Waldbewertung in der Flurbereinigung Holger Lenz, Dipl. Forstw. Üchtelhausen, 19. Mai 2014
Seite 2 1. Waldbewertung in der Flurbereinigung Gesetzliche Grundlage der Wertermittlung: 27 bis 33 FlurbG Um die Teilnehmer mit Land von gleichem Wert abfinden zu können, ist der Wert der alten Grundstücke (Boden) zu ermitteln... Art. 8 bis 10 AGFlurbG Aufgabe der Wertermittlung obliegt in Bayern dem erweiterten Vorstand 44 FlurbG Jeder Teilnehmer ist für seine Grundstücke... mit Land von gleichem Wert abzufinden... 84 und 85 FlurbG Wird eine Waldfläche einem anderen zugeteilt, ist für aufstehendes Holz soweit möglich, Abfindung in Holzwerten zu geben.
Seite 3 Ergebnisse der Wertermittlung werden als Tauschwert benötigt für: wertgleiche Landabfindung ( 44 Abs. 1 FlurbG) Flurbereinigungskosten ( 19 FlurbG) Festsetzung von Geldabfindungen oder Geldausgleichen für Mehr- oder Minderzuteilungen ( 44 Abs. 3 FlurbG) Ermittlung des Abzuges ( 47 FlurbG) die Wahrung von Rechten Dritter (z.b. Grundschuld, Hypothek, Nießbrauch,...)
Seite 4 Zuständigkeit für die Wertermittlung Erweiterter Vorstand der Teilnehmergemeinschaft gewählter Vorstand Sachverständige 31 Abs. 2 FlurbG i. V. mit Art. 8 AGFlurbG. sind besondere anerkannte Sachverständige beizuziehen Erweiterung des Vorstands zur Bewertung von Waldboden und Holzbeständen
Seite 5 Grundsätze der Wertermittlung Grundlage der Bewertung Gesamtwert Bodenwert Bestandeswert
Seite 6 Grundsätze der Wertermittlung (als Beispiel) Bodenwert: Die Wachstumsverhältnisse sind im Verfahrensgebiet nicht einheitlich. Auf Grundlage der forstlichen Standortkarte werden für den Waldboden unterschiedliche Werte festgesetzt. Wertabschläge nur in Einzelfällen (Hangneigung > 25%). Die Bewertung der landwirtschaftlich genutzten Flurstücke orientiert sich an der Reichsbodenschätzung.
Seite 7 Bodenwert
Seite 8 Bodenwert
Seite 9 Grundsätze der Wertermittlung Standortskarte für den Gemeinde- und Privatwald ÜCHTELHAUSEN (Auszug)
Seite 10 Grundsätze der Wertermittlung Bestandeswert: abhängig von: - Baumarten - Alter - Bonität / Ertragsklasse - Qualität - Bestockungsgrad weitere Wertfaktoren: - Verjüngung - Bodenbewuchs/Verwilderung - Gesundheitszustand/Gefährdungen - Besonderheiten/Bewirtschaftungserschwernisse Die Bewertung erfolgt einzelbestandsweise.
Seite 11 Unterschiedliche Bewertungseinheiten (Bestände) des Holzaufwuchses
Seite 12 Bestandesbeschreibung
Seite 13 Bestandesbeschreibung-Wirtschaftsbuch
Seite 14 Bestandeswert Bestandeswertermittlung gem. Grundsätze der Waldwertrechnung 85 (4) FlurbG (WaldR 2000 Wertermittlungsrichtlinie des Bundes) Bestandeserwartungswert
Seite 15 Bestandeswert Bestandeserwartungswert im Alterswertfaktorenverfahren mit der Blume schen Formel
Seite 16 Bestandeswert
Seite 17 Bestandeswert
Seite 18 Bestandeswert Ergebnis
Seite 19 Bestandeswert - Karte
Seite 20 Bekanntgabe der Wertermittlungsergebnisse Erläuterung der Ergebnisse in Teilnehmerversammlung Informationsveranstaltung im Waldgebiet
Seite 21 Bekanntgabe der Wertermittlungsergebnisse Erste Auslegung 14-tägige Auslegung zur Einsicht für die Teilnehmer Es liegen aus: - Niederschrift über die Grundsätze der Wertermittlung - Vorstandsbeschluss zur Wertermittlung - Bodenwertkarten - Bestandeswertkarten - Akt Bestandeserwartungswerte Ort: Dauer: Rathaus
Seite 22 Auslegung der Ergebnisse der Wertermittlung Einwendungen gegen die Ergebnisse der Wertermittlung aller Grundstücke, nicht nur der eigenen, können die Beteiligten während der Zeit der Auslegung der Wertermittlungskarte beim Vorsitzenden des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft am Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken, Zeller Straße 40, 97082 Würzburg (Postanschrift: Postfach 55 40, 97005 Würzburg) schriftlich vorbringen. Behandlung der Einwendungen im Vorstand Zweite Auslegung (nach Abschluss der Neueinteilung)
Seite 23 Wertermittlungskarte - Bodenwert (Übersicht mit Legende)
Seite 24 Wertermittlungskarte - Bestandeswert
Seite 25 Weiterer Verfahrensablauf Bekanntgabe der Wertermittlungsergebnisse Behandlung der Einwendungen gegen die Wertermittlung Wertberechnungen Forderungsfortschreibungen Aufstellung des Abzuges nach 47 FlurbG Ermittlung der Beteiligten (Vertreter, Bevollmächtigte) Grunderwerb nach 52 FlurbG Land der Teilnehmergemeinschaft erleichtert Projekt
Seite 26 Erwerb vor Waldwertermittlung Vorlaufende Wertermittlung für Erwerb nach 52 FlurbG Wertschätzung im Anhalt an die Methoden des Forstsachverständigen Keine Berücksichtigung von Belastungen der Grundstücke Kein Tauschwert sondern Verkehrswert Wertstufen Boden nach Standortkarte und Wuchs der Eiche Bestandeserwartungswerte nach Schätzung vor Ort Prüfung der Schätzung durch Vergleich mit den Bestandesdaten im benachbarten Gemeindewald
Seite 27 Erwerb vor Waldwertermittlung Besonderheiten Kein Abzug für erhöhte Aufarbeitungskosten Kein Einmessen der Grundstücke Mittelwaldeiche, Elsbeere, Aspe Bewertung nach forstwirtschaftlichen Kriterien Kein Ersatz der Bewertung durch den Sachverständigen
Seite 28 Ergebnisse der Waldwertermittlung Zusammenfassung Schöner vorratsreicher Laubwald Alter Waldboden Mittelwaldnutzung Vorratsreich Keine Furniereichen Empfindliche Böden (Humuszehrung, Verdichtung) Nährstoffreich aber Niederschlag fehlt Einzelne leere Grundstücke, d. h. ohne Bestandeswert
Seite 29 Ergebnisse der Waldwertermittlung Zusammenfassung in Zahlen: 11 Besitztände 39 Flurstücke 2,8 Hektar Ermittelter Wertrahmen inkl. Holzbestand: 0,60 bis 1,90 Euro (im Mittel 1,10 Euro)
Seite 30 Wie geht s weiter? Beratung im Vorstand intern wg. Datenschutz Erstellung eines Kaufangebotes Abtretung nach 52 FlurbG zugunsten der Teilnehmergemeinschaft Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!