DAW 2017/Prof.Messer. Die VOB Hilfe oder Last für den Planer

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1 Die VOB Hilfe oder Last für den Planer

2 Ausgangssituation: Planer Vertragsverhandlungen Bauherr Vertragsschluss; so schnell wie möglich schriftlich Mit Abschluss des Planungsvertrages wird aus den Beteiligten

3 nach den Regeln des Werkvertrages isd 631 ff und 650 o ff: Unternehmer Besteller VS 650 o ff beinhalten das neue Architektenund Ingenieurvertragsrecht

4 Nach der HOAI, die als Vergütungsrecht noch gilt: Auftragnehmer Auftraggeber Vertragsschluss Mit dieser Bezeichnung geht es weiter!

5 Auftragnehmer Auftraggeber Aufgaben des Planers? Vergütung des Planers Die HOAI ist zwar nur Vergütungsrecht, wird indes zum Aufgabenrecht, wenn auf sie im Vertrag Bezug genommen wird

6 1. Erbringt der Architekt eine vertraglich geschuldete Leistung teilweise nicht, dann entfällt der Honoraranspruch des Architekten ganz oder teilweise nur, wenn der Tatbestand einer allgemeinen Leistungsstörung oder der werkvertraglichen Gewährleistung erfüllt ist.*) 2. Als Rechtsfolge einer teilweise nicht erbrachten, jedoch geschuldeten Architektenleistung kommen der Verlust oder die Minderung der Honorarforderung in Betracht, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Minderung oder für Schadensersatz statt der Leistung erfüllt sind. BGH, Urteil vom VII ZR 259/02

7 Nach der Entscheidung des BGH muss der AG deshalb in mehreren Schritten vorgehen: Schritt 1: Er muss prüfen, welche Arbeitsschritte der Architekt als Teilerfolge nach dem Vertrag schuldet. Der BGH nennt in seiner Entscheidung Regelvermutungen. Schritt 2: Fehlen geschuldete Arbeitsschritte, kann der AG Mängelansprüche nach 634 ff BGB erheben. Schritt 3: Der Vorrang der Nacherfüllung ist zu beachten. Wenn eine Nacherfüllung noch möglich und dem AG zumutbar ist, muss er dem Architekten eine angemessene Frist setzen, den geschuldeten Arbeitsschritt (noch) auszuführen. Schritt 4: Erst nach fruchtlosem Fristablauf, Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Nacherfüllung ist der Weg zur Minderung oder zum Schadensersatz statt der Leistung frei.

8 650o DAW 2017/Prof.Messer Vertragstypische Pflichten aus Architekten- und Ingenieurvertra gen (1) Durch einen Architekten- oder Ingenieurvertrag wird der Unternehmer verpflichtet, die Leistungen zu erbringen, die nach dem jeweiligen Stand der Planung und Ausfu hrung des Bauwerks oder der Außenanlage erforderlich sind, um die zwischen den Parteien vereinbarten Planungs- und U berwachungsziele zu erreichen. (2) Soweit wesentliche Planungs- und U berwachungsziele noch nicht vereinbart sind, hat der Unternehmer zuna chst eine Planungsgrundlage zur Ermittlung dieser Ziele zu erstellen. Er legt dem Besteller die Planungsgrundlage zusammen mit einer Kosteneinschaẗzung fu r das Vorhaben zur Zustimmung vor.

9 In welchen Bereichen der Arbeit eines Objekt - Planers, Ausschreibenden und Objektüberwachers VOB findet nun der Bezug zur VOB statt?

10 Auftragnehmer Lph 1 Lph 2 Lph 3 Auftraggeber Vertragsschluss Noch kein Bezug zur VOB; allenfalls im Hinblick auf die unterschiedlichen Gewerke von DIN DIN 18459, die zur Ausführung des Bauvorhabens benötigt werden

11 Auftragnehmer Lph 4 Lph 5 Auftraggeber Vertragsschluss Immer noch kein Bezug zur VOB; allenfalls im Hinblick auf die unterschiedlichen Gewerke von DIN DIN 18459, die zur Ausführung des Bauvorhabens benötigt werden

12 Der Bezug zur VOB beginnt erst in der Leistungsphase 6; dort geht es um die Vorbereitung der Vergabe, also um die Erarbeitung der Unterlagen, die für das Vertragsverhältnis zwischen Bauherrn Unternehmer relevant sind.

13 VOB - Gliederung in zeitlicher Hinsicht: Auslober Bieter Vertragsschluss Abnahme Ende der Frist für Mängelansprüche VOB/A VOB/B und VOB/C

14 BGB - Gliederung in zeitlicher Hinsicht: Auslober Bieter Vertragsschluss Abnahme Ende der Frist für 311 Abs. 2 Mängelansprüche BGB BGB und VOB/C

15 Leistungsphase 6: a) Aufstellen eines Vergabeterminplanes Dazu hat die VOB/A einige Hinweise: 2 Abs. 3: Es soll die Arbeiten so vergeben werden, dass eine ganzjährige Bautätigkeit gefördert wird 2 Abs. 5: Erst ausschreiben, wenn alle Vergabeunterlagen fertig sind und innerhalb der angegebenen Fristen auch begonnen werden kann

16 10 Abs. 1 Bearbeitungsfrist nicht unter 10 Kalendertagen; dabei ist zu berücksichtigen: - Die Veröffentlichung der Vergabebekanntmachung ( 12 VOB/A) - die (schriftliche) Anforderung der Vergabeunterlagen die Bieter ( 12 a VOB/A), durch - den Versand der Vergabeunterlagen - die etwaige Besorgung Angebotsbearbeitung, weiterer Unterlagen für die - die etwaige Einsichtnahme in zusätzliche, vom Auftraggeber ausgelegte Teile der Verdingungsunterlagen, - die Durchführung etwaiger Ortsbesichtigungen, - die inhaltliche Bearbeitung der Angebote selbst und - deren Einreichung

17 10 Abs. 3: Nötige Bewerbungsfrist für Einreichen von Teilnahmeanträgen bei beschränkter Ausschreibung (wie vor!) 10 Abs. 4: Bindefrist; diese soll nicht länger als 30 Kalendertage betragen - Öffnung der Angebote - Aufklärung über Angebotsinhalt - Nachforderung von Unterlagen - Eignung, Prüfung und Wertung der Angebote - Zuschlag

18 b) Aufstellen von Leistungsbeschreibungen: Leistungsverzeichnis Pläne Baubeschreibung 7b Abs. 4 7b Abs. 2 7 Abs. 1 Nr. 6, 7

19 DAW 2017 / Prof. Messer Was gehört nun in ein hochqualifiziertes Leistungsverzeichnis? OZ Leistung Einheit Menge Vergütung Einheit: 0.5. der gewerksspezifischen DIN Menge: Ziffer 5 der gewerksspez. DIN Vergütung: 4 Vertragsarten (EP-, PPoder Stundenlohnvertrag)

20 DAW 2017 / Prof. Messer Problematisch ist der Beschrieb unter der Rubrik Leistung Dort möchte man vorgefertigte Texte einblenden, die unproblematisch sind. Dies geht aber nicht, wenn man nach VOB/A verfahren muss! Nach VOB/A muss verfahren die öffentliche Hand Zweckverbände und Private, die Zuschüsse bekommen

21 DAW 2017 / Prof. Messer Für die Rubrik Leistung sieht nun die VOB/A folgendes vor: Technische Spezifikationen müssen allen Bewerbern zugänglich sein Technische Spezifikationen sind zu formulieren produktspezifische Angaben sind grundsätzlich nicht zulässig

22 d.h. Verweise auf bestimmte Produktion bestimmte Herkunft besonderes Verfahren Marken Patente Typen eines bestimmten Ursprungs oder einer bestimmten Produktion DAW 2017 / Prof. Messer sind unzulässig, wenn dadurch bestimmte Unternehmen oder bestimmte Produkte

23 DAW 2017 / Prof. Messer begünstigt oder ausgeschlossen werden. D.h. es geht nicht an, zu formulieren: StoTherm Classic - B1, schlagsicher 0001 JU Regelungszubehör MB LAN LAN-Busmodul zur Verbindung mit Internet Canon Weitwinkelobjektiv mit Autofokus und 70 Bildfeld Moped von Puch Mager, Typ 2334

24 DAW 2017 / Prof. Messer Das Gebot der Produktneutralität gem. 7 Abs. 2 VOB/A soll sicherstellen, dass eine Leistungsbeschreibung die Herstellung von Chancengleichheit im Vergabewettbewerb gewährleistet Ziel ist es, dass alle Bieter die gleiche Ausgangsposition haben. Daher gilt der Grundsatz der Produktneutralität.

25 DAW 2017 / Prof. Messer Als maßgeblich zugrunde zu legen ist dabei der Wille des Auftraggebers in Bezug auf den konkreten Auftragsgegenstand, den Einsatzort und den individuellen Verwendungszweck. Ganz wichtig ist dabei, dass das Gebot der Produktneutralität bieterschützend ist; d.h. andere Bieter haben Anspruch auf die Einhaltung dieser Forderung.

26 DAW 2017/Prof. Messer Davon gibt es indes zwei Ausnahmen: Rechtfertigung durch den Auftragsgegenstand oder der Auftragsgegenstand kann nicht hinreichend genau und allgemein v verständlich beschrieben werden Auftragsgegenstand kann nicht hinreichend genau beschrieben werden: Diese Ausnahme ist schwer vorstellbar?

27 DAW 2017/Prof. Messer Andere Ausnahme: Rechtfertigung durch den Auftragsgegenstand. Was heißt dies? Technische Zwänge gestalterische Gründe (?) einheitliche Wartung Aufwand in Bezug auf Ersatzteilhaltung, Mitarbeiterschulung

28 Wartungsarbeiten Schnittstellenrisiko DAW 2017/Prof. Messer Technische Unvereinbarkeit bei Gebrauch und Wartung Architektonisches Farbkonzept (?) Gestalterisches Konzept bei der Auswahl eines Natursteins Alleinstellungsmerkmal

29 IDS Thermowinkel: Der einzigartige IDS Thermowinkel ist die perfekte Erga nzung fu r die Capatect ID Systeme. Er harmoniert in der Verarbeitung mit beiden Systemen und stellt eine hoḧere Oberfla chentemperatur sicher gerade bei kritischen Detailpunkten der einbindenden Innenwa nde und Geschossdecken. *

30 Capatect Hanffaserdämmplatten, Dämmsystem aus Nutzhanf Fasern; nachwachsender Rohstoff sehr gute O kobilanz hoch diffusionsfaḧig sehr guter sommerlicher Hitzeschutz gute schalltechnische Eigenschaften Kantenausbildung: stumpf * 88 % aus Hanffaser + 12% aus reißfestem Stützgewebe

31 Alleinstellungsmerkmal des Produktes DAW 2017/Prof. Messer

32 Also: Leistungsverzeichnis DAW 2017/Prof.Messer OZ Leistung Einheit Menge Vergütung 1 * Keine Bedarfspositionen * Stundenlöhne, nur soweit erforderlich * Produktneutral * verkehrsübliche Bezeichnungen * technische Spezifikationen formulieren * Leistungen umfassen auch Lieferung

33 Wichtiger Hinweis zur VOB/C: Es gibt keine Bodenklassen mehr, sondern nur noch Homogenbereiche; dies gilt für folgende DIN Normen: DIN Erdarbeiten DIN Bohrarbeiten DIN Verbauarbeiten DIN Ramm-, Ru ttel- und Verpressarbeiten DIN Wasserhaltungsarbeiten DIN Dra narbeiten DIN Einpressarbeiten DIN Nassbaggerarbeiten DIN Untertagebauarbeiten DIN Schlitzwandarbeiten DIN Rohrvortriebsarbeiten DIN Landschaftsbauarbeiten DIN Du senstrahlarbeiten

34 Die Homogenbereiche werden mit Hilfe von Bodenkennwerten beschrieben: AG Planer Geotechnischer Sachverständige Baugrunduntersuchung Geotechnischer Bericht Festlegung des Bauverfahrens Abstimmung der Planung in Homogenbereiche Ausschreibung durch Planer

35 Aus dem Schichtenverlauf einer Kernbohrung können sich z.b. ergeben: Homogenbereich 1: Z.B. umweltrelevante Stoffe Homogenbereich 2: Z.B. Schluffe, Sande und Kiese Homogenbereich 3:Z.B. anstehende Tone Bei der Festlegung eines gewerksspezifischen Homogenbereiches besteht die Schwierigkeit darin, Bodenschichten für ein spezielles Gewerk so zu zusammenfassen oder auch getrennt unterschiedlich zu definieren, dass der Grundsatz der VOB/C der vergleichbaren Eigenschaften gewährleistet wird

36 Baubeschreibung: Da hilft die Ziffer 0.1 der DIN 18299; dort sind exakt gewissermaßen als Checkliste verschiedene Parameter aufgelistet, die in eine ordentliche Baubeschreibung gehören. Bieter muss Baustelle vor Angebotsabgabe nicht besichtigen! Entscheidung des OLG Hamm vom Gem. 7 Abs. 1 VOB/A muss sich ein Bieter aufgrund des Ausschreibungstextes in der Lage sehen, ohne Ortsbesichtigung ein umfassendes Angebot abzugeben

37 Die Ziffer 0.1 ff der DIN wird ergänzt durch die Ziffer 0.1 ff der gewerksspezifischen DIN. f) Zusammenstellen der Vergabeunterlagen Dazu gehören gem. 8 VOB/A: Anschreiben ( 8 Abs. 2 / Formblatt) Teilnahmebedingungen ( 8 Abs. 2, Nr. 4 Formblatt) Vertragsunterlagen

38 Vertragsunterlagen: Technik Baubeschreibung Leistungsverzeichnis Pläne, Gutachten DAW 2017/Prof.Messer Recht * BGB * VOB/B als AVB * BVB (Formblatt) * ZVB (Formblatt) VOB/C als ATV ZTV Was gibt es schon vorformuliert? Kann also übernommen werden

39 Vertragsunterlagen: Technik VOB/C als ATV Recht * BGB DAW 2017/Prof.Messer * VOB/B als AVB * BVB (Formblatt) * ZVB (Formblatt) Also ist der Aufwand relativ gering und bei Verwendung der Formblätter rechtssicher!!!

40 In die BVB gehören die Modifikationen für den einzelnen Bauvertrag wie: Vertragsstrafen und Beschleunigungsvergütung gem. 9a VOB/A Verjährung der Mängelansprüche gem. 9 b VOB/A Sicherheitsleistung gem. 9 c VOB/A Mehr nicht!

41 In die ZVB, die zu bilden sind von AG, die ständig Bauleistungen vergeben, gehören gem. 8a VOB/A Parameter wie: Abnahme Weitervergabe an Nachunternehmer, etc. Sonst gehört nichts in die Vertragsunterlagen!

42 Leistungsphase 7: DAW 2017/Prof.Messer b) Einholen von Angeboten: Hier gibt es den Bezug zur VOB/A wieder in den 3, 3a,3b, nämlich - öffentliche Ausschreibung - beschränkte Ausschreibung (> 3 Bewerber) - freihändige Vergabe c) Prüfen und Werten der Angebote Mittlerweile ein Kreuz beim Verfahren

43 Führen von Bietergesprächen im Rahmen des 15 VOB/A: Rabattgespräche sind unzulässig Der Auftraggeber kann nur solche Erklärungen und Nachweise nachfordern, die ihm bis zum Ablauf der Angebotsfrist "nicht vorgelegt" wurden, also physisch nicht vorhanden oder unvollständig sind oder sonst nicht den formalen Vorgaben des öffentlichen Auftraggebers entsprechen. Nachweise, die zwar eingereicht wurden, aber inhaltlich nicht den Vorgaben des Auftraggebers entsprechen, können nicht nachgefordert werden Aufklärung über Neben- oder 2. Hauptangebot

44 h) Mitwirkung bei der Auftragserteilung: AG 3. Zuschlagsschreiben nach 18 VOB/A AN Planer, A., OÜ. 2. Angebot 4. Zuschlag AN (ausführender Unternehmer)

45 Leistungsphase 8: Objektüberwachung: a) Überwachung der Ausführung mit den Verträgen der Unternehmer D.h. der OÜ muss nunmehr den Inhalt der Vertragsunterlagen mit dem vergleichen, was vor Ort ausgeführt wird. Somit geht es wieder um die Vertragsunterlagen is d. 8 Abs. 1 Nr. 2 VOB/A

46 f) Gemeinsames Aufmaß mit den ausführenden Unternehmern: Ziffer 5 der DIN schreibt vor: - Leistung ist aus Zeichnungen zu ermitteln - Sind keine Zeichnungen vorhanden, dann ist die Leistung auf zu messen Ziffer 5 der gewerksspezifischen DIN Normen ist gegliedert in 5.1. Allgemeines

47 5.1. Der Ermittlung der Leistung sind die Maße der geckten Flächen zugrunde zu legen 5.2. Ermittlung der Mengen Bei der Ermittlung der Maße wird jeweils das größte abgewickelte Bauteil zugrunde gelegt, z.b. bei Traufen, Ortgängen Übermessungsregeln Übermessen werden z.b. Unterbrechungen 1m Einzellänge

48 Lässt man nunmehr die Hilfen, die die VOB/A VOB/A? gibt, Revue passieren, kommt man zwangsläufig zu welchem Ergebnis? Hilfe und zwar eine hervorragende

49 Wie sieht es nun mit der VOB/B aus? Dazu Neues nächstes Jahr! DAW 2017/Prof.Messer

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