Das Arbeitszeugnis Mythos und Wirklichkeit

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Das Arbeitszeugnis Mythos und Wirklichkeit

Endzeugnis Anspruchsvoraussetzungen, 109 GewO Einfaches Zeugnis: Art + Dauer der Tätigkeit Qualifiziertes Zeugnis Zusätzlich Leistung + Verhalten

Zwischenzeugnis Anspruchsvoraussetzung: berechtigtes Interesse des Arbeitnehmers Beispiele: Wechsel des direkten Vorgesetzten Betriebsübergang Änderung des Tätigkeitsbereichs längere Unterbrechung, insbes. Elternzeit Bewerbungsabsicht

Streitfall Kündigungsschutzverfahren End- oder Zwischenzeugnis? Wahlrecht des AN Verhalten bei gleichzeitigem Kündigungsschutzprozess

Formelle Anforderungen Äußere Form keine Anschrift des Arbeitnehmers! Firmenbriefpapier Ausstellungsdatum = Austrittsdatum Unterschrift Gefaltetes Arbeitszeugnis Der Knick Silbentrennung - Blocksatz

Inhaltliche Anforderungen einheitlich vollständig wahr wohlwollend Formulierungshoheit beim Arbeitgeber

Grenzen der Formulierungshoheit: Zeugnisklarheit Beispiel: Ihr dienstliches Verhalten gegenüber Vorgesetzen und Mitarbeitern war einwandfrei.

Anspruch auf ein lachendes Emoticon (ArbG Kiel, 18.04.2013, 5 Ca 80 b/13) Der Fall: Der Arbeitgeber, dessen Namen mit einem O beginnt, gestaltet den ersten Buchstaben seiner Unterschrift regelmäßig als Smiley. Im vorliegenden Fall unterzeichnet der das Zeugnis mit einem Emoticon mit heruntergezogenen Mundwinkeln. Die Entscheidung: Unterschrift, die Emoticon mit heruntergezogenen Mundwinkeln enthält, ist unzulässig AG hat alles zu unterlassen, was mehrdeutig ist und bei Dritten Irrtümer hervorrufen könnte AN hat sogar Anspruch auf Unterschrift mit Smiley, da dies zur üblichen Unterschrift des AG gehört

Aufbau des Zeugnisses 1. Einleitung 2. Ggf. Beschreibung des Arbeitgebers 3. Tätigkeit 4. Leistung 5. Verhalten 6. Schluss

Tätigkeitsbeschreibung Anzugeben: Art der Tätigkeit unter Berücksichtigung der Gewichtung Dauer der Tätigkeit Ggf. Führungsverantwortung Grds. nicht anzugeben: Umfang der Beschäftigung (Vollzeit/Teilzeit)

Problemfall: Längere Phasen ohne Arbeitsleistung: Maßgeblich: Dauer der Ausfallzeit/Freistellungsphase im Verhältnis zur Dauer des Arbeitsverhältnisses Angabe zulässig: 5 jährige durchgehende Krankheitsphase am Ende eines Arbeitsverhältnisses von insgesamt gut 6 Jahren 3 Jahre Elternzeit bei Arbeitsverhältnis von 5 Jahren

Die Leistungsbeurteilung Arbeitsbefähigung (= Können) Arbeitsbereitschaft (= Wollen) Arbeitsvermögen (= Ausdauer und Tempo) Gesamt- Arbeitsweise (= Einsatz) bewertung Arbeitsergebnis (= Erfolg)

Bewertungsskala sehr gut = stets zu unserer vollsten Zufriedenheit zu unserer vollen Zufriedenheit und unseren Erwartungen in jeder Hinsicht entsprochen / in jeder Hinsicht und in allerbester Weise gut = stets zu unserer vollen Zufriedenheit voll und ganz zufriedenstellend / in jeder Hinsicht und in bester Weise befriedigend = zu unserer vollen Zufriedenheit / stets zu unserer Zufriedenheit ausreichend = zu unserer Zufriedenheit mangelhaft = im Großen und Ganzen zu unserer Zufriedenheit er/sie führte die übertragenen Aufgaben mit großem Fleiß und Interesse durch 13

Die Verhaltensbeurteilung Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen, Kunden Bewertungsskala sehr gut = jederzeit vorbildlich gut = vorbildlich / stets einwandfrei befriedigend = einwandfrei ausreichend = korrekt und ohne Beanstandung mangelhaft = Verhältnis war unbelastet / insgesamt tadellos

Zwischen den Zeilen Sein Verhalten gegenüber Kunden, Mitarbeitern und Vorgesetzten war stets vorbildlich teamfähig, befolgte aber keine Anweisungen Er/sie widmete sich seinen/ihren Aufgaben mit großem Interesse aber ohne Erfolg Wir lernten ihn als umgänglichen Kollegen kennen sehr beliebt war er nicht Er war engagiert und wusste sich gut zu verkaufen Wichtigtuer

Er/sie trug durch seine gesellige Art zur Verbesserung des Betriebsklimas bei Alkoholkonsum während der Arbeitszeit Er/sie besaß großes Einfühlungsvermögen Flirtbereitschaft Wir wünschen alles Gute und Gesundheit Häufige Krankheitszeiten Gerne stehen wir jedem künftigen Arbeitgeber für Nachfragen über die Qualität der geleisteten Arbeit zur Verfügung Die im Zeugnis wiedergegebene Leistungsbeurteilung entspricht nicht den tatsächlichen Leistungen

Sonderfälle Beendigungsgrund Ehrlichkeit Straftaten

Darlegungs- und Beweislast Maßstab nach BAG: durchschnittliche Leistung = Note 3 (befriedigend) sehr gute oder gute Leistung Arbeitnehmer ausreichende oder mangelhafte Leistung Arbeitgeber

Verschiebung der Darlegungs- und Beweislast / Bindung an: Zwischenzeugnis grds. Bindung an Inhalt / Beurteilung eines früheren Zwischenzeugnisses Bindung durch außergerichtlich erteiltes Zeugnis Verschlechterungsverbot

Die Schlussformel Dank für die geleistete Arbeit Bedauern des Ausscheidens gute Wünsche für die Zukunft

Die Schlussformel Kein Anspruch des Arbeitnehmers auf Abschluss des Zeugnisses mit Dank, Bedauern und guten Wünschen unabhängig von der Notenstufe bei Widerspruch zwischen Beurteilung und Schlusssatz: Anspruch auf Zeugnis ohne Schlussformel

Die Geltendmachung des Zeugnisanspruchs Holschuld Zeitliche Grenzen Verjährung Verwirkung Sonstige Einreden / Einwendungen kein Zurückbehaltungsrecht des Arbeitgebers bei Gegenansprüchen

Folgen bei nicht ordnungsgemäßer / unterbliebener Zeugniserteilung Berichtigungsanspruch Schadensersatzansprüche? - des Arbeitnehmers - des künftigen Arbeitgebers äußerst geringe Praxisrelevanz

Erteilung von Auskünften Pflicht des Arbeitgebers zur Auskunftserteilung? Recht des Arbeitgebers, von sich aus Auskünfte zu erteilen?