Kreissparkasse Garmisch-Partenkirchen Die Umstellung auf den SEPA-Zahlungsverkehr Ihre Kreissparkasse Garmisch-Partenkirchenbegleitet Sie als zuverlässiger Partner Garmisch-Partenkirchen, 08.10.2013 SEPA für Vereine
SEPA Single Euro Payments Area: Einheitlicher Zahlungsverkehrsraum in Europa Definition SEPA ist der einheitliche Euro-Zahlungsverkehrsraum, in dem inländische und grenzüberschreitende Zahlungen in Euro nach gleichen Regeln behandelt werden. Ziele SEPA ermöglicht grenzenloses Bezahlen in ganz Europa durch die Nutzung einheitlicher Zahlungsverkehrsinstrumente und Standards. Bargeldlose Zahlungen sollen damit in 32 Staaten Europas so einfach, sicher und effizient getätigt werden wie bereits die heutigen Inlandszahlungen. Partner Ihre Kreissparkasse Garmisch-Partenkirchen unterstützt Sie als Kunden bei der Umsetzung der SEPA und bietet Ihnen neue, zukunftsorientierte SEPA-Produkte an. Seite 2
Der neue europäische Zahlungsverkehrsraum umfasst mit Deutschland 32 Teilnehmerstaaten Teilnehmende Länder Land Belgien Bulgarien Dänemark Deutschland Estland Finnland Frankreich Griechenland Großbritannien Irland Island Italien Liechtenstein Litauen Luxemburg Lettland Land Malta Monaco Niederlande Norwegen Österreich Polen Portugal Rumänien Schweiz Schweden Spanien Slowenien Slowakei Tschechische Republik Ungarn Zypern Seite 3
SEPA wird Wirklichkeit Einheitliche Basisverfahren im EU-Zahlungsverkehr Europaweit einheitliche Formate auf XML-Basis Einheitlicher Rechtsrahmen* für EU-Zahlverfahren 1. Schritt 2. Schritt SEPA-Überweisung (SEPA Credit Transfer SCT) am 28.01.2008 eingeführt SEPA-Lastschrift (SEPA Direct Debit SDD) am 01.11.2010 in der Sparkassen-Finanzgruppe eingeführt 3. Schritt Nationale Zahlverfahren in Euro werden am 01.02.2014 abgeschaltet und durch die SEPA-Zahlverfahren ersetzt * EU-Zahlungsdiensterichtlinie (Payment Services Directive PSD, 2007/64/EG), EU-Preisverordnung (924/ 2009), EU-SEPA-Migrationsverordnung (260/2012) etc. Seite 4
IBAN und BIC Die neue Kontokennung IBAN International Bank Account Number/ Internationale Bankkontonummer Besteht in Deutschland aus dem Länderkennzeichen, der Prüfziffer, der Bankleitzahl sowie der Kontonummer und hat 22 Stellen BIC Business Identifier Code/Internationale Bankleitzahl Besteht aus 8 oder 11 Stellen. Enthält in Kurzform den Institutsnamen, das Land, den Ort und ggf. die Filiale/ das angeschlossene Institut (z. B. für Krspk. Ga.-Pa.: BYLADEM1GAP) Beispiel: Länderkennzeichen Prüfziffer 2-stellig Bankleitzahl 8-stelllig Kontonummer des Kunden 10-stelllig (ggf. mit Vornullen) DE 68 70350000 0000567899! IBAN und BIC sind auf Ihren Kontoauszügen, im Online-Banking und zukünftig auch auf neuen SparkassenCards zu finden Seite 5
Die SEPA-Überweisung Kreissparkasse Garmisch-Partenkirchen 08.10.2013 Seite 6
Neues SEPA-Überweisungsformular Beleglos oder per Formular in Euro überweisen B Hinweistexte erleichtern ab 01.02.2014 das Ausfüllen Seite 7
Die SEPA-Überweisung Beleglos oder per Formular in Euro überweisen 1 2 Zur eindeutigen Identifikation des Zahlungsempfängers muss bei der SEPA-Überweisung die IBAN und ggf. der BIC angegeben werden. Die SEPA-Überweisung kann ausschließlich für Euro- Zahlungen genutzt werden. 1 HOTEL DE PARIS BE68539007547034 BANKBEBB 2 Der Kontoinhaber muss bei der 3 SEPA-Überweisung ebenfalls 3 seine IBAN angeben. MAX MUSTERMANN 58123546780123456789 4 4 Die SEPA-Überweisung trägt den Textschlüssel 16. Seite 8
Die Merkmale der SEPA-Überweisung auf einen Blick IBAN und ggf. BIC statt Kontonummer und Bankleitzahl 1. ab Feb. 2014 ist für Zahlungen innerhalb Deutschlands der BIC nicht mehr erforderlich ( IBAN-only ) 2. Auftragswährung ist immer Euro 3. Für inländische und grenzüberschreitende europäische Zahlungen Seite 9
Die Merkmale der SEPA-Überweisung auf einen Blick 4. 5. 6. 7. Europaweite Gutschrift auf dem Empfängerkonto innerhalb eines Geschäftstages Überweisungen werden in voller Original-Betragshöhe ausgeführt Entgeltteilung: Jeder zahlt die Entgelte seines Kreditinstituts XML-basiertes SEPA-Datenformatstatt DTAUS 8. Sammelüberweisungen in Papierform nicht mehr möglich! Seite 10
Einzug von Vereinsbeiträgen per Lastschrift SEPA-Basis-Lastschrift Seite 11
SEPA-Basis-Lastschriftsverfahren mit Umstellung auf SEPA wird Folgendes nicht mehr möglich sein das bisherige Einzugsverfahren (Einzugsermächtigung) die Einreichung von beleghaftenlastschriften Einreichung von Einzugsaufträgen per Datenträger (Disketten) Seite 12
SEPA-Basis-Lastschriftsverfahren neue Begriffe und Regelungen IBAN und BIC Gläubiger-Identifikationsnummer (Gläubiger-ID) Mandatsreferenz SEPA-Lastschriftmandat Inkassovereinbarung Vorankündigung Fristen Seite 13
IBAN und BIC Die neue Kontokennung IBAN International Bank Account Number/ Internationale Bankkontonummer Besteht in Deutschland aus dem Länderkennzeichen, der Prüfziffer, der Bankleitzahl sowie der Kontonummer und hat 22 Stellen BIC Business Identifier Code/Internationale Bankleitzahl Besteht aus 8 oder 11 Stellen. Enthält in Kurzform den Institutsnamen, das Land, den Ort und ggf. die Filiale/ das angeschlossene Institut (z. B. BYLADEM1GAP) Beispiel: Länderkennzeichen Prüfziffer 2-stellig Bankleitzahl 8-stelllig Kontonummer des Kunden 10-stelllig (ggf. mit Vornullen) DE 68 70350000 0000567899! IBAN und BIC sind auf Ihren Kontoauszügen, im Online-Banking und zukünftig auch auf neuen SparkassenCards zu finden Seite 14
SEPA-Basis-Lastschriftsverfahren Gläubiger-Identifikationsnummer B Die Gläubiger-Identifikationsnummer(kurz Gläubiger-ID) dient der Identifikation eines Lastschrifteinreichers unabhängig von seiner Bankverbindung. Sie setzt sich wie folgt zusammen: ISO-Ländercode Prüfziffer Geschäftsbereichskennung Nationales Identifikationsmerkmal DE 02 ZZZ 01234567890 Quelle: Deutsche Bundesbank Sie kann ausschließlich bei der Deutschen Bundesbank im Internet beantragt werden: http://glaeubiger-id.bundesbank.de oder www.bundesbank.de/sepa Die Länge beträgt in Deutschland immer 18 Stellen Die Geschäftsbereichskennung ist vom Zahlungsempfänger frei belegbar (Vorbelegung ZZZ) Seite 15
SEPA-Basis-Lastschriftsverfahren Mandatsreferenz B Die Mandatsreferenzdient in Verbindung mit der Gläubiger-ID der eindeutigen Identifizierung eines SEPA-Mandats. Sie wird vom Lastschrifteinreicher individuell für jedes SEPA-Mandat vergeben Die Länge beträgt maximal 35 Zeichen (Ziffern u. Buchstaben) Der Aufbau kann vom Lastschrifteinreicher festgelegt werden (z. B. Mitgliedsnummer) Seite 16
SEPA-Basis-Lastschriftsverfahren Lastschriftmandat Das SEPA-Lastschriftmandat ermächtigtden Zahlungsempfänger, den fälligen Betrag vom Konto des Zahlungspflichtigen einzuziehen weistdie Bankdes Zahlungspflichtigen zur Einlösung der Lastschrift an ist Voraussetzung für den Einzug von SEPA-Lastschriftenund muss vom Zahlungspflichtigen eingeholt werden enthält Information zu Rückgaberechten gilt grundsätzlich unbefristet, es sei denn: der Zahlungspflichtige widerruft das Mandat oder das Mandat verfällt 36 Monate nach erstem bzw. letztem Einzug bei Nichtnutzung ist im Original durch den Zahlungsempfänger mindestens 14 Monate nach dem letzten Einzug in der gesetzlich vorgeschrieben Form aufzubewahren Seite 17
Das SEPA-Lastschriftmandat: Einheitlicher Aufbau ist vorgeschrieben Das SEPA-Lastschriftmandat besteht aus einem einheitlichen Autorisierungstext und bestimmten Angaben B B vom Zahlungsempfänger: Name und Adresse Gläubiger-Identifikationsnummer Mandatsreferenz (individuell vom Zahlungsempfänger für jedes SEPA-Mandat festzulegen) Kennzeichnung für wiederkehrende/ einmalige Zahlungen vom Zahlungspflichtigen: Name und Anschrift des Kontoinhabers IBAN und ggf. BIC Unterschrift und Unterschriftsdatum B Besonderheit SEPA-Firmen-Lastschriftmandat: Der Autorisierungstext enthält eine Verzichtserklärung des Zahlungspflichtigen auf den Erstattungsanspruch. Daher ist die SEPA-Firmen-Lastschrift für Verbraucher als Zahlungspflichtige nicht zugelassen Abbildung: SEPA-Basis-Lastschriftmandat Seite 18
SEPA-Basis-Lastschriftverfahren Musterbeispiel für Vereine: Sportverein Musterstadt, Sportstraße 1, 40000 Musterstadt Sportverein Musterstadt, Sportstraße 1, 40000 Musterstadt Hiermit beantrage ich, Name, Vorname Geburtsdatum Wohnort/PLZ Straße Telefon E-mail Aufnahmeantrag die Aufnahme in den Sportverein Musterstadt ab dem: Aufnahmegebühr einmalig 15,00 Jahresbeiträge (zutreffendes bitte ankreuzen) Erwachsene aktive Mitglieder 175,00 Erwachsene inaktive und fördernde Mitglieder 105,00 Erwachsene Familienangehörige 125,00 Jugendliche Mitglieder bis 21 Jahre 50,00 Schüler, Studenten, Azubi über 21 Jahre 105,00 Optional: Einzug erfolgt jährlich zum. (keine Vorabinfo mehr nötig) Ort, Datum, Unterschrift bei Minderjährigen Unterschrift eines gesetzlichen Vertreters SEPA-Lastschriftmandat Gläubiger-Identifikationsnummer: DE99ZZZ05678901234 Mandatsreferenz: (wird separat mitgeteilt) Ich ermächtige den Sportverein Musterstadt, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die vom Sportverein Musterstadt auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Zahlungsart: Wiederkehrende Zahlung Vorname und Name (Kontoinhaber) Straße und Hausnummer Postleitzahl und Ort Kreditinstitut (Name und BIC) _ Seite 19 IBAN Datum, Ort und Unterschrift
Empfehlung bis zur SEPA-Migration: Das Kombimandat nutzen Das Kombimandat bietet sich für Ihren Verein an, wenn Sie heute neue Mitglieder aufnehmen, aber noch mit dem alten Einzugsermächtigungsverfahren Ihre Beiträge einziehen. Verkehrs AG, Bahnhofstr 7, 75432 Zielort Gläubiger-Identifikationsnummer DE99ZZZ05678901234 Erteilung einer Einzugsermächtigung und eines SEPA- Lastschriftmandates 1. Einzugsermächtigung Ich ermächtige die Verkehrs AG widerruflich, die von mir zu entrichtenden Zahlungen bei Fälligkeit durch Lastschriften von meinem Konto einzuziehen 2. SEPA-Lastschriftmandat Ich ermächtige die Verkehrs AG von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der Verkehrs AG auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Vor dem ersten Einzug einer SEPA-Basis-Lastschrift wird mich die Verkehrs AG über den Einzug in dieser Verfahrensart unterrichten.! Nachdem Sie Ihren Zahlungsverkehr auf SEPA umgestellt haben, benötigen Sie nur noch SEPA-Lastschriftmandate Seite 20
Bereits bestehende Einzugsermächtigungen können als SEPA-Basis-Lastschriftmandate weitergenutzt werden Mit der Änderung der Bedingungen für die Zahlungen mittels Lastschrift im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren zum 09.07.2012 ist der Grundstein für die Weiternutzung von bereits erteilten deutschen Einzugsermächtigungen als SEPA-Lastschrift-Mandat gelegt. Bei bestehenden, schriftlichen Einzugsermächtigungen müssen Sie als Lastschrifteinreicher folgende ergänzende Aktivitäten durchführen: B Den Zahlungspflichtigen vor dem ersten SEPA-Lastschrifteinzug über die Gläubiger-ID, die Mandatsreferenz und den SEPA-Umstellungstermin informieren. B Diese Information muss schriftlich erfolgen. Im Regelfall per Anschreiben. Möglich wäre auch, die Information im Rahmen des letzten Lastschrifteinzuges im Verwendungszweck zu vermerken. Seite 21
Bereits bestehende Einzugsermächtigungen können als SEPA-Basis-Lastschriftmandate weitergenutzt werden Beispiel: Information des Zahlungspflichtigen über den Verwendungszweck im Rahmen des letzten Lastschrifteinzuges im Einzugsermächtigungsverfahren: Vereinsbeitrag 2014 Künftige Lastschrifteinzüge nehmen wir per SEPA-Basis-Lastschrift vor. Unsere Gläubiger-ID: DE02TSV01234567890 Ihre Mandatsreferenz: 12345Testmitglied Die Belastung Ihres Mitgliedsbeitrages erfolgt wiederkehrend jährlich im Februar. Seite 22
SEPA-Basis-Lastschriftsverfahren Inkassovereinbarung Um am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen zu können, treffen Sie mit der Sparkasse die Vereinbarung über den Einzug von Forderungen durch SEPA Basis-Lastschriften (Inkassovereinbarung). Seite 23
DE64ZZZ00000075738 Seite 24
SEPA-Basis-Lastschriftsverfahren Vorankündigung (Pre-Notification) Mindestens 14 Kalendertage vor einem geplanten Einzug ist eine schriftliche Vorabinformation des Zahlungsempfängers an den Zahlungspflichtigen erforderlich (z. B. durch einen Vertrag oder eine Rechnung). Diese Vorankündigung enthält folgende Angaben: Gläubiger-ID des Zahlungsempfängers Mandatsreferenznummer Zahlungsbetrag Fälligkeitsdatum IBAN und BIC des Zahlungspflichtigen Bei periodischen Einzügen gilt die Vorabankündigung bis zum Auslaufen des zu Grunde liegenden Vertrages Seite 25
SEPA-Basis-Lastschriftsverfahren Fristen Vorankündigung Pre-Notification Erst-und Einmallastschrift: Folgelastschriften: Rückgabefristen: Rückgabefristen: Rückgabefristen: Mandatsgültigkeit: spätestens 14 Tagevor dem Fälligkeitstag 5 Tagevor Fälligkeit Vorlagetermin bei der Zahlstelle (Sparkasse) 2 Tage vor Fälligkeit Vorlagetermin bei der Zahlstelle (Sparkasse) 5Tagenach der Belastung Rückgabe durch Zahlstelle mangels Deckung 8 Wochennach der Belastung Rückgabe durch Zahlungspflichtigen 13 Monate nach der Belastung Rückgabemöglichkeit bei ungültigem Mandat 36 Monate wird das Mandat 36 Monate nicht genutzt, verliert es seine Gültigkeit Seite 26
SEPA-Basis-Lastschriftsverfahren Umstellungshinweise in Stichworten: Gläubiger-ID bei Bundesbank beantragen Eindeutige Mandatsreferenz pro Mandat vergeben Information an die Mitglieder wg. Weiternutzung der Einzugsermächtigung IBAN und BIC der Bankverbindungen erforderlich IBAN/BIC kann aus Kto.Nr. / BLZ errechnet werden falls nicht möglich bei den Mitgliedern anfordern Soweit eine Vereins-Software eingesetzt wird: prüfen ob Software bereits Sepa-fähig ist Stammdaten aktualisieren bzw. ergänzen Seite 27
SEPA-Basis-Lastschriftsverfahren Umstellungshinweise in Stichworten: SEPA-Einzugsaufträge können nur noch elektronisch übermittelt werden Inkassovereinbarung für das neue SEPA-Lastschriftverfahren mit Ihrer Kreissparkasse Ga.-Pa. abschließen Neuen Aufnahmeantrag mit integriertem SEPA-Mandat entwickeln SEPA-Mandat muss zusätzlich unterschrieben werden Seite 28
Fazit Durch den gesetzlich vorgeschriebenen Migrations-Endtermin zum 01.02.2014stehen Firmen, Verbraucher aber auch unsere Vereine vor der Herausforderung, die SEPA-Umstellung erfolgreich und rechtzeitig zu meistern. Ihre Kreissparkasse Garmisch-Partenkirchenbegleitet Sie gern als zuverlässiger Partner bei Ihrer SEPA-Migration und hält zahlreiche Unterstützungsmöglichkeiten für Sie bereit. SEPA-Hotline: 08821 / 707-0 E-Mail: info@sparkasse-garmisch.de www.sparkasse-garmisch.de/sepa Seite 29
Haftungsausschluss Irrtümer und Fehler können trotz sorgfältigster Erarbeitung nicht völlig ausgeschlossen werden. Daher kann die Kreissparkasse Garmisch-Partenkirchen hierfür keine Haftung übernehmen. Für entsprechende Hinweise sind wir dankbar. SEPA-Hotline: 08821 / 707-0 E-Mail: info@sparkasse-garmisch.de www.sparkasse-garmisch.de/sepa Seite 30