Jens Engelhardt, M.A. HSG Abteilung Bankmanagement und Controlling, Prof. Dr. Michael Lister WWZ, Universität Basel Repetitorium I Übungen International Accounting FS 2009 Übung_10_IAS_FS09_final (Repetitorium) Seite 1
Was ist das Ziel der Übungen? Vertiefung und Erweiterung des in der Vorlesung behandelten Stoffes sowie Anwendung in Fallstudien/Übungsaufgaben Vorbereitung auf die Klausur Klärung offener Fragen zur Übung 16.06.2009 / 10.15-11.45h (Verbindliche Information im Vorlesungsverzeichnis!) Was ist zu beachten? Übungsaufgaben integraler Bestandteil der Klausur (~50%) Aufgaben jeweils ca. 1 Woche vorher auf dem Netz*, Lösungen ca. 3 Tage nach der Übungsstunde Fragen zu den Übungsaufgaben werden in den Übungen beantwortet Wenn Sie anwesend sind, bitte beteiligen Sie sich und fragen Sie, wenn Unklarheiten bestehen. Feedback herzlich willkommen! * http://www.wwz.unibas.ch/ Abteilungen Bankmanagement und Controlling Lehre Frühjahrssemester International Accounting Übung_10_IAS_FS09_final (Repetitorium) Seite 2
Inhalte der Übungen (voraussichtlich!) 1. Rahmenbedingungen der Rechnungslegung 2. Grundlagen der Rechnungslegung nach IFRS/IAS 3. Neubewertungen von Vermögensgegenständen 4. Immaterielle Vermögensgegenstände 5. Finanzinstrumente 6. Vorräte 7. Latente Steuern 8. Bestandteile des Jahresabschlusses nach IAS, Erfolgsrechnung 9. Der Konzernabschluss Übung_10_IAS_FS09_final (Repetitorium) Seite 3
IAS Übung 1: Rahmenbedingungen Aufgabe 1 (a) Was ist Rechnungslegung? Rechnungslegung Bilanzierung heisst, Bestimmten Adressaten (z.b. Aktionären, Banken, Kunden) Mit Hilfe bestimmter Rechenwerke des Jahresabschlusses (z.b. Bilanz, Erfolgsrechnung, Kapitalflussrechnung) Durch Offenlegung oder Einsichtnahme Informationen über die wirtschaftliche Lage des Unternehmens zu geben, Rechenschaft über den wirtschaftlichen Erfolg sowie Vermögen, Schulden und Liquidität abzulegen und darüber hinaus in Abhängigkeit nationaler Regelungen Ausschüttungsbemessungs- und Besteuerungsgrundlagen zu ermitteln. Übung_10_IAS_FS09_final (Repetitorium) Seite 4
IAS Übung 1: Rahmenbedingungen Aufgabe 1 (c) Standard Umfang Charakter Ziel Ausrichtung Anerkennung Schweizerisches Aktienrecht Wenige Artikel Private Aktiengesellschaft Rahmenbedingungen Gläubigerschutz Innerhalb Schweiz Swiss GAAP FER 1 ~ 200 Seiten Prinzipienorientiert, übersichtlich Fair Presentation Publikumsgesellschaften mit nationaler Ausstrahlung, KMU Innerhalb Schweiz IFRS / IAS ~ 2.400 Seiten Prinzipienorientiert, detailliert Fair Presentation Publikumsgesellschaften mit internationaler Ausstrahlung Fast weltweite Akzeptanz (insb. EU) US GAAP 2 Unzählige Bücher Case Law, extreme Regelungsdichte Fair Presentation Publikumsgesellschaften an US-Börsen Pflicht für Kotierung in den USA Quelle/Weiterführende Literatur: Meyer (2007). Konzernrechnung. Zürich: Fotorotar. (insb. S. 39ff.) Übung_10_IAS_FS09_final (Repetitorium) Seite 5
IAS Übung 1: Rahmenbedingungen Aufgabe 1 (c) 1 Beispiel Swiss GAAP FER ( Fachempfehlungen zur Rechnungslegung ) Übung_10_IAS_FS09_final (Repetitorium) Seite 6 Quelle/Weiterführende Literatur: Meyer (2007). Konzernrechnung. Zürich: Fotorotar. (insb. S. 39ff.)
IAS Übung 1: Rahmenbedingungen Aufgabe 1 (c) 2 Beispiel US GAAP ( Generally Accepted Accounting Principles ): The House of GAAP Quelle/Weiterführende Literatur: Meyer (2007). Konzernrechnung. Zürich: Fotorotar. (insb. S. 52ff.) Übung_10_IAS_FS09_final (Repetitorium) Seite 7
Inhalte der Übungen (voraussichtlich!) 1. Rahmenbedingungen der Rechnungslegung 2. Grundlagen der Rechnungslegung nach IFRS/IAS 3. Neubewertungen von Vermögensgegenständen 4. Immaterielle Vermögensgegenstände 5. Finanzinstrumente 6. Vorräte 7. Latente Steuern 8. Bestandteile des Jahresabschlusses nach IAS, Erfolgsrechnung 9. Der Konzernabschluss Übung_10_IAS_FS09_final (Repetitorium) Seite 8
IAS Übung 2: Konzeptionelle Grundlagen Aufgabe 2 (a) Zielsetzung der Rechnungslegung nach IAS Eine durch nationale Gesetze (Handelsrecht, Wirtschaftsrecht, Steuerrecht) erzwungene Rechnungslegung verfolgt in erster Linie den Zweck der Rechenschaft zur Bemessung von Ansprüchen und Verpflichtungen. Hauptzweck der Rechnungslegung nach IAS ist die Vermittlung entscheidungsrelevanter Informationen Informationen über die Finanzlage Vermögenslage Ertragslage zur Entscheidungsfindung Übung_10_IAS_FS09_final (Repetitorium) Seite 9
IAS Übung 2: Konzeptionelle Grundlagen Aufgabe 2 (a) Zugrunde liegende Annahmen & Anforderungen Going Concern Unternehmensfortführung Accrual Basis Periodenabgrenzung Understandability Verständlichkeit Relevance Entscheidungsrelevanz Reliability Zuverlässigkeit Comparability Vergleichbarkeit Übung_10_IAS_FS09_final (Repetitorium) Seite 10
IAS Übung 2: Konzeptionelle Grundlagen Aufgabe 2 (a) Elemente der Rechnungslegung nach IAS sind: Bilanz (Balance Sheet): IAS 1.66 Gewinn und Verlustrechnung (Income Statement): IAS 1.75-76 Kapitalflussrechnung (Cash Flow Statement): IAS 7 Eigenkapitalveränderungsrechnung (statement of changes in equity)): IAS 1.86-89 Anhang (notes): ab IAS 1.91 Segmentberichterstattung (segment reporting) Gewinn pro Aktie (earnings per share) Übung_10_IAS_FS09_final (Repetitorium) Seite 11
Inhalte der Übungen (voraussichtlich!) 1. Rahmenbedingungen der Rechnungslegung 2. Grundlagen der Rechnungslegung nach IFRS/IAS 3. Neubewertungen von Vermögensgegenständen 4. Immaterielle Vermögensgegenstände 5. Finanzinstrumente 6. Vorräte 7. Latente Steuern 8. Bestandteile des Jahresabschlusses nach IAS, Erfolgsrechnung 9. Der Konzernabschluss Übung_10_IAS_FS09_final (Repetitorium) Seite 12
IAS Übung 3: Neubewertung Aufgabe 3 (a) Definition: Unter Neubewertung (revaluation) versteht man die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert (fair value) am Stichtag der Neubewertung. Eine Neubewertung kommt nur an Abschlussstichtagen in Betracht, die nach der erstmaligen Bilanzierung folgen. Bei erstmaliger Bilanzierung sind immer nur die Anschaffungs- oder Herstellungskosten anzusetzen. Eine Neubewertung hat mit hinreichender Regelmäßigkeit zu erfolgen. Sie ist aber nur bei relativ volatilen Positionen zu jedem Abschlussstichtag erforderlich. Übung_10_IAS_FS09_final (Repetitorium) Seite 13
IAS Übung 3: Neubewertung Aufgabe 3 (b) Vorgehensweise: Bilanzierung von Wertänderungen bei der Neubewertung Wertänderung Beizulegender Zeitwert im Vergleich zum Buchwert Werterhöhung Wertminderung Keine frühere erfolgswirksame Wertminderung Frühere erfolgswirksame Wertminderung Keine frühere erfolgsneutrale Werterhöhung Frühere neutrale Werterhöhung erfolgsneutral gegen Neubewertungsrücklage erfolgswirksam erfolgswirksam erfolgsneutral gegen Neubewertungsrücklage Übung_10_IAS_FS09_final (Repetitorium) Seite 14
Inhalte der Übungen (voraussichtlich!) 1. Rahmenbedingungen der Rechnungslegung 2. Grundlagen der Rechnungslegung nach IFRS/IAS 3. Neubewertungen von Vermögensgegenständen 4. Immaterielle Vermögensgegenstände 5. Finanzinstrumente 6. Vorräte 7. Latente Steuern 8. Bestandteile des Jahresabschlusses nach IAS, Erfolgsrechnung 9. Der Konzernabschluss Übung_10_IAS_FS09_final (Repetitorium) Seite 15
IAS Übung 4: Immaterielle Vermögenswerte Aufgabe 4 (a) Arten immaterieller Vermögenswerte: 1 Erworbene immaterielle Vermögenswerte des Anlagevermögens (IAS 38) 2 Selbsterstellte immaterielle Vermögenswerte des Anlagevermögens (IAS 38) Spezifika: 3 Forschungsausgaben 4 Entwicklungsaufgaben 5 Geschäfts- oder Firmenwert (IAS 22 Goodwill ) Übung_10_IAS_FS09_final (Repetitorium) Seite 16
IAS Übung 4: Immaterielle Vermögenswerte Aufgabe 4 (a) 2 Ansatzkriterien für selbsterstellte immaterielle VW des Anlagevermögens: Die Beurteilung, ob und wann selbsterstelltes immaterielles Anlagevermögen die Ansatzkriterien erfüllt, ist oft sehr schwierig und eröffnet einen großen Ermessensspielraum. In diesem Zusammenhang ist insbesondere die Abgrenzung von Forschung und Entwicklung zu beachten: 3 4 Forschung ist die eigenständige und planmäßige Suche mit der Aussicht, zu neuen wissenschaftlichen oder technischen Erkenntnissen zu gelangen. Dazu gehört z.b.: Grundlagenforschung, angewandte Forschung, Suche nach Produkt- und Prozessalternativen usw. Entwicklung ist die Anwendung von Forschungsergebnissen. Die Entwicklung findet dabei vor der kommerziellen Produktion oder Nutzung statt. Dazu gehört z.b.: Entwurf, Konstruktion und Test von Prototypen, Entwurf von Werkzeugen usw. Übung_10_IAS_FS09_final (Repetitorium) Seite 17
Inhalte der Übungen (voraussichtlich!) 1. Rahmenbedingungen der Rechnungslegung 2. Grundlagen der Rechnungslegung nach IFRS/IAS 3. Neubewertungen von Vermögensgegenständen 4. Immaterielle Vermögensgegenstände 5. Finanzinstrumente 6. Vorräte 7. Latente Steuern 8. Bestandteile des Jahresabschlusses nach IAS, Erfolgsrechnung 9. Der Konzernabschluss Übung_10_IAS_FS09_final (Repetitorium) Seite 18
IAS Übung 5: Finanzinstrumente Aufgabe 5 (a) 1 2 3 4 Kategorien von Finanzierungsinstrumenten: Kredite und Forderungen, die vom Unternehmen direkt geschaffen und nicht zu Handelszwecken gehalten werden (keine kurzfristige Perspektive), z.b. Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung (loans and receivables originated by the enterprise). Finanzinstrumente mit fixer Laufzeit, die das Unternehmen bis zu deren Endfälligkeit zu halten beabsichtigt (held to maturity). Zu Handelszwecken gehaltene Finanzinstrumente, d.h. Handelsbestand (held for trading), wobei Derivative immer als zu Handelszwecken gehalten angenommen werden (ausser sie dienen als Sicherungsgeschäft). Zur Veräusserung verfügbare Finanzinstrumente (available-for-sale). Dieser letzte Punkt gestaltet sich als Residualgrösse, da sämtliche nicht in einer der drei zuvor genannten Kategorien eingeteilten Finanzinstrumente unter diesem Punkt zusammengefasst werden. Die ersten drei Kategorien sind eng definiert, und die vierte Kategorie bildet die Auffangkategorie für alle Finanzinstrumente, die keiner der drei anderen Kategorien zuordenbar sind. In Industrie- und Handels-unternehmen werden meist alle Finanzinstrumente zur vierten Kategorie gehören. Übung_10_IAS_FS09_final (Repetitorium) Seite 19
IAS Übung 5: Finanzinstrumente Aufgabe 5 (a) A Kategorie 1 2 3 4 Selbst geschaffene Forderungen und Kredite Held-to-maturity Finanzvermögen Handelsbestand (held-for-trading); inkl. Derivative Beizulegender Zeitwert(fair value) Available-for-sale Finanzvermögen B Fortgeschriebene Kosten Beizulegender Zeitwert (fair value) C Erstbewertung Folgebewertung Erfolgswirkung Wertänderungen immer erfolgswirksam Wertänderungen erfolgswirksam oder erfolgsneutral (Wahlrecht) Achtung: Behandlung analog Neubewertung Anlagevermögen (siehe Lösung Übung 3, Folie 5) Übung_10_IAS_FS09_final (Repetitorium) Seite 20
Inhalte der Übungen (voraussichtlich!) 1. Rahmenbedingungen der Rechnungslegung 2. Grundlagen der Rechnungslegung nach IFRS/IAS 3. Neubewertungen von Vermögensgegenständen 4. Immaterielle Vermögensgegenstände 5. Finanzinstrumente 6. Vorräte 7. Latente Steuern 8. Bestandteile des Jahresabschlusses nach IAS, Erfolgsrechnung 9. Der Konzernabschluss Übung_10_IAS_FS09_final (Repetitorium) Seite 21
IAS Übung 6: Vorräte Aufgabe 6 (a) Definitionsmerkmale von Vorräten (IAS 2): Vorräte sind Vermögensgegenstände die: zum Verkauf innerhalb des normalen Geschäftsbetriebes bestimmt sind, sich im Herstellungsprozess befinden, oder als Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe (RHB-Stoffe) verbraucht werden Rohstoffe: physische Hauptbestandteile, z.b. Rahmen, Chassis Hilfsstoffe: geringwertige Teile des Produktes, z.b. Schrauben Betriebsstoffe: nicht Bestandteil des Produktes, z.b. Kühlmittel Übung_10_IAS_FS09_final (Repetitorium) Seite 22
IAS Übung 6: Vorräte Aufgabe 6 (a) Ansatzvorschriften für Vorratsvermögen: Die Bilanzierungsfähigkeit von Vorratsvermögen richtet sich nach den allgemeinen Kriterien; wenn diese erfüllt sind, besteht eine Ansatzpflicht! Erstbewertung: Bei erstmaligem Bilanzansatz erfolgt die Bewertung zu den Anschaffungsbzw. Herstellungskosten. AK: Anschaffungspreis./. Anschaffungspreisminderungen (z.b. Rabatte) HK: Produktionsbezogene Vollkosten (Einzel- und Gemeinkosten der Fertigung), nicht Bestandteil: Vertriebskosten, allgemeine Verwaltungskosten, Leerkosten als Teil der fixen Gemeinkosten Übung_10_IAS_FS09_final (Repetitorium) Seite 23
IAS Übung 6: Vorräte Aufgabe 6 (a) Folgebewertung von Vorratsvermögen: Generell gilt auch hier der Grundsatz der Einzelbewertung. Aber: Bei grösseren Beständen ist dies kaum praktisch durchführbar, deshalb dürfen hier sogenannte Bewertungsvereinfachungsverfahren eingesetzt werden Vorraussetzung: Es existiert eine größere Stückzahl an Vorräten, die untereinander austauschbar sind. Bewertungsvereinfachungsverfahren nach IAS: Benchmark: Allowed: Durchschnittsmethode, FIFO ( first in first out ) LIFO (mit Angabepflichten im Anhang) Übung_10_IAS_FS09_final (Repetitorium) Seite 24