Landesverwaltungsamt Berlin
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- Bernhard Langenberg
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1 Landesverwaltungsamt Berlin Service- und Systemunterstützungs-Center (SSC) Landesverwaltungsamt Berlin Berlin (Postanschrift) IPV anwendende Stellen GeschZ (Bei Antwort bitte angeben) PS IPV Bearbeiter(in) LVwA PS IPV Dienstgebäude Berlin-Wilmersdorf Fehrbelliner Platz Berlin Zimmer Telefon (030) interne Vorwahl (912) Vermittlung (030) 90-0 Fax (030) Adresse [email protected] ( -adresse nicht für Dokumente mit elektronischer Signatur) Datum IPV Rundschreiben Nr Betr.: Änderungen/Hinweise zum Kalendermonat April Übersicht der Themenkomplexe 1 Allgemeines Transporttermin im April Datenkatalog für das IPV-Verfahren Neues Tarifrecht Rundschreiben SenInnSport I Nr. 17/ Stufensteigerung nach altem Recht Hinweis auf vorbereitende Maßnahmen in den Behörden Rundschreiben SenInnSport I Nr. 19/ Personal- / Versorgungsadministration und Zeitwirtschaft Altersteilzeit und Anwendungs-TV Land Berlin Anpassungen zur Abgeltungsvorschrift AG10 Arbeitszeitkonto abgelten >> TF << Infotyp Ausbildung (IT 0022) >> BS/TF << ELENA-Verfahrensnummer >> BS << Infotyp Datumsangaben (IT 0041) >> TF << ELENA-Meldung bei Eintritt in den Ruhestand/Altersrentenbezug >> BS/TF << Zwangsrückrechnung ELENA Einrichten neuer Lohnarten Teil A Nr. 7 LehrerRL >> TF << Neue Abwesenheitsart für Dienstbefreiungen bei extremer Wetterlage für behinderte Menschen >> BS/TF << Beantragung fehlender Arbeitszeitplanregeln Report RPSPKR00 Mitarbeiterstruktur Anpassung der Bereichsmenüs ZPER, ZLUV, ZVADM 9... Verkehrsverbindungen: U-Bahn Fehrbelliner Platz Bus 101, 104, 115 Eingang: Tordurchfahrt Württembergische Str. Sprechzeiten: Zahlungen bitte bargeldlos Montag, Dienstag und Freitag an die Landeshauptkasse von 9-12 Uhr Berlin und nach Vereinbarung Intranet: T-Online:*Berlin# Geldinstitut Postbank Berlin Berliner Bank Berliner Sparkasse Landeszentralbank Kontonummer Bankleitzahl
2 IPV Rundschreiben Lohnsteuertabelle Vorsorgepauschale Berechnung der Höchstgrenze 54 Abs. 2 Nr. 3 BeamtVG Versorgungsabschlag 14.3 BeamtVG Anpassungsfaktor 69e BeamtVG 10 3 Abrechnungssachbearbeitung Handbuch zur Personalabrechnung und Erstellung der Daten- und Druckausgaben im IPV-Verfahren (Abrechnerhandbuch) Rundschreiben SenInnSport I Nr. 19/ Zwangsrückrechnung wegen ELENA Prüfung fehlerhafter Personalnummern 11 4 Stellenwirtschaft und Stellenplanung Registerkarte Planstellenmerkmale (IT 9509) >> BS/TF << 11 5 Reisekosten (nur BuKr 1010 u. 3520) Übernachtungskosten ab
3 1 Allgemeines 1.1 Transporttermin im April 2010 Systemanpassungen werden am in die produktiven Systeme transportiert. 1.2 Datenkatalog für das IPV-Verfahren In der 13.KW ist der IPV-Datenkatalog mit Stand in den Komponenten Personaladministration und Organisationsmanagement veröffentlicht worden. 1.3 Neues Tarifrecht Rundschreiben SenInnSport I Nr. 17/2010 Mit Mail vom wurde folgende Information an die Anwendungssystembetreuung gegeben: mit dem o. g. RS wurden die Eckpunkte bekannt gegeben, die den aktuellen Tarifverhandlungen zugrunde liegen. Bitte beachten, dass es zurzeit aufgrund der Bekanntgabe der Eckpunkte keinen Anlass für Aktivitäten im IPV-System gibt! Welche Dateneingaben aufgrund des neuen Tarifrechts erforderlich werden, kann auch im SSC erst beurteilt werden, wenn die Übergangsregelungen umfassend bekannt gegeben sind. SenInnSport (I D 13, Frau Becker) prüft zurzeit, ob ein allgemein gültiger Text für eine Allgemeine Mitteilung (IT 0128) zur Verfügung gestellt wird. Das SSC informiert, sobald dazu eine Entscheidung vorliegt Stufensteigerung nach altem Recht Mit Mail vom wurde folgende Information an die Abrechnungssachbearbeitung gegeben: mit der Eckpunktevereinbarung wurde bekannt gemacht, dass die Überleitung zum (nach jetzigem Stand) in den TV-L entsprechend der nach dem BAT/BAT-O maßgeblichen Lebensaltersstufe, die im Einzelfall zum Stichtag erreicht war, erfolgt. Die entsprechenden Stufensteigerungen für den Monat April 2010 wurden im IPV-System bereits hinterlegt. Es ist zu entscheiden, ob die in den Folgemonaten - ab anstehenden Steigerungen noch durchzuführen sind. Dies würde ggf. die Überzahlungen durch die rückwirkende Überführung der Beschäftigten in den TV-L potenzieren. Um dem entgegenzuwirken wäre folgende Vorgehensweise möglich: Für die Personalfälle, für die ab die Stufensteigerung nach BAT/BAT-O nach altem Recht erfolgen müsste, sind die Batch-Input-Mappen monatlich zu erstellen; jedoch sind diese nicht zu verarbeiten. Ausdrucke für den Personalservice sind zu fertigen und zur Akte zu nehmen, um im Falle einer Verschiebung des Zeitpunkts der Überleitung in das neue Tarifrecht diese Stufensteigerung manuell nachholen zu können
4 Die Vorgehensweise ist mit dem in Ihrer Behörde für Personaleinzelangelegenheiten zuständigen Vorgesetzten zu klären. Entscheidet sich die Behörde für das Auslassen der Stufensteigerung, sollte dies auch bei der Einzelbildpflege beachtet werden Hinweis auf vorbereitende Maßnahmen in den Behörden In der ASB-Runde am wurden in Vorbereitung der Überführung der Beschäftigten in ein neues Tarifrecht die Erfahrungen von SenBildWiss bei der Überleitung der Lehrkräfte in den TV-L dargestellt. Die entsprechende Präsentation ist Bestandteil des Ergebnisprotokolls dieser ASB-Runde und unter gespeichert Rundschreiben SenInnSport I Nr. 19/2010 Mit Mail vom wurde folgende Information an die Anwendungssystembetreuung und an die Abrechnungssachbearbeitung gegeben: die Senatsverwaltung für Inneres und Sport hat mit o. g. Rundschreiben für die Information der Beschäftigten über den bevorstehenden Tarifabschluss, der rückwirkend zum in Kraft treten wird, und dem damit verbundenen Hinweis auf die Zahlung der Bezüge unter Vorbehalt einen Text bereitgestellt. Dieser wird am in das Z01-System unter dem Textnamen Z_TV-L Rückforderungsvorbehalt ab (Rückforderungsvorbehalt TV-L) im Infotyp Mitteilungen (IT 0128), Subtyp 1 Allgemeine Mitteilungen transportiert. Zu Tz. 2 und 3 des o. g. Rundschreibens wird darauf hingewiesen, dass das Anlegen der Allgemeinen Mitteilungen im April 2010 für Bestandsfälle vom Abrechnungssachbearbeiter und bei Neueinstellungen vom Personalsachbearbeiter (bei Einpflege des Eintritts) vorgenommen werden muss. Im Vorfeld ist seitens der IPV-anwendenden Stelle zu entscheiden, für welche Personalfälle die Abrechnungssachbearbeitung den Andruck auf dem Vergütungs-/Lohnnachweis veranlassen muss. 2 Personal- / Versorgungsadministration und Zeitwirtschaft Altersteilzeit 2.1 Altersteilzeit und Anwendungs-TV Land Berlin Die Lohnarten
5 o 2911 Absenk.betrag man. pfl. o 2912 Absenk.betrag man. frei wurden bei Einrichtung auf den befristet. Da die Lohnarten für die Abbildung von bestimmten Altersteilzeitsachverhalten weiterhin benötigt werden, wurde die Befristung jetzt aufgehoben. Infotypen 2.2 Anpassungen zur Abgeltungsvorschrift AG10 Arbeitszeitkonto abgelten >> TF << Die Regelungen zu AG 10 Arbeitszeitkonto abgelten wurden ab dahingehend ergänzt, dass auch die Lohnart 1840 Sockelbetrag aus dem Infotyp Basisbezüge (IT 0008) bei der Betragsermittlung berücksichtigt wird. Durch eine Zwangsrückrechnung der Personalabrechnung ab aufgrund des ELENA- Verfahrens erfolgt auch für die betroffenen Personalfälle mit einer finanziellen Abgeltung des Zeitguthabens eine Überrechnung des Abgeltungsbetrages. 2.3 Infotyp Ausbildung (IT 0022) >> BS/TF << Auf Anforderung des Kammergerichts wurde die neue Schulart 80 jurist. Vorb.-dienst eingerichtet. Dieser Schulart sind die Schulabschlüsse 00 ohne Abschluss und R7 2. juristische Staatsprüfung sowie die Fachrichtung GJPA Berlin - Brandenburg zugeordnet. ELENA 2.4 ELENA-Verfahrensnummer >> BS << Folgende Information wurde mit Mail vom an die Anwendungssystembetreuung gegeben: die folgenden Informationen betreffen den Besoldungsbereich: Die o. g. Nummern werden in folgenden Infotypen gespeichert: RV-Nummer: Infotyp Sozialversicherung D (IT 0013), Seite 1 Zulagennummer: Infotyp ZfA-Meldungen im Öffentl. Dienst (IT 0745) ELENA-Verfahrensnummer: Infotyp Sozialversicherung D (IT 0013), Seite 2. Im ELENA-Verfahren (erstmalige Übertragung ist für geplant) muss bei der Zentralen Speicherstelle (ZSS) eine Verfahrensnummer beantragt werden, wenn keine RV-Nummer vorliegt. Um unnötige Anfragen beim ELENA-Verfahren zu vermeiden, sollte für alle Besoldungsfälle eine ggf. vorhandene RV-Nummer im IT 0013, Seite 1 eingepflegt sein
6 Ggf. wurde im Rahmen der ZfA-Meldungen (Riester-Rente) von der ZfA auf Anforderung durch die Zuständige Stelle eine Zulagennummer mitgeteilt, die im IT 0745 gespeichert wurde. Bei dieser Zulagennummer kann es sich um eine Interimsnummer (beginnend mit "40") oder um eine "richtige" RV-Nummer handeln, wenn bei der Überprüfung durch die ZfA festgestellt wurde, dass bereits eine RV-Nummer existiert. SAP stellt einen Report zur Verfügung, mit dem diese im IT 0745 vorhandenen "richtigen" RV-Nummern in den IT 0013, Seite 1 übernommen werden. Das SSC beabsichtigt, mit diesem Report die Übernahme der "richtigen" RV-Nummern vorzunehmen. Weitere Informationen dazu werden zu gegebener Zeit gegeben. Damit maschinell ein Antrag auf Vergabe einer Verfahrensnummer im ELENA-Verfahren möglich ist, ist zwingend die Angabe des GEBURTSORTS im Infotyp Daten zur Person (IT 0002) erforderlich! Hier ist ggf. eine Datennachpflege vorzunehmen, um die Ablehnung im ELENA- Verfahren zu vermeiden. Die von der ZSS mitgeteilte Verfahrensnummer wird in jedem Fall auf der Seite 2 im IT 0013 gespeichert. Dabei kann es sich auch um eine "richtige" RV-Nummer handeln, wenn bei der Überprüfung durch die ZSS festgestellt wurde, dass bereits eine RV-Nummer existiert. Damit steht eine ggf. dort gespeicherte "richtige" RV-Nummer nicht im Zulagenverfahren zur Verfügung, wenn denn der Beamte riestert 2.5 Infotyp Datumsangaben (IT 0041) >> TF << Für Auszubildende muss im ELENA-Verfahren monatlich ein Datenbaustein Ausbildung (DBAS) gesendet werden. In diesem ist unter anderem das Datum zu melden, an dem laut Ausbildungsvertrag die Ausbildung beendet wird. Diese Information muss für ELENA zusätzlich im Infotyp Datumsangaben (IT 0041) erfasst werden. Dazu wurde eine neue Datumsart 17 Ende Ausbildung ELENA eingerichtet. Achtung Diese Datumsart ist für alle ab aktiven Auszubildenden, für die der Personengruppenschlüssel 102 Auszubildende im Infotyp DEÜV (IT 0020) maßgebend ist, zu pflegen auch wenn inzwischen bereits das Ausbildungsende erreicht wurde. Die Pflege dieser Datumsart muss bis zur erstmaligen Datenübermittlung im Rahmen des ELENA-Verfahrens abgeschlossen sein. Zurzeit ist von der erstmaligen Übertragung von ELENA-Daten rückwirkend ab im Verlauf der Personalabrechnung/Folgeaktivitäten auszugehen. 2.6 ELENA-Meldung bei Eintritt in den Ruhestand/Altersrentenbezug >> BS/TF << Im ELENA-Verfahren muss das Ausscheiden bei Eintritt in den Ruhestand/Altersrentenbezug mit dem Abgabegrund 48 Eintritt in die Rente gemeldet werden. Der Abgabengrund 48 Eintritt in
7 die Rente wird im IPV-System bei Durchführung der Maßnahmenart Austritt (M 10) in Verbindung mit den Maßnahmengründen 05 Altersgrenze Arbeitnehmer, 06 vorgezogenes Altersruhegeld, 11 Altersgrenze Beamter/in, 12 Versetzung in den Ruhestand und 13 Dienstunfähigkeit Beamter/in erzeugt. Wenn eine Beamtin oder ein Beamter im Buchungskreis 2050 in den Ruhesstand versetzt wird, wird der Abgabengrund 48 Eintritt in die Rente aufgrund des Wechsels im Feld Beschäftigungsstatus des Infotypen Maßnahmen (IT 0000) von 3 aktiv auf 2 Rentner erkannt. 2.7 Zwangsrückrechnung ELENA Die notwendigen Systemeinstellungen für die Realisierung des ELENA-Verfahren wurden im IPV-System vorgenommen. Das für das ELENA-Verfahren maßgebliche Gesamtbrutto bzw. gesetzliche Netto ermittelt sich auf der Grundlage der Richtlinie des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zur Erstellung einer Entgeltbescheinigung nach 108 Abs. 3 S. 1 der Gewerbeordnung (Entgeltbescheinigungsrichtlinie 2009). Hierzu werden in der Personalabrechnung für jeden Beschäftigten und jeden Kalendermonat zusätzlich die technischen Lohnarten /10E Gesamtbrutto (EBeschR) und /55E Gesetzl. Netto (EBeschR) gebildet und in den Abrechnungsergebnissen gespeichert. Für die korrekte Bildung der Lohnarten ist eine Zwangsrückrechnung zum für alle Abrechnungskreise hinterlegt worden. Lohnarten 2.8 Einrichten neuer Lohnarten Teil A Nr. 7 LehrerRL >> TF << Auf Anforderung SenBildWiss wurden für die Mitarbeitergruppe L Tarifl. Besch. TV-L, Mitarbeiterkreis 2A ÜTV Lehrkräfte folgende neue Lohnarten eingerichtet: 1918 Sonderschulzulage 1919 Koord. curr. Plangr Fachseminarleiter Die Eingabe ist im Infotyp Basisbezüge (IT 0008) ab dem Beginndatum möglich. Die weitere Verarbeitung der Lohnarten ist der Anlage 1 zu diesem Rundschreiben zu entnehmen. Hinweis
8 Alle Amtszulagen gemäß Teil A Nr. 3 der Lehrerrichtlinien sind manuell mit der bereits vorhandenen Lohnart 1915 Amszul Nr.3Teil A LehrerRL einzupflegen. Zeitwirtschaft 2.9 Neue Abwesenheitsart für Dienstbefreiungen bei extremer Wetterlage für behinderte Menschen >> BS/TF << Nach der Verwaltungsvorschrift über die gleichberechtigte Teilhabe der behinderten oder von Behinderung bedrohten Menschen in der Berliner Verwaltung (VV Integration beh. Menschen) vom soll an Tagen mit extremer Wetterlage schwerbehinderten Menschen, denen die jeweilige Wetterlage besondere Erschwernisse verursacht, in erforderlichem Umfang Dienstbefreiung unter Fortzahlung der Bezüge gewährt werden. Daher wurde die neue Abwesenheitsart 0915 DB wg. extremer Wetterlage eingerichtet. Die Zulässigkeit ist beschränkt auf den Zeitraum bis (Gültigkeit der Verwaltungsvorschrift). Achtung Mit der Dateneingabe wird in der Personalabrechnung eine Rückrechnung auf das Beginndatum der Abwesenheit angestoßen. Ggf. wird auch die maschinelle Zeitauswertung ab Beginndatum der Abwesenheit angestoßen Beantragung fehlender Arbeitszeitplanregeln Aufgrund vermehrter Anfragen von IPV-anwendenden Dienstkräften der Zeitwirtschaft zur Bearbeitungszeit von Antragsformularen für neue Arbeitszeitplanregeln nachfolgend ein paar Hinweise dazu. Das Einstellen neuer Arbeitszeitplanregeln in das IPV-Produktivsystem unterliegt denselben sicherheitstechnischen Vorgaben wie alle anderen (monatlichen) Änderungen im IPV-System. Neue Arbeitszeitplanregeln werden nach dem Einstellen im IPV-Entwicklungssystem in das IPV-Qualitätssicherungssystem transportiert, dort auf die ordnungsgemäße Funktion getestet und danach den IPV-anwendenden Behörden im IPV-Produktivsystem zur Verfügung gestellt. Die monatlichen Transporttermine für Systemänderungen stehen im Voraus fest. Aufgrund dieser notwendigen Arbeitsschritte ist grundsätzlich mit einer Bearbeitungszeit von 4 bis 6 Wochen zu rechnen. Die Rücksendung der Antragsformulare mit der neuen Arbeitszeitplanregel erfolgt immer kurz vor dem jeweiligen Transporttermin ins IPV-Produktivsystem. Ein früheres Zurückschicken ist nicht sinnvoll, da erst kurz vor dem jeweiligen Transporttermin sichergestellt werden kann, dass die Arbeitszeitplanregel auch tatsächlich transportiert wird
9 Reports 2.11 Report RPSPKR00 Mitarbeiterstruktur Der von der Fa. SAP zum Löschen vorgemerkte Report RPSPKR00 Mitarbeiterstruktur ist bei den entsprechenden Berechtigungen entfernt worden. Bereichsmenüs 2.12 Anpassung der Bereichsmenüs ZPER, ZLUV, ZVADM Der Report RPSPKR00 Mitarbeiterstruktur wurde aus den Bereichsmenüs ZPER, ZLUV und ZVADM entfernt (s. Ausführungen zu Tz. 2.11). Steuerrecht 2.13 Lohnsteuertabelle 2010 Mit Mail vom wurde folgende Information an die Anwendungssystembetreuung und die Abrechnungssachbearbeitung gegeben: da sich die Anfragen zu o. g. Auswertung häufen, bitte folgende Informationen beachten: Es gibt keine Eingabemöglichkeit mehr für Lohnsteuertabelle A oder B. Die Berechnung der Vorsorgepauschale mit Teilbetrag RV oder ohne Teilbetrag RV wird über die Eingabe im Block Angaben zur Sozialversicherung, Feld Merker Vorsorgepauschale gesteuert. Soll das Ergebnis der maschinellen Steuerberechnung mit dem Ergebnis aus der Auswertung Lohnsteuertabelle 2010 verglichen werden, sind die Dateneingaben in dem Block Angaben zur Sozialversicherung entscheidend: Nur wenn diese den in der maschinellen Berechnung entsprechen, kommt man zum selben Ergebnis. Wie die Grundlagen zur Berechnung der Vorsorgepauschale in der maschinellen Berechnung ermittelt werden können, ist in den gestern versandten "Hinweisen zur Vorsorgepauschale 2010" zu entnehmen 2.14 Vorsorgepauschale Mit Mail vom wurde folgende Information an die Anwendungssystembetreuung gegeben: in der Anlage vorab Hinweise zum Thema Vorsorgepauschale im IPV-System. Diese Hinweise sollen dann zum nächsten Lieferungstermin in das Anwenderhandbuch, Kapitel II, S01 Hinweise zur Sozialversicherung aufgenommen werden. In S07 Hinweise zu Steuern wird dann ein entsprechender Verweis gegeben. Bitte folgendes beachten: Für "freiwillig in der GKV versicherte Beamte" ist ggf. im Infotyp Sozialversicherung D (IT 0013) das Sekundärattribut 32 PVZuschl einzugeben. Die Funktionalität, dass bei dieser Dateneinga
10 be die Vorsorgepauschale/Teilbetrag soziale PV korrekt berechnet wird, wird erst am in die produktiven Systeme transportiert. Hinweis Die o. g. Anlage wird als Anlage 2 zu diesem Rundschreiben veröffentlicht. Versorgung 2.15 Berechnung der Höchstgrenze 54 Abs. 2 Nr. 3 BeamtVG Versorgungsabschlag 14.3 BeamtVG Sofern bei einer Anrechnung nach 54 BeamtVG in der Konstellation Witwengeld/Ruhegehalt die Versorgungsbezüge manuell im Infotyp Anrechnung nach 54 (IT 0782) vorgegeben wurden, wurde bisher ein bei der Witwe (bzw. deren Urheber) vorhandener maschineller Versorgungsabschlag 14.3 BeamtVG grundsätzlich ignoriert. Es wurde immer nur der vorhandene Prozentsatz für den Versorgungsabschlag berücksichtigt, auch wenn dieser den Wert 0 hatte. Dieser Fehler wurde durch die Firma SAP mit Wirksamkeit vom behoben. Achtung In Folge der Programmkorrektur kann es ab zu abweichenden Berechnungsergebnissen kommen Anpassungsfaktor 69e BeamtVG Der Anpassungsfaktor 69e BeamtVG ist bei der Ermittlung der Höchstgrenze nach 54 Abs. 2 Nr. 3 zu berücksichtigen, sofern einer der beiden Versorgungsbezüge (der frühere oder der neue) auf 36 oder 37 BeamtVG zurückzuführen ist. Dies wurde bislang nur dann nicht berücksichtigt, wenn der anzurechnende Versorgungsbezug 36 bzw. 37 BeamtVG unterliegt. Dieser Fehler wurde durch die Firma SAP mit Wirksamkeit vom behoben. Achtung In Folge der Programmkorrektur kann es ab zu abweichenden Berechnungsergebnissen kommen. 3 Abrechnungssachbearbeitung 3.1 Handbuch zur Personalabrechnung und Erstellung der Datenund Druckausgaben im IPV-Verfahren (Abrechnerhandbuch) In der 14. KW ist eine Ergänzungslieferung zum Abrechnerhandbuch veröffentlicht worden
11 Die aktualisierten Abläufe stehen auf den Intranetseiten des SSC zum Download bereit. 3.2 Rundschreiben SenInnSport I Nr. 19/2010 s. Ausführungen zu Tz Zwangsrückrechnung wegen ELENA s. Ausführungen zu Tz Prüfung fehlerhafter Personalnummern s. Ausführungen zu Tz. 3.1 im IPV-Rundschreiben Nr Ergänzend dazu folgender Hinweis: Beim Ausführen der Folgeaktivität Prüfung fehlerhafter Personalnummern werden ggf. fehlerhafte und/oder gesperrte Personalnummern ermittelt. Die gesperrten Personalnummern/Personalfälle sind nur dann für den weiteren erfolgreichen Verlauf der Personalabrechnung/Folgeaktivitäten relevant, wenn sie gleichzeitig auch als fehlerhafte Personalnummern/Personalfälle ermittelt wurden. Nur für diese gesperrten und fehlerhaften Personalnummern ist es erforderlich, dass der Sperreintrag durch Verlassen des Pflegemodus gelöscht wird. 4 Stellenwirtschaft und Stellenplanung 4.1 Registerkarte Planstellenmerkmale (IT 9509) >> BS/TF << Gemäß den Vorgaben der Senatsverwaltung für Finanzen wurde die Liste der HH-Vermerke (Planstellenmerkmale) um den Haushaltsvermerk Stelle wird bei Freiwerden zu einer Stelle für Angestellte (ohne Übernahmeverpflichtung). ergänzt. 5 Reisekosten (nur BuKr 1010 u. 3520) 5.1 Übernachtungskosten ab Mit der Änderung der Besteuerung von Frühstücks- und Übernachtungskosten ab sind die auf der Hotelrechnung getrennt ausgewiesenen Kosten für das Frühstück von dem Beschäftigten aus der Tagegeldpauschale selbst zu tragen. Abweichend hiervon können entsprechend den allgemeinen Verwaltungsvorschriften zum Bundesreisekostengesetz (vgl. BMI- Rundschreiben vom ) die Hotelkosten inklusive Frühstück in voller Höhe vom Dienstherren erstattet werden, wenn das Hotel vom Dienstherrn gebucht und dem Dienstreisenden zur Verfügung gestellt wurde und damit steuerrechtlich eine sog. Arbeitgeberveranlassung vorliegt. Wesentlich hierbei ist die ausdrückliche Buchung und Rechnungslegung durch
12 bzw. für den Dienstherrn. Der Dienstreisende verauslagt insoweit die Hotelkosten für den Dienstherrn. Im Einzelnen bedeutet dies für die Abrechnung der Dienstreise im Reisekostenmanager des IPV-Modul Reisekosten, o die Erfassung des Beleges in der Registerkarte Belege für die UNTK Unterkunft erfolgt in voller Höhe der Rechnung, einschl. der Kennzeichnung der im (Gesamt-) Rechnungsbetrag enthaltenen Mahlzeiten in der ZusatzInfo, o das Kennzeichen Erstattung in voller Höhe ist in der Registerkarte Belege für den Unterkunftsbeleg zu aktivieren, o zusätzlich sind in der Registerkarte Belege die entsprechenden Spesenarten für die mit dem sich durch Art. 1 der SvEV vom 19.Oktober 2009 (BGBl. I S. 3667) für das Kalenderjahr 2010 ergebenden Sachbezugswerte kumuliert zu erfassen o Spesenart HINF Sachbezug Frühstück HINM Sachbezug Mittagessen HINA Sachbezug Abendessen Personenkreis 3 Abs. 3 Satz 1 TGV Personenkreis 3 Abs. 3 Satz 2 TGV 1,57 2,36 2,80 4,20 2,80 4,20 in der Registerkarte Abzüge ist, um die anteilige Kürzung des Tagegeldes vorzunehmen, die entsprechende Abzugsart taggenau zu kennzeichnen. Nach der Genehmigung und Abrechnung der erfassten Dienstreise werden die Sachbezüge maschinell in die Personalabrechnung übernommen und verarbeitet (vgl. Tz. 2.6 IPV-RS 12/08). Achtung
13 Sachbezüge, einschließlich geldwerter Vorteile, sind vollständig im IPV-System zu erfassen. Dies schließt Mahlzeiten, die bei Schulungsveranstaltungen zur Verfügung gestellt werden, ein, sofern eine sog. Arbeitgeberveranlassung vorliegt. Im Auftrag Schwierkus
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