Mentorinnen und Mentoren



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Transkript:

STUDIENSEMINAR FÜR DAS LEHRAMT AN GYMNASIEN - MARBURG - Der Leiter - An die Mentorinnen und Mentoren Ausbilderinnen und Ausbilder Leitungen der Ausbildungsschulen Referendarinnen und Referendare zur Kenntnis Marburg, im April 2002 Informationen - Angebote - Anregungen für Mentorinnen und Mentoren Mitwirkung an Ausbildung in Zusammenarbeit von Schule und Studienseminar Seminarratsbeschluss vom 24. April 2002 Mentorinnen und Mentoren wie Fachlehrerinnen und Fachlehrer gewährleisten die kontinuierliche Unterstützung und Ausbildung der Referendarinnen und Referendare vor Ort. Sie tragen damit einen wesentlichen Anteil an der unterrichtspraktischen Betreuung. (Die Studienseminare bedauern außerordentlich, dass diese aufwändige und wertvolle Arbeit trotz jahrzehntelanger Forderungen der Seminare und Kollegien vom Ministerium weder durch Anrechnung noch durch sonstige Anerkennung honoriert wird.) Ausbilderinnen und Ausbilder der Studienseminare können im Rahmen ihres Arbeitsauftrages diese kontinuierliche Ausbildung in der Schul- und Unterrichtspraxis nicht leisten. Umso wichtiger sind die gegenseitige Information, die Klärung und der Abgleich pädagogischer und didaktisch-methodischer Kriterien, Maßstäbe und Positionen. Das vorliegende Papier ist erstellt worden aufgrund von Wünschen und Anregungen von Mentorinnen und Mentoren, Lehrkräften in Ausbildung und Ausbildenden während und nach dem Seminartag des Studienseminars im August 2001. Es basiert inhaltlich auf den gemeinsamen Erfahrungen in der Ausbildungsarbeit der letzten Jahre. Eingearbeitet wurden: Mentorentätigkeit: Hinweise und Empfehlungen des Studienseminars, Grundsatzpapier vom 10.12.1993 (auf der Basis von Gesprächen der Studienseminarleitung mit ca. 140 Mentorinnen und Mentoren sowie mit allen Schulleitungen) Ergebnisse der Erhebungen zur Mentorentätigkeit an den Ausbildungsschulen in 1998 und 2001 Rechtsgrundlagen der APVO vom 6.12.2001 sowie Seminarratsbeschlüsse Papiere aus Schulseminaren (MLS und AWS) Ergebnisse von Erörterungen in den Vollversammlungen der Ausbildenden und im Seminarrat. Die nachfolgenden Punkte konzentrieren sich auf häufig angesprochene Aspekte und Probleme und sind in erster Linie gedacht zur Förderung der - Verbesserung der Kooperation zwischen Ausbildungsschulen und Studienseminar, - Erhöhung der Transparenz der Ausbildungsarbeit und - Förderung gleichartiger Ausbildungsbedingungen an den Ausbildungsschulen.

2 Zur Klärung der genannten Punkte, zu Möglichkeiten und Fragen ihrer Umsetzung sowie zur Ergänzung und Aufnahme weiterer Punkte durch Anregungen von Mentorinnen und Mentoren bietet die Studienseminarleitung interessierten Kolleginnen und Kollegen an den Ausbildungsschulen Gruppengespräche zu fachübergreifenden Ausbildungsaspekten an. Die Organisation erfolgt über die Schulseminarleitungen. Die fachdidaktischen Ausbilder/innen sind bereit, mit den Mentorinnen und Mentoren fachbezogene Gespräche an der Schule selbst oder im Studienseminar zu führen. Die Vermittlung erfolgt über die Referendarinnen und Referendare. Die Schulseminarleiter/innen sehen es als ihre Aufgabe an, die Mentorinnen und Mentoren in ihrer Zusammenarbeit mit den Referendarinnen und Referendaren zu beraten und zu unterstützen. I. Rechtliche Grundlagen, Beschlüsse und Empfehlungen 1. Wahl - Zeitpunkt - Dauer Die Wahl einer Mentorin bzw. eines Mentors je Fach erfolgt gemäß APVO vom 6.12.2001 "auf Vorschlag" ( 34 Abs.1) der Referendarin bzw. des Referendars. Die Dauer der Mentorentätigkeit ist in der APVO nicht geregelt. Empfehlungen des Studienseminars: Die Wahl sollte am Ende der Einführungsphase, spätestens zu Beginn der Differenzierungsphase vorgenommen werden. Sie sollte nicht unter Zeitdruck stehen und erst nach Hospitationen bei mehreren Fachkolleginnen und -kollegen erfolgen. Die Ausbilder/innen mit erz.-/gesellsch. Arbeitsschwerpunkt bieten ihre Hilfe bei der Wahl an. Die Dauer der jeweiligen Mentorentätigkeit sollte sich aus Kontinuitätsgründen auf den gesamten Ausbildungszeitraum erstrecken. Ein Wechsel sollte nur bei Vorliegen besonderer Gründe erfolgen. 2. Aufgaben (nach APVO 34 Abs.2): 1. Erteilung von Unterricht als Hospitationsangebot 2. Bereitstellung ihrer Lerngruppen für angeleiteten Unterricht 3. Erteilung von Unterricht im Team 4. Beratung in unterrichtspraktischen Fragen Anmerkung: Die APVO unterscheidet folgende Formen des Ausbildungsunterrichts: Hospitation/Unterricht unter Anleitung (Nach Hospitation oder im Wechsel mit Hospitation unterrichtet die Referendarin bzw. der Referendar einzelne oder mehrere Stunden unter Anleitung der Lehrkraft) Eigenverantworteter Unterricht (Die Referendarin/der Referendar ist als alleinige Lehrkraft im Fach der Lerngruppe eingesetzt und verantwortet Planung, Durchführung, Auswertung und Leistungsbewertungen) Unterricht in Doppelbesetzung oder im Team (Je nach schulischer oder ausbildungsgemäßer Situation findet eine Koppelung mit einer vollausgebildeten Lehrkraft statt, in der Regel für ein halbes Schuljahr, mit der Verpflichtung der kontinuierlichen Anwesenheit und zeitweisen Übernahme des Unterrichts)

3 3. Mitwirkung beim Schulleitungsgutachten Mentorinnen und Mentoren verstehen sich in erster Linie als Lehrer/innen, die in einer Atmosphäre des Vertrauens Hilfe für die Unterrichtspraxis anbieten. Nach der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung sind sie jedoch auch verpflichtet, bei der Erstellung des Schulleitungsgutachtens am Ende der Intensivphase mitzuwirken. Empfehlungen: Um der Forderung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung nachzukommen ("... die Leitung der Ausbildungsschule( erstellt) unter Mitwirkung der Mentorin oder des Mentors ein Gutachten über die Tätigkeit in der Schule.", s. 10 Abs. 1), muss die Schulleitung Informationen und Einschätzungen der Mentorinnen/Mentoren einholen und im Gutachten berücksichtigen. Über die Abfassung und die Note des Gutachtens sollte eine rechtzeitige Verständigung zwischen Schulleitung und Mentoren/innen erfolgen. Die Note des Schulleitungsgutachtens geht mit 1/9 in die Examensnote ein. 4. Teilnahme am Staatsexamen Da Mentoren/innen nicht zum Prüfungsausschuss gehören, können sie (mit Zustimmung der Ref.) nur als "Gäste an den Prüfungslehrproben, an deren Erörterung und am Prüfungsgespräch teilnehmen. Die Entscheidung über die Teilnahme trifft der Vorsitzende des Prüfungsausschusses." ( 15, Abs. 7) Im Bereich des Marburger Studienseminars ist die Teilnahme allerdings gängige Praxis und wird von der Seminarleitung als wichtig erachtet. Um zumindest einen gewissen Einblick in Maßstäbe und Kriterien im Prüfungsgeschehen zu gewinnen, sollten Mentorinnen und Mentoren an den Lehrproben sowie an deren Erörterung mit der Referendarin/dem Referendar teilnehmen. Der Notenfindungsprozess durch den Prüfungsausschuss findet nach dieser Erörterung statt. Hieran nehmen nur die Mitglieder des Prüfungsausschusses teil. Falls die Mentorin bzw. der Mentor als Verbandsmitglied (nach 15 Abs. 1 und 2 APVO) in den Prüfungsausschuss gewählt wird, nimmt sie bzw. er mit Stimmrecht am gesamten Prüfungsgeschehen teil. 5. Seminarratsbeschlüsse (Auswahl) Unterrichtsskizzen - Unterrichtsentwürfe: Die Referendarin bzw. der Referendar legt zum Unterrichtsbesuch eine schriftliche Unterrichtsskizze von ein bis zwei Seiten vor. Diese Skizze sollte sich an nachfolgender Grundform orientieren, die der vorläufigen Erprobung dient: (Im Kopf sollten Angaben enthalten sein zu: Namen, Ausbildungsphase, Datum, Lerngruppe, Fach, Zeit, Raum und Schule) Thema der Stunde Unmittelbare Voraussetzungen der Stunde (z.b. Hausaufgaben) Bemerkungen zur Lerngruppe (relevante Informationen für diese Stunde) Unterrichtsziele Geplanter Unterrichtsverlauf (z.b. Arbeits- und Unterrichtsformen, Phasengliederung, Medien) Beabsichtigte Weiterführung des Unterrichts / Ausblick Ggf. gewünschte Beobachtungsschwerpunkte.

Die spätere detaillierte Ausführung von Unterrichtsentwürfen sollte erst angesetzt werden, wenn die Grundlagen für die verschiedenen Kategorien in Fachseminaren und allgemeinen Seminaren erarbeitet sind. Die Referendarin bzw. der Referendar legt je einen großen Entwurf vor dem Beratungsverfahren und nach dem Beratungsverfahren beim Besuch des Fachleiters vor. Dieser Entwurf orientiert sich am Entwurf für die Examenslehrprobe (s.u.). 4 Beurteilung von Unterrichtsstunden: Vor dem Beratungsverfahren erfolgt keine Benotung der Unterrichtsstunden. Erst nach erfolgtem Beratungsgespräch benotet die Ausbilderin bzw. der Ausbilder die Einzelstunde. Auf Nachfrage der Referendarin bzw. des Referendars wird die Note mitgeteilt. Inhaltliche Grundlagen der Ausbildungsarbeit: Das Studienseminar hat in jüngster Zeit Rahmenabsprachen zur Ausbildungs- und Prüfungstätigkeit entwickelt und beschlossen. Von vorrangigem Interesse sind hier Teil A. Unterrichtliche Qualifikation (Kategorien und Kriterien zur Beobachtung, Analyse und Bewertung von Unterrichtsstunden Teil B. Übergreifende Ausbildungsqualifikation (Gesamtleistung - Prozessleistung - außerunterrichtliche Leistung) Teil C. Besprechung von Unterrichtsbesuchen (Beratung). Die Rahmenabsprachen stellen als Seminarratsbeschlüsse verbindliche inhaltliche Ausbildungsgrundlagen dar. Das Studienseminar leitet sie auf Nachfrage über die Referendare/innen an die Mentorinnen und Mentoren weiter. Die Rahmenabsprachen stehen im Übrigen auf der Homepage des Studienseminars zur Verfügung (www.studienseminar-marburg.de). Beratungsverfahren (gem. APVO 9 Abs.2) Die Mentorinnen und Mentoren haben nach 9 Abs. 2 APVO das Recht, am Beratungsverfahren teilzunehmen. Aufgrund der Marburger Regelungen zum Beratungsverfahren wurde dies bisher von den Mentorinnen und Mentoren für wenig sinnvoll gehalten, in Einzelfällen kann eine solche Beteiligung aber sehr wichtig sein. Die Mentoren/innen sollten ihre Teilnahme mit den Referendaren/innen im Vorfeld klären und ggf. dem Seminar über die Ref. mitteilen. II. Zur Zusammenarbeit Mentor/in - Ausbilder/in Das Studienseminar sieht insbesondere folgende Wege und bemüht sich verstärkt um deren Realisierung: Gemeinsame Teilnahme von Mentoren/innen und Ausbildern/innen an Unterrichtsbesuchen und Besprechungen, als Minimum eine gemeinsame Veranstaltung im Fach pro Jahr. An die Schulleitung richtet sich dabei die dringende Bitte, diese gemeinsame Ausbildungsarbeit organisatorisch zu ermöglichen. Teilnahme und Mitwirkung von Fachlehrern/innen und Mentoren/innen an den unterrichtspraktischen Übungen, die einmal im Schulhalbjahr in der Differenzierungsphase von der Studienseminarleitung und einmal in der Intensivphase vom Schulseminar durchgeführt werden.

5 Gemeinsame Fachseminarsitzungen ( offene Fachseminare ), zu denen die/der Ausbilder/in direkt oder über die Ref. einlädt, evtl. auch unter Einbeziehung außerschulischer Experten oder Studierenden der Universität. Realisierbar scheinen nach vorliegenden Erfahrungen 1 bis 2 solcher Veranstaltungen pro Jahr. Mitwirkung von Ausbilderinnen bzw. Ausbildern an Fachkonferenzen der Schulen auf Einladung der Fachgruppen zu besonderen Fragen der Didaktik und Methodik. Vorstellung von Produkten (Examensarbeiten) examinierter Ref. in schulischen Fachkonferenzen zu interessanten inhaltlichen, methodischen oder pädagogischen Fragestellungen. Die bisher gemachten diesbezüglichen Erfahrungen ermutigen zum Ausbau dieses Weges. Grundsätzlich stehen die Ausbilder/innen des Studienseminars interessierten Fachlehrern/innen und Mentoren/innen auch über Unterrichtsbesuche und deren Besprechung hinaus für klärende Gespräche zur Verfügung. Die Schulseminarleitung ist - da vor Ort und im Kollegium der Schule ansprechbar - i.d.r. als Vertreterin der Ausbildungsbelange leicht erreichbar und in vielen, v.a. fachübergreifenden Fragen die erste Klärungsstelle. III. Zur Zusammenarbeit Mentor/in - Referendar/in 1. Zielsetzungen Bei der Untersützung und Betreuung der Referendarin bzw. des Referendars in der unterrichtspraktischen Tätigkeit sollte die Förderung der Eigenverantwortung der jungen Lehrkraft im Mittelpunkt stehen. Dazu gehört die zunehmende Entwicklung von Selbstständigkeit in Planung, Durchführung und Reflexion von Unterricht. Mentorinnen und Mentoren fühlen sich andererseits häufig in hohem Maße verantwortlich für den Erfolg der betreuten Lehrkräfte, was dazu führen kann, dass sie mehr von sich selbst als die betreuten Lehrkräfte von ihnen erwarten. Für die Gestaltung einer fruchtbaren Zusammenarbeit empfiehlt es sich daher, insbesondere die nachfolgenden organisatorischen und inhaltlichen Punkte zu bedenken und gemeinsam zu besprechen. 2. Organisatorische Voraussetzungen Eine effektive Betreuung und Zusammenarbeit setzt Gesprächsmöglichkeiten, gegenseitige Besuche im Unterricht und deren Auswertung voraus. Die Schulleitungen werden gebeten, nach Möglichkeit über die Unterrichtstätigkeit hinausgehende Belastungen für Mentorinnen und Mentoren zu reduzieren (z.b. durch die Reduzierung von Vertretungsstunden, Verringerung von Aufsichten, von Mitarbeit in Ausschüssen).

Zur Ermöglichung direkter unterrichtlicher Kooperation bittet das Studienseminar die Schulleitungen dringend darum, mit jeder Mentorin bzw. jedem Mentor während der Ausbildungszeit mindestens eine Unterrichtskoppelung zu ermöglichen. 6 Die APVO sieht die Doppelbesetzung (= Unterrichtskoppelung) in 8 (7) als Ausbildungsunterricht vor. Das Studienseminar hält die Unterrichtskoppelung für eine besonders wertvolle Form des Ausbildungsunterrichts, die ein fester Bestandteil der Ausbildung sein sollte. Die Erhebungen von 1998 und 2001 weisen aus, dass in über 75 % der Fälle eine entsprechende Koppelung gelungen ist. Sie sollte, nicht zuletzt aus Gründen der Vergleichbarkeit der Ausbildung, in allen Fällen möglich sein. 3. Inhaltliche Gestaltung Die nachfolgenden Punkte stellen nur eine Auswahl relevanter Aspekte dar. Sie sollten nach Möglichkeit früh geklärt werden: Absprachen über den Umfang der gegenseitigen Hospitationen Vereinbarung über realistische Möglichkeiten der Besprechung der hospitierten Stunden Formen der unterrichtlichen Zusammenarbeit: Unterricht unter Anleitung, gekoppelter Unterricht o.a. Hilfe bei der Planung von Unterrichtstunden und Unterrichtseinheiten (Materialaustausch etc.) Beratung bei der Erstellung von Unterrichtsskizzen bzw. -entwürfen Wahrung der didaktisch/methodischen Eigenständigkeit und Unabhängigkeit der Ref. in / des Ref. s Rolle der Mentorin/des Mentors bei der Besprechung von Unterrichtsbesuchen des/der Ausbilder/in (klärend, unterstützend, aktiv, als Zuhörende) Gesamtrahmen und Umfang der Betreuung (regelmäßige Terminvereinbarungen oder nach Bedarf, Besprechung in Schule oder privat, Verbindlichkeiten von Absprachen, Grenzen der Belastung und Zumutung) Möglichkeiten verantwortungsvoller gegenseitiger Hilfe und Entlastung (gegenseitige Ideen und Anregungen in didaktisch-methodisch-pädagogischen Fragen, Materialbeschaffung, Vertretung von Stunden in Absprache mit der Schulleitung etc.) Unter Umständen: Erörterung des Rollenverständnisses (Leitbilder und -motive, persönliche Unterstützung, Grenzen) gez. Dr. Gerhold