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Transkript:

BEGRÜNDUNG Stand der Planung 13.4.2015 gemäß 3 (1) BauGB gemäß 4 (1) BauGB gemäß 3 (2) BauGB gemäß 4 (2) BauGB GEMEINDE GIESEN BEBAUUNGSPLAN NR. 413 ERWEITERUNG BIOGASANLAGE MIT AUFHEBUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. 411 BIOGASANLAGE BÜRO KELLER LOTHRINGER STRASSE 15 30559 HANNOVER

- 2-1. Aufstellung des Bebauungsplanes 1.1 Aufstellungsbeschluss Die Gemeinde Giesen hat die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 413 Erweiterung Biogasanlage beschlossen. 1.2 Planbereich Der Planbereich befindet sich nordwestlich der Ortslage Giesens und nördlich des Kalibergs. Er wird auf dem Deckblatt dieser Begründung im Maßstab 1:15.000 dargestellt. 1.3 Planaufhebung Mit Rechtskraft des vorliegenden Bebauungsplanes Nr. 413 Erweiterung Biogasanlage tritt er an die Stelle des Bebauungsplanes Nr. 411 Biogasanlage, der dann damit aufgehoben wird. 2. Planungsvorgaben 2.1 Vorbereitende Bauleitplanung (Flächennutzungsplan) Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Giesen weist für den Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes bislang eine gewerbliche Baufläche sowie eine Fläche für Aufschüttungen aus, die für Ablagerungen aus dem Kalibergbau vorgesehen ist. Innerhalb seiner parallel aufgestellten 1. Änderung wird stattdessen ein Sondergebiet für Biogasanlagen sowie für Anlagen, die in Biogasanlagen erzeugte Wärme nutzen, vorgesehen. Ein entsprechender Ausschnitt aus dem Flächennutzungsplan mit eingearbeiteter 1. Änderung wird im Folgenden im Maßstab 1:5.000 dargestellt. 2.2 Natur und Landschaft (Gebietsbeschreibung) Hierzu wird auf den noch zu erstellenden Umweltbericht des Büros Mextorf, Hessisch- Oldendorf, verwiesen, der dann einen gesonderten Teil dieser Begründung darstellt und in dem der Zustand von Natur und Landschaft ausführlich beschrieben wird. 2.3 Hochwasserschutz Der nördliche Bereich der überplanten Baugrundstücke liegt innerhalb des gesetzlich festgelegten Überschwemmungsbereiches der Innerste. Maßnahmen, die den Hochwasserabfluss behindern können, sind hier unzulässig.

- 3 - Flächennutzungsplan mit eingearbeiteter 1. Änderung, M 1 : 5.000

- 4-2.4 Bodenplanungsgebiet Innersteaue Der Planbereich befindet sich innerhalb des so genannten Bodenplanungsgebiets Innersteaue. Aufgrund der Belastung des Bodens in der Innersteaue mit Schwermetallen, die aus dem tausendjährigen Bergbau im Harz stammen, wurde vom Kreistag Hildesheim die Verordnung zum Bodenplanungsgebiet Innersteaue im Landkreis Hildesheim (BPG-VO) erlassen, die auf den rechtlichen Anforderungen der Bodenschutzgesetzgebung in Bund und Land basiert. Nach der Verordnung befindet sich der nördliche Teil des vorliegenden Änderungsbereiches in dem so genannten Teilgebiet 4 sowie südlich angrenzend im so genannten Gebiet mit erhöhten Schadstoffgehalten in Böden. Im Teilgebiet 4 kann nach 18 der Verordnung ausgehobenes oder abgeschobenes Bodenmaterial außerhalb von Kinderspielflächen, land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen sowie gesetzlich festgelegten Überschwemmungsgebieten verwertet werden. Kann oder soll eine Verwertung des ausgehobenen oder abgeschobenen Bodenmaterials nicht gemäß Absatz 1 erfolgen, muss eine Beseitigung des Bodenmaterials in einer dafür zugelassenen Entsorgungsanlage erfolgen. Im Gebiet mit erhöhten Schadstoffgehalten in Böden ist eine Verlagerung von Bodenmaterial innerhalb des Verordnungsgebietes zulässig, wenn bestimmte Bodenfunktionen nicht zusätzlich beeinträchtigt werden. Eine Verlagerung von Bodenmaterial auf Kinderspielflächen ist nicht zulässig. Eine Verwertung von Aushub innerhalb der übrigen Gebiete des Landkreises Hildesheim außerhalb des Bodenplanungsgebietes ist grundsätzlich nicht zulässig. Die Regelungen des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes (KrW-/AbfG) sind zu beachten. 2.5 Denkmalpflege Laut Landkreis Hildesheim sind aus dem näheren Umfeld des Plangebietes archäologische Bodenfunde bekannt. Da das Plangebiet größtenteils unbebaut sei und fast ausschließlich ackerwirtschaftlich genutzt werde, sei im Verlauf der Erschließungsarbeiten deshalb mit dem Auftreten archäologischer Bodenfunde zu rechnen. Aufgrund dessen bedürften Erdarbeiten im Plangebiet einer denkmalrechtlichen Genehmigung. Die Genehmigung werde nach Anzeige bei der Unteren Denkmalschutzbehörde des Landkreises erteilt. Die Anzeige sei vier Wochen vor Beginn der angestrebten Erdarbeiten zu stellen. Eine Durchschrift der Anzeige sei an das Niedersächsische Landesamt für Denkmalpflege zu senden. Die Anzeigepflicht beziehe sich auf eventuelle Rodungsarbeiten, den Oberbodenabtrag und alle in den Unterboden reichende Erdarbeiten. 3. Verbindliche Bauleitplanung 3.1 Ziel und Zweck der Planung (Planungsabsicht) Durch den vorliegenden Bebauungsplan soll der bisherige Vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 411 Biogasanlage ersetzt werden. Auslöser hierfür ist das Erfordernis einer innerbetrieblichen Umfahrt, die nach den bisherigen Festsetzungen des Bebauungsplanes und der zwischenzeitlich entstandenen baulichen Anlagen nicht mehr realisiert werden kann, sowie des Erfordernisses von zusätzlichen Lagerflächen, für die im bisherigen Planbereich kein ausreichender Raum zur Verfügung steht. Da nach den bisherigen Darstellungen im Flächennutzungsplan einer gewerblichen Baufläche bzw. einer Fläche für Aufschüttungen die notwendige Erweiterung nicht durchgeführt

- 5 - werden kann, muss der Flächennutzungsplan einer entsprechenden Änderung unterzogen werden. Auf der damit neu geschaffenen planerischen Grundlage wird nunmehr ein einheitlicher Bebauungsplan für die gesamte Fläche der zukünftig erweiterten Biogasanlage aufgestellt. 3.2 Art und Maß der baulichen Nutzung Es wird ein Sondergebiet für Biogasanlagen sowie für Anlagen, die die dort entstehende Prozesswärme nutzen können, festgesetzt. Damit soll, wie im bisherigen Bebauungsplan Biogasanlage neben der eigentlichen Energieproduktion weiterhin auch eine Nutzung der entstehenden Prozesswärme innerhalb des Plangebietes ermöglicht werden. Es wird eine verhältnismäßig großzügige Grundflächenzahl festgesetzt, damit möglichst wenig Baugrundstücksfläche insgesamt beansprucht werden muss. Bei gleichem Bauprogramm und geringerer Grundflächenzahl müsste das Grundstück ansonsten entsprechend größer in Anspruch genommen werden. Die Festsetzung der maximalen Bauhöhe beinhaltet eine Ausnahmeregelung, nach der technisch notwendige, aber in ihrer Grundfläche im Verhältnis zur gesamten bebaubaren Fläche untergeordnete Anlagen höher sein dürfen. Damit soll erreicht werden, dass eine bauliche Anlage nicht niedrig gehalten werden muss, weil beispielsweise durch einen im Verhältnis zur bebaubaren Fläche sehr kleinen Lüftungsaufsatz anderenfalls die zulässige Bauhöhe überschritten würde. 3.3 Bauweise, Baugrenzen Es wird keine bestimmte Bauweise festgesetzt, weil hierfür keine städtebauliche Notwendigkeit besteht. Die Baugrenzen können großzügig gehalten werden. Ein städtebaulicher Anlass für ihre Einschränkung besteht nicht. 3.4 Verkehr Die verkehrliche Erschließung erfolgt von Südwesten her über einen vorhandenen und ausreichend ausgebauten Weg. Zusätzliche öffentliche Erschließungsflächen im Inneren des Plangebietes sind nicht erforderlich. 3.5 Grün Die Festsetzungen hinsichtlich Natur und Landschaft werden sich aus dem derzeit in Aufstellung befindlichen Umweltbericht des Landschaftsarchitekten Mextorf, Hessisch- Oldendorf, ergeben, der einen gesonderten Teil dieser Begründung darstellten und ihr in der Anlage beigefügt werden wird. 3.6 Immissionsschutz Probleme des Immissionsschutzes treten nicht auf, weil im Umfeld der Versorgungsfläche keine schützenswerten Nutzungen vorhanden sind.

- 6-4. Zur Verwirklichung des Bebauungsplanes zu treffende Maßnahmen 4.1 Altablagerungen, Bodenkontaminationen Konkrete Altablagerungen und Bodenkontaminationen sind innerhalb des Planbereiches nicht bekannt. Auf die Regelungen der Verordnung zum Bodenplanungsgebiet Innersteaue wird weiter oben im Kapitel 2.4 dieser Begründung bereits hingewiesen. 4.2 Bodenordnung Bodenordnende Maßnahmen sind innerhalb des Planbereiches nicht erforderlich. 4.3 Ver- und Entsorgung Die Ver- und Entsorgung des Planbereiches ist möglich und kann sichergestellt werden, so weit dies für den Erweiterungsbereich noch nicht erfolgt ist. 4.4 Städtebauliche Werte Der Bebauungsplan hat eine Größe von davon sind: Sondergebiet Verkehrsfläche 3,9553 ha 3,9319 ha 0,0234 ha Diese Begründung gemäß 9 (8) BauGB hat zusammen mit dem Bebauungsplan Nr. 413 vom Biogasanlage Erweiterung" bis einschließlich gemäß 3 (2) BauGB öffentlich ausgelegen und wurde vom Rat der Gemeinde Giesen beschlossen. Giesen, den Bürgermeister