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Transkript:

Landesverwaltungsamt Berlin Service- und Systemunterstützungs-Center (SSC) Landesverwaltungsamt Berlin 10702 Berlin (Postanschrift) IPV anwendende Stellen GeschZ (Bei Antwort bitte angeben) PS IPV Dienstgebäude Berlin-Wilmersdorf Fehrbelliner Platz 1 10707 Berlin Fragen zum Inhalt per Hotline-Anfrage an die unten angegebene E-Mail-Adresse IPV Rundschreiben Nr. 05.2011 Betr.: Änderungen/Hinweise zum Kalendermonat Mai Vermittlung (030) 90 139-0 Intern 9139-111 Fax (030) 9028-3534 E-Mail Adresse Ipv-hotline@lvwa.berlin.de (email-adresse nicht für Dokumente mit elektronischer Signatur) Datum 05.05.2011 Übersicht der Themenkomplexe 1 Allgemeines 3 1.1 Transporttermin im Mai 3 1.2 Systemsperre 3 1.3 IPV-Sonderrundschreiben 3 2 Personal- / Versorgungsadministration und Zeitwirtschaft 3 2.1 Report Vorziehen des IT 0001 für AuskunftFamG 3 2.2 Altersgrenzen Vollzugsbeamte Feuerwehr 3 2.3 Ergänzung Adressdaten Vergleichsmitteilung 4 2.4 Bereichsmenü ZVADM 4 2.5 Zensus 2011 4 2.6 Erneutes oder nachträgliches Bescheinigen von DEÜV-Meldungen 4 2.7 Fusion von Krankenkassen 5 2.8 Krankengeldzuschussberechnung 5 2.8.1 Mitteilung des Sozialleistungsträgers 6 2.8.2 Berechnung des Krankgeldzuschusses 6 2.8.3 Dokumentation in den Abrechnungsergebnissen 7 2.8.4 Mitarbeiterkreis 2A SR 44 7 2.9 Berechnung des maschinellen Durchschnitts nach 21 TV-L 7 2.10 Pfändbarkeit von freiwilligen Altersvorsorgebeiträgen über den Infotyp Altersvermögensgesetz D (IT 0699) 8 2.11 Lohnart 2210 Geldw Vorteil steuerpfl B 9 2.12 Bereichsmenüs 9 2.12.1 Bereichsmenü ZPER 9 Verkehrsverbindungen: U-Bahn Fehrbelliner Platz Bus 101, 104, 115 Eingang: Tordurchfahrt Württembergische Str. Sprechzeiten: Zahlungen bitte bargeldlos Montag, Dienstag und Freitag an die Landeshauptkasse von 9-12 Uhr Berlin und nach Vereinbarung Intranet: http://www.lvwa.verwalt-berlin.de Geldinstitut Postbank Berlin Berliner Bank Berliner Sparkasse Landeszentralbank Kontonummer 58-100 9 919 260 800 0 990 007 600 10 001 520... Bankleitzahl 100 100 10 100 200 00 100 500 00 100 000 00

2.12.2 Bereichsmenü ZVADM 9 2.13 Infotyp Organisatorische Zuordnung (IT 0001) 9 3 Abrechnungssachbearbeitung 10 3.1 Erneutes oder nachträgliches Bescheinigen von DEÜV-Meldungen 10 3.2 Fusion von Krankenkassen 10 3.3 Bereichsmenü ZABR 11 3.4 Zensus 2011 - gilt nur für Besoldung - 11 4 Stellenwirtschaft und Stellenplanung 11 4.1 Registerkarte Haushaltsinformationen (IT 9508) / Haushaltselementtyp 0010 Bereich 11 4.2 Registerkarte Planstellenmerkmale (IT 9509) 11 4.3 Bereichsmenüs 11 4.3.1 Bereichsmenü ZORG 11 4.3.2 Bereichsmenü ZWP0 12 4.4 Pflege aufgrund Angleichungs-TV 12 - Seite 2 -

1 Allgemeines 1.1 Transporttermin im Mai Systemanpassungen werden am 05.05.2011 in die produktiven Systeme transportiert. 1.2 Systemsperre Grundlegende SAP-Systemanpassungen (Stack) werden voraussichtlich am Mitwoch, den 22.06.2011 in die produktiven Systeme Z01 und S01 transportiert. Die Anwender werden für den Tag des Transports gesperrt. Die genauen Zeiten werden noch bekannt gegeben. 1.3 IPV-Sonderrundschreiben Über die Veröffentlichung einer fortgeschriebenen Fassung der Sonderrundschreiben Angleichungs-TV wird die Anwendungssystembetreuung per Mail informiert. 2 Personal- / Versorgungsadministration und Zeitwirtschaft Versorgung 2.1 Report Vorziehen des IT 0001 für AuskunftFamG Achtung Aus gegebenem Anlass wird nochmals ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Report Vorziehen des IT 0001 für AuskunftFamG ausschließlich im Zusammenhang mit der Bearbeitung von Auskunftsvorgängen zu verwenden ist. 2.2 Altersgrenzen Vollzugsbeamte Feuerwehr Für Feuerwehrbeamte der Geburtsjahrgänge 1945 und 1946 mit Eintritt in die Versorgung ab dem 01.07.2005 bis einschließlich zum 31.03.2009 wurden bislang fehlerhafte Altersgrenzen ermittelt, da die Übergangsvorschrift des Artikel II Abs. 1 des 25. LBÄG nicht beachtet wurde. Fehlerhafte Altersgrenzen wurden auch für Feuerwehrbeamte ermittelt, die vor dem 01.07.2005 in den Ruhestand getreten sind. Hier galt das LBG in der Fassung vom 10.06.2003. Die Systemeinstellungen wurden korrigiert. - Seite 3 -

Achtung : Betroffene Fälle, die nach Einführung des Verfahrens VADM (erneut) festgesetzt wurden, haben ggf. aufgrund der fehlerhaften Altersgrenze einen nicht korrekten Versorgungsabschlag erhalten. 2.3 Ergänzung Adressdaten Vergleichsmitteilung In die Adressdatei für Empfänger von Vergleichsmitteilungen wurde die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung aufgenommen. 2.4 Bereichsmenü ZVADM S. Ausführungen zu Tz. 2.12.2 Besoldung 2.5 Zensus 2011 S. Ausführungen zu Tz. 3.4. Sozialversicherung 2.6 Erneutes oder nachträgliches Bescheinigen von DEÜV-Meldungen Durch einen Fehler der SAP wurden in vereinzelten Fällen und bestimmten Voraussetzungen DEÜV-Meldungen übertragen und bescheinigt, aber kein dazugehöriger Spoolauftrag erstellt. Der Fehler wurde zwischenzeitlich mit Auslieferung der letzten SAP-Patches korrigiert, aber die fehlenden DEÜV-Meldungen können automatisch nicht nach erstellt werden, da es keine technischen Merkmale gibt, die die betroffenen Personalfälle identifizieren würden. Daher wurde nun im Bereichsmenü ZPER für die Personalsachbearbeitung die Möglichkeit eröffnet, Meldungen (erneut) zu bescheinigen. Der entsprechende Menüpunkt ist unter Infosysteme Auswertungsreports SV DEÜV-Meldungen bescheinigen zu finden. - Seite 4 -

2.7 Fusion von Krankenkassen Fusionen ab 01.04.2011: Geschlossene Krankenkasse DIE DRÄGER & HANSE BKK BKK 187 bis 31.03.11 GBK Köln BKK 423 bis 31.03.11 Nachfolgekrankenkasse BKK vor Ort BKK 208 ab 01.04.11 mhplus Betriebskrankenkasse (BKK 344) ab 01.04.11 Die geschlossenen Krankenkassen werden zum 31.03.2011 abgegrenzt und werden mit der Nachfolgekasse fusioniert. Die Nachfolgekassen werden weiterhin unter ihrer bisherigen Betriebsnummer geführt. Hinweis Wird im Infotyp Sozialvers. D (IT 0013) der bisherige (abgegrenzte) Krankenkassenschlüssel zu einem vor dem Fusionstermin liegenden Beginndatum aufgegeben, ist dieser Datensatz bis zum Tag vor der Fusion zu begrenzen. In dem Folgedatensatz ist der vorhandene Krankenkassenschlüssel zu prüfen und ggf. zu korrigieren. Wird im Infotyp Sozialvers. D (IT 0013) der bisherige (abgegrenzte) Krankenkassenschlüssel zu einem Gültigkeitszeitraum Fusionstermin aufgegeben, wird das Sichern der Eingaben verhindert. TV-L / TVÜ-L 2.8 Krankengeldzuschussberechnung Für die tariflich Beschäftigten wurden ab 01.11.2010 die Regelungen für die Berechnung und Zahlbarmachung des Krankengeldzuschusses nach 21, 22 TV-L und 13 TVÜ im IPV- System umgesetzt. Das für die Zuschussberechnung maßgebliche fiktive Nettoentgelt nach 21 TV-L ermittelt sich auf der Grundlage der Bemessungsgrundlage für die Entgeltfortzahlung vermindert um die gesetzlichen Abzüge, ggf. ist bei freiwillig Versicherten deren Gesamtkranken- und Pflegeversicherungsbeitrag abzgl. des Arbeitgeberzuschusses zu berücksichtigen. Bei privat krankenversicherten Beschäftigten sind nur die tatsächlichen gesetzlichen Abzüge anzusetzen, also die Beiträge zur RV und AV bzw. vergleichbare Beträge (RV-Befreite). Bei Beschäftigten innerhalb der Gleitzone nach 20 Abs. 2 SGB IV zwischen 400,01 und 800 ist das nach den Regeln der Gleitzone errechnete tatsächliche Nettoentgelt heranzuziehen. - Seite 5 -

2.8.1 Mitteilung des Sozialleistungsträgers Die vom Sozialleistungsträger mitgeteilte kalendertägliche Sozialleistung ist zu den entsprechenden Lohnarten im Infotyp Wiederkehrende Be-/Abzüge (IT 0014) zu hinterlegen: 3902 Krank.Geld K.tägl. brutto Erfassung des kalendertäglichen Bruttokrankengeldes ( 22 TV-L) 3903 ÜbergGeld K.tägl. brutto Erfassung des kalendertäglichen Bruttoübergangsgeldes ( 22 TV-L) 3904 KrankGeld K.tägl. netto Erfassung des kalendertäglichen Nettokrankengeldes nach ( 13 TVÜ) 3905 ÜbergGeld K.tägl. netto Erfassung des kalendertäglichen Nettoübergangsgeldes ( 13 TVÜ) 3907 KrankGeld K.tägl. 23c Erfassung des kalendertäglichen Nettokrankengeldes für die Berechnung des SV- Freibetrages 3908 ÜberGeld K.tägl. 23c Erfassung des kalendertäglichen Nettoübergangsgeldes für die Berechnung des SV- Freibetrages Beginn- und Endedatum des Datensatzes sind entsprechend der jeweiligen im Infotyp Abwesenheiten (IT 2001) vorhandenen Frist für die Zahlung von Krankengeldzuschuss zu pflegen. Das IPV- System ermittelt dann maschinell den monatlichen (ggf. auch anteiligen) Betrag für das Krankengeld. Hinweis Bei Auftreten einer weiteren neuen Abwesenheitsart ist das Abgrenzen eines nicht mehr gültigen Betrages zwingend erforderlich. 2.8.2 Berechnung des Krankgeldzuschusses Die vermögenswirksame AG-Leistung nach 23 TV-L ist während der Entgeltfortzahlung weiterzuzahlen und im Zeitraum des Krankengeldzuschusses (kalendertäglich) ausdrücklich ein Teil des Krankengeldzuschusses. Bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage für den Krankengeldzuschuss bleiben die vermögenswirksamen Leistungen jedoch unberücksichtigt. Des Weiteren werden in dieser fiktiven Nettourlaubsentgeltberechnung immer die steuerlichen Hinzurechnungsbeträge für die VBL auf der Grundlage des Verteilmodells monatlich ermittelt. (Beispiel: In 2011 660 jährlich 55 monatlich). Die Ermittlung des zu leistenden Krankengeldzuschusses erfolgt maschinell im Bruttoteil der Personalabrechnung durch die Verrechnung der erfassten kalendertäglichen Sozialleistung mit dem zuvor maschinell ermittelten fiktiven Nettourlaubsentgelt nach 21 TV-L. Der AG- Zuschuss wird mit der jeweiligen Lohnart 3791 KrankengeldZ KrankenG - Seite 6 -

3915 KrankengeldZ ÜbergangsG zahlbar gemacht. Die Berechnung des ggf. sv-pflichtigen Anteils der AG-Leistungen erfolgt maschinell (vgl. Anwenderhandbuch, Kapitel VII, S16 Hinweise zum Thema beitragspflichtige Einnahmen 23 c SGB IV). 2.8.3 Dokumentation in den Abrechnungsergebnissen Neben den zuvor genannten, sind weitere Lohnarten für den Ausweis der Ergebnisse der maschinellen Berechnungen in Abhängigkeit von der Sozialleistung in Abrechnungsergebnissen abgelegt und auswertbar: /O60 NURL mit UKA Vormonat (Nettoentgelt 21, 22 TV-L) /O62 Fiktivbrutto KGZ Vormonat (Bruttoentgelt 21, 22 TV-L) /57X VWL AG-Anteil KGZ (VL-AG-Anteil im KGZ 21, 22, 23 TV-L) /O4I Aufschlag Vormonat TVöD (Tagesdurchschnitt nach 21 TV-L) /O28 Brutto ZVK während KGZ (VBL-pflichtiges Entgelt im KGZ) /3SV Vergleichsnetto berechnet (SV-Vergleichtsnetto 23c SGB IV) /3SU SV-Frbtrg KGmZ Vollmonat (SV-Freibetrag mtl. 23c SGB IV KGZ) /3TW SV-Frbtrg ÜGmZ Vollmonat (SV-Freibetrag mtl. 23c SGB IV ÜGZ) /3S3 AG-Zuschuß KrankGeld mtl. (AG Zuschuss Krankengeld mtl.) /3T3 AG-Zuschuß ÜbergGeld mtl. (AG Zuschuss Übergangsgeld mtl.) 2.8.4 Mitarbeiterkreis 2A SR 44 Achtung Die Systemanpassungen erfolgen zum 01.11.2010. Für Personalfälle im Mitarbeiterkreis 2A SR 44 ist eine Rückrechnung erforderlich, wenn eine entsprechende Fehlzeit mit dem Entgeltfortzahlungsende nach dem 01.11.2010 vorhanden ist. Der Rückrechnungsanstoß wird zum 01.11.2010 vom SSC maschinell gesetzt. 2.9 Berechnung des maschinellen Durchschnitts nach 21 TV-L Mit Hotlinemeldung der SenBildWiss wurde mitgeteilt, dass in einer Vielzahl von tariflich beschäftigten Lehrkräften die Personalabrechnung 04.2011 mit einem Fehler abbrach. Diese Personalfälle wurden für die Personalabrechnung gesperrt. Zur Korrektur wurde die Berechnung des maschinellen Durchschnitts nach 21 TV-L für die tariflich Beschäftigten in der Tarifart 02 TV-L Lehrkräfte ab 01.11.2010 aktiviert. Hinweis Die Aktivierung zu einem früheren Zeitpunkt unterbleibt bedingt durch die mangelnde praktische Relevanz und zur Vermeidung der erforderlichen Zwangsrückrechnung zum Aufbau der erforderlichen tariflichen Grundlagen in der Personalabrechnung. - Seite 7 -

Die betroffenen Personalfälle sind für die Personalabrechnung zu entsperren. Die fehlende Personalabrechnung 04.2011 wird nachgeholt. Achtung Sofern es in Einzelfällen weiterhin zu einem Abbruch in der Personalabrechnung kommt, ist für diesen Personalfall eine individuelle Rückrechnung auf den Monat vor Beginn des Ereignisses durch Pflege der Lohnart 9010 Anstoß Rückrechnung im Infotyp Ergänzende Zahlung (IT 0015) zu setzen. Pfändung/Abtretung 2.10 Pfändbarkeit von freiwilligen Altersvorsorgebeiträgen über den Infotyp Altersvermögensgesetz D (IT 0699) Im Infotyp Altersvermögensgesetz D (IT 0699) wird über das Feld Pfandfrei nach 851c festgelegt, ob die freiwilligen Beiträge zur Altersvorsorge beziehungsweise die Entgeltumwandlung pfandfrei zu stellen ist. Es wurde kürzlich festgestellt, dass entsprechende Beträge fälschlicherweise immer pfandfrei gestellt wurden. Dieser Systemfehler wurde an die Firma SAP gemeldet und ist nun korrigiert worden. Von diesem (seit der Personalabrechnung Tarif 06.2010) bestehenden Fehler sind Personalfälle mit Datensätzen im Infotyp Altersvermögensgesetz D (IT 0699) betroffen, bei denen das Feld Pfandfrei nach 851c deaktiviert ist und mindestens eine aktive Pfändung/Abtretung vorliegt. Die Tilgungsbeträge waren in der Vergangenheit unter Umständen zu gering. Da es in Folge des Entstehungsprinzips bei der systemseitigen Pfändungsberechnung nicht möglich ist, rückwirkende Korrekturen vorzunehmen, müssen diese gegebenenfalls manuell in der aktuellen Abrechnungsperiode erfolgen. Hinweis Kommt es bei betroffenen Personalfällen in Folge von Rückrechnungen zum Abbruch der Personalabrechnung mit dem Fehlerhinweis E08: Fehler Es liegen negative pfandfrei gesparte Beträge, ist es notwendig, die dazu im Infotyp Ergänzende Zahlungen (IT 0015) zur Verfügung stehenden Korrekturlohnarten einzupflegen. Ausführliche Hinweise zum diesbezüglichen Vorgehen sind dem IPV-Anwenderhandbuch Kapitel VII Thema Hinweise zu Pfändungen zu entnehmen. - Seite 8 -

Lohnarten 2.11 Lohnart 2210 Geldw Vorteil steuerpfl B Die Lohnart 2210 Geldw Vorteil steuerpfl B ist rückwirkend ab 01.01.2011 für tariflich Beschäftigte zulässig gemacht worden. Der Langtext der Lohnart wurde auf Geldw Vorteil St/SV-pfl geändert. Bereichsmenüs 2.12 Bereichsmenüs 2.12.1 Bereichsmenü ZPER Das Bereichsmenü ZPER für die Personalsachbearbeitung wurde überarbeitet. Unterhalb des Ordners Auswertungsreports ist nach dem Ordner Bezügerelevante Listen ein neuer Ordner ELENA eingerichtet worden. Die Ordner Steuer und Pflegereports sind neu unterteilt worden. Unterhalb des Ordners Pflegereports wurde ein neuer Ordner Sachbearbeiterlisten (Meldungsbearbeitung) eingerichtet. Sortiert nach den jeweiligen Fachthemen sind hier alle im IPV-System zur Verfügung stehenden Sachbearbeiterlisten zu finden. Ende Mai 2011 im Anwenderhandbuch ein Schwerpunkthema Sachbearbeiterlisten (Meldungsbearbeitung) im IPV-System veröffentlicht. 2.12.2 Bereichsmenü ZVADM Das Bereichsmenü ZVADM für die Versorgungssachbearbeitung wurde überarbeitet Die Ordner Steuer und Pflegereports sind neu unterteilt worden. Unterhalb des Ordners Pflegereports wurde ein neuer Ordner Sachbearbeiterlisten (Meldungsbearbeitung) eingerichtet. Sortiert nach den jeweiligen Fachthemen sind hier alle im IPV-System zur Verfügung stehenden Sachbearbeiterlisten zu finden. Ende Mai 2011 im Anwenderhandbuch ein Schwerpunkthema Sachbearbeiterlisten (Meldungsbearbeitung) im IPV-System veröffentlicht. Infotypen 2.13 Infotyp Organisatorische Zuordnung (IT 0001) Mit Mail vom 27.04.2011 wurde folgende Information gegeben: 1. Fehlende Pflegeberechtigung für einzelne Personalfälle - Seite 9 -

Bei Eingabe eines Austritts wird mit dem Sichern des Datensatzes im Infotyp Organisatorische Zuordnung (IT 0001) die Defaultplanstelle hinterlegt. Wird zu einem späteren Zeitpunkt dieser Datensatz gelöscht/überschrieben, ist ggf. kein Zugriff auf den Personalfall durch die Behörde mehr möglich. Auch mit der R-Kennung können die Dateneingaben zu diesem Personalfall nicht mehr nachvollzogen werden. Der Datenschiefstand kann nur vom SSC bereinigt werden. Daher: Wird dieser Sachverhalt festgestellt, sollte zusammen mit der Hotline-Anfrage der Auftrag zur Pflege durch das SSC für diesen Personalfall gegeben werden. Ergänzender Hinweis für überzuleitende Personalfälle: Wenn Personalfälle überzuleiten sind, bei denen bereits eine Maßnahmenart Austritt (M 10) mit einem Beginndatum nach dem 01.11.2010 durchgeführt wurde und der Personalfall im aktiven Beschäftigungszeitraum mit einer Planstelle verknüpft war/ist, ist folgendes zu beachten: Im Infotyp Organisatorische Zuordnung (IT 0001) mit Beginndatum des Austritts angelegte Datensätze dürfen nicht durch Verlängern des Vorgängerdatensatzes entfernt werden! Hierbei kann es zu Datenschiefständen in Zusammenhang mit der Stellenwirtschaft kommen. Ggf. besteht keine Berechtigung mehr für den Zugriff auf den Personalfall. Sollen nach dem Austritt vorhandene Datensätze im Infotyp Organisatorische Zuordnung (IT 0001) entfernt werden, ist die Funktion Löschen zu nutzen. Nach der Überleitung muss die Maßnahmenart Austritt (M 10) nochmals bis zum Speichern des Infotypen Organisatorische Zuordnung (IT 0001) durchgeführt werden, damit der Datensatz mit der Defaultplanstelle zum Austrittsdatum wieder hergestellt wird. 2. Löschen im IT 0001 nicht möglich Ist im Infotyp Organisatorische Zuordnung (IT 0001) ein Datensatz vorhanden, der mit einer WS-Kennung angelegt wurde, wird das Löschen dieses Datensatzes ggf. mit folgender Meldung abgelehnt: Damit das Lö chen des Datensatzes möglich wird, wäre durch den Stellenwirtschafter die entsprechende Pflege (z.b. Zuordnung einer Planstelle zu einer anderen Organisationseinheit) rückgängig zu machen oder - wenn es sich um einen überzuleitenden Personalfall handelt - die Überleitung manuell vorzunehmen 3 Abrechnungssachbearbeitung 3.1 Erneutes oder nachträgliches Bescheinigen von DEÜV-Meldungen S. Ausführungen zu Tz 2.6. 3.2 Fusion von Krankenkassen S. Ausführungen zu Tz. 2.7 - Seite 10 -

3.3 Bereichsmenü ZABR Das Bereichsmenü ZABR für die Abrechnungssachbearbeitung wurde überarbeitet. Unterhalb des Ordners Auswertungsreports sind einzelne Reports neuen Unterordnern zugeordnet worden. 3.4 Zensus 2011 - gilt nur für Besoldung - In 5 Gesetz über den registergestützten Zensus im Jahre 2011 (Zensusgesetz 2011 ZensG 2011) vom 8. Juli 2009 ist die Rechtsgrundlage für die elektronische Übermittlung von Daten für das in einem unmittelbaren Dienst- oder Dienstordnungsverhältnis stehende Personal der in 2 Absatz 1 des Finanz- und Statistikgesetzes genannten Erhebungseinheiten zum Stichtag 09.05.2011 an das Statistische Bundesamt geregelt. Mit dem Amt für Statistik Berlin-Brandenburg wurde vereinbart, dass die Dateien im Anschluss an die Personalabrechnung / Folgeaktivitäten Besoldung 07.2011 (14./15.06.2011) erstellt und übersandt werden. Weitere Informationen werden daher mit IPV-Rundschreiben 06.2011 gegeben. 4 Stellenwirtschaft und Stellenplanung 4.1 Registerkarte Haushaltsinformationen (IT 9508) / Haushaltselementtyp 0010 Bereich Die Liste der Bereichsbezeichnungen wurde nach den Vorgaben der Senatsverwaltung für Finanzen für die Aufstellung der Haushaltsplanung 2012/13 erweitert; das entsprechende Dokument im Intranet ist mit Stand: Mai 2011 aktualisiert. 4.2 Registerkarte Planstellenmerkmale (IT 9509) Gemäß den Vorgaben der Senatsverwaltung für Finanzen wurde die Liste der Haushaltsvermerke (Planstellenmerkmale) ergänzt. Die Liste wurde im Intranet mit Stand Mai 2011 aktualisiert. 4.3 Bereichsmenüs 4.3.1 Bereichsmenü ZORG Das Bereichsmenü ZORG war bisher das Startmenü für die Bereiche Stellenwirtschaft und Stellenplanung. Um die Bereiche voneinander abzugrenzen, ist für den Bereich Stellenplanung ein neues Bereichsmenü eingerichtet worden; das Bereichsmenü ZORG bleibt für den Bereich Stel- - Seite 11 -

lenwirtschaft erhalten. Alle Ordner der Stellenplanung wurden aus dem Bereichsmenü ZORG entfernt. 4.3.2 Bereichsmenü ZWP0 Achtung Das Bereichsmenü ZWP0 ist das neue Startmenü für den Bereich der Stellenplanung und SenFin - Verfahrensbetreuung. Die Ordner sind neu unterteilt worden. Teilweise wurden auch die Textnamen einzelner Reports im Bereichsmenü angepasst. 4.4 Pflege aufgrund Angleichungs-TV Es ist geplant, die noch ausstehenden Systemeinstellungen für den ADT mit dem nächsten Transport im Juni zur Verfügung zu stellen. Die Systemeinstellungen zur Änderung der Arbeitszeit ab 01.08.2011 werden spätestens mit dem Transport im Juli zur Verfügung gestellt. Achtung Dringend zu beachten ist, dass organisatorische Änderungen durch die Stellenwirtschaft, die Auswirkungen auf verknüpfte Personalfälle im Infotyp 0001 Organisatorische Zuordnung haben (also zu einem Split im IT 0001 führen), erst nach erfolgter Überleitung der Personalfälle erfolgen sollen, um die Überleitung nicht zu behindern, siehe auch Tz. 2.13. Im Auftrag Schwierkus - Seite 12 -