Marianne Loibl 02.05.2012. Finanzielle Leistungen der aktiven Arbeitsförderung



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Transkript:

Marianne Loibl 02.05.2012 Finanzielle Leistungen der aktiven Arbeitsförderung

Finanzielle Leistungen der aktiven Arbeitsförderung Inhalt: 1.Leistungen der aktiven Arbeitsförderung an Arbeitgeber 1.1 Eingliederungszuschuss 2.Leistungen der aktiven Arbeitsförderung an Arbeitnehmer 2.1 Vermittlungsbudget 2.2 Gründungszuschuss 2.3 Berufliche Weiterbildung Seite 2

Leistungen der aktiven Arbeitsförderung an Arbeitgeber 1.1 Eingliederungszuschuss ( 88 ff SGBIII) Seite 3

1.1 Eingliederungszuschuss Voraussetzungen: Einstellung von Arbeitnehmern mit Vermittlungshemmnissen (Wettbewerbsfähigkeit im Vergleich zu anderen Bewerbern beeinträchtigt) Vermittlung ist wegen in der Person liegender Umstände erschwert. Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung (regelmäßige Wochenarbeitszeit von mindestens 15 Stunden) Seite 4

1.1 Eingliederungszuschuss Höhe und Dauer: Regelförderung bis zu 50 % des berücksichtigungsfähigen Arbeitsentgelts für längstens 12 Monate Höhe und Dauer richten sich nach dem Umfang der Minderleistung des Arbeitnehmers und dem jeweiligen Eingliederungserfordernis. Seite 5

1.1 Eingliederungszuschuss Berücksichtigungsfähiges Arbeitsentgelt: Vom Arbeitgeber tatsächlich gezahltes Arbeitsentgelt (brutto) (unter Berücksichtigung tariflicher Regelungen, der Ortsüblichkeit und der Beitragsbemessungsgrenze in der Arbeitsförderung) + Pauschalierter Anteil des Arbeitgebers am Gesamtsozialversicherungsbeitrag von 20% Seite 6

1.1 Eingliederungszuschuss Eingliederungszuschuss für Ältere ( 131 SGBIII): Arbeitnehmer, die das 50. Lebensjahr vollendet haben Sonderregelung befristet bis zum 31.12.2014 Förderdauer bis zu 36 Monate Seite 7

Leistungen der aktiven Arbeitsförderung an Arbeitnehmer 2.1 Vermittlungsbudget ( 44 SGBIII) Seite 8

2.1 Vermittlungsbudget Voraussetzungen: Arbeitslose, von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende und Ausbildungssuchende Anbahnung oder Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung Förderung muss für die berufliche Eingliederung notwendig sein Fehlende Eigenleistungsfähigkeit des Kunden Keine Gewährung gleichartiger Leistungen z. B. durch Arbeitgeber Seite 9

2.1 Vermittlungsbudget Förderbereiche: Kosten für Bewerbungen (z. B. Bewerbungsunterlagen, Vorstellungsreisen ) Mobilität (z. B. Fahrkosten bei Arbeitsaufnahme, Umzugskosten ) Arbeitsmittel (z. B. Arbeitskleidung, Arbeitsausrüstung ) Nachweise (z. B. Gesundheitszeugnis, Berechtigungsscheine ) Unterstützung der Persönlichkeit Sonstige Kosten Leistungen können pauschaliert werden. Seite 10

Leistungen der aktiven Arbeitsförderung an Arbeitnehmer 2.2 Gründungszuschuss ( 93 SGBIII) Seite 11

2.2 Gründungszuschuss Voraussetzungen: Aufnahme einer hauptberuflich ausgeübten selbständigen Tätigkeit Beendigung der Arbeitslosigkeit Anspruch auf Arbeitslosengeld von mindestens 150 Tagen Antragstellung vor dem Start Seite 12

2.2 Gründungszuschuss Voraussetzungen: Nachvollziehbare Darlegung der Geschäftsidee Nachweis der Tragfähigkeit der Existenzgründung Nachweis der fachlichen und unternehmerischen Befähigung Ggf. Vorlage von Zulassungen Gewerbeanmeldung Prüfung: Vermittlungsvorrang und Eigenleistungsfähigkeit Seite 13

2.2 Gründungszuschuss Förderung: 1. Phase (6 Monate): Gründungszuschuss in Höhe des Arbeitslosengeldes + 300 für die soziale Absicherung 2. Phase (9 Monate): 300 für die soziale Absicherung (bei Nachweis der Geschäftstätigkeit) Seite 14

2.2 Gründungszuschuss Freiwillige Arbeitslosenversicherung ( 28a SGBIII): Beitragshöhe ab 01.01.2012 39,38 monatlich (West) Antragstellung innerhalb von 3 Monaten nach Aufnahme der selbständigen Tätigkeit Seite 15

Leistungen der aktiven Arbeitsförderung an Arbeitnehmer 2.3 Berufliche Weiterbildung ( 81 ff SGBIII) Seite 16

2.3 Berufliche Weiterbildung Voraussetzungen: Weiterbildung ist notwendig zur beruflichen Eingliederung bei Arbeitslosigkeit, zur Abwendung einer drohenden Arbeitslosigkeit oder wegen fehlendem Berufsabschluss Beratung durch die Agentur für Arbeit vor Beginn der Teilnahme Maßnahme und Träger sind für die Förderung zugelassen Eignung Seite 17

2.3 Berufliche Weiterbildung Verfahren: Ausgabe des Bildungsgutscheins (bei Vorliegen der Voraussetzungen) Beschreibung des Bildungsziels Zeitliche Befristung und regionale Einschränkung möglich Arbeitnehmer löst den Bildungsgutschein bei einem zugelassenen Bildungsträger seiner Wahl ein. Seite 18

2.3 Berufliche Weiterbildung Übernahme der Weiterbildungskosten: Lehrgangskosten Fahrkosten Kosten für auswärtige Unterbringung und Verpflegung Kosten für die Kinderbetreuung Zahlung von Arbeitslosengeld bei Weiterbildung Seite 19

Seite 20