Der Tarifvertrag für die Beschäftigten im Länderbereich (TV-L)



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Transkript:

Der Tarifvertrag für die Beschäftigten im Länderbereich (TV-L) Das neue Tarifrecht für die Länder Redaktionsverhandlungen abgeschlossen Unterzeichnung am 08.11.2006

Ulrich Wälter Verwaltungsangestellter FA Arnsberg seit Feb. 2000 SachBea GSt BPR Münster seit Mai 2003 1

Vergütungsordnung Baustelle Finanzamt Modernisierung Tarifrecht Systemwechsel B A T T V - L T V Ü - Länder Entgelttabelle Vergütungstabelle Überleitung 2

Kurzer Rückblick auf Tarifrunde 2003: Prozentuale, stufenweise Erhöhungen 2,4 %, 1 %, 1 % Änderung Zahlungstermine Dez 04-20. d.m. Dez 05 - Monatsende Wochenarbeitszeit wie bisher 38,5 Std. Prozessvereinbarung (bis 31.01.2005) 3

Gültigkeit von Tarifverträgen (ab 01.01.2003): TdL + Bund kündigten Juni 03 Zuwendung (Weihnachtsgeld) Juli 03 Urlaubsgeld TdL kündigte März 04 Arbeitszeit Allerdings => Nachwirkung (auch nach 31.01.05) 4

Rückblick auf Tarifrunde 2005 / 2006: Prozessvereinbarung / Modernisierung 01.10.2005 TVöD Bund + VKA 01.11.2006 TV-L Länder Harte Verhandlungen Streiks insb. Saarland 5

TV-L Großer Informationsbedarf: OFD: 3 Termine für GStén DSTG: 4 Termine für Ortsverbände und Arbeitnehmerinfo Tacheles Spezial BPR: Teilversammlungen und Info - Tagung im 1. Quartal 2007 6

Themen: Eckpunkte Tarifabschluss Einmalzahlungen, Jahressonderzahlung,... TV-L Mantel Unkündbarkeit, Lohnfortzahlung,... Hier + Heute: Arbeitszeit, Teilzeit Urlaub, Sonderurlaub, Leistung TV LOB in Kurzform Entgeltumwandlung TV-EntgeltU-L TVÜ - Länder Überleitung Eingr. ab 01.11.06 ohne EntgO 7

TV-L Arbeitszeit Arbeitszeit Formel / Berechnung: (38,5 x Anzahl der Beschäftigten auf 38,5-Stunden - Basis) + (40 / 41 / 42 x Anzahl der Beschäftigten auf 40- / 41- / 42- Stunden - Basis) Gesamtbeschäftigtenzahl

Wöchentliche Arbeitszeit Land z.zt. durchschnittl. AZ BW 39,05 BY 39,33 HB 38,9 HH 38,76 NS 38,98 NRW 39,32 RP 38,8 Saarland 38,9 SH 38,6 Neue AZ 39,45 * 39,73 * 39,3 39,02 39,38 * (39,72) 39,83 * 39,1 39,3 38,7 Berechnung: (38,5 x Anzahl der Beschäftigten auf 38,5-Std.-Basis) + (40 bzw. 41 bzw. 42 x Anzahl der Beschäftigten auf 40- bzw. 41- bzw. 42-Std.-Basis) Gesamtbeschäftigtenzahl 9

TV-L Arbeitszeit Arbeitszeit - Ausnahmen Schwerbehinderte 80 % - 39 Wochenstunden bestimmte Beschäftigtengruppen bleiben bei 38,5 Stunden: a) mit Wechselschicht- oder Schichtdienst b) in Krankenhäusern, c) in Straßenmeistereien, Autobahnmeistereien, d) in Einrichtungen für schwerbehinderte Menschen

Teilzeit Besitzstand, BAT-Aufstiege und Strukturausgleich Arbeitszeit - Handlungsbedarf bei Teilzeit: Feste Stundenzahl Teilzeitbeschäftigte, mit denen am 31.10.06 im Arbeitsvertrag eine feste Stundenzahl vereinbart ist, haben einen Anspruch auf Aufstockung der Arbeitszeit bis zur Höhe ihres bisherigen Bruttogehalts. Der bisherige prozentuale Anteil darf dabei nicht überschritten werden. Der Antrag ist bis zum 31.01.2007 zu stellen. 11

Teilzeit Besitzstand, BAT-Aufstiege und Strukturausgleich Arbeitszeit - Handlungsbedarf bei Teilzeit: 1. Wahlrecht bis 31.01.07 2. LBV zahlt wie bisher aus; ggfl. spätere Aufrechnung 3. GLAZ Regelungen anpassen; idr 5 gleiche Tage = wie Beamte 12

Urlaub Besitzstand, BAT-Aufstiege und Strukturausgleich Urlaubsrecht aus Zusammenspiel von TV-L + BUrlG bis zum 30. Lebensjahr = 26 Arbeitstage bis zum 40. Lebensjahr = 29 Arbeitstage ab dem 40. Lebensjahr = 30 Arbeitstage 13

Urlaub Besitzstand, BAT-Aufstiege und Strukturausgleich Erholungsurlaub: Grundsatz: Übertragung bis Jahresende muss Urlaub genommen sein bis 31.03. des Folgejahres dringenden dienstlichen Gründen in Person des AN liegende Gründe Allerdings: 2006er Urlaub bis 30.09.07 genommen haben Erlass und Vfg. (auch Folgejahre?) 14

Sonderurlaub 28 TVL ( 50 BAT) wichtiger Grund - offene Formulierung - Ermessen Folgen sollten nicht unterschätzt werden Krankenbezüge, Sonderzahlung, Beschäftigungszeit, kinderbezogene Besitzstandszulage, Arbeitsbefreiung Sonderurlaub, Arbeitsbefreiung Besitzstand, BAT-Aufstiege und Strukturausgleich 29 TVL ( 52 BAT) Erkrankung Kind < 12 Jahre ( 45 SGB V) unschädlich hinsichtlich kinderbezogene Besitzstandszulage 15

Unterbrechung ivm Erfahrungsstufen Besitzstand, BAT-Aufstiege und Strukturausgleich Allg. Regelungen zu den Stufen 17 (3) TVL Zeiten der Unterbrechungen > 3 Jahre eine Stufe zurück - besser als TVöD - dennoch problematisch TVöD: zusätzlich Elternzeit schädlich 16

Leistung Besitzstand, BAT-Aufstiege und Strukturausgleich Leistungsorientierte Bezahlung: ab 2007 anfänglich 1 % der tarifl. Tabellenentgelte on top nach individueller Leistung (auch für Teams) materieller Leistungsanreiz voll variabel, keine Besitzstände regelmäßige Leistungsdefinition, -feststellung und Vergabeentscheidung => Leistungsbeurteilung (nicht Regelbeurteilung) 17

TV-L Regelungstechnik Länder: LOB - Rahmenregelungen Eckpunktepapier IV. Leistungsentgelt Nähere Regelungen über die Ausgestaltung des Leistungsentgelts werden in landesbezirklichen Tarifverträgen vereinbart. TV-L landesbezirkl. TV DV 18

Leistung Besitzstand, BAT-Aufstiege und Strukturausgleich Leistungsorientierte Bezahlung: Leistungselemente im TV-L: Stufenaufstieg, 17 TV-L Führung auf Probe, 31 TV-L Führung auf Zeit, 32 TV-L Leistungsentgelt, 18 TV-L 19

Leistung Besitzstand, BAT-Aufstiege und Strukturausgleich Leistungsorientierte Bezahlung: Ausgestaltungsmöglichkeiten: Zielvereinbarungen individuell, zukunftsorientiert Systematische Leistungsbewertung (SLB) genereller, vergangenheitsbezogen Mischsysteme 20

Leistung Besitzstand, BAT-Aufstiege und Strukturausgleich Leistungsorientierte Bezahlung: wenn kein landesbezirklicher TV zustande kommt => Prinzip Gießkanne Quersubventionierung / allg. Lohnerhöhung 21

Entgeltumwandlung Besitzstand, BAT-Aufstiege und Strukturausgleich Betriebliche Altersversorgung: Neu => Entgeltumwandlung TV-EntgeltU-L vom 12.10.2006 Wie: Vordrucke: Höhe: Einzelvereinbarung zu schließen auf VBL Homepage + OFD-Vfg. bis zu 4 % der BBG (Rente) steuerfrei (2006 = jährlich 2.520 ; mtl. 210 ) 22

Entgeltumwandlung Besitzstand, BAT-Aufstiege und Strukturausgleich Betriebliche Altersversorgung: Neu => Entgeltumwandlung Nur bei VBL möglich: erst ab 01.01.07 zu verarbeiten VBL extra + VBL dynamik (auf VBL klassik keine Auswirkung) 23

Überleitung alte Welt: BAT (gilt teilweise fort) [ VergGr - Tabelle ] VergO (bis zur EntgO) neue Welt: TV-L Entgelttabelle (EntgO - Verhandlungen ab 2007) Verbindung von Alt nach Neu Überleitung => TVÜ - Länder 24

TV-L TVÜ - Länder Bindeglied BAT = = > TV-L Drängende Fragen bei Überleitung??? Wo finde ich mich persönlich wieder Verliere ich etwas Was wird aus meinem Aufstieg Wie funktioniert die Überleitung usw. 25

Entgelt TV-L Tabelle- West EG Grundentgelt Entwicklungsstufen Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6 nach 1 Jahr nach 3 Jahren nach 6 Jahren nach 10 Jahren nach 15 Jahren 15 3.384 3.760 3.900 4.400 4.780-14 3.060 3.400 3.600 3.900 4.360-13 2.817 3.130 3.300 3.630 4.090-12 2.520 2.800 3.200 3.550 4.000-11 2.430 2.700 2.900 3.200 3.635-10 2.340 2.600 2.800 3.000 3.380-9 2.061 2.290 2.410 2.730 2.980-8 1.926 2.140 2.240 2.330 2.430 2.493 7 1.800 2.000 2.130 2.230 2.305 2.375 6 1.764 1.960 2.060 2.155 2.220 2.285 5 1.688 1.875 1.970 2.065 2.135 2.185 4 1.602 1.780 1.900 1.970 2.040 2.081 3 1.575 1.750 1.800 1.880 1.940 1.995 2 1.449 1.610 1.660 1.710 1.820 1.935 1 jew eils 4 Jahre 1.286 1.310 1.340 1.368 1.440 26

Überleitung vorhandene Angestellte und Arbeiter/innen in den TVöD (Beschäftigte Bund - wesentliche Fallkonstellationen) Arbeiterinnen und Arbeiter LGr 1 1 2 2 2a 3 3 4 4 5 5 6 6 8 9 1a 2 2a 2a 3 3a 4 4a 5 5a 6 6a 7 8a 2a 3 3a 4a 5a 6a 7a Stufe 5 Stufe 5 Stufe 6 Stufe 6 Stufe 6 Stufe 6 Stufe 6 Stufe 5 Stufe 5 Stufe 5 Stufe 5 Stufe 5 Stufe 5 Stufe 5 Stufe 5 EGr 2 Stufe 6 2 Ü* 3 Stufe 6 4 5 6 7 8 Stufe 4 9 10 11 12 13 14 15 15 Ü* Endbetrag 1.820 1.935 1.906 1.940 1.995 2.050 2.185 2.285 2.375 2.493 2.730 2.980 3.380 3.635 4.000 4.090 4.360 4.780 5.570 IXb IXa VII VIb Vb IVb IVa III IIa Ib VGr X/IXb X IXb/a IXb VIII VIII/VII VIII VII VII/VIb VII VIb Vc Vc/Vb Vc Vb Vb/IVb Vb IVb IVb/IVa IVb IVa IVa/III IVa III III/IIa III IIa IIa/Ib IIa Ib Ia I Felder mit klein gedruckten Vergütungsgruppen betreffen Angestellte, die am Stichtag 1. Oktober 2005 ihren Aufstieg noch nicht absolviert haben (in E 3 bis 8 ist die 50 % - Klausel zu beachten!) * Übergangs- Entgeltgruppen bis zum In-Kraft-Treten der neuen Entgeltordnung Angestellte 27

Überleitung Grobstruktur Angestellte Hier: Arbeiter Vergütungsgruppe > Entgeltgruppe Lohngruppe > Entgeltgruppe Vergütung aus Oktober 2006 Entgelttabelle > Vergleichsentgelt > individuelle Zwischen- oder Endstufe Günstigerprüfung Vergleichsentgelt > Zwischen- oder Endstufe oder Beschäftigungszeit > fiktive Zeitanrechnung idr günstiger Aufstieg in reguläre höhere Stufe > 01.11.2008 Im neuen System > 01.11.2006 28

Überleitung Arbeiter Besitzstand, BAT-Aufstiege und Strukturausgleich Arbeiter - Überleitung idr direkt ins neue System: 1. Zuordnung zur neuen Entgeltgruppen 2. Ermittlung der Stufe der neuen Entgeltgruppe hier sog. Günstigerprüfung a) fiktive Zeitanrechnung; entsprechend der Beschäftigungszeit oder b) Bildung eines Vergleichsentgeltes => Dadurch oft bereits zum 01.11.2006 im neuen Entgelt - System 29

Überleitung Grobstruktur Hier: Angestellte Arbeiter Vergütungsgruppe > Entgeltgruppe Lohngruppe > Entgeltgruppe Vergütung aus Oktober 2006 Entgelttabelle > Vergleichsentgelt > individuelle Zwischen- oder Endstufe Günstigerprüfung Vergleichsentgelt > Zwischen- oder Endstufe oder Beschäftigungszeit > fiktive Zeitanrechnung idr günstiger Aufstieg in reguläre höhere Stufe > 01.11.2008 Im neuen System > 01.11.2006 30

Überleitung Angestellte Besitzstand, BAT-Aufstiege und Strukturausgleich Überleitung in 4 Schritten: 1. Zuordnung zur neuen Entgeltgruppen 2. Bildung eines Vergleichsentgeltes mit Überleitung in die Stufen der Entgelttabelle (ohne Verlust + betragsmäßig in Zwischen- bzw. Endstufen) 3. Sicherung der Besitzstände 4. Strukturausgleich prüfen; Ausgleich für entgangenes Lebenseinkommen 31

Überleitung Angestellte 1. Schritt Zuordnung zur EG Angestellte BAT/-O (ohne Lehrkräfte und Ärzte) Vergütungsgruppe Stand 31.10.2006 I Ia * sowie Ia ** / Ib sowie Ib *** / Ia Ib * sowie Ib ** / IIa sowie IIa *** / Ib (5- oder 6-jährig) IIa *** / Ib (11- oder 15-jährig) IIa * IIa ** / III sowie III *** / IIa III * sowie III ** / IVa sowie IVa *** / III IVa * sowie IVa ** / IVb sowie IVb *** / IVa sowie Va *** / IVb und IVa IVb * ; Vb * ; IVb ** / Vb ; Vb ** / Vc ; Vb *** / IVb ; Va *** / IVb Vc * sowie Vc ** / VIb sowie Vc *** / Vb VIb * sowie VIb ** / VII sowie VIb *** / Vc VII * sowie VII ** / VIII sowie VII *** / IVb VIII * sowie VIII ** / IXb sowie VIII *** / VII IXa * sowie IXb ** / X sowie IXb *** / IXa oder VIII Beschäftigte TV-L Entgeltgruppe (EG) ab 01.11.2006 15Ü 15 14 13Ü 13 12 11 10 9 8 6 5 3 2 * ) originär **) nach Aufstieg aus /... *** ) mit ausstehendem Aufstieg nach /... 32

Überleitung Angestellte 2. Schritt Ermittlung der Stufe der EG [ Im 1. Schritt wurde die richtige Entgeltgruppe (Terrasse) ermittelt. ] 2. Schritt: Ermittlung der Stufe innerhalb der neuen Entgeltgruppe Vergleichsentgelt ermitteln dieses bleibt für die Zukunft festgeschrieben Bildung einer individuellen Zwischenstufe bzw. Endstufe (mindestens aber Stufe 2) 33

Ermittlung der Stufe der EG Überleitung Angestellte 2. Schritt 2. Schritt: Berechnung des Vergleichsentgeltes Bisher Bruttogehalt: Grundvergütung, Allgemeine Zulage und Ortszuschlag Grundvergütung Allgemeine Zulage Ortszuschlag kein Problem kein Problem Beachten: Stufe 1 + 2 Familienstandsabhängig mit im Vergleichsentgelt ab Stufe 3 Kinderabhängig nicht im Vergleichsentgelt aber: Besitzstandzulage 34

Überleitung Angestellte 2. Schritt Ermittlung der Stufe der EG 2. Schritt: Berechnung des Vergleichsentgeltes Familienstandsabhängiger Ortszuschlag der Stufe 1 oder 2 Stufe 1 steht immer zu Stufe 2 nur wenn Ehegatte nicht im öffentlichen Dienst beschäftigt oder Arbeiter ist. Stufe 1 ½ nur wenn beide Ehegatten im TV-L beschäftigt sind. Beachten: Ist Ehegatte nicht bei einem TV-L - Anwender beschäftigt, ist aus Stufe 1 überzuleiten. Hinweis: Keine Auswirkung auf Vergleichsentgelt ab 11/06 bei künftigen Veränderungen im Familienstand (Eheschließung, Scheidung). 35

Ermittlung der Stufe der EG Überleitung Angestellte 2. Schritt 2. Schritt: Ortszuschlag - Familienstandabhängig Bisher Neu OZ BAT Ehegatte VE TVL Ehegatte Stufe 1 - - - Stufe 1 wie bisher Stufe 2 n ö D Stufe 2 wie bisher Stufe 2 Arbeiter Stufe 2 wie bisher Stufe 2 Bund / VKA Stufe 2 wie bisher Stufe 1,5 Stufe 1,5 (Land) Stufe 1,5 Stufe 1,5 Stufe 1,5 FZ 0,5 (beamtet) Stufe 1,5 Stufe 1,5 (AVR, ABD, TV-V) Stufe 1 FZ 1 Anspruch Stufe 1 Stufe 2 Anspruch Für eingetragene Lebenspartnerschaften nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz gilt entsprechendes. 36

Überleitung Angestellte 2. Schritt Ermittlung der Stufe der EG 2. Schritt: Berechnung des Vergleichsentgeltes Familienstandsabhängiger Ortszuschlag der Stufe 1 oder 2 Wegfall der Konkurrenzregelung aus BAT und BBesG andere Person / Ehegatte ist beamtet + Teilzeitbeschäftigt Nur der Beschäftigte wurde in den TV-L übergeleitet (mit OZ 1) Dem Ehegatten würde dementsprechend der FZ der Stufe 1 zustehen. Neu: Bei Teilzeitbeschäftigung erhält der beamtete Ehegatte diesen Familienzuschlag der Stufe 1 aber nur arbeitszeitanteilig. 37

Überleitung Angestellte 2. Schritt Ermittlung der Stufe der EG 2. Schritt: Berechnung des Vergleichsentgeltes Familienstandsabhängiger Ortszuschlag der Stufe 1 oder 2 (TVL besser als TVöD) Wegfall der Konkurrenzregelung aus BAT und BBesG Teilzeitbeschäftigte andere Person (Ehegatte) Beispiel: EM im TVL vollbeschäftigt - EF als Beamtin mit 60 % Tz. Bis zum 31. Oktober 2006 haben beide Ehegatten jeweils die Hälfte des jeweiligen (unterschiedlich hohen) Verheiratetenanteils erhalten. Ab November 2006 erhält die EF wegen ihrer Tz nur noch 60 % des Familienzuschlags von 100,24 (West), = 60,14. Jedoch: Beim EM wird in das Vergleichsentgelt neben dem Ortszuschlag der Stufe 1 ein zusätzlicher Betrag von 40,10 eingerechnet. 38

Überleitung Angestellte 2. Schritt Ermittlung der Stufe der EG Nachrichtlich - Kinderbezogene Entgeltbestandteile => Besitzstandszulage (nicht im Vergleichsentgelt) kinderbezogener Anteil am OZ für alle Kinder, die am 31.10.2006 geboren waren bzw. noch bis 31.12.2006 geboren werden und für die jeweils Kindergeldberechtigung besteht; dynamisch und für die Dauer des Kindergeldbezugs auch bei Ruhen des AV zum Stichtag 31.10.2006 (kein Entgelt) wegen Elternzeit, Ablauf der Krankenbezugsfristen, Rente auf Zeit Berechtigtenwechsel bis 31.12.2006 möglich (bspw. wenn bisher Beamte/r in Teilzeit den Familienzuschlag bezieht) 39

Ermittlung der Stufe der EG Überleitung Angestellte 2. Schritt Dauer der Besitzstandszulage Solange Anspruch auf Kindergeld ununterbrochen zusteht bzw. bis einer anderen Person im öffentlichen Dienst Kindergeld gezahlt wird. Ausnahme Unterbrechungen wegen Grundwehrdienst, Zivildienst, Wehrübung, freiwilligem sozialen oder ökologischen Jahres sind unschädlich. 40

Ermittlung der Stufe der EG Überleitung Angestellte 2. Schritt 2. Schritt: Berechnung des Vergleichsentgeltes Bisher Bruttogehalt: Grundvergütung, Allgemeine Zulage und Ortszuschlag Grundvergütung Allgemeine Zulage Ortszuschlag kein Problem kein Problem Beachtet wurden Familienstand + Kinder ==>> Wir haben nun das Vergleichsentgelt (und gehen mit diesem Betrag auf unserer Terrasse nach rechts) 41

Ermittlung der Stufe der EG Überleitung Angestellte 2. Schritt 2. Schritt: Beispiel für individuelle Endstufe VAe in BAT VII, LASt 29, verheiratet, Ehegatte nicht im ö D: 1. Überleitung in Entgeltgruppe 5 2. Ermittlung Vergleichsentgelt für Stufenzuordnung Grundvergütung BAT VII, LASt 29 1.305,86 Allgemeine Zulage 107,44 Ortszuschlag der Stufe 2 575,03 Vergleichsentgelt 1.988,33 Vergleichsentgelt zwischen Stufe 3 (1.970 ) und Stufe 4 (2.065 ). Es erfolgt eine Zuordnung zur individuellen Zwischenstufe 3+. 42

Beispiel: EG 5 Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Individuelle indiv. Zwischenstufe e Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6 West 1.688 Nach 1 J. 1.875 Nach 3 J. 1.970 1.988,33 2.054,39 Nach 6 J. 2.065 Nach 10 Jahren 2.135 Nach 15 Jahren 2.185 Beispiel : BAT VII, LAST 29, verheiratet 1. Zuordnen zu Entgeltgruppe 2. Bilden Vergleichsentgelt mit Überleitung in indiv. Zwischenstufe 3+ 3. Zum 01.11.2008 regulär 43 Entgeltgruppe 5 1988,33 nach Stufe 4

Ermittlung der Stufe der EG Überleitung Angestellte 2. Schritt 2. Schritt: Beispiel für individuelle Endstufe VAe in BAT VI b, LASt 39, verheiratet, Ehegatte nicht im ö D: 1. Überleitung in Entgeltgruppe 6 2. Ermittlung Vergleichsentgelt für Stufenzuordnung Grundvergütung BAT VIb, LASt 39 1.633,58 Allgemeine Zulage 107,44 Ortszuschlag der Stufe 2 575,03 Vergleichsentgelt 2.316,05 Vergleichsentgelt liegt über Stufe 6 (2.285 ) der Entgeltgruppe 6. Es erfolgt eine Zuordnung zur individuellen Endstufe. Vergleichsentgelt wird nicht auf den Betrag der Stufe 6 gekürzt. Es wird auch nach der Überleitung in der bisherigen individuellen Höhe weitergezahlt (und dynamisiert). 44

Entgelt TV-L Tabelle- West EG Grundentgelt Entwicklungsstufen Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6 nach 1 Jahr nach 3 Jahren nach 6 Jahren nach 10 Jahren nach 15 Jahren 15 3.384 3.760 3.900 4.400 4.780-14 3.060 3.400 3.600 3.900 4.360-13 2.817 3.130 3.300 3.630 4.090-12 2.520 2.800 3.200 3.550 4.000-11 2.430 2.700 2.900 3.200 3.635-10 2.340 2.600 2.800 3.000 3.380-9 2.061 2.290 2.410 2.730 2.980-8 1.926 2.140 2.240 2.330 2.430 2.493 7 1.800 2.000 2.130 2.230 2.305 2.375 6 1.764 1.960 2.060 2.155 2.220 2.285 5 1.688 1.875 1.970 2.065 2.135 2.185 4 1.602 1.780 1.900 1.970 2.040 2.081 3 1.575 1.750 1.800 1.880 1.940 1.995 2 1.449 1.610 1.660 1.710 1.820 1.935 1 jew eils 4 Jahre 1.286 1.310 1.340 1.368 1.440 45

Überleitung Angestellte 2. Schritt Ermittlung der Stufe der EG 2. Schritt: Sonderregelungen Hier: Abweichende Stufenaufstiege in Entgeltgruppe 9 Originär in VergGr V b eingruppierte VA ohne Aufstieg nach IV b sowie Aufsteiger aus V c haben abweichende Stufenaufstiege in der Entgeltgruppe 9. Keine Stufen 5 (und 6) längere Verweildauern (2 Jahre) (3 Jahre) Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 5 Jahre 9 Jahre 46

EG Grundentgelt Entwicklungsstufen - Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6 re ge lm äßig: für 2 Jahre für 3 Jahre für 4 Jahre für 5 Jahre individue ll Vb nach V c: für 5 Jahre für 9 Jahre individue ll - - 15-3.760 3.900 4.400 4.780-14 - 3.400 3.600 3.900 4.360-13 - 3.130 3.300 3.630 4.090-12 - 2.800 3.200 3.550 4.000-11 - 2.700 2.900 3.200 3.635-10 - 2.600 2.800 3.000 3.380-9 - = 2.290 > < 2.410 > < 2.730 > 2.980-8 - 2.140 2.240 2.330 2.430 2.493 7-2.000 2.130 2.230 2.305 2.375 6-1.960 2.060 2.155 2.220 2.285 5-1.875 1.970 2.065 2.135 2.185 4-1.780 1.900 1.970 2.040 2.081 3-1.750 1.800 1.880 1.940 1.995 2-1.610 1.660 1.710 1.820 1.935 * Individuelle Zwischen- / Endstufe 47 Überleitung Angestellte 2. Schritt Überleitung in den TV-L Vergleich BAT Vb (Endstufe 45. Lebensjahr) mit OZ 1 (ledig) ~ 2.700 ; mit OZ 2 (vh) ~ 2.800 *

Ermittlung der Stufe der EG Überleitung Angestellte 2. Schritt 2. Schritt: Beispiel für individuelle Endstufe Tarifler in BAT V b, LASt 45, verheiratet, Ehegatte nicht im ö D: 1. Überleitung in Entgeltgruppe 9 2. Ermittlung Vergleichsentgelt für Stufenzuordnung Grundvergütung BAT V b, LASt 45 2.085,81 Allgemeine Zulage 114,60 Ortszuschlag der Stufe 2 609,26 Vergleichsentgelt 2.809,67 Vergleichsentgelt liegt über Stufe 4 (2.730 ) der Entgeltgruppe 9. Es erfolgt eine Zuordnung zur individuellen Endstufe 4+. Vergleichsentgelt wird nicht auf den Betrag der Stufe 4 gekürzt. Es wird auch nach der Überleitung in der bisherigen individuellen Höhe weitergezahlt (und dynamisiert). 48

Besitzstand, BAT-Aufstiege und Strukturausgleich 3. Schritt: Überleitung Angestellte 3. Schritt Sicherung der Besitzstände - Weiter Zahlung als Besitzstandszulagen Zulagen nach 24 BAT für Kinder (siehe kinderbezogener Ortszuschlag) Schreibdienst: Funktions-, Leistungs- und Bewährungszulagen Techniker-, Programmierer- und Meisterzulagen Prüfung, ob ausstehende Aufstiege zu berücksichtigen sind Sonderregelungen bei Aufstiegen, die nach BAT/-O erfolgen würden im November 2006, in der Zeit zwischen 1. Dezember 2006 bis 31. Oktober 2008, ab November 2008 49

BAT-Aufstiege Überleitung Angestellte 3. Schritt Ausstehende Bewährungs-, Fallgruppen- oder Tätigkeitsaufstiege: unterschiedliche Behandlung - abhängig vom Zeitpunkt <= Nov. 06 // Dez. 06 - Okt. 2008 // Nov. 2008 => Stichtag 31.10.2008 50

Übersicht BAT-Aufstiege Fallgestaltungen EG. 50 % Klausel erfüllt Höhergrupp. nach altem Recht bis 31.10.08 Verfahren nein nein Aufstieg entfällt 3,5,6,8 ja nein nein ja Aufstieg in nächste EG zum vorgesehenen Termin nein nein Aufstieg entfällt 2,9-15 ja nein Aufstieg entfällt ja nein ja ja Neuberechnung des Vergleichsentgelts 51

BAT-Aufstiege Überleitung Angestellte 3. Schritt Ausstehende Bewährungs-, Fallgruppen- oder Tätigkeitsaufstiege: im November 2006: BAT-Aufstiege - November wie Oktober zwischen 01.12.2006 und 31.10.2008 erfolgt bei a) VGr, die in EG 3, 5, 6 oder 8 übergeleitet werden: höhere Entgeltgruppe zum individuellen Zeitpunkt der BAT-Höhergruppierung b) VGr, die in EG 2 sowie 9 bis 15 übergeleitet werden: Neuberechnung Vergleichsentgelts zum individuellen Zeitpunkt der BAT-Höhergruppierung; es bleibt jedoch bei der bisherigen EG! 52

Überleitung Angestellte 3. Schritt BAT-Aufstiege Ausstehende Bewährungs-, Fallgruppen- oder Tätigkeitsaufstiege: ab November 2008 erfolgt bei a) VGr, die in EG 3, 5, 6 oder 8 übergeleitet werden: bei BAT-Aufstieg ab November 2008 ist unter Anwendung der 50%-Klausel auch ein EG-Aufstieg möglich, wenn am 01.11.2006 die Hälfte der Zeit für den BAT-Aufstieg bereits abgelaufen war. b) VGr, die in EG 2 sowie 9 bis 15 übergeleitet werden: => keine Neuberechnung des Vergleichsentgeltes (und kein EG-Aufstieg); ausstehender BAT-Aufstieg ab November 2008 ist bereits in den Tabellenentgelten TV-L berücksichtigt. 53

Übersicht BAT-Aufstiege Fallgestaltungen EG. 50 % Klausel erfüllt Höhergrupp. nach altem Recht bis 31.10.08 Verfahren nein nein Aufstieg entfällt 3,5,6,8 ja nein nein ja Aufstieg in nächste EG zum vorgesehenen Termin nein nein Aufstieg entfällt 2,9-15 ja nein Aufstieg entfällt ja nein ja ja Neuberechnung des Vergleichsentgelts 54

Besitzstand, BAT-Aufstiege und Strukturausgleich 4. Schritt: Überleitung Angestellte 4. Schritt Prüfung des Strukturausgleiches (Vertrauensschutz) Abmilderung der enttäuschten Erwartung einer Gehaltsentwicklung nach BAT Höhe 20 110 - nicht dynamisch Bei Höhergruppierung wird der UB zum bisherigen Entgelt angerechnet. Nur VA Wird idr nach 2 Jahren (ab 01.11.2008) gezahlt und ist meistens befristet. Einzelvertragliche Abfindung möglich abschließende Auflistung der Fälle (Anlage 3 TVÜ-Länder) 55

Liste Strukturausgleich (Auszug) Aufstieg Ortszuschlag Entgeltgruppe Vergütungsgruppe Lebensaltersstufe bei Inkrafttreten Höhe Ausgleichsbetrag 9 Vb ohne OZ 1 29. 60 9 Vb ohne OZ 1 31. 60 Bei In-Kraft- Dauer für 12 Jahre nach 4 Jahren für 7 Jahre für 7 Jahre 9 Vb ohne OZ 1 33. 60 nach 4 Jahren 9 Vb Treten ohne des TV-L OZ 2 27. 90 für 7 Jahre für 7 9 Vb 01.11.2006 ohne OZ 2 29 90 Jahre nach 4 Jahren 9 Vb ohne OZ 2 35 20 dauerhaft nach 4 Jahren 9 Vb ohne OZ 2 37 40 dauerhaft 9 Vb ohne OZ 2 39 40 Dauerhaft 9 Vb ohne OZ 2 41 40 Dauerhaft für 3 9 Vb IVb n. 6. J. OZ 1 29 50 Jahre für 4 9 Vb IVb OZ 1 35 60 Jahre 9 Vb IVb OZ 2 41 60 Dauerhaft für 4 9 IVb ohne OZ 1 35 60 Jahre 9 IVb ohne OZ 2 37 60 Dauerhaft 56

Darstellung Strukturausgleich 2.500 EG 6 ohne SAZ EG 6 mit SAZ BAT VIb 2.450 2.400 2.350 2.300 Strukturausgleich (SAZ) 2.250 2.200 2005 2007 2009 2011 2013 2015 2017 2019 57

Überleitung Besitzstand, BAT-Aufstiege und Strukturausgleich Soweit mein Überblick zur Überleitung in 4 Schritten: 1. Zuordnung zur neuen Entgeltgruppen 2. Bildung eines Vergleichsentgeltes 3. Sicherung der Besitzstände (dynamisch) 4. Strukturausgleich => wie geht s konkret weiter... 58

Überleitung Besitzstand, BAT-Aufstiege und Strukturausgleich Konkrete Einzel - Infos: 1. OFD informiert Beschäftigte über die GStén 2. LBV verschickt Infos zur individuellen Überleitung 3. Beschäftigte/r vergleicht und prüft Allgemeine Info zum Verfahren 1. Wahlrecht zur Arbeitszeit bei Teilzeit bis 31.01.07 2. Problemlose Überleitung durch LBV untere Bereich - eigenständig obere Bereich - Datenabgleich mit OFD 59

Insgesamt gesehen ist das ein akzeptabler Tarifabschluss ( Beamtenbereich fordert die Übernahme ) Gewollte Vereinfachung??? Vielleicht nach neuer Entgeltordnung 60

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Mit dem neuen Regelungen des TV-L und TVÜ-L alles klar? Dann... vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit 62