Häufig gestellte Fragen über die Arbeit der Bayerischen Vertretung in Brüssel

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Häufig gestellte Fragen über die Arbeit der Bayerischen Vertretung in Brüssel (Stand: 22.01.2015) A. Zur Vertretung selbst 1. Seit wann besteht die Vertretung: Die Vertretung wurde im Dezember 1987 als Informationsbüro des Freistaates Bayern gegründet. Im Zuge des Vertrages von Maastricht von 1992 und der Einrichtung des Ausschusses der Regionen 1994 erfolgte die Aufwertung zur Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU. 2. Wann wurde das jetzige Dienstgebäude bezogen: 2004 nach einer umfangreichen denkmalschutzgerechten Renovierung des vormaligen Instituts Pasteur. 3. Wie hoch ist das Gesamtbudget? Ausweislich des Haushaltsplans für 2014 beträgt das Budget rund 1,5 Mio. pro Jahr ohne Personalkosten. Aufgrund von Sparmaßnahmen von 15 % stehen effektiv ca. 1,4 Mio. zur Verfügung. 4. Wie viele Mitarbeiter? Insgesamt 30 Mitarbeiter, einschließlich der Referentinnen und Referenten, die aus den Bayerischen Ministerien nach Brüssel entsandt werden. Hinzu kommen bis zu 10 Praktikantinnen und Praktikanten 5. Was ist die Stellung der Vertretung? Die Vertretung ist eine Abteilung der Bayerischen Staatskanzlei und untersteht der Staatsministerin für Europaangelegenheiten und regionale Beziehungen. In Belgien ist die Vertretung als Körperschaft des öffentlichen Rechts registriert. Ausdrücklich ist darauf hinzuweisen, dass die Regionalvertretungen keine sog. Lobbyisten sind. Die Regionen sind zum einen über den Ausschuss der Regionen (Art. 305 ff. AEUV) unmittelbarer Bestandteil des institutionellen Gefüges der EU. Zum anderen sind sie als Gliederungen der jeweiligen Mitgliedstaaten, insbesondere bei föderal verfassten wie der Bundesrepublik Deutschland, Träger des Gemeinwohls, unmittelbar demokratisch legitimiert

und zudem über den Verwaltungsvollzug Teil der europäischen Verwaltungsstruktur. Diese starke institutionelle Stellung kommt auch darin zum Ausdruck, dass in Fragen der ausschließlichen Kompetenzen der deutschen Länder ein Landesminister neben dem Bundesminister unmittelbar am Verhandlungstisch des Ministerrates in Brüssel sitzt. Dies gilt auch für andere föderal strukturierte Staaten wie etwa das Königreich Belgien, wo Landesminister sogar die alleinige Verhandlungsführung im Rat haben. Dies wurde im Rahmen der sog. Transparenzinitiative auch von der Europäischen Kommission in der Mitteilung vom 21.03.2007 sowie vom Europäischen Parlament in dem Bericht vom 8. Mai 2008 anerkannt: Die Regionalvertretungen wurden ausdrücklich von der Subsumption unter die Definition Lobbyisten ausgenommen. B. Hauptaufgaben der Vertretung 1. Information der Bayerischen Staatsregierung über Entwicklungen in der Europäischen Union, insbesondere der Europäischen Kommission, des Europäischen Parlaments und des Ausschusses der Regionen; 2. Information der Dienststellen der Europäischen Kommission und der Mitglieder des Europäischen Parlaments über die Politik der Bayerischen Staatsregierung; 3. Unterstützung der bayerischen Mitglieder des Ausschusses der Regionen der EU; 4. Beratung und Unterstützung der bayerischen Wirtschaft bei Kontakten zur EU; 5. Anlaufstelle für öffentliche und private Institutionen aus Bayern; 6. Vorbereitung von Informationsbesuchen von Mitgliedern der Bayerischen Staatsregierung und des Bayerischen Landtags in Brüssel; 7. Öffentlichkeitsarbeit. C. Einflussmöglichkeiten des Freistaates Bayern auf die europäische Gesetzgebung 1. Subsidiaritätskontrolle Durch den Vertrag von Lissabon wurde Kompetenzabgrenzung zwischen der EU und den Mitgliedstaaten klarer definiert und die Subsidiaritätskontrolle durch ein Frühwarnsystem und durch die Klagemöglichkeit des AdR und der nationalen Parlamente, wozu in Deutschland der Bundesrat als Länderkammer gehört, zum EuGH gestärkt (s. Protokoll Nr. 2 zum AEUV). Die Länder und Regionen in Europa sind die Hüter des Subsidiaritätsprinzips. Die Umsetzung des Subsidiaritätsprinzips betrifft sowohl inhaltliche wie verfahrensrechtliche Fragen:

Inhaltlich: Laut Art. 5 Abs. 3 AEUV wird die EU in den Bereichen, die nicht in ihre ausschließliche Zuständigkeit fallen, nur tätig, sofern und soweit die Ziele der in Betracht gezogenen Maßnahmen von den Mitgliedstaaten weder auf zentrale, noch auf regionaler oder lokaler Ebenes ausreichend verwirklicht werden können. Damit fallen etwa die sog. Dienste der Daseinsvorsorge wie kommunale Wasserversorgung, Abwasserbehandlung, Müllabfuhr, öffentlicher Personennahverkehr, Sportstättenbau, etc., aber auch Fragen wie die aktuelle Diskussion um die Bodenschutzrichtlinie nicht in den Zuständigkeitsbereich der EU. Verfahrensrechtlich: In erster Linie geht es hier um den Vollzug europäischer Gesetzgebung, der in Deutschland im Regelfall den Ländern und Kommunen obliegt. Bei der Entwicklung von Europäischen gesetzgeberischen Maßnahmen müssen daher auch die Auswirkungen auf den Verwaltungsvollzug beachtet werden. 2. Bundesratsverfahren nach Art. 23 GG Nach diesem Artikel muss der Bundesrat als Länderkammer zu allen Vorschlägen der Europäischen Kommission angehört werden. Bei Fragen der ausschließlichen Kompetenz der Länder muss diese Stellungnahme von der Bundesregierung bei den Verhandlungen im Ministerrat maßgeblich berücksichtigt werden. Zudem sitzt in diesen Fällen, etwa bei Fragen der Bildungspolitik, der Hochschulpolitik oder der inneren Sicherheit, ein Ländervertreter neben dem Vertreter der Bundesregierung mit am Verhandlungstisch im Ministerrat. 3. Vorfeldarbeit und Gesetzesfolgenabschätzung (Impact Assessment) Die Aufgabe der Bayerischen Vertretung ist es, die Entstehung von Gesetzgebung und anderen Initiativen der Kommission im Vorfeld aufmerksam zu beobachten und durch entsprechende Informationen und Stellungnahmen, die in Zusammenarbeit mit den Bayerischen Ministerien erarbeitet werden, zu beeinflussen. Darüber hinaus hat sich die Kommission verpflichtet, zu jeder gesetzgeberischen Maßnahme eine umfangreiche Gesetzesfolgenabschätzung vorzunehmen, in der u.a. auch die Prüfung des Subsidiaritätsprinzips sowie die Auswirkung auf den Verwaltungsvollzug, der in Deutschland durch die Länder und Kommunen durchgeführt wird, zu berücksichtigen ist. 4. Zusammenarbeit mit dem Europäischen Parlament Das Europäische Parlament (EP) hat sich durch die Verträge von Maastricht, Amsterdam und Nizza im Rahmen des Mitentscheidungsverfahrens zu einem vollwertigen Mitgesetzgeber auf Europäischer Ebene entwickelt. Diese Stellung ist durch den

Lissabonvertrag nochmals gestärkt worden: 90 % der Gesetzgebung müssen nunmehr unter voller Einbeziehung des EP entschieden werden. Aus bayerischer Sicht sind insbesondere die neu hinzugekommenen Mitentscheidungskompetenzen für den EU-Haushalt, die Regionalpolitik und die Gemeinsame Agrarpolitik hervorzuheben. Daher ist die Zusammenarbeit mit den Abgeordneten des EP, insbesondere den 15 MdEPs aus Bayern, ebenfalls von großer Bedeutung. D. Arbeit auf der Brüsseler Ebene 1. Was sind die hauptsächlich relevanten Institutionen in Brüssel? Gemäß dem Gang des Gesetzgebungsverfahrens, insbesondere des Mitentscheidungsverfahren nach Art. 294 AEUV, verfolgt die Bayerische Vertretung aufmerksam die Arbeit der Kommission, des Europäischen Parlamentes und des Ministerrates. Zudem arbeitet Bayern bei der Erarbeitung der Stellungnahmen des Ausschusses der Regionen sehr aktiv mit. Im Übrigen besteht eine enge Zusammenarbeit mit der Ständigen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland bei der EU und den anderen deutschen Landesvertretungen. Fallweise wird auch mit den Regionalvertretungen der anderen knapp 300 vertretenen Regionen kooperiert. 2. Was sind die größten Erfolge der Bayerischen Vertretung in Brüssel? Grundsätzlich ist anzumerken, dass die Bayerische Vertretung in einem Mehr-Ebenen- System aus der Vernetzung lokaler, regionaler, nationaler und europäischer Ebenen arbeitet, und sich eines umfangreichen Netzwerkes von Kontakten in den Europäischen Institutionen bedient. Insbesondere die Zusammenarbeit mit den bayerischen Abgeordneten des Europäischen Parlamentes ist sehr eng. In diesem Rahmen findet ein laufender Austausch einer Vielzahl von Informationen statt, die zu Änderungen in der europäischen Gesetzgebung geführt haben. Erzielte Erfolge sind als Gesamtergebnis dieses Mehrebenennetzwerks zu sehen. Die Bayerische Vertretung fungiert in erster Linie als Frühinformationssystem, Koordinator und Vermittler. Als besondere Erfolge, die auf bayerische Initiativen zurückgehen, ist die Stärkung des Subsidiaritätsprinzips im Lissabon-Vertrag, der Erhalt des Rechts der kommunalen Selbstverwaltung, insbesondere im Bereich der sog. Dienste der Daseinsvorsorge, sowie die Beachtung der Kompetenzen der deutschen Länder im Bereich der Bildungspolitik, der Medienpolitik, aber auch in der Rechts-, Innen-, Migrations- und Asylpolitik zu nennen. Im Hinblick auf Europäische Fördermittel war eine Initiative zur Sonderförderung der

Grenzregionen im Bereich der Strukturfonds für die Förderperiode 2007 2013 in Höhe von 75 Mio., die Unterstützung der Einwerbung von Forschungsförderungsmittel für die Bayerischen Hochschulen sowie die Beteiligung am Europäischen Satellitennavigationsprojekt GALILEO erfolgreich. Ebenso setzt sich Bayern für die Interessen der bayerischen Landwirte ein. Zur Durchsetzung bayerischer Interessen organisiert die Bayerische Vertretung eine Vielzahl von Fachveranstaltungen zu aktuellen, europapolitischen Themen, im Regelfall unter Beteiligung eines Mitglieds der Bayerischen Staatsregierung und in Zusammenarbeit mit betroffenen Institutionen Verbänden und Unternehmen aus Bayern. Insgesamt finden im Jahr etwa 600 Veranstaltungen in der Vertretung des Freistaates Bayern statt. Darüber hinaus empfangen wir etwa 12.000 Besucher aus Bayern im Jahr, die wir im Rahmen von Vorträgen über die Aufgaben der Bayerischen Vertretung und aktuelle, europapolitische Entwicklungen informieren. 3. Welche Interessen Bayerns sind durch die europäische Gesetzgebung betroffen? 60 80 % der Gesetzgebung, die in Deutschland umgesetzt wird, kommen mittlerweile aus Europa. Somit ist Europapolitik Innenpolitik. Fast alle Lebensbereiche sind betroffen. Für die Bürger macht sich dies bei den bereits erwähnten Diensten der Daseinsvorsorge genauso wie bei der Senkung der Roaminggebühren, Schadensersatzregelungen im Reiseverkehr, Lebensmittelvorschriften oder Schutzvorschriften am Arbeitsplatz bemerkbar. Die stark im Binnenmarkt verhaftete bayerische Wirtschaft ist durch die Harmonisierung und Standardisierung im freien Warenverkehr, Regelungen zum Dienstleistungsverkehr, Umweltvorschriften wie Emissionsgrenzen für Fabriken oder CO 2 -Reduktion für PKW, sowie durch Sozialvorschriften wie die Antidiskriminierungsrichtlinie betroffen. Europäische Fördermittel kommen der Struktur- und Landwirtschaftspolitik, der Forschungspolitik, der Industriepolitik wie etwa GALILEO oder der Verkehrs- und Energiepolitik zugute. Weitere Informationen finden Sie unter: http://www.bayern.de/staatsregierung/bayern-in-europa/