S-Vereinigte Sparkassen Herzlich willkommen bei den Vereinigten Sparkassen zur SEPA-Information für Unternehmen und Vereine 24. Oktober 2013
Inhalt 1. Einleitung 2. Die SEPA-Überweisung 3. Die SEPA-Lastschrift Merkmale der SEPA-Lastschrift Gläubiger-ID SEPA Lastschriftmandat Weiternutzung der Einzugsermächtigung Abbuchungsauftrag Mandatsreferenznummer und Mandatsverwaltung Vorabinformation 4. Sonstiges 5. SEPA in Ihrem Unternehmen Vorbereitung und Umstellung
SEPA Single Euro Payments Area: Einheitlicher Zahlungsverkehrsraum in Europa Definition SEPA (Single Euro Payments Area) ist der einheitliche Euro- Zahlungsverkehrsraum, in dem inländische und grenzüberschreitende Zahlungen in Euro nach gleichen Regeln behandelt werden. Ziele SEPA ermöglicht grenzenloses Bezahlen in ganz Europa durch die Nutzung einheitlicher Zahlungsverkehrsinstrumente und Standards. Bargeldlose Zahlungen sollen damit in 32 Staaten Europas so einfach, sicher und effizient getätigt werden wie bereits die heutigen Inlandszahlungen. Partner Ihre Vereinigte Sparkassen unterstützen Sie als Kunden bei der Umsetzung der SEPA-Einführung und bieten Ihnen neue, zukunftsorientierte SEPA-Produkte an.
Der neue europäische Zahlungsverkehrsraum umfasst mit Deutschland 32 Teilnehmerstaaten Teilnehmende Länder Land Belgien Bulgarien Dänemark Deutschland Estland Finnland Frankreich Griechenland Großbritannien Irland Island Italien Liechtenstein Litauen Luxemburg Lettland Land Malta Monaco Niederlande Norwegen Österreich Polen Portugal Rumänien Schweiz Schweden Spanien Slowenien Slowakei Tschechische Republik Ungarn Zypern
SEPA wird Wirklichkeit Einheitliche Basisverfahren im EU-Zahlungsverkehr Europaweit einheitliche Formate auf XML-Basis Einheitlicher Rechtsrahmen* für EU-Zahlverfahren 1. Schritt 2. Schritt SEPA-Überweisung (SEPA Credit Transfer SCT) am 28.01.2008 eingeführt SEPA-Lastschrift (SEPA Direct Debit SDD) am 01.11.2010 in der Sparkassen-Finanzgruppe eingeführt 3. Schritt Nationale Zahlverfahren in Euro werden am 01.02.2014 abgeschaltet und durch die SEPA-Zahlverfahren ersetzt * EU-Zahlungsdiensterichtlinie (Payment Services Directive PSD, 2007/64/EG), EU-Preisverordnung (924/ 2009), EU-SEPA-Migrationsverordnung (260/2012) etc.
IBAN und BIC Die neue Kontokennung IBAN International Bank Account Number/ Internationale Bankkontonummer Besteht in Deutschland aus dem Länderkennzeichen, der Prüfziffer, der Bankleitzahl sowie der Kontonummer und hat 22 Stellen Beispiel: Länderkennzeichen Prüfziffer 2-stellig Bankleitzahl 8-stelllig Kontonummer des Kunden 10-stelllig (ggf. mit Vornullen) DE 66 70351030 0000024372 BIC Business Identifier Code/Internationale Bankleitzahl Besteht aus 8 oder 11 Stellen. Enthält in Kurzform den Institutsnamen, das Land, den Ort und ggf. die Filiale/ das angeschlossene Institut Der BIC der Vereinigten Sparkassen lautet BYLADEM1WHM! IBAN und BIC sind auf Ihren Kontoauszügen, im Online-Banking und zukünftig auch auf neuen SparkassenCards zu finden
Inhalt SEPA ab 01.02.2014 verpflichtend! 1. Einleitung 2. Die SEPA-Überweisung 3. Die SEPA-Lastschrift Merkmale der SEPA-Lastschrift Gläubiger-ID SEPA Lastschriftmandat Weiternutzung der Einzugsermächtigung Abbuchungsauftrag Mandatsreferenznummer und Mandatsverwaltung Vorabinformation 4. Sonstiges 5. SEPA in Ihrem Unternehmen Vorbereitung und Umstellung
Die Merkmale der SEPA-Überweisung auf einen Blick 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. IBAN und ggf. BIC statt Kontonummer und Bankleitzahl Auftragswährung ist immer Euro Für inländische und grenzüberschreitendezahlungen in die anderen 31 Teilnehmerländer Die beleglose SEPA-Überweisungwird spätestens mit Wertstellung des ersten Geschäftstages nach Auftragserteilung (D+1) dem Zahlungsempfänger durch sein Kreditinstitut gutgeschrieben (beleghaft zzgl. ein Geschäftstag D+2). Verwendungszweckangaben des Auftragsgebers werden dem Empfänger ungekürzt mit bis zu 140 Zeichen(4 x 35 Zeichen) übermittelt. Bisher standen im nationalen Überweisungsverfahren 378 Zeichen (14 x 27 Zeichen) zur Verfügung Entgeltteilung: Jeder zahlt die Entgelte seines Kreditinstituts XML-basiertes SEPA-Datenformatstatt DTAUS
Institutsindividueller Überweisungsvordruck des DSV Quality Counts Ltd. AT 28 3502900000121301 RVSAAT2S029 Zahlung nach Österreich mit IBAN und BIC Zahlung innerhalb Deutschlands IBAN-only Hermann Gerold 6670351030 0000024372
Inhalt SEPA ab 01.02.2014 verpflichtend! 1. Einleitung 2. Die SEPA-Überweisung 3. Die SEPA-Lastschrift Merkmale der SEPA-Lastschriftverfahren Gläubiger-ID SEPA Lastschriftmandat Weiternutzung der Einzugsermächtigung Abbuchungsauftrag Mandatsreferenznummer und Mandatsverwaltung Vorabinformation 4. Sonstiges 5. SEPA in Ihrem Unternehmen Vorbereitung und Umstellung
Die SEPA-Lastschriftverfahren Es ist zwischen zwei Verfahren zu unterscheiden: SEPA-Basis-Lastschrift vergleichbar mit der heutigen Einzugsermächtigung Zahlungspflichtiger kann Verbraucher oder Nicht-Verbraucher sein SEPA-Firmen-Lastschrift vergleichbar mit dem heutigen Abbuchungsauftrag Nutzung nur zwischen Nicht-Verbrauchern möglich
Die Merkmale beider SEPA-Lastschriftverfahren B B B B B B B Die SEPA-Lastschriftverfahren ermöglichen inländische und grenzüberschreitende Lastschrifteinzüge in Euro. Die Einreichung erfolgt ausschließlich beleglos (online). Das XML-basierte SEPA-Datenformat wird genutzt (statt DTAUS-Format). Der Einreicher benötigt eine Gläubiger-Identifikationsnummer. Der Zahlungsempfänger benötigt vom Zahlungspflichtigen ein SEPA-Lastschriftmandat. Das Lastschriftmandat ist eine Ermächtigungfür den Zahlungsempfänger, fällige Beträge einzuziehen und eine Weisung an die Bank des Zahlungspflichtigen Lastschriften einzulösen. Vom Lastschrifteinreicher wird individuell für jedes SEPA-Mandat eine Mandatsreferenznummer vergeben. Zusammen mit der Gläubiger-ID ist damit die Lastschrift eindeutig zu identifizieren. Ein exaktes Fälligkeitsdatum zur Einlösung der Lastschrift muss angegeben werden. Vor einem geplanten Einzug ist eine schriftliche Vorabinformation des Zahlungsempfängers an den Zahlungspflichtigen erforderlich (z. B. durch einen Vertrag oder eine Rechnung), spätestens 14 Tage vorher; eine Verkürzung der Frist z.b. im Mandat, AGB ist möglich.
Das SEPA-Basis-Lastschriftverfahren Die SEPA-Basis-Lastschrift hat folgende Besonderheiten: B B Festgelegte Vorlagefristen müssen bei der Einreichung der Lastschrift beachtet werden (6 Geschäftstage bei Erst-/Einmal- und 3 Geschäftstage bei Folgelastschriften). Bei Fälligkeit am 14.03.2013 muss die Erstlastschrift am 06.03.2013 (bis 14:30 Uhr) zur Sparkasse gesendet werden! Ein Erstattungsrechtdes Zahlungspflichtigen ohne Angabe von Gründen besteht innerhalb von 8 Wochen nach Belastung. B Erfolgt eine Belastung ohne gültiges SEPA-Lastschriftmandat, beträgt der Erstattungsanspruch des Zahlungspflichtigen bis zu 13 Monate nach der Belastungsbuchung. Ab November 2013 besteht die Option die Vorlagefrist für nationalelastschriften auf 2 Geschäftstagefür Erst-,Einmal-und Folgelastschriften zu verkürzen. Voraussetzung ist, dass die Zahlstelle die verkürzte Vorlagefrist unterstützt. Bei Fälligkeit am 14.3.2013 muss die SEPA-Lastschrift am 12.03.2013 (bis 14:30 Uhr) zur Sparkasse gesendet werden!
Das SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren Die SEPA-Firmen-Lastschrift hat folgende Besonderheiten: B Der Zahlungspflichtige verzichtet auf seinen Erstattungsanspruch. B Verbraucher sind als Zahlungspflichtige nicht zugelassen. B Die Vorlagefrist bei den Vereinigten Sparkassen beträgt für Erst-und Folgelastschriften einheitlich zwei Tage (bis 14:30 Uhr). B Der Zahlungspflichtige muss vor der ersten Einlösung das Mandat bei seinem Kreditinstitut bestätigen (wie beim bisherigen Abbuchungsauftrag -Mitteilung relevanter Mandatsdaten bzw. Kopie des Mandats mit Originalunterschrift).
Inhalt 1. Einleitung 2. Die SEPA-Überweisung 3. Die SEPA-Lastschrift Merkmale der SEPA-Lastschrift Gläubiger-ID SEPA Lastschriftmandat Weiternutzung der Einzugsermächtigung Abbuchungsauftrag Mandatsreferenznummer und Mandatsverwaltung Vorabinformation 4. Sonstiges 5. SEPA in Ihrem Unternehmen Vorbereitung und Umstellung
Gläubiger-ID Antragstellung und Ausgabe Anträge auf Erteilung einer Gläubiger-Identifikationsnummer können ausschließlich elektronisch gestellt werden. Für jeden Lastschriftgläubiger wird nur eine Gläubiger- Identifikationsnummer vergeben. Die Antragstellung erfolgt in Abhängigkeit von der Rechtsform des Unternehmens. Beispiele: WEGs finden Sie unter Personengruppe sonstige Personenvereinigung eine GmbH registriert sich unter Personengruppe Juristische Person des Privatrechts
Gläubiger-ID Link auf die Seite der Bundesbank https://extranet.bundesbank.de/scp/
Gläubiger-ID Antragstellung und Ausgabe Folgende weitere Daten werden benötigt: Name und Anschrift des Unternehmens/Verein Nummer des HR-/Vereinsregisterauszugs sowie Ort des Registergerichts bzw. bei natürlichen Personen Ausweisnummer sowie ausstellende Behörde und Ort Angaben zu einer Ansprechperson: Name, Telefonnummer, E- Mail-Adresse
Gläubiger-ID Hinweise zur Beantragung Nach der Eingabe Ihrer Daten erhalten Siean die unter den Daten zur Ansprechperson angegebenen E-Mail-Adresse eine E-Mailmit der Aufforderung, die Antragsdaten zur weiteren Verarbeitung freizuschalten. Sofern die Freischaltung nicht innerhalb von 10 Kalendertagen erfolgt, werden die Antragsdaten gelöscht und das Antragsverfahren beendet. Nach erfolgter Freischaltung der Antragsdaten wird die Gläubiger- Identifikationsnummer mit einem Mitteilungsschreiben per E- Mail an die angegebene E-Mail-Adresse versandt. Das Mitteilungsschreiben istsorgfältig zuverwahren. Es kann vom Kreditinstitut zur Vorlage angefordert werden.
Gläubiger-ID Aufbau Die Gläubiger-ID für Deutschlandist genau 18 Stellen lang und wie folgt aufgebaut: Die Geschäftsbereichskennung ZZZ kann individuell gestaltet werden.
Gläubiger-ID Aufbau Ein Sportverein könnte seine Gläubiger-ID etwa so gestalten: DE 02 TSV 01234567890 Die rot angezeigten Zeichen sind von der Bundesbank vorgegeben. DE 02 TVW 01234567890 Turnverein Weilheim DE 02 FHM 01234567890 Fussball Herren Murnau DE 02 EIS 01234567890 Eishockey Peißenberg DE 02 GM1 01234567890 Gymnastik Männer 1 DE 02 GD4 01234567890 Gymnastik Damen 4 DE 02 PTJ 01234567890 Penzberg Turnen Jugend
Gläubiger-ID Creditor Identifier Number Beispiel
Gläubiger-ID Die Gläubiger-Identifikationsnummer stellt keinezulassung zum Einzug von Lastschriften im SEPA-Lastschriftverfahren dar. Um am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen zu können, treffen Sie mit der Sparkasse die Vereinbarung über den Einzug von Forderungen durch SEPA Basis-Lastschriften bzw. SEPA Firmen-Lastschriften. Auf dieser Vereinbarung tragen Sie bitte die Gläubiger-ID ein.
DE64ZZZ00000075738 Pro Konto
Inhalt 1. Einleitung 2. Die SEPA-Überweisung 3. Die SEPA-Lastschrift Merkmale der SEPA-Lastschrift Gläubiger-ID SEPA Lastschriftmandat Weiternutzung der Einzugsermächtigung Abbuchungsauftrag Mandatsreferenznummer und Mandatsverwaltung Vorabinformation 4. Sonstiges 5. SEPA in Ihrem Unternehmen Vorbereitung und Umstellung
Das Lastschriftmandat als grundlegende Neuerung Das SEPA-Lastschriftmandat ermächtigtden Zahlungsempfänger, den fälligen Betrag vom Konto des Zahlungspflichtigen einzuziehen weistdie Bankdes Zahlungspflichtigen zur Einlösung der Lastschrift an ist Voraussetzung für den Einzug von SEPA-Lastschriftenund muss vom Zahlungspflichtigen eingeholt werden enthält Information zu Rückgaberechten gilt grundsätzlich unbefristet, es sei denn: der Zahlungspflichtige widerruft das Mandat oder das Mandat verfällt 36 Monate nach erstem bzw. letztem Einzug bei Nichtnutzung ist im Original durch den Zahlungsempfänger mindestens 14 Monate nach dem letzten Einzug in der gesetzlich vorgeschrieben Form aufzubewahren
SEPA Lastschriftmandat Formerfordernisse Ein Mandat ist papierhaftmit der händischen Unterschriftdes Zahlungspflichtigen zu erteilen. Jedes Mandat muss eigenständig erteilt werden, d.h. mit einer separaten Unterschrift. D.h. im Internet, am Telefon oder mündlich erteilte Mandate entsprechen nicht den Formerfordernissen und geltenin der Folge als nicht erteilt. Der Zahlungsempfänger ist zur Verwendung eines einheitlichen Autorisierungstextes verpflichtet.
SEPA Lastschriftmandat Inhalt Autorisierungstext Ermächtigung des Zahlungsempfängers, Zahlungen vom Konto des Zahlungspflichtigen mittels SEPA-Lastschrift einzuziehen Weisung an das Kreditinstitut des Zahlungspflichtigen SEPA- Lastschriften einzulösen Angaben des Zahlungsempfängers: Name, Adresse des Zahlungsempfängers Gläubiger-ID des Zahlungsempfängers Mandatsreferenz (individuell für jedes Lastschriftmandat) Kennzeichnung, ob das Mandat für wiederkehrende Zahlungen oder eine einmalige Zahlung gilt. Angaben des Zahlungspflichtigen: Unterschriftsdatum eigenhändige Unterschrift (Kontoinhaber) Angaben zu seiner Person (Name des Kontoinhabers) seine Anschrift sowie seine Kundenkennung (ausschließlich IBAN und BIC)
SEPA Lastschriftmandat Muster Gläubiger-ID Mandats-Referenznummer
SEPA Lastschriftmandat Weiternutzung/Umwidmungder Einzugsermächtigung Bestehende Einzugsermächtigungen können in ein gültiges SEPA- Mandat umgewidmet werden(agb-änderungen zum 09. Juli 2012). Vor Umstellung auf das SEPA-Lastschriftverfahren muss der Zahlungsempfänger den Zahlungspflichtigen über die Gläubiger-ID, die Mandatsreferenz und den Beginn des ersten Einzugs (Umstellungszeitpunkt oder Ereignis wie z.b. nächster Lastschrifteinzug ) informieren. Diese Information muss dem Zahlungspflichtigen schriftlich mitgeteilt werden: entweder per Brief, Rechnungoder über den Verwendungszweckim Rahmen des letzten Lastschrifteinzuges im Einzugsermächtigungsverfahren.
Umwidmung der Einzugsermächtigung Information des Zahlungspflichtigen über den Verwendungszweck: Belastung des Mitgliedsbeitrages 2013 Testperson Vereinigte Sparkassen Sparkasse Weilheim 70351030
SEPA Lastschriftmandat Abbuchungsauftrag Keine Möglichkeit der Umwandlung eines Abbuchungsauftrages Eine Überführung von bestehenden Abbuchungsaufträgen in das SEPA-Basis-Lastschriftverfahren bzw. in das SEPA-Firmen- Lastschriftverfahren ist nicht möglich. Es müssen neue Mandate eingeholt werden. Abbuchungslastschriftenbei denen der Zahler ein Verbraucherist, müssen künftig im SEPA-Basis-Lastschriftverfahrenabgewickelt werden. Selbstverständlich können auch Firmen untereinander die SEPA- Basis-Lastschrift nutzen.
Inhalt 1. Einleitung 2. Die SEPA-Überweisung 3. Die SEPA-Lastschrift Merkmale der SEPA-Lastschrift Gläubiger-ID SEPA Lastschriftmandat Weiternutzung der Einzugsermächtigung Abbuchungsauftrag Mandatsreferenznummer und Mandatsverwaltung Vorabinformation 4. Sonstiges 5. SEPA in Ihrem Unternehmen Vorbereitung und Umstellung
Mandatsreferenznummer Die Mandatsreferenzdient in Verbindung mit der Gläubiger-ID der eindeutigen Identifizierung eines SEPA-Mandats. Sie kann dem Kunden bereits bei der Mandatseinholung auf dem Mandatsformular mitgeteilt werden oder nachträglich bekannt gegeben werden. Länge(max. 35 Stellen) und Aufbauder Mandatsreferenz könnenvom Lastschrifteinreicher individuell festgelegt werden. Grundsätzliche Möglichkeiten einer Vergabe sind: Bezug zum Vereinsmitglied Vertrags-/Kundennummer Bezug zum Zahlerkonto fortlaufende, neue Nummer
SEPA-Lastschrift Mandatsverwaltung Mandate bzw. bestehende Einzugsermächtigungen müssen im Original für mindestens 14 Monate nach dem letztmaligen Lastschrifteinzug aufbewahrt werden. Mandatsgültigkeit 36 Monate: wird das Mandat 36 Monate nicht genutzt, verliert es seine Gültigkeit Liegen Einzugsermächtigungen wirklich im Original vor? nur dann ist eine Umwidmung möglich Ist ein schneller/einfacher Zugriff möglich? z.b. bei Widerspruch nach 8-Wochen bzw. 13 Monaten Bei einer Umwidmung ist das Fälligkeitsdatum das Signaturdatum! Nach der Umwidmung ziehen Sie eine SEPA-Erstlastschrift ein! Technische Vorgaben: Die Mandatsreferenz ist bei jedem Zahllauf mitzugeben.
Inhalt 1. Einleitung 2. Die SEPA-Überweisung 3. Die SEPA-Lastschrift Merkmale der SEPA-Lastschrift Gläubiger-ID SEPA Lastschriftmandat Weiternutzung der Einzugsermächtigung Abbuchungsauftrag Mandatsreferenznummer und Mandatsverwaltung Vorabinformation 4. Sonstiges 5. SEPA in Ihrem Unternehmen Vorbereitung und Umstellung
Vorabinformation Es liegt im Interesse des Zahlungsempfängers, dass sein Lastschrifteinzug erfolgreich ist. Deshalb informiert er den Zahlungspflichtigen vorab (z. B. per Rechnung, Gebührenbescheid), damit dieser auf seinem Konto für Deckung sorgen kann. Pre-Notification Diese Vorankündigung enthält folgende Angaben und ist mindestens 14 Tage vor Fälligkeit zu machen (eine Verkürzung der Frist kann vertraglich vereinbart werden, z.b. AGB, Mandat). Gläubiger-ID des Zahlungsempfängers Mandatsreferenznummer Zahlungsbetrag Fälligkeitsdatum IBAN und BIC des Zahlungspflichtigen Bei wiederkehrenden Zahlungen (z.b. Miete, Abschlagszahlungen usw.) kann die Fälligkeit auch als periodische Zeitangabe erfolgen. Etwa in der Form: "..wird monatlich zum 16. abgebucht..." oder auch "...wird jährlich zum ersten Montag im Februar abgebucht..
Inhalt 1. Einleitung 2. Die SEPA-Überweisung 3. Die SEPA-Lastschrift Merkmale der SEPA-Lastschrift Gläubiger-ID SEPA Lastschriftmandat Weiternutzung der Einzugsermächtigung Abbuchungsauftrag Mandatsreferenznummer Vorabinformation 4. Sonstiges 5. SEPA in Ihrem Unternehmen Vorbereitung und Umstellung
Sonstiges Wegfall von beleghaften Lastschriften/Sammelüberweisungen und Disketten die Einreichung von beleghaften Lastschriften und beleghaften Sammelüberweisungen entfällt zum 01.02.2014 die Verarbeitung von Disketten (ÜW undla ) ist zum 01.10.2013 eingestellt worden
Inhalt 1. Einleitung 2. Die SEPA-Überweisung 3. Die SEPA-Lastschrift Merkmale der SEPA-Lastschrift Gläubiger-ID SEPA Lastschriftmandat Weiternutzung der Einzugsermächtigung Abbuchungsauftrag Mandatsreferenznummer 4. Sonstiges 5. SEPA in Ihrem Unternehmen Vorbereitung und Umstellung
Zur Umstellung auf die SEPA-Lastschrift sind weitere Handlungen erforderlich Gläubiger-ID bei der Bundesbank beantragen und in ihrer Software einpflegen Entscheidung, ob SEPA-Basis- und/oder Firmen-Lastschrift genutzt werden soll SEPA-Inkassovereinbarung mit den Vereinigten Sparkassen abschließen Vergabe einer eindeutigen Mandatsreferenznummer pro Mandat Mandatsverwaltung organisieren (Mandatsgestaltung, Zusteuerung der Mandatsdaten beim Zahllauf, Einholung der Mandate, Archivierung, Verträge, Abläufe im Unternehmen) Bei Nutzung des SEPA-Basis-Lastschriftverfahrens den Zahlungspflichtigen vor dem ersten SEPA-Lastschrifteinzug über die Gläubiger-ID, die Mandatsreferenz und den SEPA-Umstellungstermin informieren.
Zur strukturierten Umsetzung der SEPA-Migration sollte rechtzeitig ein Projekt aufgesetzt werden Wichtige Handlungsfelder: Eigene IBAN und BIC auf Geschäftsunterlagen/Rechnungen angeben Kundenstammdaten, Verträge und Formulare auf IBAN und BIC umstellen Organisation und Abläufe anpassen Software (Finanzbuchhaltung, Electronic Banking ) an SEPA-Datenformat* anpassen. SFirm ist SEPA-fähig mit Mandatsverwaltung ab Version 2.5 Alle relevanten Fristen (Einreichung und Rückgabe) beachten Zahlungen online einreichen Eigene Kunden rechtzeitig über Änderungen informieren * ISO 20022 XML-Standard
Unterstützungsangebote der Sparkasse für die SEPA-Umstellung Sparkasse hilft Antworten finden, statt Fragen suchen
SEPA in Ihrem Unternehmen/Verein für Fragen Internet-Hotline: vereinigte-sparkassen.de/sepa Telefon-Hotline: 0881 641-600 email-hotline: sepa@vereinigte-sparkassen.de
Unterstützungsangebote der Sparkasse für die SEPA-Umstellung SEPA-Account-Converter Kundenstammdaten mit Konto/BLZ auf IBAN/BIC wandeln Für Einzelkonten und Dateien mit vielen Kontodatensätzen SEPA-File-Converter Umwandlung von DTAUS/DTAZV- Dateien in SEPA-XML-Format Einlesen von erforderlichen SEPA-Zusatzinformationen XML-Checker Prüfung SEPA-XML-(Fremd-)Dateien auf (syntaktische und semantische) Fehler SEPA-Check Zur Analyse stellen wir ein Online- Modul auf unserer Homepage zur Verfügung
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