Modul Bauökonomie und Baurecht. Bauökonomie. Seminar zur Vorlesung Ausschreibung. Debora Mendler M. Sc. Seite 1

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S C H N E L L E I N S T I E G VOB- S I C H E R E N A C H T R Ä G E

Transkript:

Modul Bauökonomie und Baurecht Bauökonomie Seminar zur Vorlesung Ausschreibung Debora Mendler M. Sc. Seite 1

I. Allgemeines II. Gliederung eines Leistungsverzeichnisses III. Mengenermittlung und Positionsbeschreibung Prof. Dr. Kristin Wellner / SoSe 2016 Seite 2

1. Allgemeines Seite 3

Historie und Grundlagen Grundlagen Ausschreibung Keine allgemeingültige Definition Schriftliche Aufforderung zur Abgabe von Angeboten Einholung von Angeboten auf der Grundlage eines Leistungsprogramms / Leistungsverzeichnisses Definitionsansatz: Eine Ausschreibung ist die öffentliche oder an bestimmte Wirtschaftsteilnehmer gerichtete Aufforderung zur Abgabe eines Angebots für eine bestimmte beschriebene Leistung. Seite 4

Vergabe als Aufgabenbereich des Architekten Seite 5

LPH 6 Vorbereitung der Vergabe Grundleistungen a) Aufstellen eines Vergabeterminplans b) Aufstellen von Leistungsbeschreibungen mit Leistungsverzeichnissen nach Leistungsbereichen, Ermitteln und Zusammenstellen von Mengen auf der Grundlage der Ausführungsplanung unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter c) Abstimmen und Koordinieren der Schnittstellen zu den Leistungsbeschreibungen der an der Planung fachlich Beteiligten d) Ermitteln der Kosten auf der Grundlage vom Planer bepreister Leistungsverzeichnisse e) Kostenkontrolle durch Vergleich der vom Planer bepreisten Leistungsverzeichnisse mit der Kostenberechnung f) Zusammenstellen der Vergabeunterlagen für alle Leistungsbereiche Besondere Leistungen Aufstellen der Leistungsbeschreibungen mit Leistungsprogramm auf der Grundlage der detaillierten Objektbeschreibung x Aufstellen von alternativen Leistungsbeschreibungen für geschlossene Leistungsbereiche Aufstellen von vergleichenden Kostenübersichten unter Auswertung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter x Diese Besondere Leistung wird bei einer Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm ganz oder teilweise zur Grundleistung. In diesem Fall entfallen die entsprechenden Grundleistungen dieser Leistungsphase. 10 % Seite 6

LPH 7 Mitwirkung bei der Vergabe Grundleistungen a) Koordinieren der Vergaben der Fachplaner b) Einholen von Angeboten c) Prüfen und Werten der Angebote einschließlich Aufstellen eines Preisspiegels nach Einzelpositionen oder Teilleistungen, Prüfen und Werten der Angebote zusätzlicher und geänderter Leistungen der ausführenden Unternehmen und der Angemessenheit der Preise d) Führen von Bietergesprächen e) Erstellen der Vergabevorschläge, Dokumentation des Vergabeverfahrens f) Zusammenstellen der Vertragsunterlagen für alle Leistungsbereiche g) Vergleichen der Ausschreibungsergebnisse mit den vom Planer bepreisten Leistungsverzeichnissen oder der Kostenberechnung h) Mitwirken bei der Auftragserteilung Besondere Leistungen Prüfen und Werten von Nebenangeboten mit Auswirkungen auf die abgestimmte Planung Mitwirken bei der Mittelabflussplanung Fachliche Vorbereitung und Mitwirken bei Nachprüfungsverfahren Mitwirken bei der Prüfung von bauwirtschaftlich begründeten Nachtragsangeboten Prüfen und Werten der Angebote aus Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm einschließlich Preisspiegel x Aufstellen, Prüfen und Werten von Preisspiegeln nach besonderen Anforderungen x Diese Besondere Leistung wird bei Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm ganz oder teilweise Grundleistung. In diesem Fall entfallen die entsprechenden Grundleistungen dieser Leistungsphase. 4 % Seite 7

Vergabe als Aufgabe des Architekten gem. HOAI Erstellung Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis oder -programm Zusammenstellung der Vergabeunterlagen Einholung von Angeboten Prüfen und Werten der Angebote Erstellung eines Vergabevorschlags Seite 8

Ausschreibung nach VOB/A Konzeption des Vergabeverfahrens Konzeption der Vergabeunterlagen (VU) Versand der Unterlagen 1 Bauleistungen 2 Grundsätze 3 Arten der Vergabe 4 Vertragsarten 5 Vergabe nach Losen 6 Teilnehmer am Wettbewerb 7 Leistungsbeschreibung 8 Vergabeunterlagen 9 Einzelne Vertragsbedingungen, Ausführungsfristen 10 Fristen 11 Informationsübermittlung 12 Bekanntmachung Angebotserstellung durch den Bieter 13 Form und Inhalt der Angebote Angebotsöffnung und Bewertung 14 Öffnung der Angebote, Eröffnungstermin 15 Aufklärung des Angebotsinhaltes 16 Ausschluss von Angeboten 17 Aufhebung der Ausschreibung Zuschlag und Information 18 Zuschlag 19 Nicht berücksichtigte Bewerbungen und Angebote 20 Dokumentationspflichten 21 Nachprüfstellen 22 Änderung während der Vertragslaufzeit 23 Baukonzessionen Seite 9

HOAI und VOB/A Sicht des Architekten Sicht des Auftraggebers Konzeption des Vergabeverfahrens Erstellung Leistungsbeschreibung Konzeption der Vergabeunterlagen (VU) Zusammenstellung der Vergabeunterlagen Versand der Unterlagen Einholung von Angeboten Angebotserstellung durch den Bieter Prüfen und Werten der Angebote Angebotsöffnung und Bewertung Erstellung eines Vergabevorschlags Zuschlag und Information Seite 10

Historie und Grundlagen Grundlagen VOB VOB/A: Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen (für Private nur Empfehlung, für öffentliche AG verpflichtend) VOB/B: Allgemeine Bestimmungen für die Ausführung von Bauleistungen (muss vereinbart werden, sonst gilt sie nicht) VOB/C: Allgemeine technische Vorschriften für Bauleistungen Seite 11

Das Vergaberecht Struktur der VOB 5.225.000 EUR netto Haushaltsrecht Wettbewerbsrecht Unterschwellenbereich Oberschwellenbereich VOB/A 1. Abschnitt VOB/A 2. Abschnitt Vergaberecht Seite 12

Das Vergaberecht Struktur der VOB 5.225.000 EUR netto Haushaltsrecht Wettbewerbsrecht Unterschwellenbereich Oberschwellenbereich VOB/A 1. Abschnitt VOB/A 2. Abschnitt Öffentliche Ausschreibung Beschränkte Ausschreibung Freihändige Vergabe Offenes Verfahren Nicht offenes Verfahren Verhandlungsverfahren Wettbewerblicher Dialog Innovationspartnerschaft Seite 13

Das Vergaberecht Regel-Vergabeverfahren Bekanntmachung Submission Zuschlag Angebotsfrist Zuschlagsfrist Angebotsfrist im Unterschwellenbereich mindestens 10 Kalendertage ( 10 VOB/A) Beim Offenen Verfahren im Oberschwellenbereich ( 10a EU VOB/A) beträgt die Angebotsfrist 35 Kalendertage Fristen der weiteren Verfahren 10b EU VOB/A ff Bis zum Ablauf der Angebotsfrist kann der Bieter sein Angebot in Textform zurückziehen Die Angebotsfrist (Ausschlussfrist) endet, sobald der Verhandlungsleiter im Eröffnungstermin (Submission) mit der Öffnung der Angebote beginnt Seite 14

Das Vergaberecht Regel-Vergabeverfahren Bekanntmachung Submission Zuschlag Angebotsfrist Zuschlagsfrist Zuschlagsfrist = Bindefrist Zuschlagsfrist: Zeitraum, den der AG benötigt, um die Angebote zu prüfen bis zur Erteilung des Zuschlags Bindefrist: Zeitraum, für den der Bieter gegenüber dem AG an das Angebot gebunden ist. Eine Rücknahme des Angebotes, auch wegen eines Kalkulationsirrtums, ist ausgeschlossen Zeitraum so kurz wie möglich, nur in begründeten Fällen > 30 Kalendertage Seite 15

Vertragsbestandteile 2. Vertragsunterlagen Deckblatt AVB = VOB/B 6 Ausschreibung was ich rausschicke ATV = 5 VOB/C ZVB ZVB 3 BVB ZTVB 2 4 1 oder 3 Vorbemerkungen Leistungsbeschreibung 1 Rechtswirksamkeit Reihenfolge beachten 1 VOB/B Angebot was ich zurückbekomme Pläne 1 Seite 16

Vertragsbestandteile 2. Vertragsunterlagen Deckblatt AVB = VOB/B 6 Ausschreibung was ich rausschicke ATV = 5 VOB/C ZVB ZVB 3 BVB ZTVB 2 4 1 oder 3 Vorbemerkungen Leistungsbeschreibung 1 Rechtswirksamkeit Reihenfolge beachten 1 VOB/B Angebot was ich zurückbekomme Pläne 1 Seite 17

Vertragsbestandteile Die VOB/B (AVB) stellen einen Musterbauvertrag dar Art und Umfang der Leistung ( 1) und Ausführungsunterlagen ( 3) Ausführung ( 4), Fristen ( 5) und Behinderungen ( 6) Verteilung der Gefahr ( 7) und Haftung ( 10) Kündigung durch AG ( 8) und durch AN ( 9) Streitigkeiten ( 18) Abnahme ( 12), Mängelansprüche ( 13), Abrechnung ( 14) und Vertragsstrafe ( 11) Vergütung ( 2), Sicherheitsleistung ( 17) und Zahlung ( 16) Seite 18

Vertragsbestandteile Anpassungsspielraum der VOB/B ist in der VOB/A definiert: 9 VOB/A Vertragsbedingungen: 9 VOB/A Ausführungsfristen 9a VOB/A Vertragsstrafen und Beschleunigungsvergütungen 9b VOB/A Verjährung von Mängelansprüchen 9c VOB/A Sicherheitsleistung 9d VOB/A Änderung der Vergütung Seite 19

Vertragsbestandteile Anpassungsspielraum der VOB/B ist in der VOB/A definiert: 9 VOB/A Vertragsbedingungen: 9 VOB/A Ausführungsfristen 9a VOB/A Vertragsstrafen und Beschleunigungsvergütungen 9b VOB/A Verjährung von Mängelansprüchen 9c VOB/A Sicherheitsleistung 9d VOB/A Änderung der Vergütung Änderungen in ZVB (nicht projektspezifisch) und BVB (projektspezifisch) Seite 20

Wiederholung Grundlagen VOB/B lässt Lücken zum Füllen mit ZVB Seite 21

Vertragsbestandteile VOB/C 2. Vertragsunterlagen Deckblatt AVB = VOB/B 6 Ausschreibung was ich rausschicke ATV = 5 VOB/C ZVB ZVB 3 BVB ZTVB 2 4 1 oder 3 Vorbemerkungen Leistungsbeschreibung 1 Rechtswirksamkeit Reihenfolge beachten 1 VOB/B Angebot was ich zurückbekomme Pläne 1 Seite 22

Vertragsbestandteile VOB/C Die Einführung der Normen legt das BMUB fest (www.bmub.de) Alle mit der Herausgabe der VOB zusammenhängenden Fragen werden vom DVA* bearbeitet * Deutscher Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen

Vertragsbestandteile VOB/C Allgemeine Technische Vertragsbedingungen (ATV) DIN Normen nach Gewerken gegliedert DIN 18299 gilt für alle Gewerke DIN 18300 18459 gewerkespezifisch Seite 24

Vertragsbestandteile ZVB und BVB 2. Vertragsunterlagen Deckblatt AVB = VOB/B 6 Ausschreibung was ich rausschicke ATV = 5 VOB/C ZVB ZVB 3 BVB ZTVB 2 4 1 oder 3 Vorbemerkungen Leistungsbeschreibung 1 Rechtswirksamkeit Reihenfolge beachten 1 VOB/B Angebot was ich zurückbekomme Pläne 1 Seite 25

Vertragsbestandteile BVB BVB (projektspezifische Ergänzungen der VOB/B) VHB des Bundes Seite 26

Vertragsbestandteile ZVB ZVB (nicht projektspezifische Ergänzungen der VOB/B) VHB des Bundes Seite 27

Vertragsbestandteile ZTVB 2. Vertragsunterlagen Deckblatt AVB = VOB/B 6 Ausschreibung was ich rausschicke ATV = 5 VOB/C ZVB ZVB 3 BVB ZTVB 2 4 1 oder 3 Vorbemerkungen Leistungsbeschreibung 1 Rechtswirksamkeit Reihenfolge beachten 1 VOB/B Angebot was ich zurückbekomme Pläne 1 Seite 28

Vertragsbestandteile ZTVB ZTVB oder auch ZTV Güteprüfungen Besondere Arten der Ausführung Abrechnung und Aufmaß vorwiegend im Verkehrswegebau Seite 29

Vertragsbestandteile Leistungsbeschreibung 2. Vertragsunterlagen Deckblatt AVB = VOB/B 6 Ausschreibung was ich rausschicke ATV = 5 VOB/C ZVB ZVB 3 BVB ZTVB 2 4 1 oder 3 Vorbemerkungen Leistungsbeschreibung 1 Rechtswirksamkeit Reihenfolge beachten 1 VOB/B Angebot was ich zurückbekomme Pläne 1 Seite 30

Vertragsbestandteile Leistungsbeschreibung 7 VOB/A Leistungsbeschreibung (1) 1. Die Leistung ist eindeutig und so erschöpfend zu beschreiben, dass alle Unternehmen die Beschreibung im gleichen Sinne verstehen müssen und ihre Preise sicher und ohne umfangreiche Vorarbeiten berechnen können. [ ] (2) Soweit es nicht durch den Auftragsgegenstand gerechtfertigt ist, darf in technischen Spezifikationen nicht auf [ ] bestimmte [ ] Marken, Patente, Typen oder einen bestimmten Ursprung oder eine bestimmte Produktion verwiesen werden, wenn dadurch bestimmte Unternehmen oder bestimmte Produkte begünstigt oder ausgeschlossen werden. Solche Verweise sind jedoch ausnahmsweise zulässig, wenn der Auftragsgegenstand nicht hinreichend genau und allgemein verständlich beschrieben werden kann; solche Verweise sind mit dem Zusatz "oder gleichwertig" zu versehen. Seite 31

I. Allgemeines II. Gliederung eines Leistungsverzeichnisses III. Mengenermittlung und Positionsbeschreibung Prof. Dr. Kristin Wellner / SoSe 2016 Seite 32

2. Gliederung eines Leistungsverzeichnisses Seite 33

Gliederung eines Leistungsverzeichnisses Bauwerk Seite 34

Gliederung eines Leistungsverzeichnisses Bauwerk Gewerk 1 Maurerarbeiten Gewerk 2 Betonarbeiten Gewerk 3 Tischlerarbeiten Gewerk 4 = auch Fachlose genannt Seite 35

Gliederung eines Leistungsverzeichnisses Bauwerk Gewerk 1 Maurerarbeiten Gewerk 2 Betonarbeiten Gewerk 3 Tischlerarbeiten Gewerk 4 Los 1 Haus 1-3 Los 2 Haus 4-6 Los 3 Haus 7-9 Los 4 = auch Teillose genannt Seite 36

Gliederung eines Leistungsverzeichnisses Bauwerk Gewerk 1 Maurerarbeiten Gewerk 2 Betonarbeiten Gewerk 3 Tischlerarbeiten Gewerk 4 Los 1 Haus 1-3 Los 2 Haus 4-6 Los 3 Haus 7-9 Los 4 Titel 1 Außenmauerwerk Titel 2 Innenmauerwerk Titel 3 Stützen Titel 4 = Einteilung in Bauabschnitte und/oder Leistungen ähnlicher Art Seite 37

Gliederung eines Leistungsverzeichnisses Bauwerk Gewerk 1 Maurerarbeiten Gewerk 2 Betonarbeiten Gewerk 3 Tischlerarbeiten Gewerk 4 Los 1 Haus 1-3 Los 2 Haus 4-6 Los 3 Haus 7-9 Los 4 Titel 1 Außenmauerwerk Titel 2 Innenmauerwerk Titel 3 Stützen Titel 4 Position 1 D=24, HLZ Position 2 D=17,5, HLZ Position 3 D=11,5, HLZ Position 4 Seite 38

Gliederung eines Leistungsverzeichnisses Ordnungszahl Gewerk/Titel/Position Textliche Beschreibung ME Einheit Menge Einheitspreis Gesamtpreis 999.99.999 MW d=24cm HLZ,... m/m2/m3 999,99...... Ausgefüllt: vom Architekten vom Unternehmer Seite 39

Gliederung des Leistungsverzeichnisses Positionsarten im Leistungsverzeichnis Normalpositionen: auch Ausführungspositionen, beschreiben alle Teilleistungen, die ausgeführt werden sollen (Einheitspreis (EP) und Gesamtpreis). Seite 40

Gliederung des Leistungsverzeichnisses Positionsarten im Leistungsverzeichnis Normalpositionen: auch Ausführungspositionen, beschreiben alle Teilleistungen, die ausgeführt werden sollen (Einheitspreis (EP) und Gesamtpreis). Grundposition beschreiben Teilleistungen, die durch Wahlpositionen ersetzt werden können (EP und Gesamtpreis) OZ als G kennzeichnen. Seite 41

Gliederung des Leistungsverzeichnisses Positionsarten im Leistungsverzeichnis Normalpositionen: auch Ausführungspositionen, beschreiben alle Teilleistungen, die ausgeführt werden sollen (Einheitspreis (EP) und Gesamtpreis). Grundposition beschreiben Teilleistungen, die durch Wahlpositionen ersetzt werden können (EP und Gesamtpreis) OZ als G kennzeichnen. Alternativpositionen/ Wahlpositionen beschreiben Teilleistungen, die Grundpositionen ersetzen können. Sie sind auf die entsprechende Grundposition zu beziehen und entsprechend zu kennzeichnen (nur EP) OZ als A kennzeichnen. Seite 42

Gliederung des Leistungsverzeichnisses Positionsarten im Leistungsverzeichnis Normalpositionen: auch Ausführungspositionen, beschreiben alle Teilleistungen, die ausgeführt werden sollen (Einheitspreis (EP) und Gesamtpreis). Grundposition beschreiben Teilleistungen, die durch Wahlpositionen ersetzt werden können (EP und Gesamtpreis) OZ als G kennzeichnen. Alternativpositionen/ Wahlpositionen beschreiben Teilleistungen, die Grundpositionen ersetzen können. Sie sind auf die entsprechende Grundposition zu beziehen und entsprechend zu kennzeichnen (nur EP) OZ als A kennzeichnen. Eventualpositionen verschärft: (bei VOB-Vergaben nicht mehr zulässig ( 7 Abs. 1 Nr. 4 VOB/A) dürfen nur Leistungen enthalten, die zur Ausführung der vertraglichen Leistung erforderlich werden könnten und deren Notwendigkeit zum Zeitpunkt der Aufstellung der Leistungsbeschreibung trotz aller vorliegenden Kenntnisse nicht festzulegen ist. Sie sind besonders zu kennzeichnen. (nur EP) OZ als E kennzeichnen, bis 10% des Auftrags Seite 43

Gliederung des Leistungsverzeichnisses Positionsarten im Leistungsverzeichnis Normalpositionen: auch Ausführungspositionen, beschreiben alle Teilleistungen, die ausgeführt werden sollen (Einheitspreis (EP) und Gesamtpreis). Grundposition beschreiben Teilleistungen, die durch Wahlpositionen ersetzt werden können (EP und Gesamtpreis) OZ als G kennzeichnen. Alternativpositionen/ Wahlpositionen beschreiben Teilleistungen, die Grundpositionen ersetzen können. Sie sind auf die entsprechende Grundposition zu beziehen und entsprechend zu kennzeichnen (nur EP) OZ als A kennzeichnen. Eventualpositionen verschärft: (bei VOB-Vergaben nicht mehr zulässig ( 7 Abs. 1 Nr. 4 VOB/A) Zulagepositionen dürfen nur Leistungen enthalten, die zur Ausführung der vertraglichen Leistung erforderlich werden könnten und deren Notwendigkeit zum Zeitpunkt der Aufstellung der Leistungsbeschreibung trotz aller vorliegenden Kenntnisse nicht festzulegen ist. Sie sind besonders zu kennzeichnen. (nur EP) OZ als E kennzeichnen, bis 10% des Auftrags zusätzlich zu einer Grundposition sollen die Mehrkosten für eine ergänzende Leistung angegeben werden (nur EP) OZ als Z kennzeichnen Seite 44

Gliederung des Leistungsverzeichnisses Grundposition oder Normalposition Seite 45

Gliederung des Leistungsverzeichnisses Alternativposition Kennzeichnung Seite 46

I. Allgemeines II. Gliederung eines Leistungsverzeichnisses III. Mengenermittlung und Positionsbeschreibung Prof. Dr. Kristin Wellner / SoSe 2016 Seite 47

3. Mengenermittlung und Positionsbeschreibung Seite 48

Mengenermittlung und Positionsbeschreibung Hauptfragen beim Ausschreiben: 1. Woher den Text nehmen? 2. Wie wird die Menge ermittelt? Seite 49

Mengenermittlung und Positionsbeschreibung 1. Woher den Text nehmen? VOB gerechte Leistungsbeschreibung Seite 50

Mengenermittlung und Positionsbeschreibung 1. Woher den Text nehmen? Ein gut organisiertes Büro pflegt Mutter- LVs, um die Beschreibungen aktuell zu halten. LV Texte aus: Büro Kartei/Datenbank Herstellerangaben StLB - Bau AVA Programme z.b. Arriba, Orca Internet (ausschreiben.de, baunetz.de etc.) Seite 51

Mengenermittlung und Positionsbeschreibung 1. Woher den Text nehmen? Neues Projekt Neues LV Seite 52

Mengenermittlung und Positionsbeschreibung 1. Woher den Text nehmen? Checklisten der VOB für die Beschreibungen verwenden. Besondere Leistungen gem. VOB/C prüfen und ggf. in die LVs als Positionen übernehmen. Seite 53

Mengenermittlung und Positionsbeschreibung 1. Woher den Text nehmen? Standard-Leistungsbuch (STLB) Zum Teil in AVA-Programmen verwendet STLB 14-stellige Codierung Seite 54

Mengenermittlung und Positionsbeschreibung Hauptfragen beim Ausschreiben: 1. Woher den Text nehmen? 2. Wie wird die Menge ermittelt? Seite 55

Mengenermittlung und Positionsbeschreibung 1. Wie wird die Menge ermittelt? Mengenermittlung nach VOB Seite 56

Mengenermittlung und Positionsbeschreibung Mengenermittlung als Grundlage für 1. Ausschreibung (mit bepreistem LV) 2. Vergabe (mit Kostenanschlag) 3. Abrechnung Seite 57

Mengenermittlung und Positionsbeschreibung Die Menge ist 1. Vertragsbestandteil = vertragliche Menge 2. Aufmaß = ausgeführte Menge Seite 58

Mengenermittlung und Positionsbeschreibung Warum ist die Höhe des Einheitspreises abhängig von der Menge? Seite 59

Mengenermittlung und Positionsbeschreibung Warum ist die Höhe des Einheitspreises abhängig von der Menge? AGK BGK W+G EKT = Allgemeine Geschäftskosten = Baustellengemeinkosten = Wagnis und Gewinn = Einzelkosten der Teilleistung Fries, Claudia: Architektenleistung Ausschreibung und Vergabe, S. 182 Seite 60

Mengenermittlung und Positionsbeschreibung Warum ist die Höhe des Einheitspreises abhängig von der Menge? AGK, BGK, W+G EKT Umlage des Gemeinkostenanteils auf alle Positionen des LV + Lohnkosten der Position + Stoff-/ Gerätekosten der Position + Fremdkosten der Position Positionsgesamtpreis Seite 61

Mengenermittlung und Positionsbeschreibung Warum ist die Höhe des Einheitspreises abhängig von der Menge? Umlage des Gemeinkostenanteils auf alle Positionen des LV Positionsgesamtpreis + Lohnkosten der Position + Stoff-/ Gerätekosten der Position + Fremdkosten der Position Positionsgesamtpreis (vertragsrelevante) Menge = Einheitspreis Seite 62

Mengenermittlung und Positionsbeschreibung Mengenänderungen Vertrag Umlage des Gemeinkostenanteils auf alle Positionen des LV Lohnkosten der Position Mehrmengen > 10 v. H. 2 Abs. 3 Nr. 2 VOB/B Umlage des Gemeinkostenanteils auf alle Positionen des LV Lohnkosten der Position Mindermengen > 10 v. H. 2 Abs. 3 Nr. 3 VOB/B Umlage des Gemeinkostenanteils auf alle Positionen des LV Lohnkosten der Position Stoff-/ Gerätekosten der Position Stoff-/ Gerätekosten der Position Stoff-/ Gerätekosten der Position Fremdkosten der Position Fremdkosten der Position Fremdkosten der Position Seite 63

Seminar zur Vorlesung 3. Aufgabe: Erstellung einer Mini-Ausschreibung Ziel ist die versandfertige Ausschreibung für ein Gewerk im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung. Verwenden Sie Ihr Übungsprojekt und wählen Sie einige wichtige Positionen für das LV aus (7-10 Positionen, das LV muss nicht vollständig sein). Stellen Sie folgende weitere Abschnitte der Ausschreibung zusammen: - Kurze Baubeschreibung, Vortexte, - Rechtliche Grundlagen (halten Sie den rechtlichen Teil möglichst kurz) Seite 64

Seminar zur Vorlesung 3. Aufgabe: Beispiel Deckblatt Seite 65

Seminar zur Vorlesung 3. Aufgabe: Beispiel Angebotssumme Seite 66

Seminar zur Vorlesung 3. Aufgabe: Beispiel Inhaltsverzeichnis Seite 67

Seminar zur Vorlesung 3. Aufgabe: Beispiel Rechtliche Grundlagen Seite 68

Seminar zur Vorlesung 3. Aufgabe: Beispiel Leistungsverzeichnis Seite 69

Seminar zur Vorlesung 4. Aufgabe: Kostenermittlung DIN 276, 1. und 2. Ebene Seite 70

Seminar zur Vorlesung 5. Aufgabe: Wirtschaftlichkeitsvergleich Fassade Seite 71

Seminar zur Vorlesung 6. Aufgabe Gerichtsverfahren Mängelbeseitigung Seite 72

Seminar zur Vorlesung 7. Aufgabe Honorarberechnung und Bürowirtschaftlichkeit Stundenanzahl Honorarberechnung Stundensatz Leistungsphasen Bearbeitungsaufwand Büroumsatz Schlussrechnung Seite 73

Seminar zur Vorlesung Die Abgaben erfolgen über ISIS 2: https://isis.tu-berlin.de/ Kursname: PBI_SV_Sose16 Anmeldung pro Student - dann gemeinsame Gruppeneinteilung Abgaben ausschließlich als.pdf-datei Einschreibeschlüssel: sv_pbi16 Seite 74

Seminar zur Vorlesung Die Abgaben erfolgen über ISIS 2: 1. Architektenvertrag 2. Bebaubarkeit und Flächenermittlung Abgabe der Seminaraufgaben 1 und 2 am 31.05.2016 3. Mini-Ausschreibung 4. Kostenermittlung DIN 276 5. Wirtschaftlichkeitsvergleich Fassade 6. Objektüberwachung 7. Honorarberechnung Abgabe der Seminaraufgaben 3, 4 und 5 am 05.07.2016 Abgabe der Seminaraufgaben 6 und 7 am 16.08.2016 Mappenabgabe digital mit allen Seminaraufgaben am 30.08.2016! Seite 75

Seminar zur Vorlesung Die Abgaben erfolgen über ISIS 2: 1. Architektenvertrag 2. Bebaubarkeit und Flächenermittlung Abgabe der Seminaraufgaben 1 und 2 am 31.05.2016 3. Mini-Ausschreibung 4. Kostenermittlung DIN 276 Am 30.08.2016 werden nur die 5. Wirtschaftlichkeitsvergleich Fassade Abgaben abgegeben, die 6. Objektüberwachung noch einmal überarbeitet 7. Honorarberechnung wurden! Abgabe der Seminaraufgaben 3, 4 und 5 am 05.07.2016 Abgabe der Seminaraufgaben 6 und 7 am 16.08.2016 Mappenabgabe digital mit allen Seminaraufgaben am 30.08.2016! Seite 76

Modul Bauökonomie und Baurecht Bauökonomie Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Seite 77