Schwerbehindertenvertretung

Ähnliche Dokumente
Schwerbehindertenvertretung

Schwerbehindertenvertretung

Schwerbehindertenvertretung

Schwerbehindertenvertretung

Schwerbehindertenvertretung

Schwerbehindertenvertretung

Schwerbehindertenvertretung

Schwerbehindertenvertretung

Schwerbehindertenvertretung

Schwerbehindertenvertretung

Schwerbehindertenvertretung

Schwerbehindertenvertretung

Schwerbehindertenvertretung

Schwerbehindertenvertretung

Schwerbehindertenvertretung

Schwerbehindertenvertretung

Schwerbehindertenvertretung

Schwerbehindertenvertretung

Jugend- und Auszubildendenvertretung

Jugend- und Auszubildendenvertretung

Jugend- und Auszubildendenvertretung

Jugend- und Auszubildendenvertretung

Jugend- und Auszubildendenvertretung

Jugend- und Auszubildendenvertretung

Jugend- und Auszubildendenvertretung

Jugend- und Auszubildendenvertretung

Jugend- und Auszubildendenvertretung

Jugend- und Auszubildendenvertretung

Beschäftigungssicherung und Beschäftigungsförderung durch Betriebliches Eingliederungsmanagement

Jugend- und Auszubildendenvertretung

Jugend- und Auszubildendenvertretung

Jugend- und Auszubildendenvertretung

Betriebliche Maßnahmen zur Integration von Mitarbeitern mit eingeschränkter Leistungsfähigkeit

Jugend- und Auszubildendenvertretung

kritische akademie inzell BR kompakt Der Ausbildungsgang für Betriebsräte

Jugend- und Auszubildendenvertretung

Seminare rund um die Arbeit der Schwerbehindertenvertretung. Mit Bildung erfolgreich Interessen vertreten

Handlungsmöglichkeiten von Schwerbehindertenvertretungen im Betrieb Spagat zwischen Wunsch und Möglichkeiten

Die Integrations-/ Inklusionsvereinbarung als Instrument der betrieblichen Schwerbehindertenpolitik

Schwerbehinderung. 2. Schwerbehinderung Gem. 2 II SGB IX liegt eine Schwerbehinderung vor, wenn der Grad der Behinderung wenigstens 50 beträgt.

Die Versammlung der schwerbehinderten Menschen und Gleichgestellten 95 Abs. 6 SGB IX

Hauptaufgabe des Integrationsamts: Unterstützung in Arbeit und Beruf durch Integrationsamt und Integrationsfachdienste.

Die Schwerbehindertenvertretung

Jugend- und Auszubildendenvertretung

Arbeits- und Sozialrechts-Info. Rechte von schwerbehinderten Menschen im Arbeitsverhältnis

Jugend- und Auszubildendenvertretung

FRAGEBOGEN Beschäftigter -

An besserer Arbeit arbeiten Betriebsräte und Vertrauensleute werden zu FAIRbesserern

Aufgaben des Integrationsamtes

Jugend- und Auszubildendenvertretung Organisatorisches. Betriebsräte. Grundlagen. Arbeitsrecht. Arbeits- und. Gesundheitsschutz.

Rechte schwerbehinderter Menschen im Beruf Wissen vertiefen-rechtssicher handeln

SO GEHT SCHWER- BEHINDERTEN- VERTRETUNG. Einblick in die Schwerbehindertenvertretung für Interessierte

Zur Neuregelung des 84 Prävention SGB IX

Betriebliches Eingliederungsmanagement: Gesetzliche Voraussetzungen und juristische Aspekte

Betriebliches Eingliederungsmanagement. Information für Beschäftigte und Unternehmen

Betriebsverfassungsrecht, Seminarunterlagen gedruckt und auf USB-Stick, aktuellen Gesetzestexten und vielem mehr!

Rechtliche Rahmenbedingungen des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM)

Jugend- und Auszubildendenvertretung

Aufgaben des Integrationsamtes

Tarifvertrag Qualifizierung (TV Q)

Jugend- und Auszubildendenvertretung

Rente mit 67 Voraussetzungen für die Weiterarbeitsfähigkeit älterer Arbeitnehmerinnen

Gemeinsame Empfehlung der Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Integrationsämter und der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände

Iris Kamrath, Martina Magdalinski, Beratungsstelle handicap

Integrationsfachdienste

Mobbing ein bleibendes gesellschaftliches Problem

Jugend- und Auszubildendenvertretung

Integrationsfachdienst

... mit Verantwortung und Weitblick!

Ressort. Wahlen zur Schwerbehindertenvertretung Die örtliche Arbeit der SBV

Info zur Wahl der Schwerbehindertenvertretung (SBV) 2018

Mit langzeiterkrankten Tarifbeschäftigten richtig umgehen. Seminar Landkreis Cloppenburg 7. Juni 2018

Wiedereingliederung Hilfen auf dem Weg zurück

Rechte der Schwerbehindertenvertretung

Antrag des Arbeitgebers

Universität Hohenheim Integrationsvereinbarung gemäß 83 SGB IX

Seminarbeschreibung: Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

Tagung der Ev. Akademie Bad Boll Rechte kennen und durchsetzen

Schwerbehindertenvertreter

Die Praxis der Schwerbehindertenvertretung von A bis Z

Antrag -1- Eingangsstempel. Landesamt für Soziales - Integrationsamt Postfach Saarbrücken

Franz-Josef Remling, Hauptschwerbehindertenvertretung beim StMUK. Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

Vorwort 5 Literaturverzeichnis 13

Transkript:

Schwerbehindertenvertretung

Teilhabepraxis I Teilhabepraxis II Wissen auffrischen und Erfahrungen anderer nutzen Gespräche führen als SBV Rechtlich fit für die Tätigkeit als SBV Weitere Seminare für die SBV in diesem Heft Der Mensch ist, was er als Mensch sein soll, erst durch Bildung. Georg Wilhelm Friedrich Hegel 93

Teilhabepraxis I Zentrale Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung 09.05.2016 13.05.2016 SBV_01_16-02 Kritische Akademie, Inzell Seminarkosten Seminargebühr: 995, Unterkunft/Verpflegung: 622, Anmelden Betriebsräteakademie Bayern Außenstelle Niederbayern Zielgruppe Schwerbehindertenvertretungen, Betriebsräte In diesem Seminar wird die aktuelle betriebliche Wirklichkeit in Bezug auf eine menschengerechte Arbeit unter die Lupe genommen. Vermittelt werden die zentralen Aufgabenfelder der Schwerbehindertenvertretung (SBV). Es werden Ursachen analysiert, Hintergründe und Auswirkungen von Behinderungen erarbeitet und Handlungsspielräume ausgelotet. Grundlage ist das SGB IX, mit dem die Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben gefördert werden soll. Am Schluss des Seminars können Sie Ihre Aufgaben, Rechte und Pflichten als Schwerbehindertenvertreter/-in präzisieren. Situation schwerbehinderter Menschen in Betrieb und Gesellschaft Behinderung: Fakten, Zahlen und Begrifflichkeiten Gesetzlicher Rahmen für die Arbeit der SBV Anerkennungs- und Gleichstellungsverfahren Aufgaben, Beteiligungs- und Mitwirkungsrechte der SBV Pflichten des Arbeitgebers Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat Kooperation mit anderen betrieblichen und außerbetrieblichen Stellen Entwicklung von Perspektiven für die weitere Arbeit der SBV Aufbau von Arbeitsstrukturen Vorkenntnisse: Es sind keine Vorkenntnisse erforderlich. Freistellung: 96 Abs. 4 SGB IX, 37 Abs. 6 BetrVG Referent Franz Wimmer 94

Teilhabepraxis II Beschäftigungssicherung und Arbeitsgestaltung für behinderte Menschen Die Teilhabe (schwer-)behinderter und älterer Menschen am Arbeitsleben durchzusetzen das ist eine zentrale Aufgabe der Interessenvertretungen in Zeiten von Arbeitsstellenabbau, Rationalisierung und der Zunahme an sogenannten prekären Arbeitsverhältnissen. Die Schwerbehindertenvertretungen und die Betriebsräte benötigen dazu Strategien, um die vorhandenen und neuen Instrumente umzusetzen. In diesem Seminar werden die notwendigen Kenntnisse aus dem Einführungsseminar Teilhabepraxis I vertieft, Verhandlungs- und Umsetzungsschritte entwickelt und Grundsätze für gesundheitsförderliche und behinderungsgerechte Arbeit entwickelt. Bestandsaufnahme zur betrieblichen und gesellschaftlichen Situation behinderter und älterer Menschen Beschäftigungspflicht des Arbeitgebers nach SGB IX Beteiligungsrechte der SBV und die Rechte der schwerbehinderten Menschen Die Rolle der Interessenvertretungen bei der Beschäftigungssicherung Maßnahmen, Hilfen und Leistungen zur Gestaltung eines behinderungs-, gesundheits- und altersgerechten Arbeitsplatzes Vorkenntnisse: Kenntnisse, wie sie in den Grundlagenseminaren vermittelt werden, sind wünschenswert. Freistellung: 96 Abs. 4 SGB IX, 37 Abs. 6 BetrVG 21.11.2016 25.11.2016 SBV_02_16-01 Kritische Akademie, Inzell Seminarkosten Seminargebühr: 995, Unterkunft/Verpflegung: 622, Anmelden Betriebsräteakademie Bayern Außenstelle Niederbayern Zielgruppe Schwerbehindertenvertretungen, Betriebsräte Referent Franz Wimmer 95

Wissen auffrischen und Erfahrungen anderer nutzen Praxisnah anwenden 18.07.2016 20.07.2016 SBV_20_16-02 Wesenufer - Hotel & Seminarkultur an der Donau, Waldkirchen am Wesen Fokusseminar Die Fragestellung Wie war das nochmal genau? beschäftigt jede Schwerbehindertenvertretung im Laufe ihres Amtes. Selbst erfahrene alte Hasen haben nicht immer die optimalen Antworten auf Probleme ihrer Kolleginnen und Kollegen parat. Hier bedarf es permanenter Auffrischung des eigenen Wissens. In diesem speziellen Fresh-Up-Seminar wird Gelegenheit gegeben, die bereits erworbenen Kenntnisse weiter auszubauen, Erfahrungen der Seminarteilnehmer und der Trainer - praxiserprobter Experten - zu nutzen und gewinnbringend für die SBV-Arbeit einzusetzen. Möglichkeiten zu erarbeiten, Neues einzusetzen und Arbeitsweisen zu optimieren. Seminargebühr: 723, Unterkunft/Verpflegung 291, Anmelden: Betriebsräteakademie Bayern, Außenstelle Niederbayern Referent: Franz Wimmer Vorkenntnisse: Es sind keine Vorkenntnisse erforderlich. Freistellung: 96 Abs. 4 SGB IX, 37 Abs. 6 BetrVG Zielgruppe: Erfahrene Schwerbehindertenvertretungen, Betriebsräte Bildung kennt keine Standesunterschiede. Konfuzius 96

Gespräche führen als SBV Ein wesentlicher Teil der Arbeit der Schwerbehindertenvertretung besteht darin Gespräche zu führen. In deren Zentrum stehen Beratungen von Arbeitnehmern mit Behinderung. Um solche Gespräche führen zu können, sind einerseits eine entsprechende persönliche Grundhaltung und das nötige Fachwissen wichtig. Andererseits gehören dazu auch kommunikative Fähigkeiten. Neben den Gesprächen mit Arbeitnehmern sind auch Gespräche mit deren Vorgesetzten für die Schwerbehindertenvertretung von Bedeutung. Das Seminar gibt Hilfen und lehrt Gesprächssituationen besser zu gestalten. Es geht auf die Prozesse in der Beratungssituation ein und zeigt, welche Instrumente, Techniken und Arbeitsmodelle dabei zielführend sein können. Im Seminar wird auch das Rollenverständnis in Beratungsgesprächen thematisiert. Für die Gespräche mit Vorgesetzten zeigt das Seminar, wie diese Gespräche aufgebaut werden können und wie man sich verständlich ausdrückt. Das Seminar ist speziell auf die Erfordernisse von Schwerbehindertenvertretern zugeschnitten. Gestaltung von Beratungssituationen Erstkontakt und Auftragsklärung Grundverständnis und Grundhaltung des Schwerbehindertenvertreters im Beratungsgespräch Hilfe professionalisieren Unterschiedliche Beratungsansätze Lösungsfokussiertes Beratungsgespräch inkl. Gesprächsleitfaden Aufbau eines vertrauensvollen Gesprächsklimas Grundlagen der Kommunikation Gesprächstechniken und -strategien --Effektiv Fragen stellen --Aktiv zuhören --Überzeugungsstärke Führen von Gesprächen mit Vorgesetzten 19.06.2016 24.06.2016 SBV_40_16-01 Hotel - Gasthof zum Hirschen, Beilngries Seminarkosten Seminargebühr: 995, Unterkunft/Verpflegung: 528, Anmelden Betriebsräteakademie Bayern Außenstelle Niederbayern Zielgruppe Schwerbehindertenvertretungen, Betriebsräte Referentin Susanne Rosenegger Vorkenntnisse: Es sind keine Vorkenntnisse erforderlich. Freistellung: 96 Abs. 4 SGB IX und 37 Abs. 6 BetrVG 97

Rechtlich fit für die Tätigkeit als SBV Arbeits- und Sozialrecht für die Schwerbehindertenvertretung 16.10.2016 21.10.2016 ASR_19_16_01 Der Friedrichshof, Obertrubach Seminarkosten Seminargebühr: 995, Unterkunft/Verpflegung: 637,50 Anmelden Betriebsräteakademie Bayern Außenstelle Niederbayern Zielgruppe Betriebsräte, Schwerbehindertenvertretungen Referent Thomas Rosenland Vorkenntnisse Es sind keine Vorkenntnisse erforderlich Freistellung 96 Abs. 4 SGB IX, 37 Abs. 6 BetrVG Schwerbehinderte/ Gleichgestellte Arbeitnehmer/-innen und Menschen mit Behinderung brauchen nicht nur besondere Förderung und Unterstützung. Für sie gelten dabei auch spezielle rechtliche Bestimmungen. In diesem Seminar werden diese arbeitsrechtlichen Besonderheiten behandelt. Die Regelungen zum Schwerbehindertenrecht im SGB IX haben weitreichende Auswirkungen auf das Arbeitsrecht, welche die Schwerbehindertenvertretung kennen muss. Im Seminar werden wichtige arbeits- und sozialrechtliche Vorschriften von der Einstellung bis zum Kündigungsschutz vermittelt. In der Rechtsprechung gab es in den letzten Jahren richtungsweisende neue Entscheidungen, die im Seminar berücksichtigt werden. Rechtsgrundlagen im Arbeitsrecht Begriffsklärungen (Behinderung, Schwerbehinderte, Gleichgestellte) Besetzung von Arbeitsplätzen mit Menschen mit Behinderung --Bewerbung und Einstellung unter Beachtung des AGG. Versetzungen. Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft und Gleichstellung --Antrags- und Entscheidungsverfahren --Widerspruch gegen eine Entscheidung Der besondere Kündigungsschutz --Kündigungsarten, insbesondere personenbedingte Kündigung --Stellung der SBV. Ablauf des Kündigungsschutzverfahrens --Zusammenarbeit mit dem Integrationsamt; Stellungnahme Das SGB IX --Aufgaben, Rechte und Pflichten der SBV --Der neue 38a (unterstützte Beschäftigung) --Rechte schwerbehinderter Menschen Arbeitsrechtliche Fragestellungen (Urlaub, Krankheit, Arbeitszeit) Verknüpfungen im Sozialrecht --Auswirkungen in anderen sozialrechtlichen Rechtsgebieten --Kranken-, Renten-, Arbeitslosenversicherung --Zusammenarbeit mit Ämtern und Behörden 98

Weitere Seminare für die SBV in diesem Heft Für die Schwerbehindertenvertretung bieten wir neben den speziell in der Rubrik der Schwerbehindertenvertretung aufgeführten Seminaren weitere Veranstaltungen an. Diese befinden sich in unserem Programm in anderen Bereichen als gemeinsame Angebote für Betriebsräte und die Schwerbehindertenvertretung. Beim jeweiligen Seminar steht dazu unter Zielgruppe ein entsprechender Vermerk. Auf einige dieser Seminare wollen wir exemplarisch hinweisen: Thema Seite Protokollführung 3 e Seite 33 34 Behindertenrecht 03.07. 08.07.2016 Seite 37 Grundlagen Arbeitsrecht I bis III Februar, Juni, September Seite 40 42 Beruf & Familie 25.10. 27.10.2016 Seite 44 Alles verschlüsselt? 18.02. 19.02.2016 Seite 45 Neue Suchtformen 07.07. 08.07.2016 Seite 52 Burnout erkennen und begrenzen 17.10. 19.10.2016 Seite 52 Integration Psych. Belastungen in die Gefährdungsbeurteilung 11.07. 13.07.2016 Seite 53 Mobbing erfolgreich verhindern 21.11. 23.11.2016 Seite 53 Rhetorik I bis IV Juni, September, Oktober, November Seite 82 85 99