Seite 1 Liquiditäts- bzw. Finanzierungsprobleme bei ausgeglichenem Haushalt Nds. Studieninstitut für kommunale Verwaltung e. V. 1 110 Abs. 4 NKomVG 1 Der Haushalt soll in jedem Haushaltsjahr in Planung und Rechnung ausgeglichen sein. 2 Er ist ausgeglichen, wenn der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge dem Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen und der Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge dem Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen entspricht. Hinweis: 23 GemHKVO: Dauernde Leistungsfähigkeit 2 110 Abs. 4 NKomVG 1 Der Haushalt soll in jedem Haushaltsjahr in Planung und Rechnung ausgeglichen sein. 2 Er ist ausgeglichen, wenn der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge dem Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen und der Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge dem Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen entspricht. 3 Daneben sind die Liquidität der Kommune sowie die Finanzierung ihrer Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sicherzustellen. 3
Seite 2 Liquidität bzw. Liquiditätsplanung in der GemHKVO 59 Nr. 35 Liquidität: Fähigkeit der Gemeinde, zu jeder Zeit ihren Zahlungsverpflichtungen termingerecht und vollständig nachzukommen; Anm.: Auf Dauer ohne Liquiditätskredite! 22 Liquiditätsplanung Die Gemeinde steuert ihre Zahlungsfähigkeit durch eine Liquiditätsplanung. 4 Liquiditätsplanung für den Haushaltsplan im Rahmen des Jahresabschlusses, insbesondere HER für Kredite Verwendung (Einsatz) des Zahlungsmittelbestandes im lfd. Haushaltsjahr Vermeidung von Liquiditätskrediten Vermeidung frühzeitiger Kreditaufnahmen 5 haushaltspolitisches Ziel? kurzfristiger Erfolg? langfristiger Erfolg? 6
Seite 3 Kommune: Gleichungen auf lange Sicht Aufwand = Ertrag (= Haushaltsausgleich) Auszahlung = Einzahlung Aufwand = Auszahlung = Ertrag = Einzahlung Ergebnis: A = E 7 Kaufmann: Gleichungen auf lange Sicht Aufwand < Ertrag (= Gewinn!!!) Auszahlung < Einzahlung Aufwand = Auszahlung < Ertrag = Einzahlung Ergebnis: A < E 8 Deckung im Finanzhaushalt Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit decken Auszahlungen für laufende Verwaltungstätigkeit einschl. aktivierte Eigenleistungen für ordentliche Tilgung, einschl. Tilgung für Kredite für nichtabnutzbare Vermögensgegenstände für Investitionstätigkeit 9
Seite 4 Deckung im Finanzhaushalt Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und Kreditaufnahme decken Auszahlungen zur Investitionstätigkeit = Auszahlungen für Investitionen und IFM ABER: Auszahlungen für ordentliche Tilgung dürfen nicht durch Aufnahme von Krediten oder inneren Darlehen gedeckt werden, aber Liquiditätskredite möglich (!!!) und damit keine Entschuldung (!!!). 10 Finanzhaushalt / Liquiditätsplanung Einzahlungen lfd. Verwaltungstätigkeit - Auszahlungen lfd. Verwaltungstätigkeit = Saldo laufende Verwaltungstätigkeit negativ positiv Problem: Zahlungsfähigkeit 11 Finanzhaushalt / Liquiditätsplanung Einzahlungen lfd. Verwaltungstätigkeit - Auszahlungen lfd. Verwaltungstätigkeit = Saldo laufende Verwaltungstätigkeit Tilgung von Krediten Rückzahlung von Liquiditätskrediten Auszahlungen für Investitionen 12
Seite 5 Buchung (Finanzierung) von aktivierten Eigenleistungen AG Doppik (MI):... Die aktivierungsfähigen Eigenleistungen werden nicht als Auszahlung für Investitionstätigkeit im Finanzhaushalt veranschlagt, mit der Folge, dass sie nicht über Kreditaufnahmen finanzierbar sind ( 120 Abs. 1 S. 1 NKomVG). 13 Kreditfinanzierung von nichtabnutzbaren Vermögensgegenständen zum Beispiel: Grundstücke Finanzvermögensanlagen Problem: Wie wird die Tilgung erwirtschaftet? 14 Ergebnishaushalt / Ergebnisrechnung Finanzhaushalt / Finanzrechnung Aufwand: 850 Auszahlung: 600 Ertrag 850 Einzahlungen: 720 Aufwand 850 = Ertrag 850 = Haushaltsausgleich Einzahlungen lfd. Verwaltung 720 Auszahlungen lfd. Verwaltung - 600 + 120 15
Seite 6 Einzahlungen lfd. Verwaltungstätigkeit - Auszahlungen lfd. Verwaltungstätigkeit = - Auszahlungen für ordentliche Tilgung = Zahlungsmittel für Investitionen??? 16 Beim werden nur die Einzahlungen und Auszahlungen aus dem lfd. Haushaltsjahr berücksichtigt, die im Haushaltsplan veranschlagt sind; also im lfd. Haushaltsjahr kassenwirksam werden! 17 Problem: Ein- und Auszahlungen für lfd. Verwaltungstätigkeit, die aus einer früheren Periode kommen oder für eine spätere Periode vorgesehen sind, stehen nicht unbedingt im Haushaltsplan. 18
Seite 7 Ausgangsgröße: - ordentliche Tilgung + Einzahlungen aus Forderungen aus Erträgen - Auszahlungen für Verbindlichkeiten aus Aufwendungen - Auszahlungen aus Haushaltsausgaberesten für Aufwendungen - Auszahlungen aus Rückstellungen 19 Ausgangsgröße: - Überschüsse aus Gebührenhaushalten - Einzahlungen aus zweckgebundenen Erträgen, die noch nicht verwendet wurden - Passive Rechnungsabgrenzung (Einzahlung im alten Haushaltsjahr aber Ertrag erst im nächsten Haushaltsjahr) - Rückführung Liquiditätskredite - Bestand an Zahlungsmitteln am Anfang des Haushaltsjahres 20 NKR - Fortbildungsangebote Nutzen Sie die Fortbildungsangebote des Nds. Studieninstitutes für kommunale Verwaltung e. V. Wielandstraße 8 30169 Hannover www.nds-sti.de Ansprechpartner: (Neue Adresse ab 1. Mai 2013!) Johann Horstmann Email: nkr-ronnenberg@web.de Telefon: 0511 46 81 30, 0171 26 58 266 23