Das Finanzamt, der ermäßigte Umsatzsteuersatz und der Vorsteuerabzug

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Transkript:

Das Finanzamt, der ermäßigte Umsatzsteuersatz und der Vorsteuerabzug 13. März 2015 Dagmar Stock hegmann metter Wirtschaftsprüfer Steuerberater hegmann metter Partnerschaft mbb Steuerberatungsgesellschaft

Das Finanzamt, der ermäßigte Umsatzsteuersatz und der Vorsteuerabzug Dagmar Stock Dipl. Finanzwirtin (FH) Steuerberaterin hegmann metter Partnerschaft mbb Steuerberatungsgesellschaft Ronda Bürohaus Calwer Str. 7 71034 Böblingen Tel. 0 70 31 / 41 09 18 0 Mobil 0175 / 57 33 960 www.hegmann-metter.de Unser Angebot 2

Die gemeinnützige Körperschaft aus steuerlicher Sicht Ideeller Bereich Vier Sphären der gemeinnützigen Körperschaft Erbschaften Fundraising Spenden Zuschüsse Beratungsstellen Mitgliederbetreuung Öffentlichkeitsarbeit Vermögensverwaltung Vermietung/ Verpachtung von Grundstücken Kapitalanlage Personalgestellung Geschäftsbesorgung Café, Kiosk Telefonüberlassung Umsatzsteuerfrei oder 7%/ 19% Wirtschaftl. Geschäftsbetrieb (wgb) Zweckbetriebe 65-68 AO u.a. Heime Krankenhaus WfbM Integrationsprojekte Bildung und Forschung Kultur Umsatzsteuerfrei 7% selten 19% Stpfl. wgb. Umsatzsteuer 19% oder 7% Ertragsteuer 3

Definition der WfbM nach 68 Nr. 3 a AO 68 Nr. 3 a AO Nach SGB III förderungswürdige WfbM ( 136 SGB IX) Anerkennung d. Bundesanstalt f. Arbeit 142 SGB IX Arbeitsplätze f. Menschen, die wg. Behinderung nicht auf d. ersten Arbeitsmarkt tätig sein können SGB III Leistungen zur Teilhabe an Arbeit 136 SGB IX WfbM ist Einrichtung zur Teilhabe u. Eingliederung behinderter Menschen am Arbeitsleben Wegen Art, Schwere der Behinderung, nicht, noch nicht oder noch nicht wieder auf 1. Arbeitsmarkt beschäftigt Angemessene berufliche Bildung und Beschäftigung und Leistungs- u Erwerbsfähigkeit erhalten, entwickeln u Persönlichkeit entwickeln Übergang auf 1. Arbeitsmarkt fördern Möglichst breites Angebot Berufsbild. u. Arbeitsplätzen, ausgelagerte Arbeitsplätze 4

Das Umsatzsteuersystem (1) Unternehmer (2) im Inland (3) gegen Entgelt (4) im Rahmen seines Unternehmens Alle Kriterien erfüllt fehlt ein Kriterium steuerbar nicht steuerbar steuerpflichtig steuerfrei Regelsteuersatz ermäßigter Steuersatz mit Vorsteuerabzug (ggf. anteilig) ohne Vorsteuerabzug ( 4 Nr. 8 ff UStG) 4 Nr. UStG 15b Arbeitsmarktleistungen 16 best. Heime, ambulante Pflege, Betreuung in WfbM 18 Leistungen im Rahmen der sozialen Sicherheit 21/22 best. Bildungsleist. 25 Leistungen Jugendhilfe mit Vorsteuerabzug ( 4 Nr. 1-7 UStG) Im Wesentlichen Exportleistungen 5

Einschränkung ermäßigter Umsatzsteuersatz Abschnitt 12.9 Abs. 12 und 13 UStAE Werkstätten für behinderte Menschen Sonstige Leistung Werkleistung WfbM Handel 68 Nr. 3a AO Wertschöpfung < 10% > 10% Produktion Nicht WfbM- Handel USt 7% oder 19%? Zusätzliche Einnahmen? 19% - Annahme bei Entleihung von Zeitarbeitsfirmen Zwischenschaltung für andere nicht gemeinnützige Unternehmen Kriterienprüfung nach UStAE USt 7% 7% oder 19% - Ermessen d. Finanzverwaltung Fehlen ausreichender Geschäftseinrichtung Nutzung als Werbemittel Leistungen an Kunden ohne Vorsteuerabzug Fehlen sozialer Betreuung USt 19% Beschäftigung überwiegend in Hilfsfunktionen, statt im eigentlichen Erwerbsbereich kein ungerechtfertigter Vorteil, wenn Gesamtumsatz unter TEUR 35 oder TEUR 17,5 je Beschäftigtem oder Steuervorteil niedriger als Zusatzaufwand aus der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen 6

Zwischenschaltung eines Integrationsunternehmens BFH Urteil vom 23.02.2012 A Leasing GmbH Vertrieb, Vermittlung Leasingnehmer, Vertragskalkulation Einkauf Finanz. u. WG DL für IntegrationsgGmbH Headleaseverträge IntegrationsgGmbH Subleaseverträge GF (unentgeltl.) 1 MA 100% ehem A GmbH o.behind. 1 MA 100% GdE 70% 1 MA 50% GdE? Werbung UStSatz 7% Umsatz 2006: Mio. EUR 5,2 Endkunde Endkunde Endkunde Kein Vorsteuerabzug BFH: Umsätze beruhten nicht auf der Arbeit der MA mit Behinderung Wesentliche das Leasinggeschäft prägende Arbeiten wurden von A GmbH übernommen (Kundenauswahl, Kalkulation, Beschaffung Finanzierung u. Leasinggegenstände) Deshalb keine Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes 7

Verkauf Anlagegüter durch Integrationsunternehmen kein ermäßigter Umsatzsteuersatz Urteil FG Niedersachsen vom 30.05.2013 USt Organträger Kauf Scanner ASP IntegrationsgGmbH Archivier. Verkauf Scanner Versicherung C Kein Vorsteuerabzug GF der ASP: K Mitarbeiter H GdE 100%, für Arbeitsplatz Zuschuss EUR 47.000 v. Integrationsamt Aufgaben: Abarbeitung Fehler an baugleichem Scanner aus Alltagsbetrieb und Einscannen von Dokumenten, in Aufstellung, Einweisung oder Wartung der verkauften Scanner nicht eingebunden FG Niedersachsen: Umsätze Scanner Verkauf beruhten nicht auf der Arbeit der MA mit Behinderung Fehlerbeseitigung und Einscannen von Dokumenten auch ohne Verkauf Scanner durch ASP möglich Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes nur auf Leistungen in die H eingebunden war, nicht auf Verkaufsumsätze 8

40% Quote in Anlaufphase nicht erreicht kein ermäßigter Umsatzsteuersatz Urteil FG Niedersachsen vom 14.06.2013 Bisherige Betreiber ggmbh Pachtvertrag IntegrationsgGmbH Betrieb Seminarhotel Seminarteilnehmer Seminarteilnehmer Seminarteilnehmer Ab 1.8.2007 Betrieb des Seminarhotels durch Integrations-gGmbH 3.8.2007 Bewilligung Leistungen aus Mitteln der Ausgleichabgabe durch Integrationsamt zum Aufbau eines Integrationsunternehmens mit 7 Arbeitsplätzen, davon mindestens 2 höchstens 3 Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen Ab 1.2.2008 Beschäftigung 2 schwerbehinderte Menschen Ab 1.5.2008 3 schwerbehinderte Menschen FG Niedersachsen: Grundsatz: Allgemeiner USt Satz, ermäßigter USt Satz ist die Ausnahme, deshalb enge Auslegung der Tatbestandsmerkmale Anwendung ermäßigter USt Satz setzt voraus, dass im Zeitpunkt der Verwirklichung der Erlöse die 40% Quote des 68 Nr. 3c AO erfüllt ist Für eine Anlaufphase zum Aufbau eines Integrationsunternehmens gelten keine Ausnahmen 9

Kein ermäßigter Umsatzsteuersatz für Verpachtung von Sportanlagen BFH Urteil vom 20.03.2014 V R 4/13 Spender Zuschussgeber EUR EUR Radsport e.v. Mitgliedsbeiträge Nutzung Sportanlagen Vereinsmitglied Vereinsmitglied BFH: Zahlungen Dritter für steuerbare Tätigkeit eines Vereins können Drittentgelt sein Vermögensverwaltung i.s. UStG setzt nichtunternehmerische (nichtwirtschaftliche) Tätigkeit voraus, wie z.b. Halten e. Beteiligung, entgeltliche Überlassung von Sportanlagen stellt unternehmerische Tätigkeit dar Sportanlagen können an Vereinsmitglieder wegen der Wettbewerbsklausel 65 Nr. 3 AO außerhalb eines Zweckbetriebes überlassen werden Zurückverweisung an Finanzgericht zur Prüfung, ob Leistungen als Teilnahme an Wettkämpfen ustfrei n. 4 Nr. 22 b UStG sind Zuschüsse Drittentgelt sind und der Regelsteuersatz oder der ermäßigte Umsatzsteuersatz (nur bei Zweckbetrieb nach 65 AO) anzuwenden ist 10

Umsatzsteuerliche Bereiche gemeinnütziger Körperschaften in den vier Sphären Ideeller Bereich Vermögensverwaltung Wirtschaftl. Geschäftsbetrieb (wgb) Zweckbetriebe 65-68 AO Stpfl.wGb. Nichtwirtschaftliche Tätigkeit i.e.s. Nicht umsatzsteuerbar Unternehmerischer Bereich i. d. R. steuerbar; Einzelfallentscheidung ob steuerfrei oder steuerpflichtig Unternehmensfremde Tätigkeiten (z.b. Entnahmen) kein Vorsteuerabzug mit Vorsteuerabzug (ggf. anteilig) und Entnahmen umsatzsteuerbar und i.d.r. umsatzsteuerpflichtig 11

Umsatzsteuerliche Bereiche gemeinnütziger Körperschaften in den vier Sphären Spendenabteilung Werkstatt nach 68 Nr. 3 a AO Mindestnutzung unternehmerischer Bereich 10% Anteilige Zuordnung zum unternehmerischen Bereich möglich (Wahlrecht), dann anteiliger Vorsteuerabzug Jedoch: Zuordnungsentscheidung zwingend erforderlich Vorsteuerabzug in erstmöglicher USt Voranmeldung, spätestens innerhalb gesetzlicher Abgabefrist für Umsatzsteuererklärung 31.5. des Folgejahres 12

Umsatzsteuerliche Bereiche gemeinnütziger WfbM in den vier Sphären Ideeller Bereich Vermögensverwaltung Wirtschaftl. Geschäftsbetrieb (wgb) Zweckbetriebe 65-68 AO Stpfl.wGb. Nichtwirtschaftliche Tätigkeit i.e.s. nicht umsatzsteuerbar Spenden Lobbyarbeit Vereinheitlichung Bedarfsfeststellung u Qualitätsstandards usw kein Vorsteuerabzug Unternehmerischer Bereich i. d. R. steuerbar; Einzelfallentscheidung ob steuerfrei oder steuerpflichtig Unternehmensfremde Tätigkeiten (z.b. Entnahmen Wärme oder Strom aus BHKW) mit Vorsteuerabzug (ggf. anteilig) und Entnahmen umsatzsteuerbar und i.d.r. umsatzsteuerpflichtig 13

Blockheizkraftwerke und Umsatzsteuer Blockheizkraftwerk BHKW Energieträger Wärme Strom USt 19% für Eigenbedarf wirtschaftl Gb, Vermögensverwaltung u. ideeller Bereich Verkauf I d e e l l B e r e i c h Unternehmerischer Bereich i. d. R. steuerbar; Einzelfallentscheidung ob steuerfrei oder steuerpflichtig Unternehmensfremde Tätigkeiten (z.b. Entnahmen) mit Vorsteuerabzug (ggf. anteilig) und Entnahmen ustbar u i.r. ustpflichtig Vorsteuerabzug für einheitliche gemischt genutzte Gegenstände: fristgerechte Zuordnung zum Unternehmensvermögen Unternehmerische Nutzung muss dafür mehr als 10% betragen Vorsteuerabzug soweit umsatzsteuerpflichtige Ausgangsumsätze Kein Vorsteuerabzug f. den Teil, der umsatzsteuerfreien Umsätzen wirtschaftlich zuzurechnen ist 14

Blockheizkraftwerke und Umsatzsteuer Energieträger Blockheizkraftwerk BHKW Wärme für Eigenbedarf Strom USt 19% wirtschaftl Unternehmerischer Gb, Vermögensverwaltung Bereich u. Id. Unternehmensfremde ideeller Bereich B. Tätigkeiten (z.b. Entnahmen) Verkauf VorStabzug (anteilig) Entnahmen ustbar u i.r. ustpflichtig Urteil FG Niedersachsen vom 20.2.2014: Vorsteuerabzug in voller Höhe für BHKW (Wärme und Strom) Wärme 2/3, Stromerzeugung 1/3 (26.118 kwh), davon 30% für privaten Bereich verwendet Betriebsprüfer: Wärmeerzeugung doppelte Leistung der Stromproduktion, danach rechnerischer Eigenverbrauch 76,67% Bemessungsgrundlage für Eigenverbrauch grundsätzlich Selbstkosten, Ausnahme marktübliches Entgelt ist niedriger Niedrigeres marktübliches Entgelt nur dann anzusetzen, wenn gleichartiger Gegenstand (z.b. durch vorhandenen Anschluss an Fernwärmenetz) auch tatsächlich verfügbar ist Revision zu ähnlichem Verfahren anhängig BFH Az: IV R 42/12 15

Einschränkung Vorsteuerabzug Werkstätten für behinderte Menschen Aus Pflegesätzen finanzierte Leistungen Sonstige Leistung Werkleist. Produktionshelfer Prodhelfer WfbM Handel 68 FG Nr. München 3a AO Wertschöpfung 24.04.2013 < 10% > 10% Produktion Nicht WfbM- Handel ustfrei ohne VorStabzug USt 7% oder 19%? USt 7% USt 19% Beschäftigungsgesellschaft Eingliederung Langzeitarbeitslose, schwer vermittelbare Menschen in Arbeit durch Elektronik-Schrott Recycling FG: Vorsteuer nur abzugsfähig, soweit unmittelbarer Zusammenhang m. ustpflichtigen Ausgangsumsätzen. Wirtschaftlicher Bereich Elektronik-Schritt Recycling dient dem nichtwirtschaftlichen Bereich Integration langzeitarbeitsloser Menschen. Diesem Zweck dienen berufliche Qualifizierung, soziale Betreuung und Integration ins Arbeitsleben. Damit keine unmittelbare Zuordnung von Vorsteuern zu umsatzsteuerpfl. Ausgangsumsätzen möglich. Deshalb Vorsteuerabzug nur anteilig im Verhältnis der Einnahmen! 16 Revision anhängig beim BFH unter AZ.: XI R 27/13

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