Exposé Wohnbaugrundstück in verkehrsgünstiger, aber ruhiger Wohnlage 91522 Ansbach Meinhardswindener Straße 4-10 Kontakt: Stadt Ansbach, Sachgebiet Liegenschaften Nürnberger Str. 32, 91522 Ansbach Frau Angelika Stützer, Zimmer Nr. 1.24 Tel. 0981 51-258 Fax 0981 51-1258 E-Mail: angelika.stuetzer@ansbach.de Besichtigungstermine sind nach Vereinbarung möglich.
1. Lagebeschreibung Die Stadt Ansbach ist Sitz der Regierung von Mittelfranken und zählt derzeit rd. 40.000 Einwohner. Ansbach liegt an der historischen Burgenstraße und grenzt an den waldreichen Naturpark Frankenhöhe. Durch seinen Reichtum an historischen Sehenswürdigkeiten nimmt die Stadt eine besondere Stellung ein. Beeindruckende Baudenkmäler zeugen von der glanzvollen Vergangenheit der einstigen Residenzstadt der Markgrafen von Brandenburg-Ansbach. Heute prägen moderne Bildungseinrichtungen wie die Fachhochschule Ansbach, mittelständische Industrieunternehmen, die verschiedenen Verwaltungseinrichtungen und ein attraktives innerstädtisches Einzelhandelszentrum die einstige Garnisonsstadt. Ansbach ist mit der Bundesautobahn A6 und einem Bahnhof an das überörtliche Verkehrsnetz angebunden und verfügt über ein ausgezeichnetes öffentliches Personennahverkehrsnetz, das das Stadtgebiet nahezu lückenlos bedient. Der Stadtteil Meinhardswinden im südlichen Stadtgebiet ist ca. 3,5 km vom Ansbacher Stadtkern entfernt. Er zeichnet sich durch eine ruhige Wohnlage mit gleichzeitig kurzen Wegen zu allen Einrichtungen des täglichen Bedarfs aus. 2. Objektbeschreibung und Grundstücksgröße Das Grundstück Flst. Nr. 2293 (Gemarkung Ansbach) hat eine Größe von 3.627 m². Zuschnitt und Lage können den beiliegenden Plänen entnommen werden. Es ist beabsichtigt, die Grundfläche als Ganzes zu veräußern und einer Wiederbebauung zuzuführen, um die durch den Abriss von ehemals vier Schlichtwohnhäusern entstandene Wunde im städtebaulichen Gefüge baldmöglichst wieder zu schließen. Waldstraße Meinhardswindener Straße
von Waldstraße Richtung Meinhardswindener Straße/Am Anger von Am Anger Richtung Waldstraße
3. Planungssituation Das Flurstück liegt im Geltungsbereich des Deckblattes Nr. 2 zum Bebauungsplan Nr. 18 in einem allgemeinen Wohngebiet (WA). Auf dem Grundstück sollen vier Doppelhäuser mit maximal zwei Wohneinheiten pro Doppelhaushälfte in straßenbegleitender Firstrichtung errichtet werden, wobei jeder Doppelhaushälfte ein Carport und zwei Stellplätze zugeordnet werden. Die Baukörper werden als zwingend 2-geschossige Satteldachhäuser mit einer Dachneigung von 48 bis 52 festgesetzt. Die Grundflächenzahl wurde mit 0,4 festgesetzt. Die Wandhöhe soll gemessen an der Traufe maximal 6,20 m betragen. Zur Straßenseite hin wird eine Baulinie festgesetzt, um eine klare, eindeutige und ortsbildprägende Bauflucht im Osten zu erhalten. Zur Gartenseite im Westen entsteht Flexibilität innerhalb des Rahmens durch ein größeres Baufenster (Baugrenze).
4. Erschließung Das Grundstück befindet sich an einer städtebaulich bedeutenden Lage, entlang der Hauptdurchgangsstraße des Stadtteils Meinhardswinden mit Alleecharakter. Zur direkten Erschließung des Grundstücks sieht der rechtsgültige Bebauungsplan eine private Erschließungsstraße (Eigentümerweg) an der Ostgrenze des Baugrundstücks parallel zur Meinhardswindener Straße vor. Versorgungsleitungen für Wasser, Abwasser, Strom und Gas sind vorhanden. 5. Kaufpreis Die Kaufpreiserwartung liegt bei mindestens 98,-- /m² inkl. Erschließung. Diese Preisvorstellung orientiert sich an den im Stadtteil Meinhardswinden aktuellen Grundstückspreisen für Wohnbauland. 6. Allgemeine Informationen und Hinweise Alle tatsächlichen und rechtlichen Angaben in diesem Exposé sind mit größtmöglicher Sorgfalt zusammengestellt worden. Dennoch kann für die Richtigkeit der Angaben keine Gewähr übernommen werden. Dies schließt auch die dem Exposé beiliegenden Pläne ein. Die genannten Daten erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Stadt Ansbach behält sich die Entscheidung vor, ob, wann, an wen und zu welchen Bedingungen die Liegenschaft verkauft wird. Mit einem Versand dieses Exposés ist kein Maklerauftrag verbunden. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich um eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Kaufangebotes handelt. Dieses Verfahren ist nicht mit den Verfahren nach VOB oder der Verdingungsordnung für Leistungen ausgenommen Bauleistungen (VOL) vergleichbar. Mit der Abgabe eines Angebotes entsteht kein Anspruch auf Abschluss eines Kaufvertrages. Bitte senden Sie Ihr Kaufpreisangebot ohne Angabe von Bedingungen mit dem Betreff Kaufangebot Flst.Nr. 2293 Gemarkung Ansbach - Meinhardswindener Straße an die Stadt Ansbach Sachgebiet Liegenschaften Nürnberger Straße 32 91522 Ansbach.