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Transkript:

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Die Pflegeversicherung Mit der Einführung der Pflegeversicherung wurde für die gesamte Bevölkerung eine Basisversorgung für den Pflegefall geschaffen. Bei der Pflegeversicherung handelt es sich nicht um eine Vollversicherung. Die Pflegeversicherung sichert im bestimmten Rahmen die Grundversorgung ab, wobei die Pflegekassen jeweils den pflegebedingten Anteil übernehmen. Darüber hinaus gehende Kosten für Pflege und Betreuung hat der Versicherte selbst zu tragen, gegebenenfalls auch der Sozialhilfeträger, falls die Eigenmittel des Pflegebedürftigen hierfür nicht ausreichen. Auskunft und Beratung Pflegebedürftige und deren Angehörige erhalten von ihrer Pflegekasse auf Wunsch eine Leistungs- und Preisvergleichsliste von Pflegeeinrichtungen in Wohnortnähe. Es besteht zudem ein Rechtsanspruch auf eine individuelle Beratung und Hilfestellung bei der Auswahl und Inanspruchnahme von Sozialleistungen. Rehabilitation Der MDK muss künftig in seinem Gutachten zur Einstufung in eine Pflegestufe präzise Angaben über geeignete, notwendige, zumutbare und im Einzelfall gebotene Leistungen der medizinischen Rehabilitation machen (z. B. Krankengymnastik, Logopädie). Diese Aussagen gelten gegenüber den Krankenkassen als Antrag. Kümmern sich diese nicht um den Antrag, müssen sie eine Strafe zahlen. Den Antrag müssen sie trotzdem bearbeiten. Zeit für Pflegende Angehörige Angehörige trifft die Pflegebedürftigkeit oft unvorbereitet. Damit sie sich darum kümmern können, dass der pflegebedürftige Mensch eine möglichst gute Betreuung und Pflege erhält, bekommen sie die hierfür benötigte Zeit. Bei Pflege durch Angehörige erhalten Beschäftigte für die Dauer von bis zu 6 Monaten einen Rechtsanspruch auf unbezahlte Freistellung von der Arbeit mit Rückkehrmöglichkeit (soziale Absicherung in der Renten-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung ist gewährleistet, Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung sind möglich). Voraussetzung ist eine zu erwartende Pflegebedürftigkeit von mind. Pflegestufe 1. Bei akut auftretenden Pflegesituationen wird für Angehörige ein kurzfristiger Freistellungsanspruch von der Arbeit von bis zu 10 Tagen geschaffen. MDK Begutachtung Dem Antragsteller soll spätestens 5 Wochen nach Eingang des Antrags bei der zuständigen Pflegekasse die Entscheidung schriftlich mitgeteilt werden. Befindet sich der Antragsteller im Krankenhaus oder im Sterbeprozess soll zur Weiterversorgung der Bescheid nach 1 Woche vorliegen. Hat ein Angehöriger zur Versorgung in der Häuslichkeit einen Antrag auf Pflegezeit bei seinem Arbeitgeber gestellt, beträgt die Frist max. 2 Wochen. Damit erhalten sowohl die Pflegebedürftigen als auch die Angehörigen sehr viel schneller Klarheit, ob und welche Leistungen erwartet werden können. Das Pflegegeld - Angehörige übernehmen die Pflege - Pflegestufe 1 235,00 Pflegestufe 2 440,00 Pflegestufe 3 700,00 Die Pflegesachleistung - Ein ambulanter Pflegedienst übernimmt die Pflege Pflegestufe 1 450,00 Pflegestufe 2 1.100,00 Pflegestufe 3 1.550,00 2 Telefon 0 80 31 / 231 4 231 Mobil 01 74 / 30 20 624 3

Tagespflege Tagespflege entlastet Pflegebedürftige und Angehörige! Neben den Leistungen der häuslichen Pflege (Pflegegeld oder Pflegesachleistung) wird ein Zuschuss für den Besuch einer Tages- oder Nachtpflegeeinrichtung gewährt. Dieser beträgt 50 % des Pflegesachleistungsbetrages. Bei Bedarf kann dieser Zuschuss zu Lasten der Sachleistung aufgestockt werden. Dies verschafft insbesondere den pflegenden Angehörigen erhebliche Entlastung. Hierdurch entstehen viele Kombinationsmöglichkeiten häuslicher und teilstationärer Pflege, die es erlauben, Hilfen zu nutzen, die wirklich auf den Bedarf des Einzelnen abgestimmt sind. Tagespflege u. Sachleistung Kombination Tagespflege / Sachleistung 50 % Sachleistung Tagespflege insgesamt Pflegestufe 1 450,00 225,00 675,00 Pflegestufe 2 1.100,00 550,00 1.650,00 Pflegestufe 3 1.550,00 775,00 2.325,00 Tagespflege u. Geldleistung Kombination Tagespflege / Geldleistung 50 % Sachleistung Tagespflege insgesamt Pflegestufe 1 235,00 225,00 460,00 Pflegestufe 2 440,00 550,00 990,00 Pflegestufe 3 700,00 775,00 1.475,00 Verhinderungspflege Zur Unterstützung und Entlastung gibt es die Möglichkeit der Verhinderungspflege. Sie dient dazu, bis zu vier Wochen die verhinderte Pflegeperson aus der Familie zu vertreten. Der Anspruch auf Verhinderungspflege besteht, wenn man seit mind. 6 Monaten die Pflegestufe 1, 2 oder 3 hat. Die Leistung für die Verhinderungspflege beträgt 1.550,00 Euro. Besondere Betreuungsleistungen Mehr Leistungen und damit Zeit für Demenzkranke, die zu Hause leben! Für Besondere Betreuungsleistungen stehen je nach Einstufung durch die Pflegekasse pro Monat 100,00 Euro oder 200,00 Euro zur Verfügung. Auch Personen, die an Demenz erkrankt sind und noch keine Pflegestufe haben, erhalten diese Leistungen. Die Monatsbeträge können, sofern sie in einem Jahr nicht ausgeschöpft wurden, auf das nächste Jahr übertragen werden. Das Geld kann z.b. für Betreuungsleistungen von ambulanten Pflegediensten, die Tagespflege oder die Kurzzeitpflege genutzt werden. Pflegehilfsmittel Die Pflegekassen stellen zur Erleichterung der Pflege und zur Linderung der Beschwerden der Pflegebedürftigen oder zur Ermöglichung einer selbständigen Lebensführung den Pflegebedürftigen Pflegehilfsmittel zur Verfügung. Zu den Pflegehilfsmitteln zählen u.a. Pflegebetten, Zubehör wie z.b. Aufrichthilfen, Produkte zur Betthygiene, Notrufsysteme. Pflegehilfsmittel müssen durch den Hausarzt verordnet und von den Pflegekassen genehmigt werden. Die Kosten für Pflegehilfsmittel können im Rahmen der häuslichen Pflege von der Pflegekasse übernommen werden. Technische Hilfen haben eine Selbstbeteiligung von 10 % der Kosten des Hilfsmittels, höchstens jedoch 25,00 Euro je Hilfsmittel. Diese sollen vorrangig leihweise überlassen werden. Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel (z.b. Desinfektionsmittel, Körperpflegemittelartikel) bis zu 31,00 Euro monatlich ohne Selbstbeteiligung. Zuschüsse zum pflegebedingten Umbau der Wohnung (z.b. Türverbreiterung) bis zu 2.557,00 Euro je Maßnahme. 4 www.steffis-pflegeteam.de info@steffis-pflegeteam.de 5

Zusammenfassung Folgende Leistungen können unabhängig voneinander in Anspruch genommen werden: 1. Pflegesachleistung bzw. Pflegegeld (je nach Pflegestufe) 2. Tages- oder Nachtpflege 3. Verhinderungspflege 4. Kurzzeitpflege 5. Besondere Betreuungsleistungen (bei Demenz auch ohne Pflegestufe) 6. Pflegehilfsmittel (wenn vom Arzt verordnet u. der Kasse genehmigt) 7. Pflegebedingter Umbau der Wohnung Unsere Leistungen 1. Grundpflege (alle Leistungen der Pflegeversicherung) 2. Behandlungspflege (gem. ärztlicher Verordnung) 3. Hauswirtschaftliche Versorgung 4. Psychosoziale Betreuung 5. 24-Stunden-Pflege 6. Verhinderungspflege 7. Überleitungspflege 8. Pflegekontrollbesuche gem. 37.3 SGB XI 9. Organisation von Pflegehilfsmitteln 10. Betreutes Wohnen (Amerang) und Tagespflege (Kolbermoor) Steffi s Pflegeteam im Betreuten Wohnen Amerang Auf der einen Seite sind wir Betreutes Wohnen mit all seinen Annehmlichkeiten, wie z.b.... - eigene Wohnung (ca. 40 m²) - familiäre Atmosphäre - umfassende Serviceleistungen schon ab 850,- /Monat... auf der anderen Seite bieten wir die Sicherheit eines Heimes mit... - einem Tag und Nacht besetzten Pflegedienstbüro im Haus - Betreuung bis Pflegestufe 3 in den eigenen 4 Wänden - durch einen TÜVzertifizierten Pflegedienst 83123 Amerang Bahnhofstraße 26 www.altenheim-amerang.de TÜV-zertifizierter Pflegedienst Kundenzufriedenheit: Note 1,0 6 7

Steffi s Pflegeteam Wir unterstützen Sie bei allen Fragen zur Pflege! Sprechen Sie mich an, kommen Sie in unserem Büro (Spinnereiinsel 1, Brothaus) vorbei oder rufen Sie mich an. Ich freue mich auf Sie. Anneliese Menzel, Geschäftsführerin Seniorenberatungsstelle Spinnereiinsel 1 83059 Kolbermoor 8 Mobil: 01 74 / 30 20 624