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Transkript:

KGSt FORUM 2008 Bremen KGSt Wir FORUM verbinden 2008 Kommunen Wir verbinden Kommunen Dr. Hanspeter Knirsch Rekommunalisierung Modetrend oder neues Politikphänomen? 2008.05

Ausgangslage Die traditionelle Erfüllung öffentlicher Aufgaben primär durch die kommunale Kernverwaltung ist in der Vergangenheit zunehmend in Frage gestellt worden. Beispiel NRW: Rechtsform Öffentlich - rechtliche Form Rechtlich Unselbständige Eigenbetriebe und 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 sonstige Sondervermögen mit Sonderrechnung 481 549 572 585 601 614 616 611 630 615 611 Rechtlich Selbständige Zweckverband oder dergleichen 176 176 182 182 182 179 181 181 228 227 227 sonstige Körperschaft des öffentlichen Rechts 52 52 51 51 52 51 51 56 5 5 32 Anstalt des öffentlichen Rechts 3 3 3 9 19 25 33 33 49 63 64 Stiftung des öffentlichen Rechts 24 24 10 - - - - - 10 7 7 Öffentlich - rechtliche Form zusammen 736 804 818 827 854 869 881 881 922 917 941 Privatrechtliche Form Aktiengesellschaft (AG) 65 61 54 55 53 49 53 56 56 53 54 Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) 766 784 856 1 028 1 110 1 173 1 226 1 326 1 347 1 410 1 480 OHG, KG, GBR, GmbH & Co. KG, AG & Co. KG 12 13 19 25 24 28 43 56 58 74 85 Sonstige (Genossenschaft, eingetragener Verein) 4 4 4 4 4 5 5 4 3 3 3 Privatrechtliche Form zusammen 847 862 933 1 112 1 191 1 255 1 327 1 442 1 464 1 540 1 622 Jahr Insgesamt 1 583 1 666 1 751 1 939 2 045 2 124 2 208 2 323 2 386 2 457 2 563 Quelle: Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik NRW 2

Wirtschaftliche Bedeutung der Entwicklung Die Zahl der Ausgliederungen in privatrechtlicher Form hat sich in den letzten zehn Jahren in NRW verdoppelt Insbesondere in Großstädten ist die Zahl der Beschäftigten in den ausgegliederten Einrichtungen und Betrieben häufig schon größer als in der Kernverwaltung. Beispiel NRW: 220.000 Beschäftigte in den Kommunalverwaltungen - 200.000 Beschäftigte in den Unternehmen und Einrichtungen Das kumulierte Bilanzvolumen der Beteiligungen ist häufig größer als das Bilanzvolumen des Kernhaushalts. Neben der Ausgliederung sind vielfach auch Auftragsvergaben in den Markt erfolgt. 3

Formen der Privatisierung (1) Ausgliederung Ohne rechtliche Verselbständigung: Regiebetrieb Eigenbetrieb Mit rechtlicher Verselbständigung (mit 100%iger Eigenbeteiligung, mit gemischwirtschaftlichen Strukturen, mit interkommunaler Ausrichtung) Kommunalunternehmen/ Anstalt (öffentlich-rechtlich) Zweckverband (öffentlich-rechtlich) Aktiengesellschaft (privatrechtlich) Gesellschaft mit beschränkter Haftung (privatrechtlich) Beteiligung Dritter möglich Beteiligung an Dritten möglich Anmerkung: Der Grad an Autonomie muss nicht einher gehen mit der rechtlichen Verselbständigung. Es gibt Beispiele für relativ autonome, jedoch der Kernverwaltung zugehörende Verwaltungseinheiten und umgekehrt für rechtlich verselbständigte, faktisch jedoch wenig eigenständige Gebilde. 4

Formen der Privatisierung (2) Vergabe in den Markt Trennung von der Aufgabe Beispiel: Verkauf einer kommunalen Wohnungsgesellschaft Schranke: Hoheitliche Aufgaben/ Pflichtaufgaben Sonderfall Abwasserbeseitigung: Solange von den Ländern von der Ermächtigung des 18 a Abs. 2 a WHG kein Gebrauch gemacht wird. Diese pflichtigen gemeindlichen Aufgaben der Leistungsverwaltung können zwar im tatsächlichen Vollzug durch private Dritte wahrgenommen werden; Aufgabenträger bleibt jedoch in jedem Fall die Gemeinde. Trennung von der Durchführungsverantwortung Beispiel: Übertragung des Managements einer Kommunalen Wohnungsgesellschaft auf einen Privaten; Übertragung der Bewirtschaftung öffentlicher Gebäude im Rahmen von PPP-Modellen. Schranke: Erlass von Verwaltungsakten (Ausnahme: Beliehene) 5

Gründe für Privatisierung nach Gutachten der Monopolkommission Monopolkommission (1989): Wettbewerbspolitik vor neuen Herausforderungen. Freiheitsargument: Wirtschaftliche Aktivitäten der öffentlichen Hand schränken die Möglichkeiten privater Initiative ein Zulässigkeit wirtschaftlicher Betätigung Demokratieargument: Die horizontale Gewaltenteilung zwischen Staat und Gesellschaft wird durch die Kulminierung wirtschaftlicher Macht und politischer Entscheidungskompetenz im öffentlichen Bereich bedroht Effizienzargument: Private Unternehmen arbeiten im Regelfall effizienter als staatliche. Eine der wichtigsten Ursachen ist das mit dem Privateigentum verbundenen Anreiz- und Sanktionssystem (Wettbewerb) Rechtsstaatsargument: Entscheidungen nach allgemeinen Rechtsregeln und nicht nach politischem Ermessen sind die Voraussetzungen einer dezentralen Wettbewerbsordnung. Bei wirtschaftlicher Tätigkeit des Staates besteht jedoch die Gefahr, dass politische und wirtschaftliche Interessen vermischt werden. 6

Lokale Entscheidungskriterien Politische Bewertung - Ordnungspolitische Ebene - Wettbewerbspolitische Ebene - Sozialpolitische Ebene - Personelle Ebene Wirtschaftliche Bewertung - Betriebswirtschaftliche Ebene - Stadtstrategische Ebene - Haushaltswirtschaftliche Ebene Rechtliche Bewertung - Kommunalverfassungsrechtliche Ebene - Haushaltsrechtliche Ebene (Doppik/ NKF) - Andere Rechtsquellen (z. B. Steuerrecht, Vergaberecht) 7

Rekommunalisierung was ist das? Das Gegenteil von Privatisierung Eine ähnlich fundierte theoretische Begründung wie bei der Privatisierung (Monopolkommission) existiert für die Rekommunalisierung nicht. Aber es gibt einen gesellschaftlichen Trend. Mögliche Gründe sind grundsätzlich in allen Bereichen zu suchen, die auch für die Privatisierung eine Rolle spielen: Absicherung des kommunalen Einflusses Vermeidung von Oligopolen Beispiel: Entsorgungswirtschaft Bessere Steuerung und Kontrolle Public Value Aspekte vom Shareholder Value zum Stakeholder Value Keine Beteiligung Privater Absicherung der Inhouse Vergabe Integration in das Rechnungswesen des Kernhaushalts TVöD - Leistungsentgelte Steuerliche Vorteile Kostengünstige Leistungserbringung Qualitätsaspekte Sicherheitsaspekte 8

Wer oder was wird rekommunalisiert? 9

Beispiele Hannover Prüfstatiker Freiburg Gebäudereinigung Dortmund Gebäudereinigung Landkreis Soltau - Fallingbostel Abfall Nürnberg Gartenbaubetrieb Saarbrücken Abfallentsorgung, Stadtreinigung, Abwasserbeseitigung Sindelfingen Wohnungsbau Hamburg und Mannheim Bewirtschaftung von Schulen - keine Rekommunalisierung aber Vergabe an 100% Tochtergesellschaft im Rahmen einer ÖÖP statt PPP 10

Checkliste Rekommunalisierung О Vergaberecht Beispiel: Rekommunalisierung an eine 100% ige Eigengesellschaft ist dem Vergaberecht entzogen. Aber bei freiwilliger Ausschreibung Achtung: Ein Eigenbetrieb darf sich nicht an Ausschreibung beteiligen. О Steuerrecht Privilegierungsmöglichkeiten О Personalwirtschaft/ Tarifrecht TVöD О Haushaltswirtschaftliche Ebene (Doppik/ NKF) Auswirkungen auf den Haushalt, Bilanz, Gebührenkalkulation О Rechtliche Bewertung Zulässigkeit wirtschaftlicher Betätigung, Betriebsübergang 613 a BGB О Wirtschaftlichkeit Kennzahlen, Benchmarking, Finanzierung, Wertsteigerungspotenziale beachten О Kommunikation 11

Alles so wie früher? Heißt Rekommunalisierung deshalb, dass alles wieder so wird wie vor der Privatisierung? Nein, das heißt es nicht. Mit dem Zurückholen der Dienstleistung geht in der Regel eine Binnenmodernisierung einher: Die Orientierung an ökonomischen Leitbildern bestimmen nun das betriebliche Handeln. Die Folge: Rationalisierungsreserven werden ausgeschöpft. Oder wie es eine Personalrätin ausdrückte: Wir konnten die Dienstleistung nur zurückholen, indem wir alle Bereiche, alle Arbeitsschritte optimiert haben. 12

Fazit Rekommunalisierung kein Trend aber mehr als Einzelerscheinung Kommunen nutzen Gestaltungsspielräume Entscheidungsgrundlagen pragmatisch und nicht ideologisch NKF und KLR bieten Wettbewerbssurrogate und damit neue Steuerungsmöglichkeiten Optimierung Daueraufgabe und nicht mit der Entscheidung für eine bestimmte Durchführungsform erledigt 13

Das Heft in der Hand behalten Vielen Dank für Ihr Interesse! Mühlenweg 1 48282 Emsdetten +49(2572)953683 info@knirsch-consult.com www.knirsch-consult.com 14