Steuerreform 2015/2016 Bankenpaket Steuerreformpaket Österreich zurück an die Spitze bringen.
Ausgangslage Umsetzung des Steuerreformmodells Das Steuerreformgesetz basiert auf: - Ministerratsvortrag vom 17.3.2015 - Entlastung - Vereinfachung - Bürokratieabbau - Konjunkturbelebung - Betrugsbekämpfung - Budgetkonsolidierung 2
Entlastung - Überblick Der Mittelstand wird entlastet Keine Erbschafts-, Schenkungs-, und Vermögenssteuer Senkung Eingangssteuersatz auf 25% (von derzeit 36,5%) Höhere Absetzbeträge für Arbeitnehmer (400 statt bisher 345 ) Anhebung des Höchststeuersatzes (50%) von 60.000 auf 90.000 3
Entlastung - Tarif Gelungen: Senkung Eingangssteuersatz auf 25%! STEUERTARIF AKTUELL STEUERTARIF NEU über Tarifstufe Tarifstufe Anzahl Steuersatsatz Steuer- Personen bis über bis je Stufe* 0 11.000 0% 0 11.000 0% 2,6 Mio. 11.000 25.000 36,50% 11.000 18.000 25% 1,4 Mio. 25.000 60.000 43,21% 18.000 31.000 35% 1,8 Mio. 60.000 50% 31.000 60.000 42% 1,0 Mio. 60.000 90.000 48% 0,2 Mio. 90.000 50% 0,1 Mio. Gesamt 7,0 Mio. * 7 Mio. Personen sind in Österreich lohn- und einkommensteuerpflichtig, 2,6 Mio. Personen davon zahlen keine Steuern (sind in der Tarifstufe 0 11.000 ). 4
Entlastung - Niedrigverdiener Gutschrift durch Senkung der Sozialversicherung Niedrigere Sozialversicherungsbeiträge für Kleinstverdiener, Selbstständige, Landwirte und Pensionisten Entlastung ab 2016 im Ausmaß von 430 Mio. Rückerstattung der Sozialversicherung für Arbeitnehmer und Pensionisten im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung 50% der SV werden rückerstattet, max. 400 bzw. 110 (Pensionisten) Geringere Sozialversicherungsbeiträge für Selbständige, Landwirte (Entlastung im Bereich der jeweiligen SV) 50% der SV werden rückerstattet (max. 110 ) Kleinstverdiener Selbstständige Landwirte Pensionisten Gesamt 300 Mio. 45 Mio. 15 Mio. 70 Mio. 430 Mio. 5
Entlastung - Niedrigverdiener Zusätzliche Kaufkraft für Geringverdiener Niedrigere Sozialversicherungsbeiträge (höhere Negativsteuer) für Arbeitnehmer Zusätzliche Entlastung für das Jahr 2015: Ankurbelung der Kaufkraft Bisherige Negativsteuer für Geringverdiener wird einmalig für 2015 von maximal 110 Euro auf maximal 220 Euro erhöht 6
Entlastung - Pensionisten Pensionisten mit niedrigen Pensionen erhalten eine Gutschrift Entlastung von Pensionisten mit geringen Bezügen, die keine Steuern bezahlen - Gesamtentlastung im Ausmaß von 70 Mio. Entlastung über Steuergutschrift für Pensionisten - Rückerstattung von 50% der Sozialversicherung in der Veranlagung - Rückerstattung bis maximal 110 pro Jahr - Ca. 600.000 Pensionisten profitieren! 7
Entlastung - Familien Mehr Leistungen und weniger Steuer für Familien Rund 100 Mio. jährlich mehr an Familienleistungen Weniger Steuerbelastung für Familien durch höhere Freibeträge - Verdoppelung des Kinderfreibetrag auf 440 - oder 300 pro Elternteil 8
Vereinfachung - Überblick Strukturelle Überarbeitung und Vereinfachung des Steuerrechts Verkehrsabsetzbetrag neu Streichung von Ausnahmebestimmungen Erste Schritte zur automatisierten Arbeitnehmerveranlagung Harmonisierung von Lohnsteuer und Sozialversicherung Weniger Beitragsgruppen in der Sozialversicherung Weitere Vereinfachungsmaßnahmen 9
Verkehrsabsetzbetrag neu Vereinfachung und Entlastung Integration Arbeitnehmer- bzw. Grenzabsetzbetrag in den Verkehrsabsetzbetrag Erhöhung des neuen Verkehrsabsetzbetrages auf 400 Dadurch profitieren alle Arbeitnehmer 10
Vereinfachung und Entbürokratisierung Strukturelle Überarbeitung und Vereinfachung des Steuerrechts Streichung von Ausnahmebestimmungen Weitgehende Harmonisierung der Lohnsteuer und Sozialversicherung Mehr Gerechtigkeit für alle Arbeitnehmer Beseitigung von Steuerprivilegien, z.b. Abschaffung Steuerbefreiung Haustrunk, SV-Befreiung für Freimilch Ausdehnung der steuerfreien und SV-freien betrieblichen Gesundheitsvorsorge Erste Schritte zur automatisierten Arbeitnehmerveranlagung Arbeitnehmerveranlagung soll schrittweise automatisiert werden Daten externer Organisationen (z.b. Spendenorganisationen, Kirchenbeiträge) sollen elektronisch übermittelt und übernommen werden 11
Weniger Beitragsgruppen Weitere Vereinfachungsmaßnahmen Vereinfachung der Lohnverrechnung Zahl der Beitragsgruppen (Arbeiter/Angestellte) wird um etwa 250 reduziert Erleichterungen bei Aufbewahrungspflichten im Rahmen der Umsatzsteuer Erleichterungen beim Vorsteuerabzug für Ist-Besteuerer Schaffung einer Werbungskostenpauschale für Expatriates - 20%, maximal 2.500 jährlich 12
Entlastungen für die Wirtschaft Forschungstätigkeit, Stärkung der Konjunktur und des Unternehmertums Konjunkturimpulse im Rahmen der Steuerreform Wirtschaft ankurbeln Entlastung von Unternehmern über den Steuertarif in Höhe von 500 Mio., 900.000 sind betroffen Erhöhung der Forschungsprämie Erhöhung der steuerfreien Mitarbeiterkapitalbeteiligung von 1.460 auf 3.000 Zuzugsbegünstigung für Wissenschaftler und Forscher Einfachere Steuererklärung für Kleinunternehmer wirtschaftsschädliche Substanzsteuern verhindert 13
Förderung der Forschung Den Standort attraktiver machen, durch erhöhte Forschungsprämie Wesentlicher Faktor für die Attraktivität des Wirtschaftsund Forschungsstandort Österreich Derzeit beträgt die Forschungsprämie 10% der Forschungsaufwendungen bzw der Auftragssumme Mit einer Erhöhung der Forschungsprämie um 2% wird ein wichtiger Impuls für den Forschungsstandort gesetzt werden 14
Entlastung Wirtschaft Stärkung der Kapitalbeteiligung von Mitarbeitern Art der Begünstigung Steuerliche Behandlung Vorteil für Arbeitgeber Vorteil für Arbeitnehmer Mitarbeiter-Kapitalbeteiligung Unentgeltliche oder verbilligte Abgabe von Beteiligungen Steuerlicher Freibetrag ihv 3.000 (derzeit 1.460 Euro) Eigenkapitalstärkend für AG-Betrieb (Kapitalgesellschaften) Steuerfreier geldwerter Vorteil (wäre als Sachbezug zu versteuern) Nachteil für Arbeitgeber Keine, da freiwillig Nachteil für Arbeitnehmer Keine Sonstige Aspekte Mitarbeiter steht kein realer Geldbetrag zur Verfügung, sondern sie halten Beteiligungen und erhalten Dividenden 15
Entlastung Wirtschaft Vereinfachungen für kleinere Unternehmen Vereinfachte Steuererklärung Stark vereinfachte Steuererklärung für kleine Unternehmen Anwendbar insbesondere für Unternehmen mit einem Gesamtjahresumsatz von max. 30.000 (Kleinunternehmergrenze) 16
Entlastung Wirtschaft Zuzug ermöglichen Zuzugsbegünstigung für Wissenschaftler und Forscher Internationaler Wettbewerb um beste Köpfe Anreize für den Zuzug ausländischer Wissenschaftler und Forscher, zusätzlich zur derzeitigen Zuzugsbegünstigung Zuzugsmehraufwand und der Steuernachteil sollen berücksichtigt werden (Zuzugsfreibetrag von 30% der Bezüge) Der Zuzugsmehraufwand kann z.b. Unterschiede im Preisniveau, Kosten für den Umzug, Kosten für eine doppelte Haushaltsführung betreffen 17
Gegenfinanzierung - Einnahmensicherung Steuerhinterzieher schaden allen, ihr Beitrag wird eingefordert Registrierkassenpflicht - Einführung einer Registrierkassenpflicht zur Vermeidung der Manipulation von Umsätzen - Prämie ihv 200 für die Anschaffung, sofortige Abschreibung Bankauskünfte im Zusammenhang mit Abgabenprüfungen - Konteneinsichtnahme durch die Finanzbehörden, wie international üblich, zukünftig möglich Gezielte Maßnahmen gegen Schwarzarbeit im Rahmen des privaten Hausbaus: Maßnahmen auch im Bereich des privaten Hausbau Bekämpfung von Scheinrechnungen Vermeidung von Scheinrechnungen im Baubereich durch Barzahlungsverbot 18
Gegenfinanzierung - Einnahmensicherung Registrierkassen: Schutz für fairen Wettbewerb und redliche Wirtschaft Registrierkassen Mittels Registrierkassenpflicht werden redliche Wirtschaftsteilnehmer geschützt Bisher hat jener Unternehmer, der Steuern hinterzieht einen Wettbewerbsvorteil, gegenüber dem ehrlich steuerzahlenden Unternehmer Durch die Registrierkassenpflicht kommt der Staat der Aufgabe nach, die Einhaltung der steuerrechtlichen Regeln zu gewährleisten Somit faire Rahmenbedingungen für alle Prämie in Höhe von bis zu 200 für die Anschaffung einer Registrierkassa zudem sofortige Abschreibung möglich 19
Gegenfinanzierung - Einnahmensicherung Registrierkassen: Schutz für fairen Wettbewerb und redliche Wirtschaft Registrierkassen Einzelaufzeichnungspflicht auf sämtliche Bargeschäfte kalte Händeregelung bis zu Jahresumsatz von 30.000 (daher keine Einzelaufzeichnungspflicht) Elektronische Registrierkassenpflicht ab Jahresumsatz von 15.000 pro Betrieb, wenn überwiegend Barumsätze getätigt werden technische Sicherheitseinrichtungen Belegerteilungsverpflichtung 20
Gegenfinanzierung - Einnahmensicherung Konteneinsicht Erweiterungen der Möglichkeiten der Abgabenbehörde unter bestimmten Voraussetzungen Einsichtnahme in Konten oder Depots müssen von abgabenrechtlicher Bedeutung im jeweiligen Abgabenverfahren sein Wenn keine weiteren Ermittlungshandlungen im Abgabenverfahren gesetzt wird, kommt es zu keiner Einsichtnahme in die Konten insbesondere routinemäßige Arbeitnehmer- bzw. Einkommensteuerveranlagungen Anforderungen zur Durchbrechung des Bankgeheimnisses höher, wenn Inhaber eines Kontos oder Depots nicht Partei des Abgabenverfahrens ist aber zeichnungsberechtigt Zweidrittelmehrheit notwendig 21
Gegenfinanzierung - Einnahmensicherung Konteneinsicht - Kontenregister Einführung nach internationalen Vorbildern Unterstützung gerichtlicher Strafverfahren, verwaltungsbehördlicher Finanzstrafverfahren sowie der Erhebung von Abgaben des Bundes (Finanz-)Strafbehörden im (Finanz-)Strafverfahren können ins Kontenregister Einsicht nehmen (Einschaurecht) enthält keine Angaben über das verbuchte Kapitalvermögen sondern ausschließlich externe Daten (zb Name des Kontoinhabers, Nummer des Depots und Eröffnungs- und Schließungsdatum des Kontos) Kreditinstitute haben die erforderlichen Daten laufend dem Kontenregister elektronisch zu übermitteln 22
Gegenfinanzierung - Einnahmensicherung Meldung von Kapitalabflüssen - Verhinderung der Abschleichung Abschleicherproblematik Kreditinstitute müssen Kapitalabflüsse von Konten oder Depots natürlicher Personen an die Finanzverwaltung zu melden, wenn diese 50.000 übersteigen erstmaliger Meldezeitraum bereits 1. März bis 31. Dezember 2015 nicht bei Kapitalabflüssen von Geschäftskonten monatliche Meldungen der Kreditinstitute Bei Verletzung der Übermittlungspflicht bis zu 150.000 bei grober Fahrlässigkeit und bis zu 300.000 bei Vorsatz Verfassungsbestimmung 23
Pfuschbekämpfung Steuerhinterzieher schaden allen, ihr Beitrag wird eingefordert Bekämpfung von Scheinrechnungen Vermeidung von Scheinrechnungen im Baubereich durch Barzahlungsverbot Gezielte Maßnahmen gegen Schwarzarbeit im Rahmen des privaten Hausbaus: Verstärkte Kontrollmaßnahmen auch im Bereich des privaten Hausbau Strafen für den Auftraggeber bis zu 2.180 Euro, wenn Leistungen durch gewerberechtlich nicht befugte Personen 24
Gegenfinanzierung - Steuerrecht Steuergesetzgebung klarer und nachvollziehbarer gestalten Befristeter Beitrag Topverdiener Steuertarif 55 % über 1 Mio. Jahreseinkommen, auf 5 Jahre befristet Großteils zweckgebunden für wichtige Investitionen in die Zukunft (Bildung, Forschung, Infrastruktur etc.) Umsatzsteuer Anpassung der Umsatzsteuer von 10% bzw. 12% auf 13% zb Beherbergung, Theater, Kino, Tierfutter, Ab-Hof-Verkauf Abschreibungen von Immobilien einheitlicher Abschreibungssatz in Höhe von 2,5% Bei betrieblicher Vermietung zu Wohnzwecken 1,5% Verlängerte Verteilung von Instandsetzungskosten bei Wohngebäuden (15 Jahre) 25
Gegenfinanzierung - Steuerrecht Steuergesetzgebung klarer und nachvollziehbarer gestalten Topfsonderausgaben Keine Absetzbarkeit von Neuverträgen im Bereich Wohnraumschaffung und -sanierung sowie Altersvorsorge Änderungen bei Besteuerung von Grundstückveräußerungen Entfall des Inflationsabschlages Anhebung des Steuersatzes von 25% auf 30% Entfall des Werbungskostenabzugsverbotes im Rahmen der Regelbesteuerung Verlustausgleich neu geregelt Erhöhung der Kapitalertragsteuer Erhöhung von 25% auf 27,5% Ausgenommen Einkünfte aus Bankeinlagen (Sparbücher, Girokonten) 26
Gegenfinanzierung - Steuerrecht Steuergesetzgebung klarer und nachvollziehbarer gestalten Steuerbegünstigungen Dienstautos Bei Privatnutzung: Steuerbefreiung für Kfz mit einem CO 2 - Emissionswert von 0 Gramm pro Kilometer (zb Elektro-Autos) Vorsteuerabzug für diese Kfz Anhebung des Sachbezugswertes von 1,5% auf 2% bei umweltschädlichen Fahrzeugen 27
Gegenfinanzierung - Steuerrecht Steuergesetzgebung klarer und nachvollziehbarer gestalten Einlagenrückzahlung Einschränkung der Wahlmöglichkeit izm Ausschüttungen des Bilanzgewinns von Kapitalgesellschaften Einführung einer zwingenden Verwendungsreihenfolge Verhinderung von Gestaltungsmöglichkeiten Verlustausgleichsbeschränkung bei kapitalistischen Mitunternehmern sofortige Verlustberücksichtigung wird an das Vorliegen einer echten unternehmerischen Betätigung oder die Übernahme einer unbeschränkten Haftung geknüpft Verlustausgleich nur bis zur Höhe der Gesellschaftereinlage möglich Übersteigende Verluste auf Wartetaste 28
Gegenfinanzierung - Steuerrecht Steuergesetzgebung klarer und nachvollziehbarer gestalten Angleichung der Grunderwerbsteuer Unentgeltliche Übertragungen innerhalb und außerhalb des Familienverbandes werden gleichgestellt Erhöhung Freibetrag bei Unternehmensübertragungen von 365.000 auf 900.000 Härtefälle bei Betrieben werden abgefedert Vergleichsrechnung: Grunderwerbsteuer beträgt max 0,5% des Grundstückswertes Verteilung der Grunderwerbsteuerschuld auf 5 Jahre möglich Neue Grunderwerbsteuerbefreiung bei Übertragung von Todes wegen an den Ehepartner, wenn gemeinsamer Hauptwohnsitz (Freibetrag bis 150 m2) 29
Gegenfinanzierung - Steuerrecht Steuergesetzgebung klarer und nachvollziehbarer gestalten Angleichung der Grunderwerbsteuer Beispiel Eine Tochter erbt ein Grundstück mit einem Wert von 300.000 Euro. Die Grunderwerbsteuer errechnet sich dem Stufentarif entsprechend wie folgt: 250.000 x 0,5 % = 1.250 50.000 x 2,0 % = 1.000 Summe: = 2.250 30
Zeitplan Steuerreform Begutachtung bis 5. Juni 16. Juni: Beschluss Regierungsvorlage im Ministerrat 17. Juni: Zuweisung Nationalrat 30. Juni: Finanzausschuss 7./8. oder 9. Juli: Beschluss im Nationalrat 23. Juli: Beschluss im Bundesrat Anschließend Kundmachung Inkrafttreten grundsätzlich per 1.1.2016 31
Österreich zurück an die Spitze Rasche Umsetzung weiterer Reformen Die dargestellten Maßnahmen stellen den Auftakt zu einem umfassenden Reformpaket dar Es sind weitere Reformen geplant: - Verwaltung effizient und bürgernahe gestalten - Förderungen Maßnahmen in allen Ministerien - Arbeitsmarkt Beschäftigungsanreize setzen - Pensionen generationengerecht gestalten FAHRPLAN 1.1.2016 Erste Reformmaßnahmen wirken Mitte 2016 Erste Einsparungen durch Verwaltungsreformen greifen 2018 Durch Reformen budgetäre Spielräume geschaffen 32