Flüchtlinge im Kreis Paderborn. Praktika/ Arbeitsaufnahme

Ähnliche Dokumente
März Frühzeitige Integration von Asylbewerbern in den Arbeitsmarkt

Flüchtlinge und Asylbewerber. Wer darf arbeiten? Wer kann eine Ausbildung machen? Wer kann ein Praktikum machen?

Beschäftigung von Flüchtlingen und Fördermöglichkeiten durch die Bundesagentur für Arbeit

Integration von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt

Beschäftigung von Asylsuchenden rechtliche Situation

, Regionalforum Personal. Frühzeitige Integration von Asylbewerbern in den Arbeitsmarkt

Flüchtlinge für Praktikum, Ausbildung, Beschäftigung gewinnen: Informationen für Betriebe im Handwerk. Stand:

Asylsuchenden mit einer Aufenthaltsgestattung: Menschen, deren Asylverfahren noch nicht abgeschlossen

Referentin: Katharina Conrad. Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen

Flüchtlinge Zugang zu Arbeit und Ausbildung

Asyl: Chance für den Arbeits- und Ausbildungsmarkt?! Jürgen Thoma Sachgebietsleiter Ausländerwesen Landratsamt Nürnberger Land

Rechtliche Rahmenbedingungen der Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten

Agentur für Arbeit und Jobcenter Wesermarsch. Arbeitsmarktintegration für Flüchtlinge Informationsabend für Ehrenamtliche

Die Arbeitsagentur als Partner. Impulsvortrag der Agentur für Arbeit Heidelberg

Das kleine 3 x 3: Wege für Flüchtlinge in Praktikum, Ausbildung, Arbeit

Arbeitsmarktzulassungsverfahren

Erstanlaufstelle für Flüchtlinge Integration Point

Personen mit Fluchthintergrund: Integration in Arbeit und Ausbildung

Ausbildung und Beschäftigung von geflüchteten Menschen - Welche Möglichkeiten haben Handwerksbetriebe?

Arbeitsmarktzugang mit Aufenthaltstitel

Rechtliche Rahmenbedingungen der Beschäftigung Geflüchteter - Symposium Flüchtlinge in Arbeit

6. Netzkonferenz. des Netzwerkes Pflege im Kreis Höxter Netzkonferenz 1

21. Juni 2016, Thomas Wünsche, Fachtag Zuwanderung. Zugang und Förderung von Arbeit und Ausbildung für humanitäre Zuwanderer

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (Arbeit, Ausbildung, Praktikum)

Integration von Asylbewerbern Arbeit, Ausbildung, Praktikum, Arbeitsgenehmigung

Wirtschaft & Asyl. Asylbewerber für den regionalen Arbeitsmarkt. Auftaktveranstaltung am Montag, 19. Oktober 2015

Flüchtlinge ausbilden und beschäftigen aber wie? IHK Hannover

Rechtliche Rahmenbedingungen der Beschäftigung Geflüchteter - Jobmesse im Rathaus Pankow

Arbeitsmarktzugang für Asylbewerber und Flüchtlinge

Rechtliche Rahmenbedingungen der Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen

Integration von Flüchtlingen in Arbeit und Ausbildung - Rahmenbedingungen, Herausforderungen und Chancen. Seite 1

Caritasverband für die Diözese Osnabrück e.v.

Mülheim, den 19. Februar Aktueller Stand Arbeit mit Flüchtlingen in der Agentur für Arbeit Oberhausen

Asylbewerber für den Arbeitsmarkt

Beschäftigung geflüchteter Menschen

Beschäftigung geflüchteter Menschen- Informationen für Arbeitgeber

Das kleine 3 x 3: Wege für Flüchtlinge in Praktikum, Ausbildung, Arbeit

Wie geht es weiter mit der Integration von Flüchtlingen? Andrea Bachmann-Jung Arbeitgeberservice Selb-Marktredwitz

Welche Personenkreise werden nach dem Aufenthaltsgesetz unterschieden?

Rechtliche Rahmenbedingungen der Beschäftigung Geflüchteter - TALENTUM Fachtagung

Berufliche Integration von Flüchtlingen. Kreis SL-FL

Beschäftigung ausländischer Fachkräfte

Berufliche Integration von Flüchtlingen. Task Force Kreis SL-FL

Duldung für die Ausbildung nach negativem Ausgang des Asylverfahrens?

Arbeitsmarktzugang für Flüchtlinge

Potenziale nutzen Flüchtlinge beschäftigen. Agentur für Arbeit Potsdam

Gemeinsame Anlauf- und Beratungsstelle zur Arbeitsmarktintegration von Neuzugewanderten, Flüchtlingen und Asylbewerber/innen

Herzlich willkommen! I Netzwerk Integration durch Qualifizierung (IQ)

Arbeitsmarktprogramm für Flüchtlinge Sebastian Peine Vorsitzender der Geschäftsführung Agentur für Arbeit Bayreuth-Hof

Flüchtlinge Zugang zu Arbeit und Ausbildung

Sobald der Flüchtlingsstatus festgestellt ist, hat man Anspruch darauf

Herzlich willkommen zur Infoveranstaltung Flüchtlinge und Arbeitsmarkt

Stand Arbeitsmarkt-Zugang für Asylbewerber und Flüchtlinge

Mai Zugang von Förderinstrumenten des SGB III und SGB II für Asylbewerber und Flüchtlinge

Migrationsbeauftragte Kreis Segeberg. Dienstleistungen für geflüchteter Menschen Informationsveranstaltung

Bildungsträgerdialog im Kreis Warendorf, Integration von Menschen mit Fluchthintergrund in den Arbeits- und Ausbildungsmarkt

Potentiale nutzen geflüchtete Menschen beschäftigen. Die Agentur für Arbeit als Dienstleister für die Region

Agentur für Arbeit Fürstenfeldbruck. Integration von geflüchteten Menschen in den Arbeitsund. Ausbildungsmarkt

Arbeitsmarktzugang und förderung für Asylbewerber und Flüchtlinge (vereinfachte Darstellung) 1.September 2015

Salongespräch Altenpflege 25. Februar Integration von Flüchtlingen in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt

Fördermöglichkeiten für Flüchtlinge

Frau Monika Lex, Herr Robert Diesner. Flüchtlinge Präsentation für die Unterstützerkreise Asyl im Oberland

DER PARITÄTISCHE Landesverband Brandenburg. Beschäftigung ausländischer Pflege(fach)kräfte - so kann es gelingen Frau Schwarz-Fink

Hinweise zum Visumverfahren bei Aufnahme einer Beschäftigung in Deutschland nach 26 Abs. 2 BeschV

Beschäftigung von Flüchtlingen, Asylbewerbern und Geduldeten Ehrenamtstreffen Landratsamt Enzkreis

Arbeitsrechtliche Aspekte

Überblick der rechtlichen Rahmenbedingungen AUSBILDUNG UND BESCHÄFTIGUNG VON FLÜCHTLINGEN

Kurzübersicht über Arbeitsmarktzugang, Ausbildung, Praktika, Abschlussanerkennung sowie Online-Sprachkurse für Flüchtlinge

Rechtsgrundlagen zur Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen

Mitarbeiter ohne Grenzen. Potenziale nutzen - Menschen mit Fluchthintergrund beschäftigen

Irina Bohn, Tina Alicke WIE KANN INTEGRATION VON FLÜCHTLINGEN GELINGEN, DAMIT DIE STIMMUNG NICHT KIPPT? Eine Expertise

Arbeitsmarktzugang für Flüchtlinge

Arbeitsmarktzugänge für Geflüchtete

Fachforum 5 Duldung, und dann?

Wirtschaft & Asyl. Asylbewerber für den regionalen Arbeitsmarkt. Informationsveranstaltung am Dienstag, 10. November 2015

Praktika und betriebliche Tätigkeiten für Asylbewerber und geduldete Personen

Praktika und betriebliche Tätigkeiten für Asylbewerber und geduldete Personen

Aufenthaltssicherung durch Ausbildungs- und Beschäftigungsförderung für junge Geflüchtete

Flüchtlinge Zugang zu Praktikum, Ausbildung und Arbeit

Integration von geflüchteten Menschen in Arbeit und Ausbildung Fördermöglichkeiten

DAS DEUTSCHE ASYLVERFAHREN

Integration von geflüchteten Menschen in Arbeit und Ausbildung Fördermöglichkeiten

Caritasverband für die Diözese Osnabrück e.v.

Herzlich willkommen!

Arbeitsmarktzulassungsverfahren

Aufenthaltserlaubnis nach 25 (2) Satz 1 1. Alternative AufenthG: GFK-Flüchtlinge

Wege für Geflüchtete in die duale Ausbildung

Stand: Asylbewerber. Arbeitsmarktzugang Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts

Arbeitsmarkt-Zugang für Flüchtlinge Chancen für Unternehmen.

Übersicht Arten von Praktika

SITZUNG DES AUSSCHUSSES WIRTSCHAFTSPOLITIK 17. November 2015

Flüchtlinge Chancen für den Handwerksbetrieb nutzen

Flüchtlinge und Arbeit

Unterstützungsmöglichkeiten der Agentur für Arbeit Mühldorf

Step by Step in die betriebliche Ausbildung

Step by Step in die betriebliche Ausbildung

Herzlich willkommen im Forum III RECHTLICHE FRAGEN BEIM ARBEITSMARKTZUGANG VON FLÜCHTLINGEN. Timmo Scherenberg Hessischer Flüchtlingsrat

Agentur Karlsruhe/Rastatt. 20. April 2016 Informationsveranstaltung SchuleWirtschaft

Transkript:

Flüchtlinge im Kreis Paderborn Praktika/ Arbeitsaufnahme

Warum Asylbewerber oder Asylberechtigte einstellen? Grundbegriffe: Wer kommt, wer bleibt, wer darf arbeiten? Integration in den Arbeitsmarkt Integration in den Ausbildungsmarkt Praktika (und Mindestlohn)

Das Asylverfahren

Nach der Anerkennung Bleiberecht Arbeitserlaubnis Sozialleistungen Familiennachzug mit Einschränkungen je nach Art der Anerkennung

Aufenthaltstitel Visum Aufenthaltserlaubnis aus humanitären oder familiären Gründen Aufnahme von Arbeit/Blaue Karte Studium Niederlassungserlaubnis

Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchender Gültig bis Option-Nr. ggfs. Az. Land Aufnahme eines Studiums oder einer sonstigen Berufsausbildung sowie Erwerbstätigkeit nicht gestattet. Der Aufenthalt ist bis zu einer anderen Entscheidung auf den Bezirk der zuständigen Aufnahmeeinrichtung beschränkt. Der Asylsuchende hat sich unverzüglich zu der für ihn zuständigen Aufnahmeeinrichtung zu begeben. Anzahl der gemeinsam einreisenden Personen ausstellende Behörde nächste Aufnahmeeinrichtung zuständige Aufnahmeeinrichtung Antragsteller Ehegatte/Lebensgefährte (nur bei gemeinsamer Einreise) 1. Name 1. Name 2. Vorname 2. Vorname 3. Geburtsdatum/-ort 3. Geburtsdatum/-ort / 4. Staatsangehörigkeit 4. Staatsangehörigkeit 5. Sprachkenntnisse 5. Sprachkenntnisse 6. Geschlecht 6. Geschlecht 7. Familienstand 7. Familienstand 8. Kinder (nur bei gemeinsamer Einreise) : a.) Name, Vorname, Geburtstag, Geschlecht b.) Name, Vorname, Geburtstag, Geschlecht c.) Name, Vorname, Geburtstag, Geschlecht d.) Name, Vorname, Geburtstag, Geschlecht Die o. g. Person ist verpflichtet an folgender Adresse zu wohnen: Einbehaltene Unterlagen: Ausfertigung für: Az.-BAMF: keine 1. Ausfertigende Stelle ED-Behandlung erfolgt am : Nationalpass 2. Aufnehmende Dienststelle Personalausweis 3. Gesundheitsbehörde Unterschrift : Sonstige Unterlagen 4. Ausländerbehörde 5. BAMF 6. Asylsuchender 7. Ehegatte/Kind Dienstsiegel Ort, Datum, Unterschrift des Asylsuchenden Ort, Datum, Unterschrift des Sachbearbeiters

Ausgangssituation: Asylbewerber und Flüchtlinge stellen bei Einreise einen Antrag auf Asyl. SGB II= Job Center SGB III= Agentur für Arbeit

Rechtlicher Rahmen für den Zugang zu Arbeit und Ausbildung im Überblick Arbeitsverbot zu Beginn des Aufenthalts Asylsuchende und Geduldete dürfen in den ersten drei Monaten in Deutschland keine Beschäftigung aufnehmen (Wartefrist). Nachrangiger Zugang zum Arbeitsmarkt Asylsuchende und Geduldete können ab dem vierten Monat eine Beschäftigungserlaubnis für eine konkrete Beschäftigung beantragen. Es wird in der Regel eine Vorrangprüfung durch die Bundesagentur für Arbeit durchgeführt. Zugang zum Arbeitsmarkt ohne Vorrangprüfung Anerkannte Flüchtlinge dürfen ohne Wartezeit jede Beschäftigung aufnehmen. Eine Berufsausbildung dürfen Asylsuchende ab dem vierten Monat und Geduldete bereits ab dem ersten Tag des Status als Geduldeter beginnen. Für andere Beschäftigungsarten entfällt die Vorrangprüfung bei Asylsuchenden und Geduldeten in der Regel erst ab dem 16. Monat.

Möglichkeiten der Sprachförderung während des Asylverfahrens Integrationskurse (bisher nicht für Personen mit Aufenthaltsgestattung oder Duldung, werden jetzt für Personen mit guter Bleibeperspektive geöffnet) Berufsbezogener ESF-BAMF-Kurse (vorheriges Sprachniveau A1 erforderlich) VHS-Kurse (einschl. Sprachförderung durch das MSW NRW) und Ehrenamt Basis Sprachförderung durch das MAIS für Early Intervention NRW + Standorte (ESF, Zuweisung über die Agentur für Arbeit) NEU: Einstiegskurse der Agentur für Arbeit, einmalig reine Sprachförderung mit Eintritt bis 31.12.2015, max.dauer bis 8 Wochen Lokale, kommunale Kurse Maßnahmen der Agentur für Arbeit: Perspektive für Flüchtlinge (PerF) und Perspektive für junge Flüchtlinge (PerJung)

Integration von Asylbewerbern und Geduldeten in den Ausbildungsmarkt Betriebliche Berufsausbildungen (duale Ausbildungen) können Asylsuchende ab dem vierten Monat und Geduldete (sofern kein Arbeitsverbot vorliegt) ab der Erteilung der Duldung beginnen, sofern die Ausländerbehörde dies erlaubt. Für den konkreten Ausbildungsplatz muss bei der Ausländerbehörde individuell eine Beschäftigungserlaubnis beantragt werden, eine Zustimmung der BA ist nicht erforderlich. Einstiegsqualifizierung (EQ) für die Dauer von 6-12 Monaten möglich. Eine Genehmigung der Ausländerbehörde ist erforderlich, der Antrag auf Förderung ist vor Beginn bei der AA zu stellen (s. Handout zu Praktika). Schulische Berufsausbildungen sind für Asylsuchende und Geduldete rechtlich immer möglich und müssen nicht durch die Ausländerbehörde genehmigt werden. Änderung ab August 2016: Ausbildungsbegleitende Hilfen können für Geduldete bereits nach 15 Monaten Aufenthalt beantragt werden, bis dahin nach 4 Jahren Aufenthalt in Deutschland