Vorstellung eines Projektbeginns am Beispiel der Stadt Kraichtal Die drei Säulen des Neuen Kommunalen HaushaltsRechts (Drei-Komponentenrechnung) N K H R Ergebnisrechnung Finanzrechnung Vermögensrechnung
Vermögensrechnung A 1. Vermögen - Immaterielle Vermögensgegenstände -Sachvermögen - unbebaute Grundstücke - bebaute Grundstücke - Infrastrukturvermögen -... -Finanzvermögen -... -Liquide Mittel 2. Abgrenzungsposten - Aktive Rechnungsabgrenzung -... 3. Nettoposition (nicht gedeckter Fehlbetrag) BILANZ 1. Kapitalposition -Basiskapital -Rücklagen -Ergebnis - Sonderposten 2. Rückstellungen 3. Verbindlichkeiten 4. Passive Rechnungsabgrenzung P Projekt mit 2 Studenten der Fachhochschule Kehl Juli Oktober 2009 Aufgabenstellung: Erfassung und Bewertung des Grundvermögens der Stadt Kraichtal in Vorbereitung auf das
Vorgehensweise: 1. Beschaffung von Grundstücksdaten in digitaler Form 2. Abbildung der Grundstücksdaten im Datenbankformat 3. Festlegung von Schlüsseln zur Selektion 4. Festlegung von Erfahrungswerten zur Bewertung 5. Erfassung von weiteren Daten zur Übernahme in die Anlagenbuchhaltung 1. Beschaffung von Grundstücksdaten in digitaler Form Aufgabenstellung: Erstellung eines Verzeichnisses mit allen städtischen Grundstücken. (Ermittlung der Basisdaten) Lösung: Bereitstellung entsprechender Daten aus unserem geographischen Informationssystem (GIS) im Excel-Format. Andere Quellen: Liegenschaftssoftware, Grundbücher Problem: Daten waren sehr unübersichtlich.
1. Beschaffung von Grundstücksdaten in digitaler Form Auszug aus der Excel-Tabelle unseres GIS: Problem: 33 Spalten und 4.616 Zeilen!!! 1. Beschaffung von Grundstücksdaten in digitaler Form - teilweise überflüssige Angaben (spezifische Kürzel des Vermessungsamtes oder gleichlautende Werte wie z.b. Gemarkungs- und Gemeindenummer, Finanzamtsschlüssel) - bei Teileigentum oder verschiedenen Nutzungsarten des Grundstückes mehrere Tabelleneinträge in Excel
2. Abbildung der Grundstücksdaten im Datenbankformat Basisdaten Bewertungsdaten Access: 3.932 Grundstücke -> Excel: 4.616 Zeilen = 684 doppelte Einträge 3. Festlegung von Schlüsseln zur Selektion Schlüssel für die Nutzungsart z. B. 21-1100 GF Öffentliche Zwecke 21-6100 Ackerland 21-1300 GF Wohnen 1 = Bahnbrücken 0 = nicht flurbereinigt 2 = Gochsheim 1 = flurbereinigt 3 = Landshausen usw. Problem: Vorgegebene Nutzungsart vom Vermessungsamt entspricht nicht immer der tatsächlichen Nutzung.
4. Festlegung von Erfahrungswerten zur Bewertung GRUNDSTÜCKE: Grundsatz: Ermittlung der tatsächlichen Anschaffungskosten! = Kaufpreis + Nebenkosten (Notar, Grunderwerbssteuer, Vermessung) Quellen: Kaufpreissammlungen, Kaufverträge, Erschließungsbeitragsakten nicht ermittelbar? Ermittlung von pauschalen Grundstückspreisen ( 62 Abs. 4 GemHVO örtliche Durchschnittswerte) z. B. Bodenrichtwerte oder Preise vergleichbarer Grundstücke (zum Zeitpunkt der Anschaffung) 4. Festlegung von Erfahrungswerten zur Bewertung GRUNDSTÜCKE: Bewertungsgrundsatz nach 62 GemHVO Bewertung über Anschaffungskosten Anschaffungskosten nicht bekannt Anschaffungskosten bekannt Erwerb vor 31.12.1974 Erwerb nach 31.12.1974 Örtlicher Bodenrichtwert zum 01.01.1974 Örtlicher Bodenrichtwert zum Anschaffungsjahr
4. Festlegung von Erfahrungswerten zur Bewertung AUFBAUTEN: (z.b. Straßenkörper, Straßenzubehör, Bauwerke): Grundsatz: Ermittlung der tatsächlichen Herstellungskosten! Quellen: Abschlussrechnungen, Jahresrechnungen, Beitragsakten nicht ermittelbar? Ermittlung von pauschalen Aufbaupreisen (Erfahrungswerte) - Rückindizierung auf das jeweilige Herstellungsjahr - (Baupreiskostenindex des Statistischen Landesamtes) 5. Weitere notwendige Daten für die Anlagenbuchhaltung z.b. Anlagenklasse für die Übernahme nach SAP erforderlich (Anlagenbuchhaltung) - Abschreibungsbeginn: Wichtig für die Ermittlung des Zeitwertes bei der Umstellung auf das. Quellen: Kaufvertrag, Rechnungen, Erschließungsbeitragsakten
Bestandsschutz Für bisher bewertete Anlagegüter in den Anlagennachweisen oder in den Vermögensrechnungen besteht Bestandsschutz -> keine Neubewertung notwendig ( 62 Abs. 1 Satz 2 GemHVO) Bewegliche und immaterielle Vermögensgegenstände Bewegliche und immaterielle Vermögensgegenstände müssen nur erfasst werden, wenn sie innerhalb der letzten 6 Jahre beschafft wurden. ( 62 Abs. 1 Satz 3 GemHVO) Vereinfachungsregeln: Festwertverfahren ( 37 Abs. 2 GemHVO) Gleichbleibender Wertansatz z. B. Geschirr, Besteck Gruppenbewertung ( 37 Abs. 3 GemHVO) Bei gleichartigen Vermögensgegenständen des Vorratsvermögens sowie bei annähernd gleichartigen Vermögensgegenständen (außer Vorratsvermögen) z. B. PCs, Tische, Stühle
Bewertung des Grund und Bodens: Grundsatz: tatsächliche Anschaffungskosten oder falls diese nicht ermittelbar sind: Örtliche Durchschnittspreise Besonderheit => Keine Abschreibung Problem: Grundstücke mit unterschiedlichen Nutzungsarten. Größe der entsprechende Nutzungsflächen oft nicht definiert. Beispiel: Verschiedene Nutzungsarten: - Sportplatz -Sporthalle - Schulhof -Parkplätze - Grünflächen -Weg - Betriebsgebäude Versorgungsunternehmen -> Wesentliche unterschiedliche Nutzungsarten sind über mehrere fiktive Teilgrundstücke abzubilden. -> Untergeordnete Nutzungsarten gehen in der Hauptnutzungsart unter.
Bewertung des Aufbaus: Grundsatz: tatsächliche Herstellungskosten oder falls diese nicht ermittelbar sind: Ermittelte Erfahrungswerte => Abschreibung nach Nutzungsdauer Beispiel 1: Bewertung von Straßen 1. Bewertung des Grund- und Bodens 2. Bewertung des Aufbaus Keine Aufteilung der einzelnen Straßenschichten erforderlich z.b. Unterbau und Deckschicht ein Vermögensgegenstand
Beispiel 1: Bewertung von Straßen (Aufbau) 1. Schritt: Einteilung der Straße entsprechend der Straßenart (Klassifizierung nach RStO) Kat. I Schnellverkehrsstr., Industriesammelstr. 25 30 Jahre Kat. II Hauptverkehrsstr., Industriestr., Straße im Gewerbegebiet 30 40 Jahre Kat. III Wohnsammelstr., Fußgängerzone mit Ladeverkehr 40 50 Jahre Kat. IV Anliegerstr., befahrbarer Wohnweg, Fußgängerzone, asphaltierte/betonierte Feldwege 50 Jahre Kat. V nicht asphaltierte/betonierte Wege 15 20 Jahre 2. Schritt: Ermittlung der gemeindespezifischen Nutzungsdauern aufgrund von Erfahrungswerten. Beispiel 1: Bewertung von Straßen (Aufbau) 3. Schritt: Bewertung des Straßenaufbaus Falls Herstellungskosten nicht vorhanden - Ermittlung von gemeindespezifischen m²-durchschnittspreisen (Erfahrungswerte) je Kategorie. - Bei Erstbewertung Pauschalierung von Kosten für z.b. Straßenbegleitgrün, Gehweg, Beschilderung usw. möglich. Hinzurechnung zur Straße. - Rückindizierung auf Herstellungsjahr (Baupreiskostenindex)
Beispiel 1: Bewertung von Straßen (Umbaumaßnahmen) Unterscheidung in: Deckenerneuerung? 1. Teilumbauten (z.b. nur Fahrbahn, nur Gehweg) - Erhöhen den bisherigen Wert des Gegenstandes (Zugang) der entspr. Anteil des Restbuchwertes ist als Abgang zu erfassen - Evtl. ist Korrektur der Nutzungsdauer notwendig 2. Grunderneuerungen - Abgang der bisherigen Anlage - Neuer Zugang in Höhe der AHK -> Instandhaltungsmaßnahmen verändern den Ansatz nicht Beispiel 1: Bewertung von Straßen (Aufbau) Ermittlung der Aufbauart: durch Geographisches Informationssystem -> Luftbilder Problem: Durch Baumbestand oft keine Aufbauart ermittelbar. asphaltierter Weg Erdweg
Beispiel 1: Bewertung von Straßen (Aufbau) Überstehender Baumbestand -> Aufbauart des Weges nicht erkennbar. = Ermittlung des Aufbaus vor Ort. Beispiel 2: Bewertung von Wald Vereinfachungsregel nach 62 Abs. 4 GemHVO Grund und Boden: 2.600 je Hektar Aufwuchs: 7.200 bis 8.200 je Hektar (Wert mit Forstbeamtem abklären) Achtung: Tatsächliche Gehölzfläche beachten. keine Abschreibung -> Grundsatz nachhaltiger Forstwirtschaft
Resümee Zum Projekt: - Eine Person sollte ständig als Ansprechpartner für die Studenten zur Verfügung stehen. - Vor allem die Liegenschaftsabteilung wird zeitlich stark an das Projekt gebunden Zur Vermögenserfassung und bewertung: - abgeschätzter Zeitrahmen: mindestens 1,5 Jahre - seit Beginn der Bewertungsarbeiten dauernde Aktualisierung notwendig - sehr zeitaufwendig, auch für die Fachämter Diskussion Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Fragen?