Durch Schulbegleitung Teilhabe an Bildung sichern!?



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Transkript:

Dr. Wolfgang Dworschak Lehrstuhl für Pädagogik bei geistiger Behinderung und Pädagogik bei Verhaltensstörungen Ausgangspunkt dworschak@lmu.de Durch Schulbegleitung Teilhabe an Bildung sichern!? Maßnahme der Schulbegleitung (SB) hat sich in wenigen Jahren zu einer festen Größe im Kontext Inklusion und an manchen Förderschularten entwickelt Rund 95% der Schülerinnen und Schüler mit dem FsgE bzw. FskmE, die eine allgemeine Schule besuchen, erhalten eine Schulbegleitung (vgl. Dworschak 15a, 57) Fachtagung Schulbegleitung und Unterricht: Teilhabe und gemeinsames Lernen gestalten am Freitag, 1. Juni 16 in Nürnberg Rund % der Schülerinnen und Schüler an einem Förderzentrum (geistige Entwicklung) erhalten eine Schulbegleitung (vgl. Dworschak 15b, ) Sichert die SB die Teilhabe an Bildung? Dworschak - 1.6.16 - Nürnberg Dworschak - 1.6.16 - Nürnberg # 2 Gliederung 1 2 3 Chancen und Risiken Begriffsvielfalt in Deutschland: Schulbegleiter, Integrationshelfer, Schulassistent/ Integrationsassistent, Schulhelfer, Individualbegleiter (vgl. Dworschak 1, 131; 12b, 6; Lindemann & Schlarmann 16, 264) in Bayern: für alle Schuleinsatzorte: Schulbegleitung für die Heilpäd. Tagesstätte: Integrationshilfe bzw. Individualbegleitung (vgl. Dworschak 14, 151) Dworschak - 1.6.16 - Nürnberg # 3 Dworschak - 1.6.16 - Nürnberg # 4

Einsatzbereiche sozialrechtliche Grundlage Unterstützung von Schülern mit schwerer Behinderung bzw. progredienten Erkrankungen im Kontext (medizinischer) Pflege Unterstützung beim/ Ermöglichung des Besuchs einer Förderschule Unterstützung im Kontext integrativer/ inklusiver Beschulung SGB XII ( 54) für Kinder mit geistiger und/ oder körperlicher Behinderung - Förderschwerpunkt geistige Entwicklung - Förderschwerpunkt körperlich-motor. Entwicklung - Förderschwerpunkte Sehen und Hören überörtlicher Sozialhilfeträger (Bezirke) SGB VIII ( 35a) für Kinder mit seelischer Behinderung - Förderschwerpunkt emotional-soziale Entwicklung - Autismus-Spektrum-Störung örtlicher Jugendhilfeträger (Städte/ Landkreise) Dworschak - 1.6.16 - Nürnberg # 5 Dworschak - 1.6.16 - Nürnberg # 6 Wann bekommt ein Kind einen Schulbegleiter? Schulbegleitung eine Maßnahme mit vielen Gesichtern Wenn die Maßnahme erforderlich und geeignet ist, den Schulbesuch zu ermöglichen/ zu erleichtern bzw. Wenn die Maßnahme erforderlich und geeignet ist, üblicherweise erreichbare Bildung zu ermöglichen (vgl. 12 EinglHVO ) Einzelfallentscheidung! Begleitung einer Schülerin mit körperlicher Behinderung, die lernzielgleich am Gymnasium unterrichtet wird vs. Begleitung einer Schülerin mit geistiger Behinderung, die lernzieldifferent an der Förderschule unterrichtet wird vs. Begleitung eines Schülers mit Verhaltensstörungen, der lernzielgleich an der allgemeinen Schule unterrichtet wird vs. Begleitung (Gebärdendolmetscher) eines gehörlosen Schülers Dworschak - 1.6.16 - Nürnberg # 7 Dworschak - 1.6.16 - Nürnberg # 8

Welche Aufgaben hat ein Schulbegleiter? (SGB XII)... aus formaler Sicht Lebenspraktische Hilfestellungen Einfache pflegerische Tätigkeiten Hilfen zur Mobilität Unterstützung im sozialen und emotionalen Bereich Krisen vorbeugen/ in Krisen Hilfestellung leisten Unterstützung bei der Kommunikation (vgl. VbB/ StMUK 12, 4f.) Welche Aufgaben hat ein Schulbegleiter? (SGB VIII)... aus formaler Sicht Umgang mit Aggressionen Stärkung des positiven Sozialverhaltens Stärkung der Teilnahmefähigkeit am Unterricht Disziplinierendes Einwirken (vgl. LKT/ ST/ StMUK 13, 6) i. e. S. auch pädagogische, aber keine unterrichtlichen Tätigkeiten keine i. e. S. päd.-unterrichtlichen Tätigkeiten Dworschak - 1.6.16 - Nürnberg # 9 Dworschak - 1.6.16 - Nürnberg # 1 SB sind keine Zweitlehrer Schulbegleiter sind keine Zweitlehrkräfte, Nachhilfelehrkräfte, Hausaufgabenbetreuer oder Assistenten der Lehrkräfte bei der Vermittlung der Unterrichtsinhalte (VbB/ StMUK 12, 5) Der Schulbegleiter ist keine Hilfskraft der Schule für klassenoder schulbezogene Tätigkeiten (ebd., 6) Qualifikation Eine berufliche Ausbildung im erzieherischen Bereich ist im Grundsatz nicht erforderlich; dies gilt im Regelfall auch für eine berufliche Vorbildung im pflegerischen Bereich (VbB/ StMUK 12, 3)... dies gilt im Regelfall auch für eine berufliche Vorbildung im pädagogischen Bereich (LKT/ ST/ StMUK 13, 9) Dworschak - 1.6.16 - Nürnberg # 11 Dworschak - 1.6.16 - Nürnberg # 12

Forschungsaktivitäten Qualifikation SB nach SGB XII BW Deger/ Jerg/ Puhr (15) SGB VIII SGB XII Elementarbereich Allgemeine Schule Förderschule Bestandsaufnahme zur Inanspruchnahme Arbeitsweise der Sozial- und Jugendhilfeträger Spezifik der Zielgruppen Bsp. Bezirk Oberbayern (alle Schularten, alle Förderschwerpunkte; N=534) BW Fegert/ Ziegenhain (Henn u.a. 14, Fegert u.a. 15) SGB VIII Allgemeine Schule Bestandsaufnahme zur Inanspruchnahme Tätigkeitsprofil der SB Qualifizierung der SB Qualifikation in % unqualifizierte Hilfskraft 79 qualifizierte Hilfskraft 16 Fachkraft 5 (aus: Bezirk Oberbayern 12, 49) Dworschak - 1.6.16 - Nürnberg # 13 BY Dworschak (1, 12a,b,c, 14, 15) SGB XII Allgemeine Schule Förderschule Bestandsaufnahme zur Inanspruchnahme Tätigkeitsprofil der SB Indiv. u. kontext. Merkmale der Leistungsnehmer BY Markowetz SGB VIII Allgemeine Schule Implementation/ Auswirkungen von SB BY Zauner/ Zwosta (14) SGB VIII Allgemeine Schule Einschätzung zu Effekten von SB NRW Kißgen u.a. (13, 16) SGB XII Förderschule Bestandsaufnahme zur Inanspruchnahme Evaluation eines Pool-Modells NS NS Heinrich/ Lübeck (Heinrich/ Lübeck 13, Lübeck 15) Lindemann/ Schlarmann (16) SGB VIII SGB XII SGB VIII SGB XII Allgemeine Schule Allgemeine Schule Förderschule Handlungskonzept von SB Tätigkeitsprofil der SB weitere Rahmenbedingungen NS Lindmeier (14) SGB XII Allgemeine Schule Aufgaben, Tätigkeitsprofil und Qualifikation TH Baier/ Friedemann/ Kiel SGB VIII Allgemeine Schule Qualifizierung der SB (12) SGB XII Dworschak - 1.6.16 - Nürnberg # 14 Beschreibung der Schüler im FsgE, die eine SB erhalten SFGE-Studie (Dworschak u.a. 12) SB im FsgE an AS (Dworschak 12a) Schuljahr 9/1 Schuljahr 1/11 Förderschule (inkl. Außenklassen) Einzelintegration Bayern (Vollerhebung) dito Querschnittbefragung dito standard. Fragebögen dito Klassenleiter (n=117) MSD (n=59) Rücklauf: 56% Rücklauf: 44% Arbeitssituation und Tätigkeitsbereiche Förderschule (Beck u.a. 1) Förderschule (Kißgen u.a. 16) Allgemeine Schule (Dworschak 12a) Schuljahr 7/8 Schuljahr 12/13 Schuljahr 1/11 FsgE FsgE Einzelintegration FsgE Bayern (Vollerhebung) NRW (repräsentativ) Bayern (Vollerhebung) Querschnittbefragung dito dito standard. Fragebögen dito dito Schulbegleiter (n=23) Klassenleiter (n=195) Schulbegleiter (n=438) Schulbegleiter (n=87) Klassenleiter (n=88) MSD (n=59) Rücklauf: 72% Rücklauf: 71,6% Rücklauf: 44% Dworschak - 1.6.16 - Nürnberg # 15 Dworschak - 1.6.16 - Nürnberg # 16

Beschreibung der S - Schweregrad der Behinderung Beschreibung der S - Pflegebedarf Przoent 8,9 1,6 keine geistige Behinderung 53,6 leichte geistige Behinderung 35,7 16,7,6 mittelgradige geistige Behinderung 33,3 27,8 1,8 schwere geistige Behinderung schwerste geistige Behinderung 55,2 kein Pflegebedarf 31 12 13,7 bis 3 Minuten 3 bis 9 Minuten 25,6 29,9 13,8 18,8 9 bis 1 Minuten über 1 Minuten S mit SB an allg. Schule (n=56) S mit SB an Förderschule (n=111) S mit SB an allg. Schule (n=58) S mit SB an Förderschule (n=111) (aus: Dworschak 12d, 417) Dworschak - 1.6.16 - Nürnberg # 17 (aus: Dworschak 12d, 418) Dworschak - 1.6.16 - Nürnberg # 18 Grund für die Beantragung in % (Mehrfachnennungen mgl.) Beantragungsgrund Lernen Alltagsbewältigung Kommunikation Verhalten Pflege Med. Versorgung (aus: Dworschak 12a, 91) an der allgemeinen Schule Klassenleiter (n=84) MSD-Lehrkräfte (n=58) am FzgE Klassenleiter (n=195) 85,7 93,1 47,5 84,5 75,9 67,3,7 7,7 53,6 51,2 5 66,9 9,5 6,5 4,6 6 8,4 Dworschak - 1.6.16 - Nürnberg # 19 Anforderungsprofil, Fachkraftquote und Einarbeitung 38,8 42,1 fachspezif. Qual.voraussetzung Fachkraftquote Einarbeitung SB an allg. Schule (untersch. n) 38,8 53,5 48,3 SB am FzgE (untersch. n) 42,1 68 59 (vgl. Beck u.a. 1, 247f.; Dworschak 12a, 85f.) Dworschak - 1.6.16 - Nürnberg # 53,5 68 48,3 59

Tätigkeitsfelder - Lebenspraktische Unterstützung Tätigkeitsfelder - Lernvorhaben in der Gruppe 68,3 64,4 86,5 86,1 67,8,5,9 62,1 von zu Hause abholen vom Bus abholen An- und Ausziehen Schulsachen bereitstellen Unt. in der Pause Unt. bei Mobilität Unt. bei Toilettengang Unt. bei Essen/Trinke n Unt. bei Waschen/Pfle ge SB am FzgE (n=23) 11,7 57,8 84,3 68,7 78,7 79,1 82,6 72,6 SB an AS (n=87) 23,3 27,6 65,5 62,1 65,5 41,4 38,8 13,8 8 (vgl. Beck u.a. 1, 249; Dworschak 12a, 86) Dworschak - 1.6.16 - Nürnberg # 21 Kulturtechniken Kunst bzw. Musik Sachunterricht Sport SB am FzgE (n=23) 68,3 86,5 86,1,9 SB an AS (n=87) 64,4 67,8,5 62,1 (vgl. Beck u.a. 1, 249; Dworschak 12a, 86) Dworschak - 1.6.16 - Nürnberg # 22 Einzelförderung und sonstige Tätigkeiten Einzelförderung und sonstige Tätigkeiten 8,5 7,7 13,7 22,7 22 28,2 Einzelförderung Planung von Sequenzen der Einzelförderung Vorbereitung von Unterrichtsmaterial Planung von Unterricht SB am FzgE (n=23) 5,9 3,4 13 SB an der allg. Schule (n=87) 56,3 47,1 16,1 5,9 56,3 3,4 47,1 13 16,1 28,4 26 33,6,3 38,3 3,5 Planung von U-sequenzen (n=422) Durchführung von U-stunden (n=423) Erstellen von U-material (n=426) immer eher häufig eher selten nie (vgl. Beck u.a. 1, 249; Dworschak 12a, 87) Dworschak - 1.6.16 - Nürnberg # 23 (vgl. Kißgen u.a. 16, 257) Dworschak - 1.6.16 - Nürnberg # 24

Zeit in der Klassengemeinschaft Zusammenfassung Anteil der während der SB in der Klassengemeinschaft integrierten Zeit in % N Min Max Mittelwert Standardabweichung Klassenleiter am FzgE 191 75,6 22,6 Schulbegleiter am FzgE 226 1,2 19,3 Klassenleiter an allg. Schule 77 5 77,2 25,1 Schulbegleiter an allg. Schule 77 15 79,2 21,3 (aus: Dworschak 12c, 9) Dworschak - 1.6.16 - Nürnberg # 25 An Regelschulen erhalten S mit vergleichsweise geringem Unterstützungsbedarf eine SB, an Förderschulen S mit vergleichsweise hohem Unterstützungsbedarf SB haben ein sehr breites, heterogenes Arbeits- und Tätigkeitsprofil, das vor dem Hintergrund des individuellen Hilfe- und Unterstützungsbedarfes gesehen werden muss Neben alltagspraktisch-pflegerischen Tätigkeiten übernehmen sie auch pädagogisch-unterrichtliche Aufgaben Die S mit SB verbringen im Mittel ein Viertel der Unterrichtszeit in äußerlicher Differenzierung Dworschak - 1.6.16 - Nürnberg # 26 Indiv. Unterstützung der Schülerin bzw. des Schülers mit SPF Unterstützung der Lehrkraft möglich Unterstützung anderer Schülerinnen und Schüler möglich Chancen und Risiken Pro Con unklares Aufgabenprofil bremst die Reformbemühungen von Schule Missbrauch als Lernhilfe Gefahr der Deprofessionalisierung Gefahr der Überforderung exkludierende Wirkung unklare Kooperationsverhältnisse Dworschak - 1.6.16 - Nürnberg # 27 Chancen SB ermöglicht grundsätzlich indiv. Unterstützung des S mit SPF SB bietet potenziell die Möglichkeit auch die Lehrkraft zu unterstützen bzw. die Möglichkeit der Unterstützung anderer S nicht nur Kinder mit SPF können von individueller Unterstützung profitieren zeitweise Unterstützung von Kindern ohne SPF denkbar (vgl. Heinrich & Lübeck 13) Vermeidung stigmatisierender Wirkung Vermeidung von erlernter Hilflosigkeit Ermöglichung von Selbstständigkeit Ermöglichung von Peer-Kontakten Dworschak - 1.6.16 - Nürnberg # 28

Risiken Risiken unklares Aufgabenprofil offensichtliches Spannungsfeld zwischen formalem und empirischem Aufgabenprofil führt zu Unsicherheiten in der Praxis bei SB und Lehrkräften Bedarf einer Klärung auf politischer und administrativer Ebene! Urteil des LSG BW (18.2.15) zum Kernbereich pädagogischer Arbeit (L 2 SO 3641/13) Kernbereich pädagogischer Tätigkeit ist alleinige Aufgabe der Schule = differenzierte Unterrichtsgestaltung (Inhalte, Materialien), Gestaltung der Leistungsnachweise, Vermittlung der Lehrinhalte i.e.s. (wird erfüllt von Regelschullehrkraft und MSD) Aufgabe der Schulbegleitung = unterstützende Tätigkeit bei der Umsetzung der Arbeitsaufträge Enge Auslegung des Kernbereichs pädagogischer Arbeit Weite Auslegung der erforderlichen und geeigneten Hilfen nach 54 SGB XII Dworschak - 1.6.16 - Nürnberg # 29 Dworschak - 1.6.16 - Nürnberg # 3 Risiken Risiken Die Maßnahme SB bremst die Reformbemühungen von Schule SB gleicht die Defizite des S aus, um am (nahezu) unveränderten Unterricht der allgemeinen Schule teilnehmen zu können Maßnahme der SB nur kurz- und mittelfristig ein Mittel zur Umsetzung von Inklusion! Weiterentwicklung von Schule und Unterricht nötig; hier: klassen- und unterrichtsbezogene Assistenzkraft Bedarf der Veränderung der Maßnahme! Missbrauch als Lernhilfe Lernen = häufigster Beantragungsgrund in der Einzelintegration hier ist die Maßnahme der SB fehl am Platz klassen- und unterrichtsbezogene Assistenzkräfte besser - Paraprofessionals (USA) (vgl. Hinz 7) - Teacher Assistants (Canada) (vgl. Köpfer 13) Gefahr der Deprofessionalisierung Alle SB machen Einzelförderung, z.t. planen sie diese auch Gefahr der Überforderung Die am schlechtesten qualifizierte Personengruppe ist mit den herausforderndsten Schülerinnen und Schülern konfrontiert Dworschak - 1.6.16 - Nürnberg # 31 Dworschak - 1.6.16 - Nürnberg # 32

Risiken Risiken Gefahr der Überforderung Exkludierende Wirkung Pull out-phänomen 38 16,7 S mit "Vollzeit"-SB (n=55) S mit "Teilzeit"-SB (n=22) (aus: Dworschak & Baier 12, 2) Dworschak - 1.6.16 - Nürnberg # 33 (aus: Dworschak 12a, 92f.) Dworschak - 1.6.16 - Nürnberg # 34 Risiken zurück zum Ausgangspunkt unklare Kooperationsverhältnisse Sichert die SB die Teilhabe an Bildung? Jein! + verhindert temporären Schulausschluss an FöS + fungiert als Türöffner in inklusiven Settings - kann den Bildungsanspruch von S mit SPF aber nicht realisieren und sichern! keine langfristig zielführende Maßnahme! + könnte im Sinne einer klassenbezogenen Assistenzkraft wertvolle Unterstützung leisten hierfür bedarf es aber konzeptioneller Veränderungen! (aus: Lübeck 15, 2) Dworschak - 1.6.16 - Nürnberg # 35 Dworschak - 1.6.16 - Nürnberg # 36

Literatur Literatur Baier, D.; Friedemann, A.; Kiel, S. (12): Qualitätsstandards im Handlungsfeld Schulbegleitung. Erfurt (Eigenverlag) Beck, C.; Dworschak, W.; Eibner, S. (1): Schulbegleitung am Förderzentrum mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung. In: Zeitschrift für Heilpädagogik 61, 7, 244-254. Bezirk Oberbayern (12): Zweiter Sozialbericht des Bezirks Oberbayern. Online verfügbar unter: http://www.bezirk-oberbayern.de [8.1.16] Deger, P.; Jerg, J.; Puhr, K. (15): Inklusion von Kindern und Jugendlichen mit einer Behinderung in allgemeinen Einrichtungen der Kindertagesbetreuung und Schulen. Verfügbar unter: http://www.kvjs.de/fileadmin/dateien/kvjsforschung/transfer/abschlussbericht_inklusion_kita-schule.pdf [8.1.16] Dworschak, W. (1): Schulbegleiter, Integrationshelfer, Schulassistent? Begriffliche Klärung einer Maßnahme zur Integration in die Allgemeine Schule bzw. die Förderschule. In: Teilhabe 49, 3, 131-135 Dworschak, W. (12a): Schulbegleitung im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung an der allgemeinen Schule. Ergebnisse einer bayerischen Studie im Schuljahr 1/ 11. In: Zeitschrift Gemeinsam leben. Zeitschrift für Inklusion, 2, -94 Dworschak, W. (12b): Assistenz in der Schule. In: Lernen konkret 31, 4, 2-7 Dworschak, W. (12c): Schulbegleitung im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung - Zum Status Quo aus empirischer Sicht. In: Zeitschrift 'Lernen konkret' 31, 4, 8-1 Dworschak, W. (12d): Schulbegleitung an Förder- und Allgemeinen Schulen. In: ZfH 63, 1, 414-421. Dworschak - 1.6.16 - Nürnberg # 37 Dworschak, W. (14): Zur Bedeutung individueller Merkmale im Hinblick auf den Erhalt einer Schulbegleitung. In: Empirische Sonderpädagogik 6, 2, 15-171 Dworschak, W. (15a): Zur Bedeutung von Kontextfaktoren im Hinblick auf den Erhalt einer Schulbegleitung. In: Empirische Sonderpädagogik 7, 1, 56-72 Dworschak, W. (15b): Kurzzeitwohnangebote für Kinder und Jugendliche mit geistiger Behinderung. 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(16): Schulbegleitung: Eine deskriptive Analyse der Rahmenbedingungen. In: ZfH 67, 6, 264-279 LKT (Bayerischer Landkreistag)/ ST (Bayerischer Städtetag)/ StMUK (Bayer. Staatsministerium für Unterricht und Kultus) (13): Einsatz von Schulbegleitern an allgemeinen Schulen und Förderschulen bei der Beschulung von Schülerinnen und Schülern mit (drohender) seelischer Behinderung i.s.d. 35a SGB VIII. Online verfügbar unter: http://www.km.bayern.de/download/ 7437_gem_empfehlungen_schulbegleiter_sgb_viii_final_dez_13.2.pdf [3.2.15]. Lindmeier, B.; Polleschner, S. (14a): Schulassistenz ein Beitrag zu einer inklusiven Schule oder zur Verfestigung nicht inklusiver Schulstrukturen? In: Zeitschrift Gemeinsam leben. Zeitschrift für Inklusion 22, 4, 195-5 Dworschak - 1.6.16 - Nürnberg # 39 Lindmeier, B.; Polleschner, S.; Thiel, S. (14b): Schulassistenz in der Region Hannover. Verfügbar unter: http://www.hannover.de/media/1-data-neu/downloads/region- Hannover/Soziales/Rolle-der-Schulassistenz-in-inklusiven-Grundschulen [8.1.16] Lübeck, A. (15): Wenn man selber nicht integriert ist, dann kann man nicht als Integrationshelfer arbeiten. Zu Spannungsfeldern im Einsatz von Schulbegleitungen aus wissenschaftlicher Perspektive. Online verfügbar unter: http://www.afet- ev.de/aktuell/afet_intern/pdf-intern/15/expertengespr-schulbegl-nov15/15- Expertengespr-Schulbegl-TOP4.pdf [8.1.16] SGB VIII: Sozialgesetzbuch Achtes Buch Kinder und Jugendhilfe. Verfügbar unter: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/ [17.7.14]. SGB XII: Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch Sozialhilfe. Verfügbar unter: http://www.gesetze-iminternet.de/sgb_12/ [17.7.14]. VbB (Bayerischer Bezirketag)/ StMUK (Bayer. Staatsministerium für Unterricht und Kultus) (12): Einsatz von Schulbegleitern an allgemeinen Schulen (Regelschulen) bei der Beschulung von Schülern/innen mit Behinderung i.s.d. 54 Abs. 1, Satz 1 Nr.1 SGB XII. Online verfügbar unter: http://www.km.bayern.de/download/6397_1412_gemeinsame_ empfehlungen_fr_den_einsatz_von_schulbegleitern_an_regelschulen.pdf [3.5.12]. Zauner, M.; Zwosta, M. (14): Effektestudie zu Schulbegleitungen. Verfügbar unter: http://www.kjf-regensburg.de/documents/152/153779/effektestudie1.11.14.pdf/38f58cea96-4aff-895f-b298bf59d6c9 [8.1.16] Dworschak - 1.6.16 - Nürnberg #