NomosKommentar. Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland. Nomos. Hömig [Hrsg.] Handkommentar. 10. Auflage

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Transkript:

NomosKommentar Hömig [Hrsg.] Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Handkommentar 10. Auflage Nomos

NomosKommentar Dr. Dieter Hömig [Hrsg.] mitbegründet von Dr. Karl-Heinz Seifert Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland 10. Auflage Dr. Dr. Michael Antoni, Staatssekretär a.d., früher Sächsisches Staatsministerium des Innern I Dr. Reinhard Bergmann, Ministerialrat a.d., früher Bundesministerium des Innern I Ulf Domgörgen, Vorsitzender Richter am Bundesverwaltungsgericht I Dr. Dieter Hömig, Richter des Bundesverfassungsgerichts a.d. I Andreas Kienemund, Ministerialrat im Bundesministerium der Finanzen I Dr. Horst Risse, Staatssekretär, Direktor beim Deutschen Bundestag I Dr. Klaus-Dieter Schnapauff, Ministerialdirektor a.d., früher Bundesministerium des Innern I Dr. Peter Silberkuhl, Vorsitzender Richter am Bundesverwaltungsgericht a.d. Nomos

Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über http://dnb.d-nb.de abrufbar. ISBN 978-3-8487-0270-1 10. Auflage 2013 Nomos Verlagsgesellschaft, Baden-Baden 2013. Printed in Germany. Alle Rechte, auch die des Nachdrucks von Auszügen, der photomechanischen Wiedergabe und der Übersetzung, vorbehalten.

Inhaltsverzeichnis Vorwort zur 10. Auflage... 7 Vorwort zur 1. Auflage... 9 Bearbeiterverzeichnis... 11 Abkürzungen... 13 Einführung... 33 Präambel... 39 I. Die Grundrechte... 42 II. Der Bund und die Länder... 270 III. Der Bundestag... 378 IV. Der Bundesrat... 433 IVa. Gemeinsamer Ausschuß... 444 V. Der Bundespräsident... 445 VI. Die Bundesregierung... 460 VII. Die Gesetzgebung des Bundes... 482 VIII. Die Ausführung der Bundesgesetze und die Bundesverwaltung... 552 VIIIa. Gemeinschaftsaufgaben... 623 IX. Die Rechtsprechung... 638 X. Das Finanzwesen... 726 Xa. Verteidigungsfall... 797 XI. Übergangs- und Schlußbestimmungen... 811 Stichwortverzeichnis... 885 5

Vorwort zur 10. Auflage 2011: 60 Jahre Bundesverfassungsgericht. 2012: 30 Jahre Erläuterungen des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland im und durch den gebundenen Nomos-Kommentar. Da trifft es sich gut, dass diese vornehmlich aus der Sicht des Praktikers geschriebenen Erläuterungen jetzt im Wesentlichen mit Stand Herbst 2012 in 10. Auflage erscheinen. Die neue Auflage bleibt der von Anfang an ins Auge gefassten Linie des Erläuterungsbuchs treu, seine Nutzer, seien sie Studierende, Praktiker oder einfach nur am Verfassungsrecht interessierte Bürger, so inhaltsreich, übersichtlich und verständlich wie möglich über die Bedeutung der Artikel des Grundgesetzes zu informieren (Vorwort vom 1. September 1982). Dabei waren diesmal vorrangig Rechtsprechung und Schrifttum in den Kommentar zu integrieren. Änderungen des Grundgesetzes waren nur in zwei Fällen zu berücksichtigen. Der neue Art. 91 e GG als verfassungsrechtliche Grundlage für ein Zusammenwirken von Bund und Ländern bei der verwaltungsmäßigen Bewältigung der Grundsicherung für Arbeitsuchende und die Erweiterung des Art. 93 Abs. 1 GG um eine Nr. 4 c mit der Möglichkeit, gegen die Nichtanerkennung als Partei einer zur Teilnahme an der Bundestagswahl bereiten Vereinigung beim Bundesverfassungsgericht Beschwerde zu erheben, werden den Nutzern des Kommentars knapp, aber möglichst praxisgerecht vorgestellt. Darüber hinaus und vor allem ist die seit dem Erscheinen der Vorauflage ergangene Rechtsprechung in die einschlägigen Verfassungsartikel eingearbeitet. Das gilt neben der mit Verfassungsfragen befassten Judikatur der Fachgerichte insbesondere für die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, die, soweit sie sich mit der europäischen Staatsschulden- und Finanzmarktkrise zu befassen hatte, teils völlig neue und durchweg erweiterte Erläuterungen des Art. 23 GG, aber auch der Art. 110, 115 GG und im Wahlrecht notwendig gemacht hat. Dass in die Kommentierung überdies durchgängig die einschlägige verfassungsrechtliche Literatur eingegangen ist, versteht sich von selbst, auch wenn dies aus den Gründen des Vorworts von 1982 oft nicht sichtbar gemacht werden konnte. Berücksichtigt ist schließlich auch die Bundeswehrstrukturreform einschließlich der Suspendierung der Wehrpflicht und der sie flankierenden Maßnahmen. Zwei Neuerungen, zu denen wir uns in der 10. Auflage entschlossen haben, verdienen besondere Erwähnung. Im Interesse vor allem unserer studierenden Leserinnen und Leser enthalten die Vorbemerkungen zu Art. 1 und Art. 70 GG erstmals Hinweise, wie bei der Bearbeitung und Prüfung verfassungsrechtlicher Fälle am Maßstab der Grundrechte und der Kompetenznormen des Grundgesetzes methodisch vorgegangen werden sollte; dazu gesellt sich die Darstellung der Prüfungsreihenfolge in den Erläuterungen des Art. 34 GG. Und die zweite Neuerung: In der Kommentierung vor allem des Art. 93 GG wird, wo zum Verständnis notwendig oder wenigstens hilfreich, verstärkt auf die das Grundgesetz begleitenden und sie ergänzenden verfassungsprozessualen Normen des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes Bezug genommen. Wir wollen auch auf diese Weise bei unseren Nutzern weiter für unser Grundgesetz werben, das ob seiner unverändert stabilisierenden Wirkung für Staat und Gesellschaft in der politischen Debatte nicht vorschnell und ohne Rücksicht auf die Konsequenzen eines solchen Schritts zur Disposition gestellt werden sollte. Plankstadt/Dresden/Berlin/Meckenheim, den 5. März 2013 Die Verfasser 7

Vorwort zur 1. Auflage Dieses Erläuterungswerk will ein Taschenkommentar im ursprünglichen Sinne des Wortes sein, ein handliches, leicht mitnehmbares Buch, das seinen Besitzer so knapp, aber auch so inhaltsreich, übersichtlich und verständlich wie möglich über die Bedeutung der Artikel des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland informiert. Es geht bewusst einen anderen Weg als die Großkommentare der Nachkriegszeit, deren Umfang offenbar noch immer nicht an seine Grenzen gestoßen ist. Ein knapper Grundgesetzkommentar erfordert Selbstbeschränkung in verschiedener Hinsicht. Das hier vorgelegte Erläuterungswerk verzichtet daher zunächst einmal auf die Behandlung von Annexmaterien und beschränkt sich grundsätzlich auf das, was die Verfassung sagt. Verzichtet wurde ebenso auf verfassungsgeschichtliche Rückblicke, rechtspolitische Erörterungen, ideologische Auseinandersetzungen und die Behandlung zahlreicher Fragen, denen mehr oder weniger nur eine theoretische Bedeutung zukommt. Das folgende Erläuterungsbuch ist ein Kommentar von Praktikern der Ministerialverwaltung für die Praxis. Es wendet sich aber nicht nur an den Praktiker, sondern an jeden juristisch oder politisch Vorgebildeten, der sich über den wesentlichen Inhalt des Grundgesetzes und seiner Bestimmungen praxisnah unterrichten will. Auch der Umfang der zu den einzelnen Artikeln gegebenen Erläuterungen ist betont nach ihrer Bedeutung in der Verfassungswirklichkeit abgestuft. Diese wird von der Staatspraxis der Verfassungsorgane und heute wie nie zuvor von der Rechtsprechung der Gerichte bestimmt. Der Kommentar bringt daher vor allem ausführliche Nachweise über die jeweils einschlägige Verfassungsrechtsprechung. Dagegen musste von den bei vielen Artikeln kaum noch zu übersehenden Schrifttumsnachweisen grundsätzlich abgesehen werden. Die jeweiligen Erläuterungen entsprechen in der Regel der von den Verfassern kritisch überprüften herrschenden Meinung. Es kann also im Allgemeinen davon ausgegangen werden, dass auch die großen Kommentare zum Grundgesetz und die Rechtsprechung auf dieser Linie liegen. Wo wichtige Stimmen im Schrifttum oder Gerichtsentscheidungen eine abweichende Meinung vertreten oder grundlegende Bedeutung für die Auslegung einer Vorschrift gewonnen haben, sind sie vermerkt. Noch ungeklärte Fragen sind als streitig gekennzeichnet. Zum Streitstand im Einzelnen und den Standpunkten, die die verschiedenen Autoren oder Gerichte vertreten, muss auf die Großkommentare verwiesen werden, ebenso für die wissenschaftliche Vertiefung der Probleme. Wo die Verfasser von der herrschenden Meinung abweichende Auffassungen vertreten, ist dies besonders angegeben. Rechtsprechung und Schrifttum sind bis Ende 1981, verschiedentlich aber auch bis Mitte 1982 berücksichtigt. Bonn, den 1. September 1982 Die Verfasser 9

Bearbeiterverzeichnis Bearbeiter Artikel/Bearbeitungsgegenstand Antoni 1, 2, 5, 6, 11, 14-16 a, 18-20, 34, 116, 131, 135 a, 143 Bergmann 3, 4, 8, 9, 12 a, 33, 36, 44, 45 a, 62-69, 117, 137-140 Domgörgen 22, 54-61 Hömig Einführung, Präambel, 7, 10, 12, 13, 17, 17 a, 20 a, 28, 30, 35, 37, 39, 43, 45 b-48, 76-78, 82-91, 92-104, 120-121, 123-125, 126-130, 133, 136, 141, 142, 143 a, 143 b, 145, 146, Stichwortverzeichnis Kienemund 91 a-91 e, 104 a-115, 125 c, 143 c, 143 d Risse 23-27, 29, 31, 32, 40, 42, 45, 50-53 a, 115 a-115 l, 118-119, 122, 144 Schnapauff 70-75, 79-81, 125 a, 125 b, 134, 135 Silberkuhl 21, 38, 41 Die Vorbemerkungen zu den einzelnen Abschnitten des Grundgesetzes stammen jeweils von dem Bearbeiter des folgenden ersten Abschnittsartikels. 11