Mitbestimmung bei Bestehen rechtlich selbständiger Einrichtungen der zusätzlichen Alterssicherung

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Transkript:

Dr. Jürgen Kruse Mitbestimmung bei Bestehen rechtlich selbständiger Einrichtungen der zusätzlichen Alterssicherung Gestaltungsmöglichkeiten von Betriebsoder Personalrat Nomos Verlagsgesellschaft Baden-Baden

INHALTSVERZEICHNIS Einführung in die Thematik und Gang der Untersuchung 14 ERSTER TEIL: Organisatorische Durchführung der betrieblichen Mitbestimmung bei zusätzlichen Altersversorgungsleistungen durch rechtlich selbständige Versorgungseinrichtungen 16 A. Darstellung der für die Untersuchung bedeutsamen Versorgungsformen 16 I. Gewerbliche Wirtschaft 16 1. Die auszuklammernden Versorgungsformen 16 a) Die unmittelbare Versorgungszusage (Direktzusage) 16 b) Weiter- und Höherversicherung 17 2. Rechtlich selbständige Versorgungseinrichtungen 17 a) Die Direktversicherung 17 b) Die Pensionskasse 18 c) Die Unterstützungskasse 19 aa) Die sogenannte Einheitstheorie des BAG 19 bb) Überprüfung dieser Theorie 20 cc) Eigene Stellungnahme 22 3. Die Rechtsgrundlagen für die Entstehung und die Tätigkeit der Versorgungseinrichtung 24 a) Die Direktversicherung 24 aa) Die Versicherungs-Aktiengesellschaft 25 bb) Der Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit 25 b) Die Pensionskasse 26 c) Die Unterstützungskasse 26 aa) Idealverein im Sinne des 21 BGB 27 bb) Gesellschaft mit beschränkter Haftung 29 cc) Die Stiftung 30 4. Die Rechtsbeziehungen im Dreieck Arbeitgeber-Arbeitnehmer- Versorgungseinrichtung 30 a) Die Direktversicherung 31 aa) Arbeitgeber - Versorgungseinrichtung 31

bb) Arbeitnehmer - Versorgungseinrichtung 32 cc) Arbeitnehmer - Arbeitgeber 32 aaa) Einzelvertragliche Verpflichtungstatbestände 33 (1) Einzelarbeitsvertrag 33 (2) Vertragliche Einheitsregelung, Gesamtzusage und betriebliche Übung 33 (3) Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz 35 bbb) Kollektivrechtlich begründete Verpflichtungstatbestände 35 (1) Betriebsvereinbarung 35 (2) Tarifvertrag 37 b) Die Pensionskassenversorgung 38 aa) Die Pensionskasse als in der Regel sogenannter kleinerer VVaG 38 bb) Verhältnis Arbeitgeber - Pensionskasse 38 aaa) Der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer 38 bbb) Der Arbeitgeber als Vereinsmitglied 39 ccc) Der Arbeitgeber als (ausschließlich) Zuwendender 39 cc) Verhältnis Arbeitnehmer - Pensionskasse 39 aaa) Der Arbeitnehmer als Versicherter 39 bbb) Der Arbeitnehmer als Versicherungsnehmer 40 ccc) Der Arbeitnehmer als Vereinsmitglied 40 dd) Die arbeitsrechtliche Beziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer 41 c) Die Unterstützungskassenversorgung 41 aa) Das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Unterstützungskasse 41 aaa) Unterstützungskassenverein 42 bbb) Gesellschaft mit beschränkter Haftung 42 ccc) Stiftung 42 bb) Das Verhältnis zwischen Arbeitnehmer und Unterstützungskasse 43 aaa) Rechtsformunabhängige Problemstellungen 43 (1) Unterstützungskassenleistungen als Versicherungsleistungen? 43 (2) Rechtsanspruch des Arbeitnehmers auf Unterstützungskassenleistungen 44 bbb) Der Arbeitnehmer im Unterstützungskassenverein 45 ccc) Der Arbeitnehmer in der "Unterstützungskasse - GmbH" 46 ddd) Der Arbeitnehmer und die Stiftung Unterstützungskasse 46 cc) Die arbeitsrechtliche Beziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer 46

Öffentlicher Dienst 47 /. Das grundsätzliche Verhältnis zwischen Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst und Betriebsrentengesetz im Hinblick auf 17 AbsJ und 18 BetrAVG 47 2. Überblick über die verschiedenen rechtlich selbständigen Versorgungseinrichtungen im öffentlichen Dienst 48 a) Die rechtlich selbständigen Versorgungseinrichtungen neben der VBL 48 b) Weitgehende Gemeinsamkeiten mit der VBL 50 3. Die VBL als "Prototyp" der Versorgungseinrichtungen im Bereich des öffentlichen Dienstes 51 a) Die Rechtsgrundlagen für ihre Entstehung und ihre Tätigkeit - die VBL und die Tarifvertragsparteien 51 b) Die Rechtsbeziehungen im Dreieck Arbeitgeber - Arbeitnehmer -VBL 55 aa) Der Arbeitgeber als Beteiligter im Sinne der VBL-Satzung 55 bb) Das Verhältnis zwischen Arbeitnehmern und VBL 57 aaa) Bezugsberechtigung "nach Maßgabe der Satzung" 57 bbb) Die Arbeitnehmer als Begünstigte eines Vertrages zugunsten Dritter 57 cc) Die arbeitsrechtlichen Beziehungen zwischen den beteiligten Arbeitgebern und ihren Arbeitnehmern 59 B. Wege der Durchführung einer Mitbestimmung des Betriebsoder Personalrates in Bezug auf die Gewährung von Versorgungsleistungen durch rechtlich selbständige Versorgungseinrichtungen 61 1. Bedeutung anderer Einflußmöglichkeiten der Arbeitnehmer für das Mitbestimmungsrecht des Betriebs- oder Personalrates 62 /. Stellung des Betriebs- oder Personalrates in der Betriebsverfassung 62 2. Zur möglichen Wirkung eines verbandsrechtlich vorgesehenen Einflusses der Arbeitnehmer 62 3. Zwischenergebnis 65 II. Mitbestimmung in Bezug auf rechtlich selbständige Versorgungseinrichtungen 66 /. Problemaufriß 66 2. Mitbestimmung des Betriebs-oder Personalrates 66 a) Angelegenheit des Betriebs- oder Personalrates als Ganzem 66

b) Folgerungen 68 3. Die verbandsrechtliche (organschaftliche) Lösung 69 a) Die Frage nach der grundsätzlichen Zulässigkeit 70 aa) Die Auffassung von Sasse 70 bb) Die Auffassung von Neumann=Duesberg 71 cc) Die herrschende Meinung 71 aaa) Die grundsätzliche Möglichkeit von Mitbestimmung in Unternehmens-oder konzernübergreifenden Einrichtungen 71 (1) Der von 87 Abs.l Nr.8 BetrVG zugelassene Wirkungsbereich 72 (2) Die Bedenken von Hanau 73 (3) Auseinandersetzung mit Hanau 74 bbb) Auseinandersetzung der herrschenden Meinung mit Sasse 75 dd) Eigene Stellungnahme 76 b) Kann es in Unternehmens- oder konzemübergreifenden Einrichtungen eine Umsetzung mitbestimmter Entscheidungen durch die organschaftliche Lösung geben? 82 c) Mögliche Ansiedlung des Betriebsratseinflusses bei den verschiedenen Rechtsformen der Versorgungseinrichtungen 84 aa) Versicherungsaktiengesellschaft 84 bb) Der eingetragene Verein 85 cc) Der Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit 85 aaa) Großer VVaG 85 (1) Oberstes Organ 86 (2) Vorstand 87 (3) Aufsichtsrat 87 bbb) Kleinerer VVaG 88 dd) Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung 90 ee) Die Stiftung 91 ff) Versorgungseinrichtungen des öffentlichen Dienstes 91 aaa) Die VBL 91 bbb) DieVAP 92 4. Die zweistufige Lösung 96 5. Das Verhältnis beider Durchführungsformen zueinander 97 a) Der Grundsatz 97 b) Durchführung einer organschaftlichen Lösung ohne ausdrückliche Zustimmung des Betriebsrates hierzu 97 c) Bewertung der Unterschiede beider Durchführungsformen 98 10

ZWEITER TEIL: Inhaltlich begrenzend wirkende Vorgaben für eine betriebliche Mitbestimmung - dargestellt am Beispiel von Kürzungen zum Abbau von Überversorgungen 101 A. Zu einem Begriff der Überversorgung 101 B. Begriff und Erscheinungsformen der Kürzung von Versorgungsleistungen 105 I. Kollektive Betrachtungweise bezüglich der Auswirkungen einer Maßnahme? 105 II. Individuelle Betrachtungsweise 106 /. Ansatzpunkte für Kürzungen 106 a) Laufende Ruhegeldleistungen 106 b) Anwartschaften und zu erwartende Steigerungen 107 2. Das zur Verfügung stehende Instrumentarium 107 a) Wechsel der Versorgungsform 107 b) Wechsel zu einem für den Einzelnen ungünstigeren System 108 c) Wechsel von der Brutto- zur Nettolohnbezogenheit 109 C. Zulässigkeit von Kürzungen zum Abbau bzw. zur Vermeidung von Überversorgungen 110 I. Die möglichen Gestaltungsformen bei Vornahme von Kürzungen 110 1. (Mehr oder weniger) selbständige Entscheidung der Versorgungseinrichtung 111 a) Das zur Handlung grundsätzlich befugte Organ 111 b) Handeln kraft Satzungsautonomie 112 c) Handeln mit Zustimmung des einzelnen Versicherten 112 d) Kollektive Zustimmung 113 e) Änderungskompetenz aufgrund Satzungsvorbehalts 114 2. Gemeinsame, direkt oder indirekt wirkende Entscheidung von Arbeitgeber und Betriebs- oder Personalrat 117 a) Änderung einer Betriebsvereinbarung über Leistungen der betrieblichen Altersversorgung durch Betriebsvereinbarung 118 b) Änderung vertraglich begründeter Zusagen 119 aa) Bestehen "wirklich" individueller vertraglicher Regelungen 119 11

bb) Allgemeine Arbeitsbedingungen 120 aaa) Der Meinungsstand bis zur Entscheidung des Sechsten Senats des Bundesarbeitsgerichts 121 bbb) Das Urteil des Sechsten Senats des BAG und die dadurch hervorgerufenen Vorlagebeschlüsse und Reaktionen im Schrifttum 122 ccc) Der Beschluß des Großen Senats des BAG vom 16.09.1986 und sein Echo im Schrifttum 123 ddd) Eigene Stellungnahme und Schlußfolgerungen für den Gestaltungsspielraum eines Betriebs- oder Personalrates bei Vorliegen Allgemeiner Arbeitsbedingungen 127 c) Regelungsbefugnis der Sozialpartner auch gegenüber Pensionären 130 aa) Die herrschende Auffassung 130 bb) Die Gegenansicht 132 cc) Eigene Stellungnahme 133 dd) Zwischenergebnis 134 3. Handeln des Arbeitgebers allein oder mit Zustimmung des einzelnen Arbeitnehmers 134 a) Die Kündigung einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung über zusätzliche Alters- und Hinterbliebenenleistungen 134 b) Die möglichen Handlungsformen auf der individualrechtlichen Ebene 135 aa) Einseitige Gestaltungsmittel 136 aaa) Die Änderungskündigung 136 bbb) Der Widerruf 137 bb) Die Änderungsvereinbarung 138 c) Die Relevanz für die Mitbestimmungsfrage 139 II. Überblick über die rechtlich vorgegebenen Grenzen der Zulässigkeit von Kürzungen zum Abbau bzw. zur Vermeidung von Überversorgungen 141 /. Grenzen aus dem jeweiligen Statut der Einrichtung 141 2. Grenzen nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen 142 12 a) Überprüfung durch die Gerichte 142 aa) Kontrollumfang 143 aaa) Vorliegen einer (ablösenden) Betriebsvereinbarung 143 bbb) Kontrolle auch gegenüber der Kündigung einer Betriebsoder Dienstvereinbarung? 144 ccc) Verschlechternde Sauung einer Versorgungseinrichtung 149 bb) Rechtsgrundlagen für die gerichtliche Überprüfung 150 b) Inhaltliche Kriterien für die Überprüfung der Wirksamkeit von Kürzungen zum Abbau bzw. zur Vermeidung von Überversorgungen 151 aa) Bereits laufende Versorgungsleistungen 151

bb) Bereits erdiente Versorgungsanwartschaften 152 cc) Bereits erdiente Dynamik 153 dd) Noch nicht erdiente Versorgungsanwartschaften und Steigerungsbeträge 154 Zusammenfassung: Abschließende Bewertung der Gestaltungsmöglichkeiten von Betriebsund Personalrat 156 Literaturverzeichnis 159 13