Landesverwaltungsamt Berlin
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- Alwin Salzmann
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1 Landesverwaltungsamt Berlin Service- und Systemunterstützungs-Center (SSC) Landesverwaltungsamt Berlin Berlin (Postanschrift) IPV anwendende Stellen GeschZ (Bei Antwort bitte angeben) PS IPV Dienstgebäude Berlin-Wilmersdorf Fehrbelliner Platz Berlin Fragen zum Inhalt per Hotline- Anfrage an die unten angegebene -Adresse Vermittlung (030) Intern Fax (030) Adresse [email protected] ( -adresse nicht für Dokumente mit elektronischer Signatur) Datum Rundschreiben LVwA IPV Nr. 04/2018 Änderungen/Hinweise zum Kalendermonat März 2018 Übersicht der Themenkomplexe 1 Allgemeines Termine Transporttermin Ausführen des Kopierreports durch die Pensionsstelle Verfügbarkeit IPV-System Z Systemsperre IPV-Datenbankdefekt Abrechnungskalender IPV-Anwenderhandbuch 5 2 Stichprobenprüfung 5 3 Personal- / Versorgungsadministration und Zeitwirtschaft Versteuerung von Kindererziehungszuschlägen gem. 50a-e LBeamtVG Kürzung von Versorgungsbezügen gemäß 57 LBeamtVG mit Aussetzungsbzw. Teilaussetzungsgründen beim Urheber und deren Auswirkungen auf Hinterbliebene Keine Berücksichtigung Stufenlaufzeit nach Herabgruppierung Anpassung der Entgeltordnung TV-L TV EntgO TV-L Fehlerhafte Berechnung des pfändbaren Einkommens in Fällen mit Kindererziehungszuschlägen gem. 50a-e LBeamtVG Fehrbelliner Platz (U7, U3) 101, 104, 115 Eingang: Tordurchfahrt Württembergische Str. Internet: Sprechzeiten: Siehe Internet und nach telefonischer Vereinbarung
2 3.6 Ad-hoc-Query Freie Suche Benutzermenü der Familienkassen Anpassung bei der Darlehensberechnung Neue Ausprägung im Infotyp Kindergeld (IT 0118) Nachversicherungsadministration 11 4 Abrechnungssachbearbeitung Ad-hoc-Query Freie Suche 12 5 Stellenwirtschaft und Stellenplanung 12 6 Anwendungssystembetreuung Ad-hoc-Query Freie Suche IdNr-Kontrollverfahren Kindergeld 12 7 Reisekosten Ad-hoc-Query 13 8 Familienkasse Ad-hoc-Query Freie Suche IdNr-Kontrollverfahren Kindergeld Start des Verfahrens im IPV-System Informationsveranstaltung am Neue Ausprägung im Infotyp Kindergeld (IT 0118) Benutzermenü Familienkasse
3 1 Allgemeines 1.1 Termine Transporttermin Die Systemanpassungen werden am in die produktiven Systeme Z01 und S01 transportiert Ausführen des Kopierreports durch die Pensionsstelle Der Kopierreport wird von der Pensionsstelle mehrmals im Monat, vor der Personalabrechnung in diesem Monat letztmalig am um 10:00 Uhr ausgeführt. 1.2 Verfügbarkeit IPV-System Z Systemsperre Wartungsarbeiten an zentralen Netz- und Systemkomponenten im ITDZ Berlin Wegen Wartungsarbeiten im ITDZ werden die Anwenderinnen und Anwender auf den produktiven Systemen Z01 und S01 am Freitag, den , ab 15:45 Uhr bis Montag, den , um 06:00 Uhr gesperrt. Eine Information aller IPV-Anwender/innen erfolgt zusätzlich mit einer Systemmeldung ab durch das ITDZ SAP-Systemanpassungen Wegen zusätzlich erforderlicher SAP-Systemanpassungen werden die Anwenderinnen und Anwender auf den produktiven Systemen Z01 und S01 am Freitag, den , ab 15:00 Uhr gesperrt
4 1.2.2 IPV-Datenbankdefekt Mit s vom und wurden folgende Informationen an die Anwendungssystembetreuung der IPV anwendenden Stellen gegeben:.am heutigen Freitag, den ist an der Datenbank des IPV-Systems ein Defekt aufgetreten. Die genaue Ursache des Fehlers ist gegenwärtig noch nicht bekannt. Das produktive IPV-System wird frühestens am Montag, den vormittags wieder zur Verfügung stehen. Sobald uns genauere Informationen vorliegen, werden Sie informiert. Das ITDZ arbeitet intensiv daran, das IPV-System wieder bereitzustellen. Im Zuge der Behebung des Fehlers muss die IPV-Datenbank zu einem früheren Zeitpunkt wiederhergestellt werden. Angestrebt wird die Wiederherstellung des letzten definierten Zustandes von Freitag, dem :15 Uhr. Konsequenz für die IPV-anwendenden Dienstkräfte ist, dass es zum Verlust von Dateneingaben und Datenänderungen gekommen ist. Diesbezüglich betroffen sind Eingaben und Änderungen am IPV-System im Zeitfenster zwischen 10:15 Uhr und dem Eintritt der Havarie um ca. 10:50 Uhr. Sobald erkennbar ist, dass das IPV-System Z01 für den produktiven Betrieb wieder freigegeben wird, erhalten Sie nähere Informationen zur weiteren Vorgehensweise. *********************************************************************************************************.wie bereits in meiner Mail vom angekündigt, ist es zu einem Fehler in der Datenbank des produktiven IPV-Systems gekommen. Im Zuge der Behebung des Fehlers war es nur möglich, den Zustand der Datenbank von Freitag, :15 Uhr wiederherzustellen. Alle Aktivitäten am System Z01, die erst nach diesem Zeitpunkt begonnen oder abgeschlossen waren, sind im Z01 nicht mehr vorhanden. Technisch gibt es infolge des Fehlers keine Möglichkeit, die davon betroffenen Daten zu identifizieren. Bitte informieren Sie alle Anwenderinnen und Anwender über diese Situation, soweit diese am Freitag im fraglichen Zeitraum am IPV-System tätig waren. Berücksichtigen Sie dabei auch Aktivitäten von Anwenderinnen und Anwendern, die zwar am Freitag im Dienst waren, heute jedoch nicht im Dienst sind
5 Abhängig von der konkreten Situation ist unterschiedlich vorzugehen. Dateneingaben (z.b. Einstellung Personalfall, Änderung an Infotypen, Änderungen in der Stellenwirtschaft usw.) Prüfen Sie die am Freitag eingegebenen Daten. Sind diese nicht mehr vorhanden, so geben Sie die Daten erneut ein. Elektronische Kommunikation (eingehend und/oder ausgehend) mit externen Stellen (ElStAM, Lohnsteuerbescheinigungen usw.) Prüfen Sie (z.b. im B2A-Manager oder in einer Sachbearbeiterliste), ob der jetzige Status im Z01 zu Ihren Aktivitäten am Freitag passt. Ist dies nicht der Fall, so melden Sie sich bitte umgehend bei der Hotline des SSC. Eine einfache Wiederholung der Aktivität vom Freitag ist bei dieser Situation unbedingt zu vermeiden! Das System Z01 wird Ihnen heute, am ab ca. 9:00 Uhr wieder zur Verfügung stehen Abrechnungskalender 2018 Die Fälligkeitstermine für die maschinelle Überweisung der Sozialversicherungsbeiträge wurden im IPV-System für die Kalendermonate Mai und Oktober 2018 dem Rundschreiben SenFin IV Nr. 04/2018 (Tz. 8) entsprechend angepasst. Der geänderte Abrechnungskalender ist der Anlage 2 dieses IPV-Rundschreibens zu entnehmen. 1.4 IPV-Anwenderhandbuch Am heutigen Tag wird die 104. Änderung des IPV-Anwenderhandbuchs im Intranet veröffentlicht. Die Information über die Aktualisierung ist als Anlage 1 beigefügt. 2 Stichprobenprüfung Keine aktuellen Informationen - 5 -
6 3 Personal- / Versorgungsadministration und Zeitwirtschaft Versorgung 3.1 Versteuerung von Kindererziehungszuschlägen gem. 50a-e LBeamtVG Nachfolgende rechtliche Regelungen werden systemseitig für alle Versorgungsfälle mit Eintritt in die Versorgung ab dem berücksichtigt: Kindererziehungs- und Kindererziehungsergänzungszuschläge gemäß 50a bis 50e LBeamtVG für ausschließlich nach dem 31. Dezember 2014 geborene Kinder werden im IPV- System mit Wirkung vom 1. Januar 2018 steuerpflichtig gestellt. Diese Zuschläge waren bis zum 31. Dezember 2014 aufgrund der Sonderregelung des 3 Nr. 67 EStG grundsätzlich steuerfrei. Durch Einfügen des 3 Nr. 67 Buchstabe d ins EStG verbleiben Zuschläge gemäß 50a bis 50e LBeamtVG für ein vor dem 1. Januar 2015 geborenes Kind oder für eine vor dem 1. Januar 2015 begonnene Zeit der Pflege einer pflegebedürftigen Person bzw. im Falle des Zusammentreffens von Zeiten für mehrere Kinder nach 50b LBeamtVG steuerfrei. Dies gilt auch in der Konstellation, dass Kinder sowohl vor dem 1. Januar 2015 als auch nach dem 31. Dezember 2014 geboren wurden. Werden ausschließlich Zuschläge gemäß 50a bis 50e LBeamtVG für Kinder gewährt, die nach dem 31. Dezember 2014 geboren sind, so sind diese Zuschläge steuerpflichtig. Eine anteilige Steuerpflicht kann jedoch auch bei Zuschlägen für vor dem 1. Januar 2014 geborene Kinder gegeben sein. Bei der Anwendung von Anrechnungs-, Kürzungs- und Ruhensvorschriften sind beim Restruhegehalt / Mindestbelassungsbetrag die anteilig enthaltenen Zuschläge nach folgender Formel zu berechnen und steuerfrei zu belassen: Zuschlag (gemindert) = Zuschlag (ungemindert) x Restruhegehalt (Mindestbelassungsbetrag) Gesamtversorgung (ungemindert) Da die Zuschläge systemseitig auch weiterhin nach Anwendung von Anrechnungs-, Kürzungs- und Ruhensvorschriften in voller Höhe steuerfrei gewährt werden, ist der Differenzbetrag zwischen den ungeminderten Zuschlägen und den geminderten Zuschlägen steuerpflichtig. Gehören die Zuschläge zur Bemessungsgrundlage eines steuerpflichtigen Versorgungsbezuges (z.b. Witwen- und Waisengeld, Sterbegeld), sind sie wie bisher in vollem Umfang zu versteuern, da die Zuschläge im Versorgungsbezug nicht mehr als gesonderter Bestandteil ausgewiesen werden
7 Folgende neue Felder stehen zur Verfügung: Für die Eingabe von manuellen Kindererziehungs- bzw. Pflegezuschlägen im Infotyp Zuschläge Kindererziehung/Pflege (IT 0790) bzw. der Registerkarte Zuschläge Kindererziehung/Pflege steht nun ein neues Feld Kind vor geboren zur Verfügung, durch das die Steuerfreiheit von Kindererziehungs- bzw. Pflegezuschlägen gesteuert werden kann, da bei einer manuellen Betragseingabe keine systemseitige Prüfung der Geburtsdaten der Kinder erfolgen kann. Hinweis Das Feld Kind vor 2015 geboren ist im Infotyp Zuschläge Kindererziehung/Pflege (IT 0790) bzw. in der Registerkarte Zuschläge Kindererziehung/Pflege nur dann sichtbar, wenn der Versorgungsbeginn nach dem liegt. Im Infotyp Versorgungsbezug (IT 0322, Subtyp 2) bzw. in der Registerkarte Hinterbliebene steht für die Kinderzuschläge zum Witwengeld gemäß 50c LBeamtVG nun ebenfalls das Feld Kind vor 2015 geboren zur Verfügung, durch das die Steuerfreiheit der Kinderzuschläge zum Witwengeld gesteuert werden kann. Voraussetzung zur Einpflege eines Zuschlages gemäß 50c LBeamtVG ist, dass im Block Vomhundertsätze der Registerkarte Hinterbliebene der Vomhundertsatz der Witwe / des Witwers mit 55% ausgewählt wurde. Hinweis Das Feld Kind vor 2015 geboren ist Im Infotyp Versorgungsbezug (IT 0322, Subtyp 2) bzw. in der Registerkarte Hinterbliebene nur dann sichtbar, wenn das Datum Eintritt Versorgung nach dem liegt. Das IPV-Anwenderhandbuch Kapitel 07 Schwerpunktthemen S07 Steuern S07D Besonderheiten bei der Besteuerung von Versorgungsbezügen (inkl. Sterbegeld) sowie Kapitel 04 Versorgungsadministration (VADM) Registerkarten R102 Hinterbliebene und R604 Zuschläge Kindererziehung/Pflege werden entsprechend angepasst. Achtung Da die Systemeinstellungen für die Steuerpflicht rückwirkend ab greifen und systemseitig nicht ausgewertet werden kann, ob Teile der Kindererziehungszuschläge im Falle einer Ruhens- oder Anrechnungsregelung steuerpflichtig werden, erfolgt ein Rückrechenanstoß für alle Versorgungsfälle zum Versorgungsfälle mit Eintritt in die Versorgung zwischen dem und dem mit Zuschlägen gemäß 50a-e LBeamtVG können systemseitig nicht korrekt hinsichtlich der rechtlich gebotenen Versteuerung der Zuschläge behandelt werden. Es ist ggf. eine manuelle Versteuerung der Zuschläge vorzunehmen
8 Achtung Liegt für die von dieser Thematik betroffenen Fälle eine Pfändung/Abtretung vor, ist die maschinelle Pfändungsberechnung u.u. nicht korrekt. Die Fiktivberechnung der gesetzlichen Abzüge ist dann fehlerhaft, wenn die Zuschäge (teilweise) steuerpflichtig sind. Es liegt ein Fehler im SAP-Standard vor, der an die Firma SAP gemeldet wurde. Die betroffenen Fälle sind zu prüfen und der pfändbare Betrag gegebenenfalls manuell zu berechnen und vorzugeben. 3.2 Kürzung von Versorgungsbezügen gemäß 57 LBeamtVG mit Aussetzungs- bzw. Teilaussetzungsgründen beim Urheber und deren Auswirkungen auf Hinterbliebene Mit Rundschreiben LVwA IPV Nr. 18/2017 vom wurde unter Tz 3.7 unter anderem darauf hingewiesen, dass eine Kürzung der Versorgungsbezüge gemäß 57 LBeamtVG dann nicht bei der Hinterbliebenenversorgung durchgeführt wird, wenn im Infotyp Kürzung Versorgungsausgleich (IT 0786) des Versorgungsurhebers im Block Kürzung anpassen das Feld Anpassung mit X Kürzung ausgesetzt und eines der Felder Grund 1 bis 6 mit dem Wert 03 Pensionistenprivileg bzw. mit dem Wert 02 5 VAHRG gepflegt ist. SAP hat für diese Problematik nunmehr eine Lösung bereitgestellt, die einerseits Plausibilitäten zwischen den Feldern Anpassung und Grund im Infotyp Kürzung Versorgungsausgleich (IT 0786) / Registerkarte R503 Kürzung Versorgungsausgleich überprüft und andererseits sicherstellt, dass bei den Hinterbliebenenversorgungsbezügen die korrekte Kürzung der Versorgungsbezüge wegen Versorgungsausgleich durchgeführt wird. Tarif 3.3 Keine Berücksichtigung Stufenlaufzeit nach Herabgruppierung Das Tarifrechtsreferat hat im Rundschreiben SenFin IV Nr. 12/2018 festgestellt, dass in der höheren Entgeltgruppe angebrochene Stufenlaufzeiten nach Herabgruppierung nach dem Stichtag 31. März 2018 nicht mehr berücksichtigt werden können. Es wird darauf hingewiesen, dass die geänderte Rechtslage im IPV-System (noch) nicht berücksichtigt wird. Werden Datensätze im Infotyp Basisbezüge (IT 0008) mit einer niedrigeren Entgeltgruppe als bisher angelegt, werden die in der höheren Entgeltgruppe absolvierten Stufenlaufzeiten mit angerechnet. Die Personalfälle sind zu prüfen und die Datensätze bei Bedarf manuell anzupassen
9 Entgeltordnung 3.4 Anpassung der Entgeltordnung TV-L TV EntgO TV-L Aufgrund der Tarifeinigung für die Sonderregelungen für Beschäftigte im Kampfmittelbeseitigungsdienst ab dem war die Entgeltordnung TV-L TV EntgO TV-L anzupassen. Es wurde zum Teil II Tätigkeitsmerkmale für bestimmte Beschäftigungsgruppen der neue Abschnitt 26 Beschäftigte im Kampfmittelbeseitigungsdienst mit den dazugehörigen Entgeltund Fallgruppen hinterlegt. Da dieser Abschnitt im IPV-System bereits für die Beschäftigten im kommunalen feuerwehrtechnischen Dienst des Landes Berlin eingerichtet war, musste der bisherige Abschnitt 26 als neuer Abschnitt 90 angelegt werden. Es wurden folgende Änderungen vorgenommen:, Tätigkeit Bezeichnung der Tätigkeit Entgelt geltgruppe Fallgrp. Bes. Stufensteigerung II / 26 Beschäftigte im Kampfmittelbeseitigungsdienst E12 00 II / 26 Beschäftigte im Kampfmittelbeseitigungsdienst E11 01 II / 26 Beschäftigte im Kampfmittelbeseitigungsdienst E11 02 II / 26 Beschäftigte im Kampfmittelbeseitigungsdienst E9 00 II / 26 Beschäftigte im Kampfmittelbeseitigungsdienst E6 01 II / 26 Beschäftigte im Kampfmittelbeseitigungsdienst E6 02 II / 26 Beschäftigte im Kampfmittelbeseitigungsdienst E5 01 II / 26 Beschäftigte im Kampfmittelbeseitigungsdienst E5 02 II / 90 II / 90 II / 90 II / 90 Beschäftigte im kommunalen feuerwehrtechnischen Dienst des Landes Berlin Beschäftigte im kommunalen feuerwehrtechnischen Dienst des Landes Berlin Beschäftigte im kommunalen feuerwehrtechnischen Dienst des Landes Berlin Beschäftigte im kommunalen feuerwehrtechnischen Dienst des Landes Berlin E6 00 E8 00 E _394_K56 E _394_K56 Das ebenfalls gem. 3 TV Wiedereintritt Berlin nur im Land Berlin gültige Tätigkeitsmerkmal III / 3.17 wurde in III / 3.90 Beschäftigte in Krematorien geändert. Die Übersicht auf den Intranetseiten des LVwA unter IPV Dokumente und Dateien Weitere Dokumente und Dateien wurde angepasst
10 Achtung Sofern bei Personalfällen der Abschnitt 26 bereits als Tätigkeitsmerkmal hinterlegt war, sind diese anzupassen. Pfändung 3.5 Fehlerhafte Berechnung des pfändbaren Einkommens in Fällen mit Kindererziehungszuschlägen gem. 50a-e LBeamtVG Die Hinweise zu den betroffenen Fällen unter Tz. 3.1 sind zu beachten. Ad-hoc-Query und Freie Suche 3.6 Ad-hoc-Query siehe Ausführungen zu Tz Freie Suche siehe Ausführungen zu Tz. 6.2 Benutzermenüs 3.8 Benutzermenü der Familienkassen siehe Tz. 8.5 Darlehen 3.9 Anpassung bei der Darlehensberechnung Im Rundschreiben LVwA IPV Nr.21/2017 wurde unter TZ auf eine zu ignorierende Warnmeldung bei der Darlehens-Berechnung hingewiesen. Die notwendigen Systemanpassungen sind nunmehr vom SSC vorgenommen worden, so dass der Hinweis ab sofort nicht mehr im Protokoll der Personalabrechnung erscheint. Infotypen 3.10 Neue Ausprägung im Infotyp Kindergeld (IT 0118) Kindergeld kann rückwirkend für mehr als sechs Monate rückwirkend festgesetzt werden, durch den ab geltenden 66 Abs. 3 EStG wird die rückwirkende Zahlung auf die letzten sechs Monate begrenzt
11 Es kann demnach künftig Zeiträume geben, in denen zwar Anspruch auf Kindergeld besteht, dieses aber nicht ausbezahlt wird. In diesen Zeiträumen kann sich die Ordnungszahl jüngerer Zahlkinder ändern, sodass es analog zu Zählkindern auch hier zu einem Zählkindvorteil kommen kann (siehe hierzu Abschnitt 2.4 der Einzelweisung des Bundeszentralamtes für Steuern (BZSt) vom ). Für diese Zeiträume ist eine Zuständigkeit im Rahmen des IdNr-Kontrollverfahrens Kindergeld zu melden, die im IPV-System bislang nicht realisiert werden konnte. Für diesen Sachverhalt steht nunmehr im Infotyp Kindergeld (IT 0118) für das Feld Anspruch die neue Ausprägung Anspruch ohne Zahlung wg. 66 Abs. 3 EStG zur Verfügung. Nachversicherungsadministration 3.11 Nachversicherungsadministration Mit vom wurde folgende Umfrage an die Anwendungssystembetreuung der IPV anwendenden Stellen versandt: mit der Nachversicherungsadministration besteht im IPV-System die Möglichkeit zur Berechnung eines Nachversicherungsbetrages im Falle des unversorgten Ausscheidens von Beamten, Richtern etc. und zur Ermittlung von Säumniszuschlägen. Es können diverse Bescheinigungen, z.b. an den Mitarbeiter bzw. den Rentenversicherungsträger, sowie ein Zahlungsavis erstellt werden. Perspektivisch ist darüber hinaus eine Anbindung an ProFiskal denkbar. Zurzeit steht die Nachversicherungsadministration als Pilotanwendung für die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie und das Kammergericht zur Verfügung. Im Nachgang zur IPV-Anwenderrunde vom wurde für die Buchungskreise 2050, 2150, 2130, 2110, 2180, sowie 2190 ein Interesse bekundet, die Nachversicherungsadministration ebenfalls einzusetzen. Um im SSC eine Planung für die Ausweitung dieser Funktionalität vornehmen zu können, möchte ich Sie bitten, mir bis zum 28.Februar 2018 per mitzuteilen, ob in Ihrer Behörde ein Interesse am Einsatz der Nachversicherungsadministration besteht oder nicht. Weitere Informationen zur Nachversicherungsadministration können dem Kapitel 12 des IPV-Anwenderhandbuches entnommen werden 4 Abrechnungssachbearbeitung Mit vom wurde folgende Information an die Abrechnungssachbearbeitung der IPV anwendenden Stellen gegeben:
12 .es ist versäumt worden, mitzuteilen, dass die Freigabe der Personalabrechnung bei Ausführen der Folgeaktivität YGPA03 Personalabrechnung freigeben über das Menü Verwaltungssatz Freigabe einplanen einzuplanen ist und nicht mehr wie bisher über das Menü Programm Im Hintergrund ausführen (F9). Diese Information wird vorsorglich für die Abrechnung Besoldung / Versorgung gegeben, da die neue Art der Einplanung in der Tarifabrechnung zu Irritationen geführt hat. Das IPV-Anwenderhandbuch Kapitel 09 Personalabrechnung/Folgeaktivitäten ABM1- B1-01 wird entsprechend geändert Ad-hoc-Query siehe Ausführungen zu Tz Freie Suche siehe Ausführungen zu Tz Stellenwirtschaft und Stellenplanung Keine aktuellen Informationen 6 Anwendungssystembetreuung 6.1 Ad-hoc-Query Die InfoSets der Ad-hoc-Query sind überarbeitet worden. Die in der Anlage 3 Nr.1 aufgeführten Felder wurden den Berechtigungen entsprechend gelöscht, umbenannt bzw. neu aufgenommen. 6.2 Freie Suche Die InfoSets der Freien Suche des Objektmanagers sind überarbeitet worden. Die in der Anlage 3 Nr. 2 aufgeführten Felder wurden den Berechtigungen entsprechend gelöscht, umbenannt bzw. neu aufgenommen. 6.3 IdNr-Kontrollverfahren Kindergeld Für das IdNr-Kontrollverfahren Kindergeld (siehe Tz. 8.3) sind denjenigen IPV-Nutzer- Kennungen mit der Rolle Familienkasse, die Meldungen in diesem Verfahren erstellen und verarbeiten sollen, ein neues besonderes Profil zuzuteilen. Dieses Profil beinhaltet die nöti
13 gen Berechtigungen, um die Reports des Verfahrens auszuführen, Dateien auf dem File- System des Applikationsservers abzulegen und diese auf den Arbeitsplatz-PC herunterzuladen. Pro Familienkasse steht folgendes Profil zur Verfügung: P:1150-KG-ID für die Familienkasse BA-Treptow-Köpenick P:2100-KG-ID für die Familienkasse SenBildJugFam P:3310-KG-ID für die Familienkasse PolPräs P:LVWA-KG-ID für die Familienkasse LVwA 7 Reisekosten 7.1 Ad-hoc-Query siehe Ausführungen zu Tz Familienkasse 8.1 Ad-hoc-Query siehe Ausführungen zu Tz Freie Suche siehe Ausführungen zu Tz IdNr-Kontrollverfahren Kindergeld Start des Verfahrens im IPV-System Mit den Aktivitäten bzgl. des IdNr-Kontrollverfahren Kindergeld kann nach dem Transport begonnen werden. Für die Erstellung und Verarbeitung der Meldungen ist es notwendig, dass die Anwendungssystembetreuung den betreffenden IPV-Nutzer-Kennungen die notwendige Berechtigung erteilt (siehe Tz. 6.3). Das IPV-Anwenderhandbuch wurde zum Thema Kindergeld überarbeitet Informationsveranstaltung am Zum Start des Verfahrens wird eine Informationsveranstaltung angeboten. Diese findet am Freitag, den , um 10 Uhr, im LVwA, Raum 1080 statt
14 An diesem Termin wird das Verfahren beispielhaft anhand eines Meldefalles im IPV-System vorgestellt. Darüber hinaus können die Repräsentanten der Familienkassen untereinander/miteinander Organisatorisches und Inhaltliches zu dem Thema besprechen. 8.4 Neue Ausprägung im Infotyp Kindergeld (IT 0118) siehe Tz Benutzermenü Familienkasse In das Benutzermenü der Familienkassen wurden folgende Reports eingebunden: Infosysteme Auswertungsreports IdNr-Kontrollverfahren KG: ZFKID_SACHLI_ANZ - Sachbearbeiterliste anzeigen Infosysteme Pflegereports IdNr-Kontrollverfahren KG: ZFKID_SACHLI Sachbearbeiterliste ZFKID_SBEX - Sachbearbeiterliste nicht zugeordneter Antworten Nach dem Knotenpunkt Infosysteme wurde der neue Knotenpunkt IdNr-Kontrollverfahren KG mit folgenden Reports eingebunden: IdNr-Kontrollverfahren KG Meldungen erstellen und versenden: ZKGID_ERST_ALL - Initialmeldungen erstellen ZKGID_ERST lfd. Meldungen erstellen ZKGID_SAMM - Meldedateien erzeugen ZKGID_DOWN - Download auf PC IdNr-Kontrollverfahren KG Meldungen einlesen und zuordnen: ZKGID_EING - Antwortdateien einlesen ZKGID_ZUORD - Zuordnung Antworten -> Meldung ZKGID_ABLEHN - Dateiablehnung manuell erfassen Im Auftrag Griese/Soldner
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