23. Februar 2016 Diana Nebe Bundesagentur für Arbeit Forum F- Vom Flüchtling zur Fachkraft Integration von Flüchtlingen: So schafft Thüringen das Seite 1
Agenda 1. Aktuelle Situation am Arbeitsmarkt in Thüringen Beschäftigung Arbeitslosigkeit Ausbildungsmarkt FAZIT 2. Beratung und Vermittlung von Flüchtlingen und Asylbewerbern Ausgangslage - Zahlen, Daten, Fakten Zugangsvoraussetzungen zum Arbeitsmarkt Handlungsansätze Fördermöglichkeiten 3. FAZIT - Was braucht es noch an Rahmenbedingungen? Seite 2
Aktuelle Lage am Arbeitsmarkt Thüringen - Beschäftigung Bund Thüringen Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung Zahl der Beschäftigten steigt moderat im Gegensatz zum Bund Arbeitsvolumen Thüringen 27.966.601 749.444 2,4 28.643.583 763.133 29.280.034 29.615.680 773.674 773.965 30.174.505 782.163 30.771.297 786.070 Wachstumsrate 2015 auf JD 2016: + 1,8 Prozent oder + 450.000 svb 31.334.000 796.500 Mittelwert bei Annahme BIP Deutschland: + 1,8 Prozent (IAB) Wachstumsrate 2015 auf JD 2016: +1,3 Prozent oder +10.400 svb 0,6 0,4-0,4-1,3 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Seite 3
Aktuelle Lage am Arbeitsmarkt Thüringen - Arbeitslosigkeit Arbeitslosigkeit Weiterer Rückgang für 2016 erwartet starke Annäherung an das Bundesniveau 50 45 40 35 30 25 20 15 10 5 0 147.963 7,7 192.939 172.149 217.675 189.436 Thüringen 194.131 210.664 209.942 158.488 136.016 250.000 200.000 Mittelwert, bei Annahme BIP Deutschland: 150.000 + 1,8 Prozent 104.159 95.858 17,8 17,1 90.160 15,6 15,6 15,4 15,4 15,3 15,9 16,7 16,7 17,1 100.000 15,6 85.212 14,1 83.900 13,1 11,2 11,4 Wachstumsrate JD 2015 9,8 8,8 8,5 8,2 7,8 7,4 8,9 9,6 9,4 10,4 11,4 11,1 10,5 9,6 9,4 9,8 10,5 10,5 11,7 50.000 10,8 auf JD 2016: 9,0 7,8 8,1-1,5 Prozent 7,7 Bund 7,1 6,8 6,9 6,7 6,4 oder -1.300 Arbeitslose 0 Arbeitslosigkeit, Thüringen, Jahresdurchschnitte 1991 bis 2014, Prognose 2015 Quelle: Statistik der BA Seite 4
Aktuelle Lage am Arbeitsmarkt in Thüringen - Ausbildungsmarkt Mehr Bewerber als Stellen bei AA gemeldet Anzahl der Schulabgänger steigt leicht, bleibt auf niedrigem Niveau 13.313 13.272 13.104 11.340 11.280 10.746 35.673 28.917 September 2013 September 2014 September 2015 Bewerber Berufsausbildungsstellen Berufsausbildungsstellen je Bewerber, Thüringen, September 2015 Metallerzeugung Metalloberflächenbehandlung Verkauf von Lebensmitteln Naturstein-,Mineral- Kunststoff,Kautschukherstell., Büro und Sekretariat Arzt- und Praxishilfe Verwaltung Technische Mediengestaltung Tierpflege 0,72 0,69 0,42 0,24 0,08 6,70 6,00 8,70 11,90 20,30 Quelle: Statistik der BA 14.836 15.800 16.700 16.900 2000 2005 2010 2015 2020 2025 Anzahl Schulabgänger von allgemeinbildenden Schulen Quellen: Prognose KMK und statistische Ämter der Bundesländer Seite 5
Aktuelle Lage am Arbeitsmarkt in Thüringen FAZIT Demografischer Wandel zeigt Wirkung in Thüringen Verringerung des Erwerbspersonenpotenzial - insgesamt Alterung des Erwerbspersonenpotenzials - verstetigt Arbeitslosigkeit - sinkt aber Langzeitarbeitslosigkeit - stagniert Rückgang von Schulabgänger konstant niedrig bleibend Zahl der Beschäftigten U25 um mehr als ein Drittel gesunken Jugendarbeitslosigkeit rückläufig neue Chance und Herausforderung Flüchtlinge auf den Weg in den Arbeitsmarkt begleiten Herausforderung - Deckung der Ersatzbedarfe und Zusatzbedarfe auf Fachkräfteebene Abwanderungs- und Pendlersaldo - negativ Wettbewerb um die besten Köpfe - in voller Bandbreite begonnen Erschließen aller Potenziale für Ausbildung und Beschäftigung mittelfristige Nutzung des Potenzials der Flüchtlinge auf Fachkraft- und Expertenebene Gemeinsame Gestaltung von Übergängen zur Deckung von Ersatz und zusätzlichem Bedarf: Optimierung der Integrationsverläufe mit Netzwerkpartnern Diskussion innovativer Ansätze Erheben neuer/zusätzlicher Bedarfe in der Arbeitsmarktpolitik (bspw. Flüchtlinge) Seite 6
Beratung und Vermittlung von Flüchtlingen und Asylbewerbern Ausgangslage, Arbeitsmarktzugang, Handlungsansätze und Fördermöglichkeiten
Ausgangslage Zahlen, Daten, Fakten 2015 sind ca. 1 Mio. Schutzsuchende nach Deutschland gekommen Verteilung nach Königsteiner Schlüssel Thüringen 2,8% (Sachsen-Anhalt 2,9%) wir können davon ausgehen, dass ca. 60.000 Schutzsuchende nach SAT gekommen sind Region Positive Anträge Insg. Anhängige Verfahren Insg. Deutschland 140.915 364.661 SAT 9.737 20.268 Sachsen-Anhalt 6.117 9.178 Thüringen 3.620 11.090 Stand 31.12.2015, Quelle: MARiS (BAMF) ein erheblicher Teil der Menschen hat noch keinen Asylantrag gestellt und konnte keinen Kontakt zur Arbeitsverwaltung herstellen Seite 8
Ausgangslage Zahlen, Daten, Fakten + 5.000 bis 6.700 für Thüringen arbeitslose Flüchtlinge in 2016 + 10.700 für Thüringen Zugänge in die Grundsicherung in 2016 Seite 9
Entscheidung Asylantrag positiv Ausgangslage Verantwortung im Asylprozess BAMF: Bearbeitung Asylantrag, Durchführung Asylverfahren, Entscheidung Übergabemanagement hinsichtlich Grundsicherung zwischen Kommunen und Jobcenter Aufnahmeeinrichtung (AE) Kommune Jobcenter Ziel: Registrierung und Erfassung Verteilung nach Königsteiner Schlüssel Handlungsmöglichkeiten BA: Erstkontakt inkl. Aufnahme Fähigkeiten und Talente Aktivierung VB, MAT, MAG (Kompetenzfeststellung), Sprachförderung bis 31.12.2015 Arbeitgeber aufschließen Vermittlung in Arbeit und Ausbildung, Berufsberatung Ziel: Unterbringung Unterstützung Asylsuchender bei der Kontaktaufnahme mit AA Handlungsmöglichkeiten BA Folgekontakt/Erstkontakt Kontaktaufnahme in Gemeinschafts- und dezentralen Unterkünften Vermittlung in Arbeit und Ausbildung, Berufsberatung Aktivierung (VB, MAT, etc.) Arbeitgeber aufschließen Ziel: Sicherstellung der Grundsicherung Integration in den AM Verantwortung der Jobcenter Zahlung ALG II inkl. KdU Förderung und Forderung SGB II (Sprachtests BPS, Zugang Lernbörse, VV, FbW, VB, EGZ, MAT, MAG, Teilhabe) Vermittlung in Arbeit und Ausbildung, Berufsberatung Arbeitgeber aufschließen Betreuung im SGB III Übergabemanagement hinsichtlich Arbeitsmarktintegration zwischen Arbeitsagenturen und Jobcentern Erstorientierung Erstgespräch ggfs. Folgegespräche Folgegespräche Arbeitsmarktintegration Seite 10
Arbeitsmarktzugang Arbeitsmarktzugang für Flüchtlinge Asylbewerber Geduldete Asylberechtigte verantwortlicher Rechtskreis SGB III SGB III Wie Inländer Ausbildungs- und Arbeitsmarktzugang kein Zugang in den ersten 3 Monaten (Arbeits- bzw. Ausbildungsmarkt) kein Zugang in den ersten 3 Monaten (Arbeitsmarkt) nach 3 Monaten Zugang mit Zustimmung der BA inkl. Vorrangprüfung zustimmungsfreier Zugang bei betrieblicher Berufsausbildung nach 3 Monaten (schulische Ausbildung ab 1. Tag) zustimmungsfreier Zugang bei Hochqualifizierten und anerkannten Hochschulabsolventen (Einkommen über 48.800 Blaue Karte EU) nach drei Monaten zustimmungsfreier Zugang bei betrieblicher und schulischer Berufsausbildung ab dem 1. Tag zustimmungsfreier Zugang bei Hochqualifizierten und anerkannten Hochschulabsolventen (Einkommen über 48.800 Blaue Karte EU) ab dem ersten Tag Wegfall Vorrangprüfung durch AGS vor Ort nach 15 Monaten (Zugang in Leiharbeit ab dem 16. Monat möglich, weiterhin Prüfung Gleichwertigkeit der Arbeit). Keine Vorrangprüfung für Hochqualifizierte und Fachkräfte in Engpassberufen. Wie Inländer zustimmungsfrei nach 4 Jahren (Wegfall Prüfung Gleichwertigkeit der Arbeit) Seite 11
Arbeitsmarktzugang Dürfen Asylbewerber/innen und Geduldete als Praktikant/in in einem Unternehmen tätig werden? Praktika Genehmigung der Ausländerbehörde erforderlich? Zustimmung der BA erforderlich? Mindestlohnpflichtig? Hospitation (aktive Mitarbeit nicht erlaubt) Praktikum (aktive Mitarbeit erlaubt) Pflichtpraktikum (i.r. Ausbildung, Studium oder Anerkennung eines ausländischen Berufsabschlusses) Praktikum zur Berufs(um)orientierung Ausbildungsbegleitendes Praktikum nein nein nein ja ja ja nein nein nein ja ja, wenn > 3 Mon. ja, wenn > 3 Mon. ja ja, wenn > 3 Mon. ja, wenn > 3 Mon. Seite 12
Welche Besonderheiten sind bei der Beschäftigung von Asylbewerber/innen / Geduldeten zu beachten? Zeitarbeit Asylbewerber/innen und Geduldete können i.d.r. frühestens nach 15 Monaten Aufenthalt in Deutschland eine Tätigkeit als Leiharbeitnehmer/in der Zeitarbeit aufnehmen. Die BA muss der Beschäftigung zustimmen und überprüft die Beschäftigungsbedingungen. Minijobs Auch die Aufnahme geringfügiger Beschäftigungen ist zustimmungspflichtig. Wie bei sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungen ist ein Antrag auf Erlaubnis zur Beschäftigung bei der Ausländerbehörde zu stellen. Die BA wird zur Durchführung der Arbeitsmarktprüfung eingebunden. Montagetätigkeiten Asylbewerber/innen und Geduldete unterliegen in der Regel einer Wohnsitzauflage. Vorgesehene Montagetätigkeiten sind daher bei der Beantragung der Erlaubnis zur Beschäftigung anzugeben. Seite 13
Woran ist erkennbar, ob ein geflüchteter Mensch eine Beschäftigung aufnehmen darf? Die Erlaubnis zur Beschäftigung erteilt die Ausländerbehörde. Sie wird in den Nebenbestimmungen des Aufenthaltsdokumentes eingetragen. Unterschieden werden 3 Kategorien: Erwerbstätigkeit nicht gestattet Erwerbstätigkeit nur mit Zustimmung der Ausländerbehörde gestattet Erwerbstätigkeit gestattet Die Beschäftigung ist gestattet: kann auf Antrag erlaubt werden: ist verboten: Seite 14
In welchen Fällen kann Sie der gemeinsame Arbeitgeber- Service (AG-S) der Agentur für Arbeit unterstützen? Sie kennen eine/n Asylbewerber/in oder Geduldete/n, die/den Sie gern in Ihrem Unternehmen einstellen möchten. Sie haben Personalbedarf und können sich auch vorstellen, eine/n Asylbewerber/in oder Geduldete/n einzustellen. Sie wollen sich allgemein über die Besonderheiten und Voraussetzungen zur Beschäftigung von Asylbewerber/innen oder Geduldeten informieren. Seite 15
Sie kennen eine/n Asylbewerber/in oder Geduldete/n, die/den Sie gern in Ihrem Unternehmen einstellen möchten. Dem Antrag werden eine Kopie des Aufenthaltsdokumentes eine Kopie des Arbeitsvertrages und eine Stellenbeschreibung der Tätigkeit beigefügt. Die Asylbewerberin / der Asylbewerber oder der Geduldete* wendet sich an die Ausländerbehörde Ihrer Kommune und beantragt eine Erlaubnis zur Beschäftigung. * Mit Vollmacht der Asylbewerberin / des Asylbewerbers bzw. der/des Geduldeten kann auch der Arbeitgeber den Antrag stellen. Die Ausländerbehörde schaltet die Bundesagentur für Arbeit ein, die eine Arbeitsmarktprüfung durchführt. Bevorrechtigte Bewerber/innen sind nicht vorhanden, ausländische Arbeitnehmer/innen werden nicht zu ungünstigeren Arbeitsbedingungen beschäftigt als vergleichbare inländische Arbeitnehmer/innen. Die Bundesagentur für Arbeit informiert die Ausländerbehörde über das Ergebnis der Prüfung. Die Ausländerbehörde schließt das Verfahren ab und erteilt die Erlaubnis zur Beschäftigung. Seite 16
Warum wird die Bundesagentur für Arbeit vor Erteilung der Erlaubnis auf Beschäftigung beteiligt? Bevor die Ausländerbehörde die Erlaubnis auf Beschäftigung erteilt, holt sie die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit (BA) ein. Die BA führt daraufhin eine Arbeitsmarktprüfung durch, sie umfasst die die Prüfung der Beschäftigungsbedingungen und die Vorrangprüfung Welchen Zweck verfolgt die Arbeitsmarktprüfung? Die BA berücksichtigt bei der Arbeitsmarktprüfung die nationale Arbeitsmarktsituation und stellt sicher, dass durch die Zulassung ausländischer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zur Beschäftigung inländische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht verdrängt werden und der nachhaltige Abbau der Arbeitslosigkeit in Deutschland nicht beeinträchtigt wird. Seite 17
Sie haben Personalbedarf und können sich auch vorstellen, eine/n Asylbewerber/in oder Geduldete/n einzustellen. Sie erteilen dem AG-S einen Vermittlungsauftrag zur Besetzung einer Stelle. Sind bevorrechtigte Bewerber/innen nicht vorhanden, kann der AG-S (sofern vorhanden) geeignete Asylbewerber/innen oder Geduldete vorschlagen Sie entscheiden sich für die Einstellung der / des vorgeschlagenen Asylbewerberin/ Asylbewerbers oder Geduldeten. Der AG-S veranlasst die Bescheinigung des Prüfergebnisses der Vorabprüfung. Die/der Bewerber/in* reicht die Bescheinigung zur Vorabprüfung mit dem Antrag auf Erlaubnis zur Beschäftigung bei der Ausländerbehörde ein. Die Ausländerbehörde kann direkt entscheiden und muss die BA nicht mehr einschalten. * Mit Vollmacht der Asylbewerberin / des Asylbewerbers bzw. der/des Geduldeten kann auch der Arbeitgeber den Antrag stellen. Seite 18
Sie wollen sich allgemein über die Besonderheiten und Voraussetzungen zur Beschäftigung oder Ausbildung von Asylbewerber/innen oder Geduldeten informieren? Der gemeinsame Arbeitgeber-Service berät Sie zu - Fragen rund um eine Beschäftigungsaufnahme, z.b. zur Prüfung der Beschäftigungsbedingungen und der Vorrangprüfung, - Unterstützungsmöglichkeiten bei der Suche nach geeigneten Bewerberinnen und Bewerbern, - Rahmenbedingungen bei einer Einstellung bzw. Ausbildung von Asylbewerbern oder Geduldeten, z.b. zur Willkommenskultur, - Chancen für Ihren Betrieb, die aus der Beschäftigung oder Ausbildung von Asylbewerbern und Geduldeten entstehen können, - Unterstützungs- und Fördermöglichkeiten zur schnellen Integration von Bewerber/innen im Unternehmen, - Ansprechpartner/innen, die bei der Integration unterstützen können. Seite 19
Was läuft bereits in den Agenturen und Jobcentern? Kompetenzfeststellung Betriebsnahe Maßnahmen für (jugendliche) Flüchtlinge (PerF und PerjuF): Potenziale erkennen abseits der formalen Anerkennung von beruflichen Abschlüssen im Echtbetrieb sollen Talente identifiziert werden, die hilfreich sind für eine Arbeitsmarktintegration/ Vermittlung deutscher Arbeitskultur (Arbeitnehmerpersönlichkeit)/ Unterstützung von Bewerbungsaktivitäten bei Erwachsenen: Kompetenzfeststellung und Spracherwerb (Dauer: 6 bis 12 Wochen) bei Jugendlichen: Ausbildungsvorbereitung, Kompetenzfeststellung und Spracherwerb (Dauer: 4 bis max. 6 Monate; Beginn ab frühestens 18.04.16) Deutschtests mittels Bildkarten zur gezielten Erhebung der mündlichen Deutschkenntnisse (nach europäischem Referenzrahmen) Qualifizierung der Kolleginnen und Kollegen in den AA und JC (Sprachkompetenz, interkulturelle Kompetenz, kultursensibler Umgang, Ausländerrecht) gezielte Ansprache und Einstellung von Mitarbeitern mit besonderen Sprachkenntnissen bzw. Kulturreferenz Aufstockung und Einkauf auskömmlicher Maßnahmekapazitäten (Eintritte nicht zu Lasten inländischer Arbeitsuchender) Referenzprozess Arbeitsmarktintegration Seite 20
Wichtigste Voraussetzung für eine Integration Sprache Orientierung beim Sprachniveau zuständig für Sprachkurse ist das BAMF: Integrationskurs und ESF-BAMF-Kurse Fördermaßnahmen Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen (BvB) Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen (BaE) Assistierte Ausbildung (AsA) Einstiegsqualifizierung (EQ) Perpektiven für junge Flüchtlinge (PerjuF) Perpektiven für junge Flüchtlinge Handwerk (PerjuF Handwerk) Perspektiven für Flüchtlinge (PerF) Förderung der beruflichen Weiterbildung (FbW) Mindestsprachniveau A2 B1 B1 A2 A1 B1 A1 B1/B2 Bemerkungen Sprachkenntnisse müssen ausreichen, um den Inhalten der Maßnahme folgen zu können oder Sicherstellung des Aufholens. grundsätzlicher Vorrang von Integrationskursen abgeschlossener Integrationskurs ist erforderlich Seite 21
Projekte zur sozialen und beruflichen Integration von Flüchtlingen mit guter Bleibe-perspektive Projekt Unterstützung bei AGH in Konzeptent-entwicklungs-phase Verantwortung Länder MabE gem. 45 SGB III MAG / MAT / AVGS-MPAF Übungswerkstatt/ -firma nach 81 ff SGB III für verschiedene Berufsfelder Kompetenzfeststellung und Kenntnisvermittlung geeignet zur Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse berufsbezogener Spracherwerb Integration in den ersten Arbeitsmarkt Sprachkurse Online bspw. www.iwdl.de Lernbörse Aktuelle Handlungsansätze Wege in Arbeit Arbeit ggfs. EGZ / WeGebAU Weiterbildung Umschulung, dabei insb. betriebliche Einzelumschulungen mit Nutzung ubh Modularisierte Weiterbildung Nutzung BGS/Ausschreibung von Maßnahmen im SGB II Teilqualifizierung berufsbezogener Spracherwerb Verantwortung AA/JC Ausbildung außer-/betriebliche, schulische Ausbildung auch für Personenkreis Ü25 In Planung MAT 45 SGB IIII (PerF) Kompetenzfeststellung und Spracherwerb Dauer 6-12 Wochen Praktika und betriebliche Tätigkeiten (nicht MAG) statusrechtliche Auswirkungen möglich AGH 16d SGB II Erwerb HSA gem. 81 Abs. 3 SGB III Verzugsweise mit berufl. Bezug Nutzung bvb nach Einzelfallprüfung Ü25 Jahre Integrationskurs und Kurs zur berufsbezogenen Sprachförderung Dauer: 660 UE + 730 UE (Summe ca. 12-16 Monate) Verantwortung BAMF Einstiegskurs 421 SGB III Einstieg bis Ende 12/2015 Spracherwerb Verantwortung: Träger Dauer 320h (TZ möglich) MAT 45 SGB III Kompetenzfeststellung berufsbegleitende Sprachförderung Kenntnisvermittlung (8 Wochen) Arbeitserprobung AGH nach AsylbLG ggfs. Maßnahmen zur Alphabetisierung Seite 22
Aktuelle Handlungsansätze Wege in Ausbildung ggfs. Maßnahmen zur Alphabetisierung Integrationskurs und Kurs zur berufsbezogenen Sprachförderung Dauer: 660 UE + 730 UE (Summe ca. 12-16 Mo.) Verantwortung BAMF BVJ-S (Thüringen) Berufsvorbereitung und Spracherwerb, ggfs. Vorbereitung auf Erwerb HS-Abschluss Dauer: max. 12 Monate flächendeckendes Angebot in Berufsschulen, 12 bis 20 Stunden Deutsch pro Woche Verantwortung VFK AGH nach 5 AsylbLG zusätzliche, gemeinnützige und im öffentlichen Interesse liegende Maßnahme mit Aufwandsentschädigung Dauer: bis max. Entscheidung über Asylantrag Verantwortung Kommune MAT 45 SGB III (PerjuF für Jugendliche) Ausbildungsvorbereitung, Kompetenzfeststellung, Spracherwerb Dauer: 4 bis max. 6 Monate Beginn ab 18.04.2016 Verantwortung AA/JC AGH nach 16d SGB II zusätzliche, gemeinnützige und im öffentlichen Interesse liegenden Maßnahme mit Aufwandsentschädigung Dauer: je nach Eingliederungsfortschritt und Beginn, Anschlussangebot Verantwortung: JC STABIL Herstellung der Bildungsund Beschäftigungsfähigkeit unter fachlicher Anleitung produzierend tätig Dauer: bis max. 12 Monate BVB ( 51 SGB III) Berufsvorbereitung Dauer: bis 12 Monate Anpassung der Standard- BvB: Erweiterung und verbindliche Festlegung der Sprachförderung Verantwortung AA/JC EQ++Sprache in SA ( 54a SGB III) Betriebspraktikum + 1 Tag/Woche Fachunterricht + 1Tag/Woche Sprachunterricht Dauer 6-12 Monate 3 Standorte HAL/MD/DRW Verantwortung AA/JC und MK Zukunftschance assistierte Ausbildung in SA ( 130 SGB III) flächendeckendes Angebot einer Unterstützung des Auzubis und Betriebs (inkl. Stütz- und Förderunterricht sowie Erweiterung des Personenkreises nach 130 (8) SGB III) Dauer: max. 4 Jahre (Ausbildungsdauer + Vorbereitung) Verantwortung AA/JC und MK BaE ( 76 SGB III) außerbetriebliche Ausbildung Dauer: max. 3,5 Jahre Verantwortung AA/JC Weiterführende Schule bzw. weiterführendes Studium Arbeit Seite 23
Unterstützungsprozesse Integration in Arbeit für Bewerber mit geringen Deutschkenntnissen S p r a c h k u r s berufliche Teilqualifikationen berufliche Weiterbildung Einmündung in Arbeit ggf. WeGebAU, ggf. EGZ Qualifizierung individuell, bedarfsbezogen in Abhängigkeit der vorhandenen Kenntnisse und erforderlichen Qualifikationen für den Zielberuf Eignungsfeststellung Kompetenzfeststellung Einschaltung des Berufspsychologischen Service (BPS) Deutsch-Test sowie kognitive Fähigkeiten Gruppeninformationen Umschulung Praktikum zur Berufsorientierung oder Maßnahmen beim Arbeitgeber (MAG) zur Kompetenzfeststellung in dem Unternehmen oder in der AA mit Vorstellung des Unternehmens, der Berufe und einer Betriebsbesichtigung Eruierung des Bewerberinteresses, Vorauswahl durch Arbeitgeber (Kurzgespräch hinsichtlich Motivation und grundsätzlicher Eignung) Begleitung durch den vom Arbeitgeber eingestellten Sprachmittler Bewerberauswahl fortlaufend Rekrutierung von Bewerbern durch Information der Sprachschulträger, Aufbau eines Bewerberpools durch AA/JC, Erfassung vorhandener Qualifikationen/Kenntnisse Seite 24
Unterstützungsprozesse Integration in Ausbildung Einstiegsqualifizierung für benachteiligte Jugendliche (EQ+) mit Sprachunterricht über AG Einmündung in Ausbildung ab 01.08.2017 oder Einstiegsqualifizierung für Jugendliche mit Migrationshintergrund (EQ+Sprache*) Einstiegsqualifizierung mit verstärktem Deutsch- Sprachunterricht in der Berufsschule und 70% Praktikum beim Arbeitgeber (z.b. 01.02. bis 30.07.2017) 2 Varianten: je nachdem, ob Finanzierung des Sprachunterrichts über AG möglich ist Vorabklärungen mit Berufsschule und Ausländerbehörde Einholung der Genehmigung der Ausländerbehörde für Praktikum und anschließende Ausbildung für geeignete Jugendliche und Abklärung mit Berufsschule zur Bildung einer EQ+Sprache* - Klasse EQ+Sprache*- Gespräche mit Ministerium laufen derzeit noch Kompetenzfeststellung Einschaltung des Berufspsychologischen Service (BPS) Deutsch-Test sowie kognitive Fähigkeiten + ab Januar 2016 Begutachtung + Feststellung Sprachstand; berufliche Kompetenzfeststellung in Zusammenarbeit mit Kammern Gruppeninformation in dem Unternehmen oder in der AA mit Vorstellung des Unternehmens, der Berufe und Betriebsbesichtigung Eruierung des Interesses der Ausbildungsbewerber, Vorauswahl durch Arbeitgeber (Kurzgespräch hinsichtlich Motivation und grundsätzlicher Eignung) Bewerberauswahl Sichtung potentieller Bewerber, Aufbau eines Bewerberpools durch AA/JC, Rekrutierung von Bewerbern durch Information der Sprachschulträger, Erfassung vorhandener Interessen/ Praktika/ Qualifikationen/ Kenntnisse Seite 25
Welche individuellen Fördermöglichkeiten stehen zur Verfügung, wenn Sie eine/n Asylbewerber/in oder Geduldete/n einstellen möchten? Vor der Beschäftigung: Maßnahmen beim Arbeitgeber (MAG) zur Eignungsfeststellung bzw. Vermittlung berufsfachlicher Kenntnisse am Arbeitsplatz Während der Beschäftigung: Eingliederungszuschuss (EGZ) zum Ausgleich von Minderleistungen Qualifizierung (WeGebAU) zur Förderung betrieblicher Weiterbildung Vor der Ausbildung: Asylbewerber/innen und Geduldete: Einstiegsqualifizierung (EQ) zur Vorbereitung auf eine betriebliche Ausbildung Während der Ausbildung: Geduldete nach 15 Monaten Aufenthalt in Deutschland: (Asylbewerber/innen haben keinen Anspruch auf diese Förderleistung) Ausbildungsbegleitende Hilfen (abh) zur Sicherung eines erfolgreichen Ausbildungsabschlusses Assistierte Ausbildung (AsA) als Unterstützung für Auszubildende und Betriebe vor und während der Ausbildung Berufsausbildungsbegleitende Hilfe (BAB) und BAfög
Erfolgreiche berufliche und gesellschaftliche Integration durch die Zusammenarbeit in lokalen Netzwerken Sportvereine Ausländerbehörden Integrationslotsen/ Willkommensbegleiter Kommunen Anbieter von Sprachkursen Schulen Netzwerke Ziele: Heranführen der Asylbewerber und Flüchtlinge Integration Abstimmung und Verzahnung der Aktivitäten der Partner Agentur für Arbeit/ Jobcenter Kammern lokaler Runder Tisch Bleiberechtsnetzwerke Arbeitgeber- Verbände IQ- Netzwerke Arbeitgeber Arbeitgeber- Verbände Flüchtlingshilfen
FAZIT Was braucht es noch an Rahmenbedingungen? das künftige Fachkräftepotenzial der Flüchtlinge wird erheblich von Investitionen in Bildung und Ausbildung abhängen Sprache, Sprache, Sprache - ausreichende Finanzmittel zur Sprachförderung Verkürzung der Wartezeit auf Ausbildungsförderung Traumatisierte Flüchtlinge erfordern mehr Ressourcen Kapazitäten der BBW und BFW nutzbar machen Datenaustausch zwischen den einzelnen Akteuren Einstieg in den Arbeitsmarkt erleichtern Gründungsförderung stärken eine gelebte Willkommenskultur nur durch Zusammenarbeit mit Netzwerkpartnern kann nachhaltige Integration gelingen Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen braucht Zeit es stehen keine Million Fachkräfte vor der Tür noch fehlt es an ausreichenden Sprachangeboten sowie an institutionellen Rahmenbedingungen Seite 28
Noch Fragen? Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Diana Nebe Bereichsleiterin Arbeitgeber-Service/ Rehabilitanden und schwerbehinderte Menschen Regionaldirektion Sachsen-Anhalt-Thüringen Kontakt: Diana.Nebe@arbeitsagentur.de 0345/ 1332-535 Die Integration von Flüchtlingen ist eine Chance für uns alle als Ganzes. Dafür müssen alle Schulter an Schulter stehen. Seite 29