Pflegeberatung als neue Leistung AOK - Die Gesundheitskasse Herzlich willkommen zu dieser Veranstaltung! AOK Bayern - Die Gesundheitskasse
Inhalte Vorstellung meiner Person Gesetzliche Grundlagen Pflegeberatung bei der AOK Bayern Aufgabenbeschreibung anhand eines Praxisbeispiels Beratungsprozess Pflegestützpunkte Fragen / Diskussion 2
Mein Name ist Peter Fuchs mein Name ist Peter Fuchs seit 09/1977 bei der AOK Direktion in Regensburg bin seit 09/1977 bei der AOK Direktion in Regensburg seit 01/2000 im Fachbereich Pflegeversicherung war seit 01/2000 im Fachbereich Pflegeversicherung tätig übe nun seit 01/2009 die Tätigkeit des Pflegeberater in unserer Direktion aus und übe seit 01/2009 die Tätigkeit der Pflegeberatung in unserer Dirketion aus 3
derzeit mache ich meine Fortbildung zum Pflegeberater nach der Empfehlung des GKV-Spitzenverbandes vom 29.08.2008 mein Name ist Peter Fuchs diese Weiterbildung beinhaltet folgende Schulungsmodule bin seit 09/1977 bei der AOK Direktion in Regensburg Pflegefachwissen war seit 01/2000 im Fachbereich Pflegeversicherung tätig allgemeines Sozialrecht pflegespezifisches Sozialrecht und übe seit 01/2009 die Tätigkeit der Pflegeberatung in unserer Dirketion aus Casemanagement Praktikum ambulant Praktikum stationär 4
Gesetzliche Grundlage der Pflegeberatung Die Pflegekassen wurden mit Einführung des 7a SGB XI per Gesetz mit der Pflegeberatung beauftragt. zum 01.07.2008 wurden mit dem Pflegeweiterentwicklungsgesetz die Leistungen der Pflegeversicherung angepasst und auch die Bestimmung des 7a SBG XI aufgenommen auszugsweise die gesetzliche Definition: Personen, die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XI (Pflegeversicherungsgesetz) erhalten, haben ab 01.01.2009 Anspruch auf individuelle Beratung und Hilfestellung durch einen Pflegeberater... 5
Pflegeberatung in der AOK Bayern Die Pflegeberatung ist ab 01.01.2009 eine Pflichtleistungen aller Pflegekassen. Sie umfasst eine individuelle Beratung und Hilfestellung bei - der Auswahl und Inanspruchnahme von Sozialleistungen - sonstigen Hilfsangeboten Diese Pflegeberatung kann wie folgt erfolgen: - durch eine telefonische Beratung - durch eine persönliche Beratung in der AOK-Geschäftsstelle - durch eine aufsuchende Beratung in der Häuslichkeit / in der Einrichtung 6
Praxisbeispiel: Versicherter wird von den Angehörigen aufgrund einer erheblichen Verschlimmerung des Gesundheitszustandes in die Kurzzeitpflege gebracht. Es stellt sich jetzt die Frage, wie die Pflege nach Ablauf der Kurzzeitpflege weiterhin sichergestellt ist bzw. durchgeführt hrt werden soll. Folgende Fragen treten erfahrungsgemäß häufig auf: 7
Bei der Pflege zu Hause: Wie und durch wen kann die Pflege zu Hause sichergestellt werden? --- ambulanter Pflegedienst / Angehörige Ist ein Umbau der eigenen Häuslichkeit notwendig? Welche Leistungen gibt es? --- aufgrund Steh- oder Gehunfähigkeit nun rollstuhlpflichtig - Badumbau, Türverbreiterung, Rollstuhlrampe Welche Hilfsmittel werden benötigt und wie sind diese zu beantragen? --- Pflegebett, Badehilfen, Rollator, Rollstuhl, Hausnotruf Welche Hilfen gibt es für Pflegepersonen? --- Pflegekurs, Pflegezeit, Abführung von Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung Welche Leistungen gibt es von den Sozialleistungsträgern? --- Antrag auf Höherstufung, Schwerbehindertenausweis, Hilfe zur Pflege, Blindengeld Welche Dienste gibt es? Was kostet ein Pflegedienst? --- Erläuterung eines Kostenvoranschlages mit den Leistungskomplexen 8
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Bei der Pflege im Heim: Welche Pflegeeinrichtungen gibt es? --- in der räumlichen Umgebung der Angehörigen, je nach pflegefachlichem Schwerpunkt Wie hoch ist der Eigenanteil bei einer stationären Heimunterbringung? --- Kostenbeteiligung je nach Pflegestufen, deren Schwerpunkte in grundpflegerischen Versorgung liegen Ist eine teilstationäre Pflege möglich? --- Tagespflege, Nachtpflege Wer trägt die Heimkosten, wenn die eigene Rente / Einkünfte dazu nicht ausreichen? --- Verweis auf den Sozialhilfeträger / Bezirk Oberpfalz, dieser prüft die Unterhaltsverpflichtung und Unterhaltsfähigkeit 12
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Die PflegeberaterInnen wollen Antworten auf offene Fragen geben und erarbeiten mit den Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen gemeinsam Lösungen für ihre individuelle Situation. In einem Versorgungsplan werden dann die Ergebnisse zusammengefasst und festgehalten. So erhalten die Pflegebedürftigen und seine Angehörigen einen Überblick über die eigenen Möglichkeiten. Ziel der Pflegeberatung ist es, in unklaren pflegebedingten Situationen zentraler Anlaufpunkt zu sein - sowie koordinierend zu unterstützen. 15
6. Evaluation/ Auswertung 1. Informationen 1. Informationen Hilfebedarf erfassen: Telefonische Beratungsgespräche Beratungsgespräche in der Direktion 5. Durchführung 4. Maßnahmen planen 2. Probleme und Ressourcen erfassen 3. Ziele festlegen Beratungsgespräche bei Versicherten zu Hause / in der Einrichtung 16
6. Evaluation/ Auswertung 1. Informationen 2. Probleme und Ressourcen erfassen Ressourcen erkennen, bestärken und einbeziehen - eigene Nahrungsaufnahme möglich - Harn- und Stuhlkontinenz erhalten - geistige Einschränkungen liegen nicht vor 5. Durchführung 4. Maßnahmen planen 3. Ziele festlegen 2. Probleme und Ressourcen erfassen Probleme gemeinsam formulieren und benennen - aus der Sicht des zu Pflegenden - aus der Sicht der Pflegepersonen - Umgebung (Wohnumfeld) Erfassung und Abklärung weiterer potentieller Risikofaktoren (z.b. Sturzrisiko, Dekubitusrisiko, usw.) 17
6. Evaluation/ Auswertung 1. Informationen 3. Ziele festlegen 5. Durchführung 2. Probleme und Ressourcen erfassen Verbesserung und Optimierung der häuslichen Versorgung - wie kann geholfen werden was muss konkret gemacht werden amb. PD / Umbau / VHP 4. Maßnahmen planen 3. Ziele festlegen Eigenverantwortung und Selbstständigkeit soll gefördert und unterstützt werden - aktivierende Pflege befürworten, auch wenn zeitaufwendiger - Unterstützung bei der TK-Wäsche 18
6. Evaluation/ Auswertung 1. Informationen 4. Maßnahmen planen 5. Durchführung 2. Probleme und Ressourcen erfassen Erstellen eines individuellen Versorgungsplans in Absprache mit allen Beteiligten 4. Maßnahmen planen 3. Ziele festlegen Abstimmung der notwendigen Sozialleistungen z.b. pflegerische Hilfen durch den amb. PD zur Grundpflege oder HKP, begleitende und unterstützende Hilfen im Rahmen der zusätzl. Betreuungsleistungen und der Verhinderungspflege, Befreiung von den gesetzlichen Zuzahlungen Begleitung für Schwerstkranke oder Sterbende durch Hospitzeinrichtungen 19
6. Evaluation/ Auswertung 1. Informationen 5. Durchführung 5. Durchführung 2. Probleme und Ressourcen erfassen Einleiten von Anträgen --- Umstellung auf Kombinationsleistungen 4. Maßnahmen planen 3. Ziele festlegen Koordinierung von Leistungs- und Hilfsangeboten --- Anrufe beim Hausarzt, der Tagespflege, dem amb. PD oder anderem Träger Hinwirken auf die Durchführung der notwendigen Maßnahmen jeweils zur mit Einverständnis des Betroffenen oder der Angehörigen 20
6. Evaluation / Auswertung 1. Informationen 6. Evaluation / Auswertung 5. Durchführung 2. Probleme und Ressourcen erfassen 4. Maßnahmen planen 3. Ziele festlegen Durch Nachfrage bezüglich der Verbesserung der Versorgungssituation Bei Veränderungen der Versorgungssituation wird ein neue Beratung angeboten und somit der Versorgungsplan individuell angepasst. Die Pflegeberatung endet, wenn der Versorgungsplan zielführend umgesetzt ist und/oder der Versicherte keine weiteren Maßnahmen wünscht. 21
Zusammenfassung Die Beratung umfasst nicht nur die Leistungen der Pflegeversicherung, sondern auch die Leistungen anderer Sozialleistungsträger Pflegeberatung dient als ein Instrument zur Qualitätssicherung und Sicherung der längstmöglichen Versorgung im häuslichen Bereich Pflegeberatung versteht sich als Ergänzung und Unterstützung des bestehenden Angebotes wie z.b. zu den Angeboten der Sozialdienste der Krankenhäuser, die auch im Rahmen von Nahtlosigkeitsanträgen tätig werden 22
bisherige Schwerpunkte meiner Pflegeberatung waren ganz allgemeine Informationen rund um das Thema Pflege Informationen im Vorfeld über den Ablauf und das Verfahren einer Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung MDK und den Pflegestufen Erläuterung der Gutachten des MDK s in den Schwerpunkten des Grundpflegebedarfes Körperpflege, Ernährung, Mobilität nach den sog. Katalogverrichtungen Aufzeigen von Angeboten zur Unterstützung und Entlastung pflegender Angehöriger Aufzeigen von Angeboten der kommunalen Träger über sozialrechtliche Ansprüche, ehrenamtliche Angebote und Selbsthilfegruppen 23
Pflegestützpunkte Im Pflegestützpunkt soll ebenso die Möglichkeit einer individuellen Pflegeberatung angeboten werden. Jeder Bürger hat Zugang zum Pflegestützpunkt und dort einen Anspruch auf eine kassenneutrale Beratung. Das Kabinett der Bayerischen Staatsregierung hat der Errichtung von Pflegestützpunkten zugestimmt. Stufenweise sollen bis zu 60 Pflegestützpunkte in ländlichen Regionen und städtischen Ballungsräumen in Bayern aufgebaut werden. Zusätzlich zu den Pflegestützpunkten bieten die gesetzlichen Pflegekassen in Bayern eine telefonische Leitstelle an --- den Pflegeservice Bayern, welche durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung betreut wird. 24
Fragen / Diskussion 25
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