Service Erwerbsgemindert oder berufsunfähig Was wäre wenn? 0
Erwerbsgemindert oder berufsunfähig was wäre wenn? Überblick Wartezeit Versicherungsrechtliche Voraussetzungen Erwerbsminderung Berufsunfähigkeit Rentenbeginn und Befristung Hinzuverdienst Abschlagsregelungen 1 M01i_91
Rente wegen Erwerbsminderung Voraussetzungen Nichterreichen der Regelaltersgrenze und teilweise oder volle Erwerbsminderung und versicherungsrechtliche Voraussetzungen und Wartezeit 2 13741091
Wartezeit Möglichkeiten der Erfüllung Leistungsfall Erwerbsminderung oder Tod z. B. durch Arbeitsunfall und keine reale Wartezeiterfüllung Reale Wartezeiterfüllung Vorzeitige Wartezeiterfüllung vorhergehender Rentenbezug Wartezeitfiktion 3 14710291
Renten Wartezeiten Regelaltersrente Rente wegen Erwerbsminderung Renten wegen Todes Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit Altersrente für Frauen Altersrente für langjährig Versicherte Altersrente für schwerbehinderte Menschen Beitragszeiten und Ersatzzeiten und Monate aus Versorgungsausgleich Rentensplitting geringfügiger versicherungsfreier Beschäftigung Anrechnungszeiten und Berücksichtigungszeiten 4 13780291
Altersrente für besonders langjährig Versicherte Wartezeiten ab 01.07.14 Beachte 5 Wartezeit 45 Jahre 00310491 Pflichtbeiträge für versicherte Beschäftigung / Tätigkeit Pflichtbeiträge für sonstige Versicherte Kindererziehung Pflege Wehr- / Zivildienst Pflichtbeiträge / Anrechnungszeiten Entgeltersatzleistungen der Arbeitsförderung Leistungen bei Krankheit Übergangsgeld freiwillige Beiträge (mind. 18 Jahre Pflichtbeiträge) Ersatzzeiten Berücksichtigungszeiten Monate aus geringfügiger und versicherungsfreier geringfügiger Beschäftigung Ausnahmen möglich für die letzten 2 Jahre vor Rentenbeginn!
Altersrente für besonders langjährig Versicherte Wartezeiten ab 01.07.14 nicht anrechenbar Ausnahme bei Insolvenz oder vollständigen Geschäftsaufgabe des Arbeitgebers Rentenbeginn Pflichtbeiträge / Anrechnungszeiten für Entgeltersatzleistungen der Arbeitsförderung Freiwillige Beiträge für gleichzeitige Anrechnungszeit wegen Arbeitslosigkeit 2 Jahre 6 00310591
Altersrente für besonders langjährig Versicherte Wartezeiten ab 01.07.14 nicht anrechenbar Pflichtbeiträge durch Bezug von Arbeitslosengeld II Arbeitslosenhilfe sonstige Anrechnungszeiten (z. B.) bei Arbeitslosengeld II Arbeitslosenhilfe Mutterschutz schulische Ausbildung freiwillige Beiträge (unter 18 Jahre Pflichtbeiträge) Monate aus Versorgungsausgleich / Rentensplitting 7 00310691
Wartezeiten Vorzeitige Wartezeiterfüllung Wartezeit teilweise oder volle Erwerbsminderung unter 5 Jahre Wartezeit ist vorzeitig erfüllt 8 05161391
Wartezeiten Vorzeitige Wartezeiterfüllung ( 53 Abs. 1 Satz 2 SGB VI) Arbeitsunfall oder Berufskrankheit Versicherungspflicht Wartezeit ist vorzeitig erfüllt 2 Jahre Pflichtbeiträge 1 Jahr Arbeitsunfall oder Berufskrankheit Wartezeit ist vorzeitig erfüllt 9 05280591
Wartezeiten Vorzeitige Wartezeiterfüllung (53 Abs. 2 SGB VI) Ausbildung volle Erwerbsminderung oder Tod maximal 6 Jahre 2 Jahre mindestens 12 Pflichtbeiträge Verlängerung durch schulische Ausbildung 10 14711391
Rente wegen Erwerbsminderung Besondere versicherungsrechtliche Voraussetzungen 3 Jahre Pflichtbeiträge in den letzten 5 Jahren oder Tatbestand der vorzeitigen Wartezeiterfüllung oder Anwartschaftserhaltung 11 13740391
Rente wegen Erwerbsminderung Versicherungsrechtliche Voraussetzungen Zeitraum 5 Jahre mindestens 36 KM Pflichtbeiträge Erwerbsminderung Voraussetzung erfüllt 12 11401491
Rente wegen Erwerbsminderung Versicherungsrechtliche Voraussetzungen Zeitraum 5 Jahre mindestens 36 KM Pflichtbeiträge Verlängerung Berücksichtigungszeiten, Anrechnungszeiten usw. Erwerbsminderung Voraussetzung erfüllt 14 11406492
Renten wegen Erwerbsminderung Anwartschaftserhaltung Beispiel 01.01.84 Ende Vormonat Erwerbsminderung 15.05. 5 Jahre Wartezeit Anwartschaftserhaltungszeiten zum Beispiel: Beitragszeiten (auch freiwillige) beitragsfreie Zeiten Berücksichtigungszeiten gewöhnlicher Aufenthalt im Beitrittsgebiet vor dem 01.01.92 Ist eine Beitragszahlung noch möglich, bedarf es keiner Anwartschaftserhaltung. 15 11401591
Renten wegen Erwerbsminderung Begriff der Erwerbsminderung Leistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt 3 Stunden 6 Stunden unter 3 Stunden volle Erwerbsminderung 3 bis unter 6 Stunden teilweise Erwerbsminderung 16 12290391
Renten wegen Erwerbsminderung Begriff der Erwerbsminderung Leistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt 3 Stunden 6 Stunden 3 bis unter 6 Stunden teilweise Erwerbsminderung + verschlossener TZA (Prüfung) = volle Erwerbsminderung 17 13740691
Rente wegen Erwerbsminderung Arbeitslosigkeit Arbeitslosenmeldung und kein Beschäftigungsverhältnis und keine selbständige Tätigkeit 18 13203391
Rente wegen Erwerbsminderung Arbeitslosigkeit Arbeitslosenmeldung und Beschäftigung unter 15 Std. wöchentlich mit Gehalt bis 450 EUR monatlich oder selbständige Tätigkeit unter 15 Std. wöchentlich mit Gewinn bis 450 EUR monatlich 19 13203591
Rente wegen Erwerbsminderung Arbeitslosigkeit und und und keine Arbeitslosenmeldung keine Beschäftigung (auch nicht ruhendes Beschäftigungsverhältnis) keine selbständige Tätigkeit Wohnsitz in Bundesland mit überdurchschnittlicher Arbeitslosigkeit oder konkrete Prüfung des Teilzeitarbeitsmarktes 20 13203691
Renten wegen Erwerbsminderung Prüfung Teilzeitarbeitsmarkt (TZA) Antrag kein TZB-Angebot Agentur für Arbeit Ablauf 1-Jahresfrist 12 Monate verschlossener TZA = Arbeitslosigkeit volle Erwerbsminderung Hinweis 21 Verzinsung! 13931991
Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit Anspruchsvoraussetzungen Leistungsvermögen im bisherigen Beruf und zumutbaren Verweisungstätigkeiten Geburt vor 02.01.61 mit ähnlicher Ausbildung und gleichwertigen Fähigkeiten und Kenntnissen Vergleichsperson Antragsteller weniger als 6 Stunden mindestens 6 Stunden Berufsunfähigkeit keine Erwerbsminderung 22 01630391
Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit Mehrstufenschema 6 5 4 3 2 b 2 a 1 23 05161291 Tätigkeiten der Führungsebene mit hoher Qualität, die regelmäßig auf einem Hochschulstudium beruhen und die üblicherweise mit einem Bruttoarbeitsentgelt an der Beitragsbemessungsgrenze bewertet werden Tätigkeiten, die ein abgeschlossenes Studium an einer Fachhochschule bzw. einer wissenschaftlichen Hochschule erfordern Tätigkeiten,die eine Meisterprüfung oder den Abschluss einer Fachschule voraussetzen bzw. der Facharbeiter mit Vorgesetztenfunktion Tätigkeiten, die eine längere als 2-jährige, regelmäßig 3-jährige Ausbildung erfordern Tätigkeiten, die eine Ausbildung von mehr als 1 bis zu 2 Jahren erfordern (obere Gruppe der sogenannten Angelernten ) Tätigkeiten, die eine Ausbildung von 3 bis zu 12 Monaten erfordern (untere Gruppe der sogenannten Angelernten ) Ungelernte Tätigkeiten
Befristung von Renten Rente wegen Erwerbsminderung Regelfall Rentenbeginn 3 Jahre 3 Jahre 3 Jahre auf Dauer Abhängigkeit von Arbeitsmarktlage Rentenbeginn 3 Jahre 3 Jahre 3 Jahre weitere Befristung 24 13740991
Versichertenrenten Rentenbeginn Voraussetzungen erfüllt 31.03. Antrag 14.05. 30.06. Antragsfrist 3 KM 01.04. Rentenbeginn Voraussetzungen erfüllt 31.03. Antragsfrist 3 KM 30.06. Antrag 14.07. 01.07. Rentenbeginn 25 11405091
Befristete Renten wegen Erwerbsminderung Rentenbeginn Voraussetzungen erfüllt 31.01. Antrag 15.04. Ausschlussfrist 6 KM Voraussetzungen erfüllt 31.01. Ausschlussfrist 6 KM 01.08. Rentenbeginn Antrag 15.10. 01.10. Rentenbeginn 26 11405391
Befristete Renten wegen Erwerbsminderung Rentenbeginn Besserung der teilweisen Erwerbsminderung unwahrscheinlich volle Erwerbsminderung wegen Arbeitslosigkeit besteht Leistungsfall 15.06. Antrag 25.06. Rente wegen teilweiser Erwerbsmind. 01.07. Rente wegen voller Erwerbsmind. 01.01. 27 13740791
Rente wegen Erwerbsminderung Antrag auf Leistung zur Teilhabe = Antrag Rente Antrag auf Leistung zur Teilhabe Feststellung teilweiser / voller Erwerbsminderung (ohne Besserungsaussicht) Umdeutung in Rentenantrag Antrag Erwerbsfähigkeit wurde nicht wesentlich gebessert oder wiederhergestellt teilweise / volle Erwerbsminderung Leistung zur Teilhabe Umdeutung in Rentenantrag 28 05161591
Hinzuverdienst Erwerbsminderungsrenten Überblick Grundsätze Berechnung Hinzuverdienstgrenze alte Bundesländer Berechnung Hinzuverdienstgrenze neue Bundesländer Mindestgrenzwerte Hinzuverdienst teilweise EM Mindestgrenzwerte Hinzuverdienst volle EM 29 M35i_91
Erwerbsminderungsrente und Hinzuverdienst Grundsätze bei Rentenbeginn ab 01.01.96 bei Rentenbeginn vor 01.01.96 erst ab 01.01.01 weder anspruchsbegründend noch anspruchserhaltend reine Anrechnungsvorschrift, die nur Rentenhöhe beeinflusst Anrechnung von Lohnersatzleistungen bei Rentenbeginn ab 01.01.99 30 12020291
Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit Berechnung Hinzuverdienstgrenze Alte Bundesländer monatliche Bezugsgröße Hinzuverdienstfaktor Entgeltpunkte der letzten 3 Kalenderjahre vor Eintritt der Erwerbsminderung X X = Hinzuverdienstgrenze mind.1,5 Entgeltpunkte 31 12020691
Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit Berechnung Hinzuverdienstgrenze Neue Bundesländer Entgeltpunkte der letzten 3 Kalenderjahre vor Eintritt der Erwerbsminderung Hinzuverdienstfaktor X monatliche Bezugsgröße X aktueller Rentenwert (Ost) aktueller Rentenwert X mind.1,5 Entgeltpunkte = Hinzuverdienstgrenze 32 12020991
Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit Aktuelle Mindestgrenzwerte Hinzuverdienst teilweise Erwerbsminderung Ab 01.01.15 Vollrente 1/1 978,08 902,18 West Ost Teilrente 1/2 1.190,70 1.098,31 33 12022031
Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit Aktuelle Mindestgrenzwerte Hinzuverdienst Ab 01.01.15 volle Erwerbsminderung Vollrente 1/1 450 450 West Ost Teilrente 3/4 722,93 666,83 Teilrente 1/2 978,08 902,18 Teilrente 1/4 1.190,70 1.098,31 34 12021991
Rentenberechnung Rentenformel persönliche Entgeltpunkte X Rentenartfaktor X aktueller Rentenwert = Monatsrente Entgeltpunkte X Zugangsfaktor 35 11402091
Arbeitsentgelt ( 14 SGB IV) Hinzuverdienst = tatsächlicher Bruttobetrag Hierzu zählt/zählen u. a. auch: - Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - Zuschüsse des AG zum Krankengeld - Einmalzahlungen, wie z.b. Weihnachtsgeld oder eine Urlaubsabgeltung (Arbeitsverhältnis muss nach Rentenbeginn noch bestanden haben) - Arbeitsentgelt, das behinderte Menschen aufgrund einer Beschäftigung in einem Integrationsprojekt erzielen ( 132 SGB IX) 36
Arbeitseinkommen aus einer selbst. Tätigkeit ( 15 SGB IV) Hinzuverdienst liegt immer dann vor, wenn diese Einkünfte von der Finanzverwaltung als Einkünfte eingestuft werden. ( 2(1) Satz 1 Nr. 1-3 EStG i.v.m. 13-18 EStG) Hierzu zählen: 1.Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft 2.Einkünfte aus Gewerbebetrieb 3.Einkünfte aus selbständiger Arbeit weitere Bsp.: -Einkünfte von Tagespflegepersonen (Rechtsänderung ab 01/2009) -Fotovoltaikanlage 37
Vergleichbares Einkommen dazu gehören z. B. : - Bezüge aus einem öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis (z.b. als Minister, Senator, Parlamentarischer Staatssekretär) - Entschädigungen (Diäten) für Abgeordnete des Deutschen Bundestages, der Länderparlamente oder des EU- Parlaments - Vorruhestandsgeld 38
Sozialleistungen (Entgeltersatzleistungen - 96a (3) SGB VI) Als Hinzuverdienst ist das der Sozialleistung zugrunde liegende monatliche Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen zu berücksichtigen! - bei einer teilweisen EM-Rente ist zu berücksichtigen: Krankengeld, Versorgungskrankengeld (AU nach Beginn der Rente) Übergangsgeld (kurzfristige) Sozialleistungen (z.b. Verletztengeld, Mutterschaftsgeld, Kurzarbeitergeld, Arbeitslosengeld) - bei einer vollen EM-Rente ist zu berücksichtigen: Verletztengeld aus der gesetzlichen Unfallversicherung Übergangsgeld aus der gesetzlichen Unfallversicherung 39
Nicht anzurechnendes Einkommen zum Beispiel: Abfindungen aus Anlass der Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses Arbeitslosengeld II Betriebsrenten Elterngeld Pflegegeld für eine nicht erwerbsmäßig ausgeübte Pflegetätigkeit Sozialhilfe / Grundsicherungsleistungen Arbeitsentgelt, welches ein behinderter Mensch von dem Träger einer in 1 Satz 1 Nr. 2 SGB VI genannten Einrichtung erhält (Behindertenwerkstatt). Einkünfte, die vom Finanzamt als Einkünfte aus Kapitalvermögen, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung oder sonstige Einkünfte gewertet werden ( 2 (1) Satz 1 Nr. 5-7 EStG i.v.m. 20-22 EStG) 40
Zugangsfaktor Minderung bei Renten wegen Erwerbsminderung 60 62 Jahre Rentenbeginn 63 65 Jahre Keine Erhöhung bei Vertrauensschutz! 36 Monate x 0,3% Rentenminderung = 10,8 % monatlich 63 65 Jahre Rentenbeginn Keine Rentenminderung 41 13714091
Zugangsfaktor bei Vertrauensschutz Minderung bei Renten wegen Erwerbsminderung 60 Jahre Rentenbeginn 63 Jahre 36 Monate x 0,3% Rentenminderung = 10,8 % monatlich 63 Jahre Rentenbeginn Keine Rentenminderung 42 13712291
Zugangsfaktor Vertrauensschutz bei Renten wegen Erwerbsminderung und Tod Pflichtbeiträge aus versicherter Beschäftigung oder Tätigkeit, Kindererziehung, Pflege, Krankengeldbezug, Wehr-/ Zivildienst Pflichtbeiträge / Anrechnungszeiten aufgrund von Entgeltersatzleistungen wg. Arbeitsförderung oder Krankheit; Übergangsgeld Monate aus geringfügiger versicherungsfreier Beschäftigung freiwillige Beiträge (wenn mind. 18 Jahre Pflichtbeiträge) Berücksichtigungszeiten Ersatzzeiten 2024 Keine 35 Jahre 40 Jahre sonstige Anrechnungszeiten (schulische Ausbildung, Mutterschutz) Pflichtbeiträge Anrechnungszeit wg. Arbeitslosengeld II / Arbeitslosenhilfe Arbeitslosigkeit in den letzten 2 Jahren vor Rentenbeginn außer bei Arbeitgeberinsolvenz / Geschäftsaufgabe Zurechnungszeit Monate aus Versorgungsausgleich / Rentensplitting 43 13715691
Service Erwerbsgemindert oder berufsunfähig Was wäre wenn? 44