E I N Z E L P L A N. Allgemeine Finanzwirtschaft. N:\ANDRES\CMS\Haushaltsplan 2004\9.10 Einzelplan 9 Deckblatt VwH.doc

Ähnliche Dokumente
E I N Z E L P L A N. Allgemeine Finanzwirtschaft

Landkreis Augsburg Seite 485. A. Verwaltungshaushalt. Einzelplan 9. Allg. Finanzwirtschaft

Tagesordnungspunkt 8. Haushaltsplan 2017 Vorberatung des Gesamthaushalts. Beratungsunterlage zur öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am

Eckdaten Haushalt 2010 Hebesätze Grundsteuer A Grundsteuer B Gewerbesteuer

Verwaltungshaushalt 2016 Version 0 Einzelplan 1 Öffentliche Sicherheit und Ordnung Unterabschnitt 1100 Öffentliche Ordnung 1100

Landkreis Augsburg Seite 699. B. Vermögenshaushalt. Einzelplan 9. Allg. Finanzwirtschaft

Feststellung der Jahresrechnung

Ausgangslage und Rahmenbedingungen zum Haushalt 2011 der Stadt Laichingen

Erster Nachtragshaushaltsplan

Stadt Ilmenau. 1. Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplan Große Kreisangehörige Stadt. Universitätsstadt

Haushalt Sitzung des Stadtrates am

Haushaltsplan 2015 das Wichtigste im Überblick

Stadtkämmerei Amt 1 / Abt. 11. Jahresrechnung 2016

Sitzungsvorlage Nummer: 121/2015 Bearbeiter: Herr Neubauer TOP: 4 ö

Stadt Isselburg. Produktbereich 16. Produktbereich 16 Allgemeine Finanzwirtschaft. Produktgruppe Allgemeine Finanzwirtschaft

Wie berechnet man die finanziellen Werte einer deutschen Stadt?

Maßnahmen im Vermögenshaushalt 2015

HER = Haushaltseinnahmereste LWV Landeswohlfahrtsverband. Zutreffendes bitte ankreuzen

Haushaltsrede für das Jahr 2012

L II 2 - j/

Jahresrechnung. der Landeshauptstadt Potsdam Finanzlage der Landeshauptstadt Potsdam Entwicklung des strukturellen Defizits seit 1991

TOP 1: Haushaltsplan 2017 Einbringung Verwaltungsentwurf

Gemeinde Bollschweil. Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald. Nachtragshaushaltsplan

Gesamtplan 2010 / 2011

Für die Lieferung an das Bayerische Landesamt für Statistik maßgebliche Systematik der Kassenstatistik

Finanzplanung der Gemeinden und Gemeindeverbände 1. Einnahmen und Ausgaben nach Arten

Finanzlage der Gemeinde Oppenweiler

Rudolf-Kraus-Stiftung Bamberg

Haushalt 2016 Bericht zur finanziellen Lage der Stadt Stutensee

Einbringung Haushaltsplan 2014 Haushaltsrede bzw. Haushaltsvortrag von Stadtkämmerer Tobias Weidemann

(in EUR) , ,

MARKT BERATZHAUSEN HAUSHALTSINFORMATION 2014

Steuerkraft Schlüsselzuweisung Kreisumlage

Die Finanzen der Gemeinde March im Jahr 2016

Einnahmen des Verwaltungshaushalts

V o r b e r i c h t ( 2 Abs. 2 Nr. 1 und 3 KommHV) zum Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017

L II 2 - j/15 Fachauskünfte: (0711)

Beratung und Beschlussfassung Haushaltsplan 2013 Sitzung des Gemeinderates Fahrenbach am

Kommunale Finanzplanung

Bericht an das Regierungspräsidium 3. Quartal Auflage des RP gemäß Haushaltserlass vom 6. Juli 2010

Feststellung und Aufgliederung des Ergebnisses der Haushaltsrechnung für das Haushaltsjahr... ineur

Gemeinderatssitzung Gemeinde Ahorn. Öffentliche Sitzung des Gemeinderates am Dienstag, in Buch

Haushaltsplan Sitzung des Gemeinderats am 21. Dezember Gemeinde Großbettlingen

Gruppierungsplan für die Haushalte der Gemeinden und Gemeindeverbände (KommGrPl)

Kurzbericht über die Beratung des Entwurfs des Haushaltsplans 2012 in der Gemeinderatssitzung vom

Kapitel Wohnen

Beratungsvorlage zu TOP 3

236 Gemeinde Weil im Schönbuch GR 77/2015. Gemeinderatssitzung am Haushaltssatzungen Darlehensübersichten Übersicht über die Rücklage

1. Einnahmen und Ausgaben nach Arten

Stadt Kaltenkirchen Seite 121. G e s a m t p l a n. Gruppierungsübersicht

Haushalt der Stadt Rietberg

Bezeichnung. Leistungen des Landes aus der Umsetzung des Vierten Gesetzes für modene Dienstleistungen am Arbeitsmarkt

Gemeinderatssitzung Gemeinde Ahorn. Gemeinde Ahorn. Öffentliche Sitzung des Gemeinderates am Dienstag, in Buch

Kommunale Finanzplanung 1. Nachtragsplan

Für die Lieferung an das Bayerische Landesamt für Statistik maßgebliche Systematik der Kassenstatistik

Landratsamt Enzkreis ANLAGE Nr. 1 zum HH-Plan 2006 F I N A N Z P L A N

Haushalt 2017 Stadt Ebermannstadt. Stadtratssitzung vom

STADTVERORDNETENVERSAMMLUNG 14. DEZEMBER Haushaltserläuterung für das Jahr 2018

Für den "Haushaltsplan-Neueinsteiger"

Pressekonferenz. Haushaltsplaneinbringung Haushaltsplanentwurf zur. Einbringung im Kreistag am 18. November 2010

Haushaltsplan Entwurf Referat des Oberbürgermeisters

0610 Technikunterstützte Informationsverarbeitung UA0610

Die Entwicklung des Haushaltsjahres 2010 ausgehend vom Ergebnisplan stellt sich folgendermaßen dar: Position Ergebnisplan Ergebnisrechnung Abweichung

Finanzplan 1. Einnahmen und Ausgaben nach Arten

Gemeinde St. Peter Landkreis Breisgau Hochschwarzwald. Wirtschaftspläne der Abwasserbeseitigung und Wasserversorgung für das Wirtschaftsjahr

Soll 2008 a) Betrag Ist 2007 b) für Titel. Ist 2006 c) 2009 Tit. Gr. FKZ Zweckbestimmung Tsd. EUR Tsd. EUR

Staatshaushaltsplan und Kommunen

Vorstellung des Haushaltsentwurfs 2018

Öffentliche Bekanntmachung der H A U S H A L T S S A T Z U N G des Hochtaunuskreises für das Haushaltsjahr 2018

Fortschreibung des Finanzplanes nach Umsetzung des beschlossenen Haushaltssicherungskonzeptes

Haushaltsplan Die wichtigsten Daten auf einen Blick!

Vorbericht. zum Haushaltsplan der Gemeinde Kranzberg. für das Haushaltsjahr 2015

Erläuterungen zum Haushalt 2016

Für die Lieferung an das Bayerische Landesamt für Statistik maßgebliche Systematik der Kassenstatistik

Rundschreiben Nr. 218/2008

1. Ergebnisse der Steuerschätzung vom 6. bis 8. Mai 2014

Das Innenministerium und das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft weisen im Benehmen mit dem Kultusministerium auf Folgendes hin:

König-Ludwig-und-Königin- Marie-Therese-Stiftung Bamberg. (Goldene-Hochzeit-Stiftung)

Haushalt 2017 Gemeinde Aumühle GV am

Finanzpolitische Herausforderungen für die öffentliche Hand

1. Nachtragshaushaltsplan 2015

R E C H E N S C H A F T S B E R I C H T DER STADT MANNHEIM FÜR DAS HAUSHALTSJAHR 2011

Haushaltssatzung und Haushaltsplan. des. Zweckverbandes Tierkörperbeseitigung Thüringen. für das. Haushaltsjahr

Bericht zur Entwicklung des Haushalts 2016

Übersicht über die aus Verpflichtungsermächtigungen voraussichtlich fällig werdenden Auszahlungen. Haushaltsjahr in TEUR

Wie berechnet man das Gesamtvolumen eines Rathauses?

Landkreis Esslingen. Vorläufiges Änderungsverzeichnis zum Haushaltsplanentwurf

Vereinigte Stipendien-Stiftung für Studierende. in Bamberg

Tabelle 1a: Einnahmen und Ausgaben der Gemeinden (Gv) in den alten und neuen Ländern 1992 bis 2010

Finanzlagebericht. (Stand: 18. Juni 2014)

Eckdaten für den HH 2012

XIV. Öffentliche Finanzen. 1. Haushalt des Kreises Paderborn Ergebnisplan. Ertrag. Gesamtergebnisplan. Haushaltsansatz 2017 EUR.

Erläuterungen zu den Positionen im Ergebnis- und Finanzplan

Stadt Wilhelmshaven 1. Nachtragshaushalt 2017/2018

Einbringung Haushaltsplan 2015 Haushaltsrede bzw. Haushaltsvortrag von Stadtkämmerer Tobias Weidemann

Das Innenministerium und das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft weisen im Benehmen mit dem Kultusministerium auf Folgendes hin:

VORBERICHT zum Haushaltsplan 2012 des Schulverbandes Schwarzenbek Nordost

Transkript:

E I N Z E L P L A N 9 Allgemeine Finanzwirtschaft N:\ANDRES\CMS\Haushaltsplan 2004\9.10 Einzelplan 9 Deckblatt VwH.doc

1.9000 Einnahmen 026000 Jagdsteuer 50.000 50.000 43.035 011 041000 Schlüsselzuw. vom Land n. 8 FAG 11.032.000 8.521.000 9.275.939 011 061000 Verw. Geb. u. Ordnungsgelder 11,3 FAG 6.470.000 5.250.000 4.482.644 011 061100 Zuweisungen vom Land n. 11 FAG (Einw) 2.547.000 2.530.000 2.527.275 011 061200 Zuweisungen vom Land nach 11 (2) FAG 5.850.000 5.846.000 5.671.067 011 (Grunderwerbsteuer) 061300 Zuweisung vom Land nach 11, 4 FAG 1.763.000 1.900.000 1.776.000 011 -Sonderbehördengesetz I- 061400 Verwaltungsgebühren u.ordnungsgelder VRG 1.505.000 0 0 011 nach 11, 3 FAG 061500 Zuweisung nach 11,5 FAG VRG 6.281.000 0 0 011 072000 Kreisumlage 47.178.000 43.277.000 40.791.363 011 Einnahmen Unterabschnitt 9000 82.676.000 67.374.000 64.567.322 1.9000 Ausgaben 831000 Finanzausgleichsumlage 3.377.000 3.107.000 3.581.795 011 832000 Umlage an Landeswohlfahrtsverband Baden 481.000 19.227.000 17.248.100 011 832100 Allgemeine Umlage an Kommunalverband 1.400.000 0 0 011 für Soziales und Jugend 832200 Umlage f.soziallastenausgleich n. 22 FAG 3.511.000 0 0 011 842000 Sonstiger Finanzaufwand für Gebühren 167.000 167.000 166.783 011 842100 Sonst. Fin.Aufw., Rückerst. Geb. a.vj. 1.000 1.000 1.420 011 Ausgaben Unterabschnitt 9000 8.937.000 22.502.000 20.998.098 Einnahmen Unterabschnitt 9000 82.676.000 67.374.000 64.567.322 Überschuss 73.739.000 44.872.000 43.569.223 Erläuterungen Siehe auch Anlage Nr. 8 Verwaltungshaushalt 2005 Unterabschnitt 9000 Steuern, allgemeine Zuweisungen und Umlagen 9000 A.. Zu AB 9000 + 9100: Allgemein zu 2000 bis 2005: Die Steuerkraft des Kreises nimmt nach Steigerungen um durchschnittlich über 4. v. H./p. a. bis 2002 erstmals in 2003 um rd. 2,8 v. H. ab. Dies erfolgt, obwohl die Steuerkraft der Kreisgemeinden noch bis einschließlich 2002 leichte Zuwächse aufweist. Damit manifestiert sich bei den eigenen Einnahmen des Kreises die gleiche Situation wie bei den Kreisgemeinden. Lediglich die zweijährige Verzögerung aus der Systematik des Finanzausgleichs federt das Wegbrechen der Einnahmenseite etwas ab. In 2004 und 2005 fällt die Steuerkraft der Gemeinden weiter um jeweils rd. 2%. Hier ist die Hoffnung, dass zumindest für 2006 wieder eine Steigerung eintritt. Die Zuweisungen nach 8 FAG (mang. Steuerkraft) fallen ab 2001 auf 2002 um 1,4 Mio. EUR = -11,4 % von 2002 auf 2003 um 1,6 Mio. EUR = -15,0 %. Dies als Folge der 1. Stufe der Steuerreform und des hinter den Erwartungen zurückbleibenden Konjunkturverlaufs. Von 2003-2005 fallen die Zuweisungen noch einmal um 1 Million Euro, ein Ende der Absenkung ist aber aufgrund der schlechten Finanzsituation des Landes noch nicht abzusehen. Die eigenen Einnahmen bleiben in etwa konstant, die Grunderwerbsteuereinnahmen nehmen jedoch am konjunkturellen Verlauf teil und sinken um 1,5 % in 2001, um 9,1 % in 2002 und um weitere 8,4 % in 2003. 2004 bleibt die Grundwerbsteuer fast konstant, kann jedoch den Ansatz nicht erreichen. Auch hier ist die Hoffnung, dass in 2005 endlich die Wende geschafft wird. Die FAG bezogenen Ausgaben (FAG-Umlage an das Land und LWV-Umlage) steigen von 2001 auf 2002 um 6,9 %, und von 2002 auf 2003 um 15,5 %. Durch die Auflösung des LWV fällt die LWV-Umlage in alter Form weg. Der Löwenanteil der Ausgaben wird nun direkt im Einzelplan 4 Soziales veranschlagt. Es verbleibt ein Ansatz für die Abwicklung des alten LWV Baden sowie eine Umlage für den Nachfolgeverband. Die FAG-Umlage wird vorraussichtlich in 2005 um 2 Prozentpunkte erhöht, nachdem sie über einige Jahre hinweg konstant war

Verwaltungshaushalt 2005 Unterabschnitt 9000 Steuern, allgemeine Zuweisungen und Umlagen 9000 B. Zu 2005: Die Steuerkraftsummen der Kreisgemeinden sinken zum dritten Male in Folge (2003 = -3 v. H., 2004 = -1 v. H., 2005-1,5 v.h.). Die Zuführung zum Vermögenshaushalt kann unter diesen Umständen nur auf der Mindesthöhe ausgewiesen werden. Eine Zuführung in Höhe der kurzfristigen Investitionen muss aus den o. a. Gründen unterbleiben. Die Kreisumlage soll in 2005 um 3,20 v. H. auf 32,60 v. H. angehoben werden, was in etwa einem Mehrerlös der Kreisumlage von 4 Mio. EUR entspricht. Alle weiteren negativen Faktoren schultert der Kreishaushalt aus eigener Kraft, was allerdings ein Haushaltsrisiko in ähnlicher Höhe bedeutet Die Auswirkungen aus der November-Steuerschätzung, der Umsetzung des Hartz IV-Gesetzes und die Übernahme der Aufgaben des LWV Baden bringen ein hohes Risiko in den Haushalt. (Kreisumlagehebesätze in VJ waren in v. H.: 2004 = 29,40, 2003 = 27,5, 2002 = 24,0, 2001 = 24,0, 2000 = 26,0, 1999 = 27,0). C. Zu den einzelnen Bereichen: Zu 026000: Der Hebesatz für die Jagdsteuer wurde ab 2004 auf 15 v. H. (landesweiter Durchschnitt) angehoben. Zu 041000: Die Schlüsselzuweisungen nach 8 FAG steigen bei einer Ausschüttung von rd. 71,5 v. H. in 2005 um rd. 2,5 Mio. EUR gegenüber dem Planansatz 2004 von 8.521 TEUR. Allerdings steigt der Kopfbetrag um 30 Euro auf 357 EUR an um das Geld zu verteilen, welches bis 2004 den Landeswohl fahrtsverbänden zustand. Ob diese Ausschüttungsquote gehalten werden kann, hängt von der November-Steuerschätzung 2004 und dem Konjunkturverlauf 2005 ab. Zu 061000: Der Ansatz in 2004 wird voraussichtlich knapp erreicht, in 2005 kann durch die neuen stationären Blitzanlagen von einem erhöhten Gebührenaufkommen gerechnet, werden vgl. hierzu auch neue Konzeption bei der Verkehrsüberwachung. Es ist jedoch zu beachten, dass den Mehreinnahmen auch nicht unerhebliche Verwaltungskosten gegenüberstehen. Zu 061200: Der vorgesehene Wegfall der Eigenheimzulage und die derzeitige Situation im Grundstücksverkehr führten zu diesem optimistischen Ansatz 2004, der jedoch nicht erreicht werden kann. In 2005 wird jedoch auf eine langsame Belebung in diesem Sektor gehofft. Zu 061300: Die Zuweisungsmasse nach 11 Abs. 4 FAG (Sonderbehörden-Eingliederungsgesetz) wurde auf 76 Mio EUR gekürzt. Zu 061400: Hier werden die Einnahmen veranschlagt, die von den eingegliederten Sonderbehörden ab 2005 direkt erwirtschaftet werden. Zu 061500: Hier wird der Kostenersatz des Landes für die eingegliederten Sonderbehörden ab 2005 dargestellt. Dieser Betrag unterliegt der sog. "Effizienzrendite" und wird über sieben Jahre hinweg um insgesamt 20 % abgesenkt. In 2005 beträgt die Absenkung 2%, ab 2006 3%. Zu 072000: Die Erhöhung der Kreisumlage um 3,20 v. H. = rd. 4,1 Mio. EUR entspricht in etwa den Ausgaben von Hartz IV sowie den Kürzungen des Landes. Zu 831000: Die FAG-Umlage deckt u. a. auch den kommunalen Anteil am "Fonds deutscher Einheit" und innerhalb der Kreise den Soziallastenausgleich. Der Hebesatz wird voraussichtlich in 2005 von 20,45 v. H. auf 22,45 v.h. angehoben. Zu 832000: LWV-Umlage: Die LWV-Umlage, welche in den letzten drei Jahren förmlich explodierte, gibt es ab 2005 durch die Auflösung der LWB`s nicht mehr. In 2003 wurde der Hebesatz auf 10,4 v. H. festgesetzt. In 2004 steigt der Hebesatz der LWV-Umlage auf 11,9 v. H. In diesem Hebesatz sind die Abwicklungskosten aus der beschlossenen Auflösung des LWB ab 31.12.2004 noch nicht enthalten. Diese werden erst in 2005 abgewickelt und sich voraussichtlich mit mind. 0,5 Punkten zum Basishebesatz niederschlagen. Ab 2005 ist die Eingliederungshilfe im Einzelplan 4 Soziales zu veranschlagen. Zu 832100: Umlage an den Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg, der die Aufgaben Landesjugendamt, Integrations und Soziales (Pflegesatzkommission) zentral abwickelt. Zu 832200: Soziallastenausgleich ab 2005 zum Ausgleich der unterschiedlichen Belastungen aus der Auflösung der Landeswohlfahrtsverbände. Zu 842000: Hier sind enthalten die aus den Gebühren-EINN. bei oben.061000 an Dritte abzuliefernde Gebührenanteile (u. a. an Kraftfahrtbundesamt, an Bundesdruckerei, an Prüfstatiker u. a....). Zu 842100: Für Rückzahlung nachträglicher Ermäßigungen. Ausgaben Abschnitt 90 8.937.000 22.502.000 20.998.098 Einnahmen Abschnitt 90 82.676.000 67.374.000 64.567.322 Überschuss 73.739.000 44.872.000 43.569.223

Verwaltungshaushalt 2005 Unterabschnitt 9100 Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft 9100 1.9100 Einnahmen 205000 Zinseinnahmen von der Sparkasse 90.000 159.000 178.661 011 205001 Zinseinnahmen vom EBA f. übern. Kredite 78.000 202.000 382.919 011 205002 Zinseinnahmen vom EBA f. innere Darlehen 32.000 32.000 31.189 011 206000 Zinseinnahmen von Banken 5.000 6.000 4.150 011 207000 Zinseinnahmen vom übrigen Bereich 2.000 2.000 2.108 011 210000 Gewinnablieferungen Dividenden 0 0 1.119 011 270050 Abschreibungen Kronprinzenstraße 31.000 33.000 57.000 011 270100 Abschreibungen Verwaltungsgebäude 535.000 505.000 659.000 011 270150 Abschreibungen Kantine 29.000 29.000 28.000 011 270250 Abschreibungen Tiefgarage 212.000 210.000 213.000 011 270300 Abschreibungen EDV 282.000 236.000 484.000 011 270350 Abschreibungen KFZ.-Zulassungsstelle Pf. 26.000 26.000 26.000 011 270400 Abschreibungen Kraftfahrzeughaltung 35.000 41.000 35.000 011 270450 Abschreibungen Gründerzentrum 28.000 28.000 28.000 011 270500 Abschreibungen Fernsprechanlagen 29.000 27.000 55.000 011 270550 Abschreibungen Jugendfreizeitstätte 12.000 12.000 12.000 011 270600 Abschreibungen Übergangswohnheime 27.000 27.000 27.000 011 270650 Abschreibungen für Schulen 1.181.000 866.000 735.000 011 270700 Folgekostenrückstellung Abfallentsorgung 592.000 561.000 575.203 011 270750 Abschreibungen Feuerwehr 8.000 8.000 0 011 275050 Anlagekapitalzinsen Kronprinzenstraße 31.000 46.000 26.000 011 275100 Anlagekapitalzinsen Verwaltungsgebäude 636.000 632.000 671.000 011 275150 Anlagekapitalzinsen Kantine 18.000 18.000 18.000 011 275250 Anlagekapitalzinsen Tiefgarage 136.000 136.000 148.000 011 275300 Anlagekapitalzinsen EDV 20.000 20.000 38.000 011 275350 Anlagekapitalzinsen KFZ-Zul.St. Pfhm. 23.000 23.000 23.000 011 275400 Anlagekapitalzinsen Kraftfahrzeughaltung 4.000 4.000 4.000 011 275450 Anlagekapitalzinsen Gründerzentrum 35.000 35.000 35.000 011 275500 Anlagekapitalzinsen Fernsprechanlagen 11.000 6.000 15.000 011 275550 Anlagekapitalzinsen Jugendfreizeitst. 15.000 14.000 14.000 011 275600 Anlagekapitalzinsen Übergangswohnheime 34.000 34.000 34.000 011 275650 Verzinsung des Anlagekapitals 780.000 749.000 700.000 011 für Schulen 275750 Verzinsung des Anlagekapitals Feuerwehr 1.000 1.000 0 011 276000 Aufl. v. passiv. Invest.- 4.000 4.000 4.000 031 zuwendungen Einnahmen Unterabschnitt 9100 4.982.000 4.732.000 5.264.349 1.9100 Ausgaben 800000 Zinsen für Kredite des Bundes 0 1.000 4.621 011 801000 Zinsen für Kredite des Landes 1.000 1.000 25 011 804000 Zinsen für Kredite v. sonst. öff. Ber. 60.000 66.000 72.174 011 805000 Zinsen für innere Darlehen 415.000 410.000 425.301 011 807000 Zinsen für Kredite vom Kreditmarkt 1.496.000 1.600.000 1.674.170 011 807500 Zinsen für Kassenkredite 10.000 5.000 722 011

860000 Zuführung zum Vermögenshaushalt 1.900.000 2.237.000 2.343.136 011 861000 Zuführungen zu Sonderrücklagen 592.000 561.000 575.203 011 Ausgaben Unterabschnitt 9100 4.474.000 4.881.000 5.095.352 Einnahmen Unterabschnitt 9100 4.982.000 4.732.000 5.264.349 Zuschussbedarf 0 149.000 0 Überschuss 508.000 0 168.997 Erläuterungen Zu 205000: aus vorübergehenden Liqui-Überschüssen. Verwaltungshaushalt 2005 Unterabschnitt 9100 Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft 9100 Zu 205001: Neue Beträge und Darstellung analog AB 7200 (vgl. dortige Erläuterungen). Zu 270700+ 861000: Die Deponie-Folgekostenrückstellung ist hier aus formalen Gründen "durchlaufend" darzustellen. Die Folgekostenrückstellung verbleibt im Kämmerei-Haushalt. Zu 276000: Gegenbuchung zu 1.4650.686000 (Erziehungsberatung Mühlacker) Zu 807000: Zu 2005: Reduzierung des Zinsaufwandes durch Zins-cap 2 für die Darlehen 19e, 24e, 25e, und 32 e, zusammengeführt ins neue Darlehen 42 e über insgesamt rd. 7,5 Mio. EUR lt. B.d.VWKAB vom 22.4.2002 anstelle des KT, Beil.Nr. 29/02, gültig ab 1.12.2003. Ab 2005 werden aber wieder Steigerungen bei den Zinsen erwartet, da eine nicht unerhebliche Kreditaufnahme geplant ist. Zu 2005 und früher: Ab 2001 reduziert sich der Gesamtbetrag der Ausgaben für Kreditzinsen um knapp 0,7 Mio als positive Folge der rd. 10-Mio-Schuldenreduzierung in 1999 + 2000 (Nichtaufnahme 1999 rd. 2,5 Mio zuzüglich rd. 7 Mio außerordentliche Tilgungen im 2000 - vgl. Nachtrag 2000) i.v. mit 10-Mio-Umschuldung in zinsgünstige Derivate. Zu diesem deutlich reduzierten Zinsaufwand ergeben sich noch rd. 0,6 Mio Erstattungen vom EBA für die von dort in den Kernhaushalt übernommenen rd. 11,5 Mio Kredite (siehe Einnahmen 9100.205001.3). Diese rd. 10 Mio Kredite, die der EBA nun auch außerplanmäßig abbaut, können somit als "rentierlich" bezeichnet werden. Diese Kredite werden in 2005 vollständig abgebaut sein. Zu 860000: Die Zuführungsrate war seit 1994 auf den gesetzlichen Mindestbetrag festgelegt, um mittels mäßiger Kreisumlage die Gemeinden weitmöglichst in diesen mageren Jahren zu entlasten. Dadurch stieg allerdings die Verschuldung beim Landkreis, weil alle Investitionen via Kreditaufnahmen finanziert werden mussten. Seit der spürbar verbesserten Finanzlage der öffentlichen Hand, besonders auch der Kommunen, also seit 1999, besteht Übereinstimmung zu dem Oberziel "Schuldenreduzierung". Dementsprechend wurde in 2001 u. zum Teil in 2002 (hier musste ein Grossteil durch Entnahme aus der allgemeinen Rücklage finanziert werden) die Kreisumlage so festgelegt, dass die Netto-Investitionsrate ausreicht, um die Invest-Ausgaben ohne Kreditaufnahmen zu finanzieren. Durch diese "Nicht-Kredit-Neuaufnahmen" in 4 Jahren (1999 gehört auch dazu) zuzüglich rd. 7 Mio außerordentlicher Tilgungen via Nachtrag 2000 ist ein großer Schritt möglich geworden und die zuvor über Landesdurchschnitt gelegene Verschuldung auf "unter Landesdurchschnitt" abgebaut worden. Ab 2003 muss die Zuführung allerdings wieder auf die Mindestzuführung beschränkt werden, was sich bis 2005 durchzieht. Da in 2004 auch die allgemeine Rücklage aufgebraucht wurde und ab 2006 keine nennenswerten Rückflüsse vom EB Abfallwitrtschaft mehr fließen, müssen im VmH fast sämtliche Investitionen über Kredite finanziert werden. Zu 880000: In 2003: Der Haushaltsausgleich kann trotz aller Ausgabekürzungen und Einnahmeausschöpfungen nur mittels einer globalen Minderausgabe (unter 1 vh des VwH) erfolgen. Ausgaben Abschnitt 91 4.474.000 4.881.000 5.095.352 Einnahmen Abschnitt 91 4.982.000 4.732.000 5.264.349 Zuschussbedarf 0 149.000 0 Überschuss 508.000 0 168.997

Verwaltungshaushalt 2005 Unterabschnitt 9100 Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft 9100 Ausgaben Einzelplan 9 13.411.000 27.383.000 26.093.450 Einnahmen Einzelplan 9 87.658.000 72.106.000 69.831.671 Überschuss 74.247.000 44.723.000 43.738.221 Ausgaben Gesamthaushalt 129.170.000 102.476.000 100.039.476 Einnahmen Gesamthaushalt 129.170.000 102.476.000 100.039.476 Überschuss 0 0 0