Die neue Lebensmittelverordnung (LMIV) Ein Gespenst geht derzeit in Europa rum, die neue LMIV mit unseren Lösungen bannen wir das Gespenst einfacher als die Ghost Busters! Wen und welche Artikel betrifft die LMIV? Die neue LMIV betrifft die ganze EU inkl. Schweiz Die LMIV betrifft alle Lebensmittelsparten Der Fokus liegt auf VORverpackter Ware ( Bedienerloses Angebot, verpackt in Abwesenheit des Kunden / SB Darstellung von Allergenen auch beim Thekenverkauf Was muss wann umgesetzt sein? 1 Januar 2014 -> Aktualisierte Hackfleischkennzeichnung 13 Dezember 2014 -> Darstellung der Zutaten / Allergenkennzeichnung 13 Dezember 2014 -> Deklaration von Klebefleisch 13 Dezember 2014 -> Erweiterte Herkunfstdeklaration 13 Dezember 2014 -> Gefrierfleischkennzeichnung 13 Dezember 2014 -> Verbesserte Lesbarkeit der Informationen 13 Dezember 2016 -> Nährwertkennzeichnung Erweiterte Hackfleischkennzeichnung Die neue Verordnung sieht für Vorverpacktes Hackfleisch erweiterte Text-Standards für Fettgehalt und Kollagen vor. Außerdem muss besonders Deklariert werden wenn mit Packgas gearbeitet wird. Die Gültigkeit der bestehenden Verordnung endete übrigens am 21.12.2013.
Darstellung der Zutaten / Allergenkennzeichnung Die Zutaten sind mengenmäßig in absteigender Reihenfolge darzustellen wobei drauf zu achten ist dass die Zutaten mit wesentlicher Bedeutung für das jeweilige Lebensmittel mit den %-Anteilen Mengenmäßig dargestellt werden. Allergene Stoffe sind besonders hervorzuheben. Die Deklaraton von Allergenen gilt auch bei unverpackten Lebensmitteln. d.h auch im Bedienverkauf auf dem Bon und auf dem Thekenetikett, aber auch im Liefergeschäfft sind Allergene auf dem Produktpass und dem Lieferschein hervorzuheben. Fleischerei Müller Zeiss-Straße 6 * 23626 Ratekau Beratungshotline 04504 60 92 22 Wiener Würstchen Zutatenliste: Schweinefleisch 23%, Rindfleisch 73%, Speck, Trinkwasser, SENF, Gewürze, Kochsalz, E250, Natriumnitrit (Konservierungsstoffe), E301, SELLERIE, Natriumcarbonat (antioxidatien), E450, Disphonate, (Emulgator/Stabilisator), E621 Natriumglutamat(Geschmacksverstärker), Rauch
Deklaration von Klebefleisch Dieser Teil der Verordnung ist relativ einfach erklärt: Fleischerzeugnisse die aus verschiedenen Stücken zusammengesetzt sind und eventuell durch Enzyme oder Ähnliches miteinander verklebt wurden und dadurch den Anschein erwecken könnten aus einem gewachsenen Teil zu stammen müssen gekennzeichnet werden. ( Klebefleisch, Formschinken, ) Erweiterte Herkunftsdeklaration Herkunftsdeklaration wurde auf alle Fleischsorten erweitert. ( Rind, Schwein, Lamm, Ziege, Geflügel, ) Bei selbst produzierten muss die Herkunft der primären Zutat( d.h. wenn die Menge einer Zutat über 50% des Lebensmittel liegt) ausgewiesen werden Unproblematische Lösung von Herkunftsdeklarationen ist komfortabel über das WinCWS möglich. Nach Erfassung der jeweiligen Charge werden die Daten aufbereitet an Ihre Geräte geschickt. Zur Archivierung werden die Daten anschließend im WinCWS gespeichert. Mögliche Darstellung auf einem Thekenetikett
Gefrierfleischkennzeichnung Mit der neuen LMIV müssen auch eingefrorene Lebensmittel extra ausgewiesen werden. Für die Datumsangabe ist das erste einfrieren maßgeblich. Bei zuvor eingefrorenen und zum Verkauf aufgetauten Lebensmitteln muss der Hinweis aufgetaut auf dem Lebensmittel ausgewiesen werden. Verbesserte Lesbarkeit der Informationen Zur Verbesserung der Lesbarkeit der Informationen müssen bestimmte Mindestgrößen bezogen auf die Größe der Verpackung eingehalten werden. Für Verpackungen mit gesamter Fläche > 80cm² Für Verpackungen bis einschließlich 80 cm² Schriftgröße 1,2 mm (x-höhe) Schriftgröße 0,9 mm (x-höhe) (x-höhe = Höhe des kleingeschriebenen x )
Nährwertdeklaration ( ab Dezember 2016 ) Zukünftig wird die sogenannte 1+6 Darstellung (Big Seven) auf vorverpackter Ware (Angaben in g/ml bezogen auf 100g/ml) pflicht < Das WInCWS ermöglicht eine für sie komfortable Umsetzung zur Pflege der relevanten Daten für Handelsware. Die gepflegten Daten können dann durchgängig für alle Ihre Geräte zur Verfügung gestellt werden. für den Preisauszeichner zur Darstellung auf den Etiketten
für den Kartendrucker für Ihre einheitliche Auszeichnung der Auslage für die Ladenwaage als Verkäuferinformation zur sicheren Beratung
Und wie kommt nun der Handwerker an die Nährwertdaten seiner produzierten Ware??? Das Analysieren im Labor de produzierten Lebensmittel dürfte für keinen Handwerker eine Wahl sein da die Analyse jedes Produktes an sich schon ein teures Unterfangen wäre, zudem dürfte die Stammrezeptur dann nie wieder verändert werden da ansonsten die analysierten Werte nicht mehr stimmen und das Lebensmittel erneut untersucht werden müsste. Das BIZERBA WinCWS stellt hier eine Branchenlösung der besonderen Art durch die Module Fleischwirtschaft und Rezepturen zur Verfügung. Die korrekten Nährwertinformationen inklusive der Allergenausweisung fallen hier nur als Nebenprodukt neben für sie viel wichtigeren Kalkulationen zu Materialeinsatz und Verkaufspreis ab. Die Module stellen Ihnen eine Datenbank der Rohstoffdaten unter anderem auf Basis des ZSK- Handbuch des Fleischerhandwerkes zur Verfügung. Durch die WinCWS Rezepturpflege werden bei Ihren Artikeln automatisch die korrekten Nährwerte ermittelt und an Ihre Geräte gesendet. Vereinbaren sie mit uns einen unverbindlichen Informationtermin zum umfangreichen Thema LMIV. Wir werden sie individuell entsprechend Ihrer Anforderungen beraten. Weitergehende Informationen finden sie in der angehängten Verordnung sowie im Internet z.b unter Wikipedia http://de.wikipedia.org/wiki/lebensmittel-informationsverordnung.