Inklusion von Frauen mit Behinderung in den



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Transkript:

Agentur für Arbeit Köln 09.12.2013 Inklusion von Frauen mit Behinderung in den Ausbildungs- BildrahmenBild einfügen: und Arbeitsmarkt Menüreiter: Bild/Logo einfügen > Bild für Titelfolie auswählen Logo für die Besonderen Dienststellen und RDn: Menüreiter: Bild/Logo einfügen > Logoauswahl Förderleistungen an Arbeitgeber

Agenda Organisation in der Agentur für Arbeit Förderleistungen an Arbeitgeber Seite 2

Organisation in der Agentur für Arbeit Köln Team 261 Team für den besonderen Personenkreis der Rehabilitanden und schwerbehinderten Menschen in Köln 6 Vermittlungsfachkräfte 2 Vermittlungsfachkräfte AG-S-Reha-Spezialistinnen und Spezialisten 5 Beratungsfachkräfte - Ersteingliederung 6 Beratungsfachkräfte Wiedereingliederung 1 Teamleiter Grundlage: 104 (4) SGB IX Die Bundesagentur für Arbeit richtet zur Durchführung der ihr im Dritten Buch zur Teilhabe behinderter und schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben übertragenen Aufgaben in allen Agenturen für Arbeit besondere Stellen ein Seite 3

Förderleistungen an Arbeitgeber Probebeschäftigungen gem. 46 SGB III Eingliederungszuschuss gem. 90 SGB III Eingliederungszuschuss für behinderte und schwerbehinderte Menschen Eingliederungszuschuss für besonders betroffene schwerbehinderte Menschen Ausbildungszuschuss gem. 73 SGB III für behinderte und schwerbehinderte Jugendliche Arbeits-/ Ausbildungsplatzausstattung 46 SGB III Seite 4

Probebeschäftigung behinderter Menschen wenn die Möglichkeit der Teilhabe am Arbeitsleben verbessert wird oder eine vollständige und dauerhafte Teilhabe am Arbeitsleben erreicht wird 100% der Kosten bis zur Dauer von 3 Monaten Seite 5

EGZ für schwerbehinderte und sonstige behinderte Menschen, 90 SGB III Förderhöhe: bis max. 70% des berücksichtigungsfähigen Arbeitsentgelts (Bruttoarbeitsentgelt) zzgl. AG-Anteil zur Sozialversicherung (Pauschale, derzeit 20%) Förderdauer: max. 24 Monate (nach 12 Monaten Degression um mind. 10 v.h. Seite 6

EGZ für besonders betroffene schwerbehinderte Menschen, 90 SGB III < 55 Jahre : Förderdauer max. 60 Monate ab 55 Jahre: Förderdauer max. 96 Monate Förderhöhe für alle Altersgruppen mind. 30% bis max. 70% Minderung des Zuschusses um mind. 10% nach Ablauf von 24 Monaten Förderkonditionen gelten auch für gleichgestellte behinderte Menschen keine Nachbeschäftigungsfrist und keine Rückzahlungsverpflichtung Seite 7

Ausbildungszuschüsse für Behinderte i.s.d. 19 SGB III bis zu 60% der Ausbildungsvergütung des letzten Ausbildungsjahres zzgl. AG-Anteil zur Sozialversicherung (Pauschale) wenn die Ausbildung sonst nicht zu erreichen ist für Schwerbehinderte bis zu 80% der Ausbildungsvergütung des letzten Ausbildungsjahres zzgl. AG-Anteil zur Sozialversicherung (Pauschale) wenn die Ausbildung sonst nicht zu erreichen ist Förderleistungen an AG 09.12. 2013, Agentur für Arbeit Köln Seite 8

Zuschüsse für die behindertengerechte Ausgestaltung von Ausbildungs- und Arbeitsplätzen soweit dies erforderlich ist, um die dauerhafte berufliche Eingliederung behinderter Menschen zu erreichen oder zu sichern. bis zu 100% der Kosten wenn der Arbeitgeber nicht nach dem SGB IX Teil 2 ( 81 Abs. 4 SGBIX) verpflichtet ist, die Kosten für die Arbeitshilfen zu übernehmen Seite 9

Ansprechpartner Als Ansprechpersonen stehen Ihnen in der Agentur für Arbeit Köln zur Verfügung: Frau Birgit Spiekermann, Tel. 0221/9429-3652 Herr Bernhard Dilly, Tel. 0221/9429-3653 gemeinsame E-Mail : Koeln.T261-Arbeitgeber-Service@arbeitsagentur.de Seite 10