Der Gemeinderat hat in allen Gemeinden noch einmal Überlegungen zu den vorhandenen Gebäuden angestellt.



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Transkript:

Traktandum 6 Umbau Gemeindeverwaltung Grundsatz / Warum Umbau Verwaltung in Mühledorf Der Gemeinderat hat in allen Gemeinden noch einmal Überlegungen zu den vorhandenen Gebäuden angestellt. Einige Gemeinden haben ihre Gebäude verkauft, oder mit der Bürgergemeinde einen Nutzniessungsvertrag abgeschlossen, oder die Gebäude fest vermietet z.b. Hessigkofen, Tscheppach, Aetigkofen, Brügglen. Die Distanz zur Gemeindeverwaltung muss für alle Ortsteile ungefähr gleich lang sein. Damit entfallen dezentrale Standorte wie Aetingen, Gossliwil, Bibern. In eine genauere Überprüfung einbezogen wurden im Juni 2013 die Gebäude in Mühledorf, Küttigkofen und Kyburg-Buchegg. Aufgrund wirtschaftlicher Überlegungen hat sich der Gemeinderat für Mühledorf entschieden. Detailerklärungen siehe Zusatzblatt bzw. Seite 4-5 a) Vorstellen Bauprojekt (Siehe Plan) Bedarf: 4 Arbeitsplätze für Gemeindeangestellte, 1 Arbeitsplatz Bauverwaltung, evtl. 1 Arbeitsplatz Gemeindepräsidium. Genügend Archiv- und Stauraum (Material von 10 Gemeinden). WC-Anlagen sanieren (plus 1 behindertengerechtes WC) Behindertengerechter Zugang zur Verwaltung und den öffentlichen Räumen gemäss kantonalem Planungs- und Baugesetz unumgänglich: 143bis, Hindernisfreies Bauen, Abs1) Öffentlich zugängliche Bauten und Anlagen sind bei der Erstellung und bei der Erneuerung so zu gestalten, dass sie für Menschen mit Behinderung zugänglich und benützbar sind. Saal für öffentliche Veranstaltungen z.b. Gemeindeversammlungen für 90 100 Personen nutzbar nach dem Umbau. 1

Vorschlag gemäss Plan enthält Im EG gesamte Verwaltung (Abbruch Schulküche)/ Materialraum Im 1. OG Sitzungszimmer für Kommissionen und Gemeinderat Archivraum 3 extern vermietbare Büroräume (ca. CHF 1500.00 pro Monat/ CHF 18 000.00 pro Jahr), Im 2. OG Saal mit uneingeschränkter Nutzung Ausserhalb des bisherigen Gebäudes: Abbruch alte WC-Anlage/ Neubau Aussenraum mit Lift, WC-Anlagen, Nottreppe und Reinigungsräumen. b) Begründungen Umbau ermöglicht eine behindertengerechte Nutzung durch den Einbau eines Liftes und Anpassung des Eingangs sowie der Terrains im Parterre. Bauliche Massnahme in diesem Umfang und eine öffentliche Nutzung des Saals in erwartetem Ausmass erfordert einen Notausgang (Nottreppe). Sanierungsbedarf Schulküche entfällt (kurz- und langfristig) Einmal bauen ist kostengünstiger als in Etappen (Anpassungsbedarf / Baustelleninstallation) Der Anbau ausserhalb des Gebäudes kann alle zu erfüllenden Bedingungen auf einen Streich erfüllen: WC-Anlage saniert, Behinderten-WC, Notausgang, Lift. Das Gebäude ist ein Kulturobjekt schützenswert. Ein zweiter Anbau neben dem bestehenden Anbau wird aufgrund der Schutzwürdigkeit des Gebäudes als schlecht erachtet. Reduktion oder Verzicht auf gewisse Bauelemente schränkt die zukünftige Nutzung oder Vermietung ein, z.b. bei Verzicht auf Nottreppe wäre nur noch eine Vermietung des Saals bis ca. 40 Personen möglich. 2

c) Kostenfolge und Finanzierung Investition für eine 10-fach grössere Gemeinde als bisher Investitionskredit von CHF 770 000.00 zu Lasten Jahresrechnung 2014 der neuen Gemeinde Buchegg Jährliche Abschreibung 8% zu Lasten der laufenden Rechnung CHF 61 600.00 Bei der Planung des Voranschlags ist auf diese 1. Investition Rücksicht zu nehmen. (Finanzplan Folgejahre) Rechnungsführung (Abwicklung) via eine der bisherigen Gemeinden. Kreditaufnahme bei einer der bisherigen Gemeinden zu einem Vorzugszins. Potenzielle Verzinsung des eingesetzten Kapitals (pot. Zins, NBK/ Amortisation) CHF 48 125.00 Jährliche Einnahmen nur Büroräume CHF 18 000.00 Jährliche Einnahmen Saal (Vermietung priv./ Joga/ Musik) CHF 2 000.00 Einnahme der Vermietung kapitalisiert (3.5%) CHF 571 400.00 Das bedeutet, dass quasi 2/3 der Investition über die Vermietung bezahlt ist. d) Antrag des Gemeinderates Zustimmung zum Investitionskredit (Objektkredit) Umbau Gemeindehaus von CHF 770 000.00 zu Lasten der Investitionsrechnung 2014. 3

Detailabklärungen zu den Standorten Kyburg-Buchegg, Küttigkofen und Mühledorf Nach dem Detailvergleich von Investitionskosten für die Umnutzung als Verwaltungsgebäude bei gleichem Raumprogramm und Vergleich der Einnahmen auf dem heutigen Stand ergab sich Folgendes: Küttigkofen Investition Umbau mittel bis gross/ Einnahmen am höchsten/ Parkplätze zu gering/ Lift mit Schacht notwendig/ Heizungssanierung 2014/2015/ Saal (ca. 50 Pers.) Ist am wirtschaftlichsten zu betreiben aufgrund der Vermietung bis unter s Dach, Plätze in Kindertagesstätten sind sehr gesucht (zurzeit 45 Plätze). Mietvertrag bis 2016. Sanierung Heizung 2014/2015. Umnutzung nicht sinnvoll. Kyburg-Buchegg Investition Umbau gering/ Einnahmen in der Mitte/ Parkplätze ausreichend/ Lift mit Schacht notwendig/ Heizung i.o. /Saal im Nachbargebäude (ca. 100 Pers). Ist neu vermietet, Erstreckung nach 3-monatiger Kündigungsfrist wahrscheinlich. Heute wird das Gebäude wirtschaftlich betrieben. Umnutzung möglich, Sinn fraglich. Mühledorf Investition Umbau gross/ Einnahmen am tiefsten/ Parkplätze ausreichend/ Lift mit Schacht notwendig / Heizung wird durch Gemeinde 2013 saniert/ Saal im Gebäude (ca. 90 Pers.) a) minimale Investition für die reine Sanierung der Wohnung, Lärmimmissionen bleiben und somit tiefer Zins. Rest des Hauses ohne wirtschaftichen Betrieb weiterhin der Oeffentlichkeit zur Verfügung stellen (Vereine/ Gemeinde/ Kommissionen). Doppelte Belastung neue Gemeinde durch Sitzungsgebäude und Verwaltungsstandort. b) Grosse Investition und Umnutzung zum Wohnhaus mit mehreren Wohnungen, Vermietung z.t schwierig (Friedhof/ Kirchenglocken), kein Umschwung, kleiner Gartenanteil mit Sitzgelegenheit über FW-Magazin. Durchmischte Nutzung von Wohnen und öffentlicher Zone rund um die Kirche, ergibt häufig Probleme. c) Verkauf Gebäude nur zu schlechtem Preis (Friedhof/ Kirchenglocken/ fehlender Umschwung mit fehlender Sitzgelegenheit). 4

d) Verwaltungsgebäude, reine öffentliche Nutzung mit grossen Investitionen, Durchmischung der Nutzung (Wohnen, Arbeiten, Oeffentlichkeit) wird behoben. Die Wirtschaftichkeit spricht für die Nutzung der Standorte in Küttigkofen und Kyburg-Buchegg im bisherigen Rahmen, und für den Ausbau des Verwaltungsstandortes in Mühledorf. 5