23.11.2015 Agentur für Arbeit Freiburg Asylbewerber für den Arbeitsmarkt Diana König Dipl. Verwaltungswirtin (FH) WeGebAU- und Qualifizierungsberaterin im Arbeitgeber-Service Freiburg
Unser Haus Aufenthaltserlaubnis Agentur für Arbeit Arbeitsvermittlung Breisgau- Hochschwarzwald Arbeitgeberservice Jobcenter Freiburg Emmendingen Aufenthaltsgestattung - Duldung
Arbeitsmarktzugang für Asylbewerber 1. Asylbewerber (laufendes Asylverfahren oder abgelehnte Asylbewerber) Aufenthaltstitel: Aufenthaltsgestattung (laufend), Duldung (abgelehnt); Befristung i.d.r. 3-6 Monate
Arbeitsmarktzugang für Asylbewerber 1. Asylbewerber (laufendes Asylverfahren oder abgelehnte Asylbewerber) Arbeit Asylbewerber sind nicht zwingend arbeitssuchend bei den Arbeitsagenturen gemeldet z.b. Projekt Early Intervention. 0-3 Beschäftigungsverbot (Wartefrist) ab 4 Mo. ab 16 Mo. ab 48 Mo. Genehmigung mit Zustimmung der Ausländerbehörde (incl. Vorrangprüfung der BA sowie Prüfung der Beschäftigungsbedingungen).!Mindestlohngesetz gilt! jede Beschäftigung ohne Vorrangprüfung; NEU 11/2015: Arbeitsaufnahme bei Personaldienstleister möglich jede Beschäftigung ohne Prüfung der Beschäftigungsbedingungen Praktikum = Beschäftigungsverhältnis (genehmigungspflichtig; Mindestlohn) Ausbildung sofort/ 4 Mo. Duale Ausbildung mit Erlaubnis der Ausländerbehörde ist möglich.!herausforderung: Sprache / Eignung! Deutschförderung Einstiegskurs Sprachkurs des Landes Integrationskurse Teilweise Deutschkurs 2-3 Monate / TN: Syrer, Eriträer, Iraner u. Iraker vom Land finanziert, Organisation Landratsamt B-H 6 Monate, für Asylbewerber mit Aufenthaltserlaubnis bzw. Perspektive auf eine Aufenthaltserlaubnis (analog TN Einstiegskurs) über Caritasverband (IvAF) Arbeitsmarktintegration für Asylbewerber, 23.11.2015 Diana König, Bundesagentur Arbeit
Arbeitsmarktzugang für Asylbewerber 1. Asylbewerber (laufendes Asylverfahren oder abgelehnte Asylbewerber) Fördermöglichkeiten der Arbeitsagenturen Arbeitsaufnahme Maßnahme beim Arbeitgeber (MAG) bis max. 6 Wochen Dauer Eingliederungszuschuss (EGZ), Einzelfallabhängig Berufliche Deutschsprachkurse mit Betriebspraktikum (Agentur für Arbeit Freiburg) Ausbildung Einstiegsqualifizierung (EQ); im Vorfeld der Ausbildung ab 01.01.2016 für Geduldete mit mind. 15 Monate Voraufenthalt Ausbildungsbegleitende Hilfen Assistierte Ausbildung
Arbeitsmarktintegration für Asylbewerber 1. Asylberechtigte (befürwortete Asylanträge) Aufenthaltstitel: Aufenthaltserlaubnis
Arbeitsmarktintegration für Asylbewerber 1. Asylberechtigte (befürwortete Asylanträge) Aufenthaltstitel: Aufenthaltserlaubnis befristet i.d.r. auf zwei Jahre, wenn noch Unterlagen fehlen vorübergehend Fiktionsbescheinigung jede Erwerbstätigkeit ist gestattet Anspruch auf Integrationssprachkurse Aufforderung durch Ausländerbehörde und/oder Jobcenter Syrer i.d.r. Anerkennung aus humanitären Gründen Aufenthaltserlaubnis von 2 Jahren Fördermöglichkeiten (Ausbildung oder Arbeit): Asylberechtigte beziehen i.d.r. Arbeitslosengeld II Fördermöglichkeiten des SGB II (Entscheidung Jobcenter bzw. der optierenden Kommunen/Landkreisen)
Arbeitsmarktintegration - Freiburg Projekte im Überblick Early Intervention Betreuung von Asylbewerbern (Aufenthaltsgestattung) Zugangskriterien: hohen Bleibewahrscheinlichkeit gute Integrationschancen Kompetenzteam Asyl Gemeinsame Betreuung von Asylbewerbern Zugangskriterien: in Planung JUFA / Junge Flüchtlinge in Ausbildung Heranführung und Begleitung während einer dualen Ausbildung Zugangskriterien: unter 25 Jahren hohen Bleibewahrscheinlichkeit erfolgreicher Abschluss durch spezielle Betreuung wahrscheinlich
Arbeitsmarktintegration für Asylbewerber Arbeitgeber Checkliste Asylbewerber / Arbeitsvertrag 1. Aufenthaltsstatus, aktuelle Dauer der Befristung und Nebenbestimmungen einsehen Aufenthaltserlaubnis, Aufenthaltsgestattung oder Duldung 2. Ist die Arbeitsaufnahme lt. Aufenthaltspapier gestattet (Eintragung Erwerbstätigkeit gestattet )? Wenn ja, Arbeitsvertrag kann sofort abgeschlossen werden. 3. Ist die Erwerbstätigkeit nicht grundsätzlich gestattet Eintragung Erwerbstätigkeit nicht gestattet oder Erwerbstätigkeit nur mit Zustimmung der Ausländerbehörde gestattet Kontakt zur Ausländerbehörde aufnehmen oder Bewerber zur Klärung mit Stellenbeschreibung hinschicken. 4. Zustimmungspflicht der Ausländerbehörde Einstellung nachdem das Verfahren ganz durchlaufen ist (Stellenbeschreibung -> Ausländerbehörde prüft Aufenthaltsrechtliche Situation ggf. Einschaltung Agentur für Arbeit zur Vorrangprüfung). Dauer bis zu 6 Wochen. 5. Eignungsklärung im Vorfeld z. B. Maßnahme beim Arbeitgeber (Kontaktaufnahme AGS, Vermittlerinnen im Asylprojekt)
Arbeitsmarktintegration für Asylbewerber Informationen: Stellenbeschreibung Bundesministerium für Migration und Flüchtlinge
23.11.2015 Agentur für Arbeit Freiburg Ansprechpartner Arbeitgeberservice Freiburg Ihr persönlicher Ansprechpartner oder Servicehotline 0800 4 5555 20 Freiburg.Arbeitgeber@arbeitsagentur.de Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!