredits für wiederkehrende Ausgaben zur Finanzierung des Selbstbehalts an die Kosten von Tageselternbetreuungskosten mit einer

Weiterbildungen 2014/15

Datenbank LAP - Chefexperten Detailhandel

Was ist das Budget für Arbeit?

Genehmigung von Abrechnungen diverser Investitionskredite

betreffend die Förderung der Kurzzeitpflege und Kurzzeitbetreuung für Menschen mit Behinderung

7. Juni 2010, 18:00 Uhr Turn- und Konzerthalle Gartenstrasse, Allschwil

Um die Rücklagen ordnungsgemäß zu verbuchen, ist es wichtig, Schritt-für-Schritt vorzugehen:

Stellungnahme der Finanzkommission zum Budget 2016

Testen Sie jetzt die Möglichkeiten!

Meinungen der Bürgerinnen und Bürger in Hamburg und Berlin zu einer Bewerbung um die Austragung der Olympischen Spiele

P H I U S. Strategieentwicklung in Wissenschaft und Forschung

Gemeinde Berg a.i. Mitteilungen des Gemeinderates

Gewerbliche KMU-Bürgschaften: Eine Finanzdienstleistung für KMU

Transkript:

Strafvollzugskonkordat der Nordwest- und Innerschweiz - SSED 04.0 Bauvorhaben in den Konkordatskantonen (Stand August 2015) AG JVA Lenzburg; Strafanstalt Gesamtsanierung: Mindestanforderungen des Bundes. Ausgliederung der Gewerbebetriebe aus dem Wohnteil in ein neu zu erstellendes Produktikonsgebäude; Sanierung Fünfstern, Sanierung Infrastruktur. - Das Teilprojekt Sanierung Infrastruktur konnte bereits vor einiger Zeit abgeschlossen werden. - Das Produktionsgebäude wurde im Lauf des 4. Quartals 2013 in Betrieb genommen. - Die Sanierung Fünfstern (Zellen, Duschen etc.) ist derzeit im Gange. Flügel 5 ist bereits saniert, die Flügel 1 und 2 wurden bis anfangs August 2015 saniert. Es folgt die Sanierung der Flügel 3 und 4. - Die Gesamtsanierung der JVA Lenzburg wird nach aktuellem Stand Im Laufe des 4. Quartals 2016 abgeschlossen sein. - Das Investitionsvolumen beträgt Fr. 40.8 Mio. Die entsprechenden Beitragsgesuche an das Konkordat werden auch in diesem Bauprojekt wie gewohnt seitens Amt für Justizvollzug gestellt werden bzw. sind teilweise auch schon gestellt und die Beiträge seitens Konkordat bezahlt worden. Für verschiedene kleinere Bauvorhaben werden zusammen mit dem Bundesamt für Justiz nach wie vor jeweils einzelne Pakete geschnürt, um die gesetzlich vorgesehenen Beträge zu erreichen, welche zum Bezug von Subventionen berechtigen. Diese Pakete wurden bzw. werden dem Konkordatssekretariat jeweils zur Kenntnis bzw. zur Bewilligung/Antrag auf Auszahlung vorgelegt. Das aktuelle Subventionspaket 2015 2018 für die JVA Lenzburg umfasst Projekte im Umfang von Fr. 970'000.00. Erweiterung des Zentralgefängnisses Lenzburg im Bereich geschlossener Normal- bzw. Kurzvollzug um 60 Plätze Der Grosse Rat des Kantons Aargau hat mit Beschluss vom 3. März 2015 den Verpflichtungskredit mit einem einmaligen Bruttoaufwand von Fr. 25,2 Mio. für das genannte Bauvorhaben einstimmig gutgeheissen. Nach dem heutigen Wissenstand ist die Inbetriebnahme per März 2017 vorgesehen. Während dieses Projekt 2014 noch unter den nichtkonkordatlichen Einrichtungen aufgeführt wurde, stellt der Kanton Aargau jetzt in Aussicht, in Analogie zu den anerkannten Konkordatsplätzen des Gefängnisses Grosshof (Kanton Luzern) dem Konkordat zu gegebener Zeit einen Antrag um Anerkennung einer gewissen Anzahl Haftplätze zu stellen.

AG Nichtkonkordatliche Einrichtungen Konzept Infrastruktur im Straf- und Massnahmenvollzug ( Gefängniskonzept ): Die aargauischen Bezirksgefängnisse (Untersuchungshaft und Kurzvollzug) sind seit längerer Zeit überaus stark, zuweilen auch vollständig ausgelastet. Es soll deshalb die Infrastruktur des gesamten Freiheitsentzugs (inkl. administrative Haftarten und Jugendmassnahmen- vollzug) einer Analyse unterzogen und mögliche Lösungen bzw. Massnahmenvorschläge für die künftige Entwicklung der aargauischen Vollzugseinrichtungen bis ins Jahr 2020 erarbeitet werden (prüfen von Neubau-, Umbau- und Sanierungsszenarien etc.). Eine derartige gesamthafte Analyse wurde letztmals im Jahr 1997 vorgenommen, welche im sogenannten Gefängniskonzept 1997, leicht angepasst im Jahr 2000, ihren Niederschlag fand. In den Jahren 2014 bis 2015 sollen Zustands- und Bedarfsanalyse, Lösungsvorschläge sowie das daraus folgende Konzept erarbeitet werden, damit der Grosse Rat des Kantons Aargau anfangs 2016 Letzteres genehmigen kann und die Umsetzungsarbeiten ab 2016 starten könnten. BE en Anstalten Thorberg Optimierung Insassen-Arbeitsatelier und Logistik: Durch die Schliessung der Landwirtschaft und Gärtnerei, welche ausserhalb des Sicherheitsperimeters der Anstalten angesiedelt waren, gingen wichtige Insassenarbeitsplätze verloren. Aus Platzgründen können innerhalb des bestehenden Sicherheitsperimeters keine neuen Insassenarbeitsplätze geschaffen werden. Die heute vorliegende Machbarkeitsstudie zeigt auf, dass die Schaffung von zusätzlichen Insassenarbeitsplätzen nur mit einem Atelierneubau, verbunden mit einer Erweiterung des Sicherheitsperimeters, möglich sein wird. Die Gesamtkosten werden auf rund 38 Mio. Franken geschätzt. Das Projekt ist zurzeit sistiert. Sanierung Haus A (Altbau): Die sanitären Installationen befinden sich in schlechtem Zustand. Eine Totalsanierung ist deshalb unumgänglich. Zudem sollen die Zellentüren ersetzt werden. Die neuen Zellentüren werden den Brandschutzvorschriften und den Sicherheitsanforderungen entsprechen. Im Zusammenhang mit der Sanierung werden Zellenvergrösserungsmöglichkeiten geprüft. Die Kostenschätzung beläuft sich auf +/- 14 Mio. Franken. Die konkrete zeitliche Planung wird zudem von der zu erstellenden Gesamtstrategie des Amtes für Freiheitsentzug und Betreuung abhängen. 2

BE Anstalten Hindelbank Übergangsmassnahmen: Die zwingend notwendigen baulichen und technischen Massnahmen zur Sicherstellung des Betriebes bis zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme der neuen Anstalt wurden Ende 2014 abgeschlossen. Sie konzentrierten sich auf den Eingangsbereich, die Wohngruppen Mutter-Kind und Hochsicherheit& Integration, die Wohngruppen des Oberbaus und das Lernwerk. Die Kosten belaufen sich auf ca. 4.3 Mio. Franken. Die entsprechenden Beitragsgesuche an das Konkordat werden seitens Amt für Freiheitsentzug und Betreuung gestellt werden. Neubau: Aufgrund von Interessenkonflikten mit Verbänden und Interessengemeinschaften wurde 2013 der Entscheid gefällt, von einem Neubauprojekt auf der Domäne Witzwil abzusehen. Zurzeit wird ein Neubauprojekt innerhalb des heutigen, jedoch erweiterten Perimeters oder auf einem angrenzenden Grundstück geprüft. Die Initialisierungsund Planungsphase sowie allfällige Zonenplanverfahren sollen rund zwei Jahre dauern. Die Planung hat sich aus verschiedenen Gründen hinausgezögert. Die konkrete zeitliche Planung wird zudem von der zu erstellenden Gesamtstrategie des Amtes für Freiheitsentzug und Betreuung abhängen. Die Inbetriebnahme der neuen Anstalt 2021 wie ursprünglich geplant scheint im Moment unrealistisch. Es wird mit Gesamtkosten von ca. 138 Mio. Franken gerechnet. Anstalten Witzwil Vision 120 Teilprojekt Sicherheit Am Dreizonenmodell muss nachgebessert werden: Der Ordnungszaun wird durch eine Videodetektion aufgerüstet. Die Realisierung erfolgt 2015. Es entstehen Kosten von ca. CHF 900 000.-. Vision 120 Teilprojekt Neubau Gewächshaus / Laden Aus Kostenoptimierungsgründen wird der bestehende Verkaufsladen (altes Schulhaus) für eine weitere Nutzungsdauer von 10-12 Jahren teilsaniert. Der Neubau des Gewächshauses wurde realisiert und wird im August 2015 dem Nutzer übergeben. Die Baukosten betragen ca. CHF 2.85 Mio. Vision 120 Teilprojekt Arbeitsexternat In einer Verzichtsplanung wurde - nach Prüfung diverser Standorte auf der Domäne Witzwil - entschieden, die ursprünglichen 14 Plätze für die Durchführung des Arbeitsexternat durch einen Neubau im Lindenhof zu planen. Dabei sollen nur noch 10 Plätze realisiert werden. Das Projekt wird parallel zur Gesamtsanierung der Wohngruppen in die Planung aufgenommen. Vision 120 Teilprojekt Sanierung Wohngruppen Kernstück der Gebäudestrategie im Rahmen der Vision 120 ist die Sanierung der Wohngruppen mit dazugehörendem Verwaltungstrakt und Infrastrukturanteil, geschätzte Kosten: CHF 52 Mio. 3

BE Die Vorbereitungsarbeiten für den Architekturwettbewerb sind gestartet. Der Juryentscheid ist im Herbst 2016 zu erwarten. Die Realisierung ist ohne Reduktion des Vollzugsangebotes in den Jahren 2018-2021 geplant. Landwirtschaftsstrategie Projekt Agrifit In den Jahren 2014/2015 wurden die landwirtschaftlichen Produktionszweige nach ökonomischen, ökologischen und arbeitsagogischen Aspekten überprüft. Die neue strategische Ausrichtung der Landwirtschaft und Vorgaben des Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutzes bedingen eine grundsätzliche Überprüfung der vorhandenen Infrastruktur. Ziel ist die Evaluation des mittelfristigen Sanierungsbedarfs und die Prüfung der Konzentration auf zwei Aussenhöfe (bisher drei). Massnahmenzentrum St. Johannsen Gebäudenutzungs-/Objektstrategie: Die Arbeiten waren unterbrochen und wurden im November 2014 wieder aufgenommen mit der Erarbeitung eines Masterplanes, der im Juli 2015 abgeschlossen werden konnte. Jetzt wird intensiv an der Massnahmenplanung gearbeitet, die 6 Wohneinheiten sind Teil der Gebäudenutzungs-/Objektstrategie. Die Realisierungsphase soll mit ersten kleineren Teilprojekten ab 2016 beginnen und im Jahre 2025 spätestens abgeschlossen sein. Es wird mit Gesamtkosten von ca. 35 Mio. Franken gerechnet. Nichtkonkordatliche Einrichtungen Gefängnisstrategie Prüfen von Neubau-, Umbau-, Sanierungs-Szenarien für die Standorte der Regionalgefängnisse Biel und Bern sowie Bau eines zusätzlichen Vollzugsgefängnisses. Folgende beiden Strategievarianten werden zurzeit weiter verfolgt. 1. Einstandort-Variante: Neubau einer einzigen gemeinsamen Vollzugseinrichtung mit klar haftartengetrennten Abteilungen (Untersuchungs- und Sicherheitshaft getrennt vom Strafvollzug) an einem Standort zwischen Bern und Biel. Das RG Biel und das RG Bern werden an den bisherigen Standorten nicht ersetzt. 2. Zweistandort-Variante, Schwerpunkt Biel: Neubau in Biel mit klar haftartengetrennten Abteilungen (Untersuchungs- und Sicherheitshaft getrennt vom Vollzugsgefängnis). Das RG Bern wird ausserdem abgerissen und am selben Standort neu gebaut oder auf einem geeigneteren Grundstück auf dem Gemeindegebiet der Stadt Bern neu errichtet. Die Ersatz-Neubauten für die RG Biel und Bern und für das Vollzugsgefängnis sind spätestens im Jahr 2023 zu eröffnen. 4

BE Regionalgefängnis Burgdorf Durch den Ausbau einer Reservefläche wird das Platzangebot um 14 auf neu 123 Plätze über alle Haftarten erweitert. Terminplanung: Die definitive Projektierung inkl. Kostenberechnung erfolgt durch die Betreiberin Überbauung Neumatt (Firma Hälg AG) und wird bis spätestens am 31.7.2015 beim Amt für Gebäude und Grundstücke (AGG) eingereicht. Anschliessend erfolgt ein mehrstufiges Bewilligungsverfahren, welches der Verantwortung des AGG obliegt. Sollte das Geschäft dem Grossen Rat unterbreitet werden müssen, ist dessen Behandlung für die Herbstsession 2016 terminiert (Frühlingssession bereits ausgebucht). Nach einer 7-monatigen Bauphase erfolgt die Inbetriebnahme voraussichtlich im Herbst 2017. Die Realisierung erfolgt im Jahr 2017. Budgetierte Kosten: Die Kosten betragen ca. 3.9 Mio. Franken. BL Massnahmenzentrum für junge Erwachsen / (MZjE) Arxhof - Umbauten geschlossene Eintrittsabteilung Aufgrund der veränderten Einweisungspolitik im Konkordat NWI sieht sich das MZjE Arxhof veranlasst zu prüfen, ob der Eintrittspavillon zu einer geschlossenen Abteilung umgebaut werden soll. - Brandmeldeanlage: Ersatz Kosten ca. Fr. 100'000.--, Ausführung zeitlich abhängig vom Entscheid betreffend Schaffung einer geschlossenen Eintrittsabteilung. Umsetzung nicht vor 2015. 5

BS IKS Bostadel Erweiterung: Die Prüfung einer Erweiterung der Interkantonalen Strafanstalt Bostadel ( Bostadel II ) wird weiter vorangetrieben. Die Paritätische Aufsichtskommission hat an ihrer letzten Sitzung entschieden, dass bevor die Projektidee einer neuen eigenständigen Abteilung der IKS Bostadel (ausserhalb des Sicherheitsperimeters) mit bis zu 60 Plätzen weiterverfolgt wird, eine Verdichtung nach innen (innerhalb des Sicherheitsperimeters) geprüft wird. Nichtkonkordatliche Einrichtung Gefängnis Bässlergut Erweiterung Mit dem Ausbau sollen für den Vollzug kurzer Freiheitsstrafen im Kanton Basel-Stadt zusätzlich 78 Plätze bereitgestellt werden. Der Grosse Rat hat am 12.9.2012 zur Erarbeitung eines Vorprojektes eine Ausgabenbewilligung in der Höhe von Fr. 1 Mio. erteilt. Das Vorprojekt wurde termingerecht per Ende 2014 abgeschlossen und auf dessen Grundlage eine Parlamentsvorlage erarbeitet. Diese wird vom Regierungsrat unmittelbar nach der Sommerpause behandelt. Danach folgt die Parlamentsdebatte. Sofern der Grosse Rat des Kantons Basel- Stadt den beantragten Baukredit von Fr. 40,5 Mio. in der zweiten Jahreshälfte genehmigt, sollen nach Abschluss des Baubewilligungs- und Ausschreibungsverfahrens noch im Jahr 2016 die ersten Rohbauarbeiten in Angriff genommen werden. Die Inbetriebnahme ist Anfang 2018 vorgesehen. 6

LU Strafanstalt Wauwilermoos, Egolzwil Bauvorhaben 2016 2017 2018 2019 2020 Mehrzweckraum (Pavillon A/B) - Büro-/ Schulungs- und Sozialräume Fassadensanierung/Fensterersatz - Hauptgebäude/Wohnpavillons Elektroverteilungen - Ersatz der Elektroverteilungen mehrjähriges Projekt Entwicklungskonzept Wohnen/Verwaltung/Werkstatt Erweiterungsbau Strafvollzug Masterplan Landwirtschaft 80'000 (2015) 450'000 Konzept (2015) Konzept 2015 Konzept (2015) 300'000 250'000 1.2 Mio. 1.0 Mio. 1 Mio 200'000 Verlegung Wekhofplatz 400'000 800'000 (21) 912 Projektkredit für neue Bedürfnisse 100'000 100'000 100'000 100'000 100'000 913 Technische Erneuerungen - Ersatz/Erneuerung Sicherheitsanlagen 914 Betriebliche Verbesserungen - Diverse wertvermehrende Massnahmen bei Strafvollzugs-/Landwirtschaftsbauten 100'000 100'000 100'000 100'000 100'000 150'000 150'000 150'000 150'000 150'000 Nichtkonkordatliche / teilw. konkordatliche Einrichtung Haftanstalt- und Untersuchungsgefängnis Grosshof, Kriens Bauvorhaben 2016 2017 2018 2019 2020 HU-Grosshof: Erweiterung - Aufstockung von 3 Zellentrakten mit Annexbau für 30 Zellenplätze mit neuen Beschäftigungs-/ Bildungsräumen und Mehrzweck-/Turnhalle - Baubotschaft B70, exkl. Vorbereitungen: HU-Grosshof Strategie und Botschaft 2012/13: I-009.701 Fr. 38'791.60 I-009.702 Fr. 815'056.75 I-009.703 Fr. 14'900'000.00 (Budget 2014-2017) HU-Grosshof Einbau Drogen-Toilette 120'000 6 Mio. 2 Mio. Botschaft B 70 vom Kantonsrat bewilligt, Dekret vom 17.06.2013 Ausgabenbewilligung Fr. 14.9 Mio. HU-Grosshof Aufnahmetrakt: Optimierung - Projektierungs- und Ausführungstermine unbekannt Eine grobe Machbarkeitsstudie liegt vor. Parkplätze Südseite: Optimierung - Realisierung anschliessend an die Erweiterung 300'000 Termin-/Kostenrahmen unbekannt. Projekt erst nach Abrechnung der laufenden Erweiterung realistisch 7

Technische Erneuerungen/Sicherheit Ersatz/Erneuerung von Sicherheitsanlagen - Ersatz Gefängnisschlösser/Schliessanlage Realisierung in Etappen ab 2017 evtl. sep. Kredit (Kostenrahmen Sammelkredit/Kosten unbekannt) 150'000 30'000 150'000 300'000 150'000 300'000 150'000 150'000 - Überprüfung/Anpassung Schnittstelle SeeTec Software - Ersatz Videokameras in den Höfen Betriebliche Verbesserungen - Diverse, Wert vermehrende Massnahmen im Rahmen des Sammelkredits 100'000 100'000 100'000 100'000 100'000 NW OW Keine Bauvorhaben Keine Bauvorhaben SO JVA Solothurn in Deitingen Mit dem vollständigen Betrieb der JVA Solothurn (60 Plätze Massnahmenvollzug / 36 Plätze geschlossener Strafvollzug) wurde am 1.1.2015 begonnen. Es sind zurzeit keine weiteren Bauvorhaben geplant. SZ Keine Bauvorhaben UR Nichtkonkordatliche Einrichtungen Mitbenutzung Untersuchungs- und Strafgefängnis Nidwalden in Stans (siehe NW). ZG en Interkantonale Strafanstalt Bostadel (siehe BS) Strafanstalt Zug (z.t. Konkordat) Prüfung einer allfälligen Erweiterung. Realisierung noch ungewiss. Bern/Bösingen, August 2015 8