N IEDERSCHRIFT ANWESEND: NICHT ANWESEND: VERWALTUNG:

Ähnliche Dokumente
über die öffentliche Sitzung des Bauausschusses des Gemeinderates Grünwald am Montag, 17. Januar 2011, Uhr

über die öffentliche Sitzung des Bauausschusses des Gemeinderates Grünwald am Montag, 20. Januar 2014, Uhr

N IEDERSCHRIFT ANWESEND: NICHT ANWESEND: VERWALTUNG: GÄSTE:

über die öffentliche Sitzung des Bauausschusses des Gemeinderates Grünwald am Montag, 16. Februar 2009, 19:00 Uhr

N I E D E R S C H R I F T

über die öffentliche Sitzung des Bauausschusses des Gemeinderates Grünwald am Montag, 16. März 2009, 19:00 Uhr

Portenlänger-Braunisch Barbara Weidenbach Stephan

über die öffentliche Sitzung des Geothermieausschusses der Gemeinde Grünwald am 6. November 2014 um Uhr

Dr. Monheim Dirk, Rechtsanwalt, Kanzlei Heisse Kursawe Eversheds

über die öffentliche Sitzung des Bauausschusses des Gemeinderates Grünwald am Montag, 10. März 2014, Uhr

Zeit und Ort der Sitzung waren den Mitgliedern ordnungsgemäß mitgeteilt. Der Ausschuss ist beschlussfähig.

N IEDERSCHRIFT ANWESEND: NICHT ANWESEND: VERWALTUNG: GAST:

Verordnung über Art, Maß und räumliche Ausdehnung der Straßenreinigung in der Gemeinde Hohenhameln (Straßenreinigungsverordnung)

N I E D E R S C H R I F T

N I E D E R S C H R I F T

über die öffentliche Sitzung des Bauausschusses des Gemeinderates Grünwald am Montag, 22. September 2014, Uhr

über die öffentliche Sitzung des Bauausschusses des Gemeinderates Grünwald am Montag, 10. Februar 2014, Uhr

Satzung. über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflicht-Satzung) vom 13. Oktober 1989.

über die öffentliche Sitzung des Bauausschusses des Gemeinderates Grünwald am Montag, 21. Januar 2013, Uhr

Aktuelle Winterdienst-Strategien in Deutschland

Gemeinde Anzing Seite 565 I/ W. 2. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderats vom

G E M E I N D E G E S S E R T S H A U S E N. G e m e i n d e r a t s s i t z u n g. am

1 Übertragung der Reinigungs-, Räum- und Streupflicht

Winterdienst in Deutschland

GEMEINDE KIRCHDORF A. D. AM P E R

Gemeinde Grosselfingen - Zollernalbkreis. Satzung

S T A D T Ö S T R I N G E N 3.24

N I E D E R S C H R I F T

Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates

Verordnung über Art, Maß und räumliche Ausdehnung der Straßenreinigung in der Stadt Bückeburg

N IEDERSCHRIFT ANWESEND: NICHT ANWESEND: VERWALTUNG:

Seite 1. Niederschrift

Gemeinde Lehre. Verordnung über Art und Umfang der Straßenreinigung

Gemeinde Wimsheim Enzkreis

Bürgermeisteramt Hemmingen Landkreis Ludwigsburg. Satzung. über die Verpflichtung der. Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen

VERORDNUNG über die räumliche Ausdehnung und Art und Umfang der Straßenreinigung in der Stadt Barsinghausen (Straßenreinigungs-Verordnung)

ORTSRECHT STUTENSEE 03/94 B 9. Satzung

Reduzierter Winterdienst Stadt Dübendorf

TOP 9 Erlass einer neuen Winterdienstordnung

Bauhof in Gernsbach Durchführung des Winterdienstes Sachstandsbericht November 2013 Stadt Gernsbach Sachgebiet 30.4 Reinhard Wildermuth November 2013

Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Bad Segeberg

NIEDERSCHRIFT ÜBER DIE ÖFFENTLICHE SITZUNG DES GEMEINDERATES

über die öffentliche Sitzung des Bauausschusses des Gemeinderates Grünwald am Montag, 11. November 2013, Uhr

Straßenerhaltungsdienst. Winterdienst. Streumittel Anwendung von Streumittel Umweltauswirkung. Ing Gerhard Fürböck

Satzung der Stadt Finsterwalde

Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege

Niederschrift. Marktgemeinderat Donaustauf

Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflicht-Satzung)

SITZUNGSNIEDERSCHRIFT

Straßenerhaltung und Winterdienst

GESCHÄFTSORDNUNG FÜR DEN JUGENDGEMEINDERAT DER STADT GÖPPINGEN. 1 Zusammensetzung des Jugendgemeinderats. 2 Teilnahme an Sitzungen

N IEDERSCHRIFT ANWESEND: NICHT ANWESEND: VERWALTUNG: GAST:

Stadtgemeinde Pöchlarn

Gemeinde Ostrach. Landkreis Sigmaringen S A T Z U N G

Winterdienstkonzept der Gemeinde Mauensee

Herzlich Willkommen in Andermatt!

Neue Erkenntnisse und Strategien zum Einsatz von Streustoffen in Deutschland

Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates am im Mehrzweckraum der Volksschule Ettringen Seite 44

Niederschrift. des öffentlichen Teiles

Stadt Vaihingen an der Enz - Ortsrechtsammlung SATZUNG

Gemeinde Leupoldsgrün

Niederschrift. über die öffentliche Sitzung des. Gemeinderates Bad Bayersoien

Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflicht-Satzung)

S a t z u n g. Aufgrund von 41 Abs. 2 des Straßengesetzes für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am folgende Satzung beschlossen:

S A T Z U N G über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege

Seite 1 R Ä U M - U N D S T R E U P L A N F Ü R D I E G E M E I N D E T H A L M A S S I N G. (und Dienstanweisung) INHALT

Niederschrift

N I E D E R S C H R I F T. (Nr. 1/2010) 10. Februar 2010

Niederschrift. des öffentlichen Teiles. über die Sitzung des Hauptausschusses der Gemeinde Schalksmühle am 23. Mai 2017 im Ratssaal, Rathausplatz 1

Stadt Weilheim i.ob NIEDERSCHRIFT ÜBER DIE ÖFFENTLICHE SITZUNG DES STADTRATES TAGESORDNUNG

Amt Lensahn Niederschrift Nr. 1/ über die Sitzung des Verwaltungsausschusses am

SATZUNG ÜBER DIE VERPFLICHTUNG DER STRAßENANLIEGER (STREUPFLICHT-SATZUNG) ZUM REINIGEN, SCHNEERÄUMEN UND BESTREUEN DER GEHWEGE AZ: 659.

N I E D E R S C H R I F T

Niederschrift. Markt Kleinheubach. 19:30-20:00 Uhr

Gemeinde Kusterdingen - Landkreis Tübingen Sammlung des Ortsrechts. 25 Räum- und Streupflichtsatzung

Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen, Wege und Plätze in der Mittelstadt Völklingen vom

Bürgermeister: 1. Bürgermeister Christian Schiller 2. Bürgermeister Hans-Jürgen Böckelmann 3. Bürgermeisterin Christina Reich

Niederschrift

Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflichtsatzung) vom 19.

S A T Z U N G. ÜBER DIE VERPFLICHTUNG DER STRASSENANLIEGER ZUM REINIGEN, SCHNEERÄUMEN UND BESTREUEN DER GEHWEGE (Streupflichtsatzung vom

Dokument Nr. 4.1/ Stand:

Gemeinde Sulzemoos Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates vom Öffentlicher Teil

1/02. Übertragung der Reinigungs-, Räum- und Streupflicht

Gemeinde Kirchheim a.n.

vom 18. September 2001 I n h a l t s v e r z e i c h n i s

Gemeinde Obersulm. In der Fassung vom In Kraft getreten am Gemeinde Obersulm, Seite 1

Stadt Obernkirchen Der Bürgermeister. Niederschrift. über die Sitzung Nr. 2/2009. des Ausschusses für Finanzen, Organisation und Personal

Niederschrift. über die Sitzung des Ortsgemeinderates Gonbach

GEMEINDEAMT ALLERHEILIGEN BEI WILDON VERHANDLUNGSSCHRIFT

N i e d e r s c h r i f t

Protokoll. Vereidigung der neu gewählten Gemeinderatsmitglieder

Niederschrift. (Zahl der Mitglieder: 9)

Stadtverwaltung Lindau (B) Jahrgang 2016

38. öffentliche und nichtöffentliche Sitzung des Planungs- und Bauausschusses am

P R O T O K O L L. Hermann-Josef Bicker, Wippingen. 1. Eröffnung der Sitzung durch den bisherigen Bürgermeister

N i e d e r s c h r i f t

GEMEINDE FELDKIRCHEN Landkreis Straubing-Bogen. Niederschrift. über die 29. Sitzung des Gemeinderates Feldkirchen

über die öffentliche Sitzung des Bauausschusses des Gemeinderates Grünwald am Montag, 16. April 2007, 19:00 Uhr

Transkript:

N IEDERSCHRIFT über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates Grünwald (2008-2014) am Dienstag, den 22. Februar 2011 um 19.00 Uhr im großen Sitzungssaal des Rathauses Grünwald ANWESEND: 1. Bürgermeister Neusiedl Jan 2. Bürgermeister Weidenbach Stephan 3. Bürgermeisterin Nöbel Renate GR Mitglieder NICHT ANWESEND: Altmann Christian Brauner Tobias Dr. Bühler Thomas Kneidl Uschi Dr. Knittel Wilhelm Kraus Helmut Kuny Wolfgang Lindbüchl Thomas Dr. Paeschke Christine Portenlänger-Braunisch Barbara Reinhart-Maier Ingrid Ritz Michael Sedlmair Gerhard Sedlmair Horst Splettstößer Reinhard Staehle Katrina Steininger Alexander Dr. Victor-Becker Katja Wagner Antje Zettel Robert Bechler Ulrich Schmidt Oliver VERWALTUNG: Geschäftsleiter Kämmerer Bauamtsleiter Technischer Leiter VFW VFW Dipl.Ing. (FH) Verw.-Ang. Jobst Dietmar Bader Raimund Rothörl Stefan Reger Wolfgang Gantner Peter Rank Ulrich Kleßinger Peter Seel Hans Die gesetzliche Zahl der Mitglieder des Gemeinderates beträgt 24 + 1. Bürgermeister; davon sind die oben angeführten Mitglieder des Gemeinderates und der 1. Bürgermeister erschienen. Der Gemeinderat ist beschlussfähig. 1

251. Entscheidung über die vorgelegte Tagesordnung; Die Tagesordnung wird einstimmig angenommen. 1. Bürgermeister Neusiedl weist auf das Schreiben der FDP-Fraktion vom 04.02.2011 über "Antrag auf Erlass einer Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen im eigenen Wirkungskreis der Gemeinde Grünwald (Informationsfreiheitssatzung)" hin. Der Antrag gilt hiermit als eingebracht und wird nach Vorbereitung durch die Verwaltung in einer der nächsten Gemeinderatssitzungen zur Beratung und Entscheidung vorgelegt. 252. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 25. Januar 2011; Die oben bezeichnete Niederschrift wird einstimmig genehmigt. 253. Berichterstattung aus den Ausschüssen sowie von aktuellen Vorgängen und Themen besonderer Wichtigkeit; Übersicht über größere Pflegeschnitt- und Fällungsmaßnahmen im Gemeindegebiet: In den zurückliegenden Wochen wurden vor Beginn der Vogelbrutzeit größere Pflegeschnittmaßnahmen und Baumfällen im Gemeindegebiet durchgeführt, da mit der Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) seit dem 01.03.2010 strengere Vorschriften des Allgemeinen Artenschutzes für die Beseitigung und den Rückschnitt von Bäumen und Sträuchern für den Zeitraum vom 1. März bis 30. September eines Jahres gelten. Perlacher Hang Pflegemaßnahmen am flächenhaften Naturdenkmal Die untere Naturschutzbehörde führte am Perlacher Hang in den vergangenen Wochen umfangreiche Baum- und Strauchschnittmaßnahmen am flächenhaften Naturdenkmal durch. Dies hatte mehrere Gründe: a) Wahrung der Verkehrssicherheit: Entnahme von hohen Totholzanteil aus den Bäumen, insbesondere wo die Äste in Privatgrundstücke hineinragten sowie Aufastung des Gehölzbestands entlang des Wegsaums zum Schutz der Fußgänger. b) Fällung einer stark umsturzgefährdeten, mit Spechthöhlen durchsetzen Buche zum Schutz spielenden Kinder. c) Pflegemaßnahme aus Gründen des Naturschutzes: Starker Rückschnitt von Sträuchern und Büschen um einen natürlichen Saumaufbau herbeizuführen, der sich in einer Kraut-, Strauch- und Baumschicht gliedert. Ohne diese radikale Rückschnittmaßnahme, die letzte liegt sechs Jahre zurück, würde sich das Gehölz immer stärker ausbreiten und zur Verbuschung des magerartigen Wiesenbestands 2

führen. Durch diese Maßnahme wurde zudem wieder eine maschinelle Mähbarkeit des Randstreifens erreicht. Die gefällte Buche und die Totholzäste bleiben aus Gründen des Naturschutzes in der Fläche liegen. Totholz stellt einen besonderen Wertfaktor dar, da viele Tier- und Pflanzenarten sowie Pilze an das Vorhandensein von Totholz gebunden sind. Die untere Naturschutzbehörde wird das aufgehäufte Schnittgut entlang der Wegränder in den nächsten 2-3 Wochen häckseln und entsorgen lassen. Dr.-Max-Str./ Pfarrholz Entnahme von rotfaulen Fichten und einer pilzkranken Buche sowie Kappung einer verkehrsgefährdeten Buche in vier Meter Höhe dient künftig als Spechtbaum - in einer gemeinsamen Aktion von Bauhof und Gemeindegärtnerei. Entlang der gesamten Kaiser-Ludwig-Straße Starker Rückschnitt von Sträuchern zwecks Alt- und Totholzentnahme entlang der gesamten Kaiser-Ludwig-Straße. Dieser fachlich durchgeführte Verjüngungsschnitt ist alle paar Jahre nötig, damit die Jungtriebbildung der Sträucher gefördert wird. Die letzte Maßnahme liegt schon einige Jahre zurück. Hochuferweg Entlang des Hochuferweges Kronenpflege und Totholzentnahme an Bäumen sowie Rückschnitt von ausladenden Ästen und Aufastung des Gehölzbestands entlang des Fußwegs aus Gründen der Verkehrssicherheit. Kronenrückschnitt aus Verkehrssicherheitsgründen bei einer Buche. Auf die Pressemitteilung des Landkreises München vom 22.02.2011 (Totholz und Frühjahrsblüher) wird abschließend ergänzend verwiesen. 254. Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse gem. Art. 52 Abs. 3 GO; Der Vorsitzende verweist auf die Anlage zur Tagesordnung. Der Niederschrift ist diese Anlage beigefügt. 255. Anfragen an die Verwaltung und deren Beantwortung; Verstärkte Verwendung von Streusalz beim Winterdienst; (Anfrage GR-Mitglied Nöbel vom 14.12.2010, Beschluss-Nr. 242 ö); Diese Thematik wurde zuletzt in der Bauausschusssitzung am 19.04.2004 ausführlich besprochen und abschließend behandelt. Die Sitzungsvorlage lautete damals wie folgt : 3

Winterdienst - Umstellung von Splitt auf Salzstreuung; Herr Dr. Heyde aus der Portenlängerstraße 34 hat zur Bürgerversammlung am 04.12.2003 den Antrag gestellt, dass der Streudienst auf den Gemeindestraßen grundsätzlich auf Streusalz umgestellt werden soll. Die Bürgerversammlung hat der Behandlung des Antrages in den entsprechenden Gremien einstimmig zugestimmt. GR-Mitglied Frau Nöbel hat in der GR-Sitzung am 16.12.2003 in gleicher Sache angefragt, ob die Gemeinde ausschließlich Splitt oder Streusalz verwendet bzw. wird das unterschiedlich gehandhabt und welcher Einsatz wäre wirtschaftlicher. Nach umfänglicher Prüfung der Sach- und Rechtslage ist seitens der Bauverwaltung in Zusammenarbeit mit der Umweltabteilung der Gemeinde Grünwald folgendes festzustellen: Der Art. 51 Abs.1 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes enthält folgende, für den Winterdienst in der Gemeinde maßgebliche Verpflichtung: Die Gemeinden haben zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung innerhalb der geschlossenen Ortslage die öffentlichen Straßen von Schnee zu räumen, alle gefährlichen Fahrbahnstellen und die Gehbahnen bei Glätte zu streuen, wenn das dringend erforderlich ist und nicht andere auf Grund sonstiger Rechtsvorschriften hierzu verpflichtet sind. Dabei sollen vorrangig umweltfreundliche Streumittel verwendet werden. Die Verwendung von Streusalz und umweltfreundlichen anderen Stoffen ist dabei auf das aus Gründen der Verkehrssicherheit notwendige Maß zu beschränken. Als Ausfluss dieser Empfehlungen führt die Gemeinde Grünwald seit Jahren den sog. differenzierten Winterdienst (wird später in der ökologischen Beurteilung ausführlicher dargestellt) durch. Eine umweltfreundliche Durchführung des Streudienstes für die Fahrbahnen wurde im Art. 51 Abs.1 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes und für Gehwege in der Verordnung der Gemeinde Grünwald über die Reinhaltung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter festgelegt. Der Winterdienst auf Fahrbahnen, die mit Streusplitt behandelt werden, läuft wie folgt ab: Die eingesetzten Winterdienstgeräte des gemeindlichen Bauhofes räumen die Fahrbahnen und streuen zugleich die geräumten Fahrbahnflächen mit Splitt. Der Streusplitt wird aber dann durch die Fahrzeuge zum wesentlichen Teil in kürzester Zeit zur Seite an den Straßenrand geschleudert und wird für die Beseitigung der Glätte wirkungslos. Das bedeutet für den Bereich dieser Fahrbahnflächen eine erhöhte Anzahl an Kontrollen und gegebenenfalls eine mehrmalige Streuung von Splitt. Der verbleibende Streusplitt wird im Frühjahr nach Beendigung des Winterdienstes durch unsere eigenen Kehrmaschinen aufgenommen, am Kehrgutlagerplatz zwischengelagert und anschließend zu einer Deponie abgefahren und als Sondermüll entsorgt. Umstellung von Splitt auf Salz: Bei der Umstellung von Splitt auf Salz ist zu beachten, dass Gemeindestraßen bei denen Schnee geräumt wird, auch teilweise, je nach Schneelage mit Salz nachgestreut werden sollten, um eine durch die Gemeinde erzeugte Gefahrenquelle (Schneeglätte) zu vermeiden. Die Umstellung von Splitt auf Salz führt bei genereller Schneeräumung zwangsweise zu einem Mehrbedarf an Streusalz. 4

Salz und Feuchtsalz: Dem gemeindlichen Bauhof stehen für den Einsatz im Winterdienst für das Räumen und Streuen der Fahrbahnen 7 Einsatzfahrzeuge mit 6 Streuautomaten zur Verfügung. Von den 6 Streuautomaten, sind 2 Streuautomaten die im Jahre 2003 angeschafft wurden, auf Feuchtsalzstreuung nachrüstbar. Die restlichen 4 Streuautomaten können auf Grund des hohen Alters nicht auf Feuchtsalzstreuung umgestellt werden und müssten gegen neue Streuautomaten ausgetauscht werden. Für die Vorhaltung der Sole für die Feuchtsalzstreuung sind weitere Anschaffungen, wie Solebecken oder Solebehälter erforderlich. Der Solebehälter müsste aufgrund der erforderlichen Viskosität in einem temperierten Lagerraum / Halle untergebracht sein. Wegen der jetzt schon mangelnden Lagerkapazitäten wäre der Neubau einer entsprechenden Anlage unumgänglich. Die Kosten hierfür sind nicht unbeträchtlich. Für die Wintersaison 2003/04 sind am Bauhof 104,41 t Streusalz zu einem Bezugspreis von 82,94 (Gesamtpreis = ca. 8.660,-- ) und 198,62 t Edelsplitt 5/8 zu einem Bezugspreis von 14,57 (Gesamtpreis = 2.894,-- ) eingelagert. Ob die bevorratenden Mengen an Splitt und Streusalz ausreichen, ist von der Intensität und Dauer des Winters abhängig, u.u. muss bei längeren Wintern entsprechende Streumittel nachbestellt werden. Entsorgungskosten für Splitt und Kehricht betragen je Tonne 40,95 (Gesamt = 7.371,-- = 40,95 x 198 t./. 10% Schwund). Tatsächlich musste in dieser Winterperiode sowohl Splitt, als auch Streusalz nachgekauft werden (letzter Winterdiensteinsatz 26.03.2004!) In dieser Kostendarstellung ist nicht der personelle Aufwand durch den gemeindlichen Bauhof enthalten. Fazit Kostenzusammenstellung: Die tatsächlichen Verbrauchskosten können nicht dargestellt werden, weil dies 1. abhängig ist von der Witterung und der Dauer (kurze oder lange Winter) 2. das Salzlager auch von der Gemeinde Straßlach-Dingharting genutzt wird. Ausgehend von den gelagerten Materialien und den unterschiedlichen Kosten hierfür lässt sich grob ablesen, dass durch den Wegfall von Splitt und der Entsorgung Kosten in Höhe von ca.(bezugspreis + Entsorgung = ) 10.265,-- zu veranschlagen wären, gleichzeitig aber die Bezugskosten für zusätzliches Salz für die gesamten Ortsstraßen ansteigen in welcher Höhe lässt sich derzeit nicht kalkulieren. Das Verhältnis der Ortsstraßen wo gesplittet und gesalzen wird liegt etwa bei 3/5 bei Splitt und 2/5 bei Salz. Eine erste/echte Verbrauchskostenerfassung ist erst möglich, wenn die Umstellung von Splitt auf Salz erfolgt ist. Laut vorliegender Machbarkeitsstudie des Umweltbundesamtes vom Februar 2003 ist einfach formuliert die Verwendung von Streusalz gegenüber Splitt ökologischer und wirtschaftlicher. Eine Nachfrage bei anderen Gemeinden hat ergeben, dass diese zum Teil schon von Splitt auf generell Salz umgestellt haben und die Kosten wohl in etwa ausgeglichen sind. Es gibt auch Gemeinden, die die Splittstreuung abgeschafft haben, aber nicht überall Salz streuen d.h. die Nebenstrecken werden nur mehr bei Bedarf (ab ca. 10cm und mehr) geräumt und gesalzen. Die Gemeinde Grünwald hat wie eingangs bereits ausgeführt seit längerem den sog. differenzierten Winterdienst geleistet. Nun generell auf Streusalz umzustellen, sollte nicht allein aus wirtschaftlicher Sicht, sondern auch aus ökologischer Sicht betrachtet werden. 5

Bewertung von Splitt und Streusalz aus ökologischer Sicht (Darstellung des gemeindlichen Umweltamtes / Grundlage u.a. die Machbarkeitsstudie des Umweltbundesamtes von 2003 Ökobilanz - ): Es ist allgemein bekannt, dass Auftausalze den Boden, Bäume und Sträucher schädigen, aber auch Brücken und Fahrzeuge mit erheblichen Folgekosten für Neuanpflanzungen, Reparaturen und Sanierungen. Etwa die Hälfte aller Korrosionsschäden an Fahrzeug- Karosserien und Brücken sollen auf Tausalz zurückzuführen sein. Gemäß einer volkswirtschaftlichen Bewertung liegen in Deutschland die jährlichen Streusalzschäden im Durchschnitt bei 332 Euro pro Bauwerk und 89 Euro pro Kraftfahrzeug. Splitt und andere abstumpfende Mittel sind für Vegetation und Bauten wesentlicher verträglicher als Salz. Allerdings erfordert ihr Ausbringen und Aufsammeln einen deutlich höheren Energieaufwand als Salz: Sie verursachen nach mehreren Studien höhere Kosten und sind insgesamt berücksichtigt man die Transportwege und die Entsorgung - aus Umweltsicht nicht besser zu beurteilen als Tausalz auf der Fahrbahn. Die Frage der Entsorgung fällt dabei besonders ins Gewicht. Auch nach einer vom Umweltbundesamt (UBA) in Auftrag gegebenen Machbarkeitsstudie ist der Einsatz abstumpfender Stoffe aufgrund der mit ihrer Ausbringung und Wiederaufnahme verbundenen hohen Kosten, aber auch wegen ihrer geringen Effizienz und dem ungelösten Konfliktpotential mit dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz, weder ökonomisch, verkehrstechnisch noch von der Entsorgungsproblematik her zu empfehlen. Aufgrund der höheren Dosiermenge (in der Regel 100-150 g/m²) erfordern sie darüber hinaus einen insgesamt höheren Einsatz an Streufahrzeugen, verursachen Lack- und Felgenschäden an Fahrzeugen und eine hohe Staubbelastung nach Fahrbahntrocknung. Die Anwendung abstumpfender Streumittel auf Straßen ist allerdings dann ökologisch sinnvoll, wenn zum Beispiel Bäume und Straßenbegleitgrün geschützt werden sollen und dies z. B. durch das Fehlen einer effizienten Straßenentwässerung nicht sichergestellt werden kann. Optimierung des Winterdienstes unter ökologischen Gesichtspunkten: Zusammenfassend ist laut Umweltbundesamt (UBA) ein differenzierter, dreistufiger Winterdienst die beste Lösung. Demnach ist abgestuft je nach Straßen- und Wettersituation zu entscheiden, ob Salz oder Splitt ausgebracht bzw. ob auf das Streuen ganz verzichtet werden kann. Stufe eins die Nullstreuung bzw. der weiße Winterdienst als ernstzunehmende Alternative sollte im kommunalen Bereich für untergeordnete Straßen in Betracht gezogen werden. Die Empfehlung ergibt sich aus der Beobachtung, dass die Unfallhäufigkeit hierbei durch umsichtiges Fahren teilweise geringer ist als bei der Anwendung abstumpfender Streumittel, die eine größere Griffigkeit als gegeben vortäuschen. Die Unfallhäufigkeit verringert sich hier durch umsichtiges Fahren. Stufe zwei durch frühzeitige verstärkte mechanische Schneeräumung ( Schwarzräumen ) wird oftmals ein befriedigendes Ergebnis erzielt und die nachfolgende Streuung mit Auftausalzen sofern noch erforderlich deutlich reduziert. Für Bürgersteige und Radwege gilt: Räumen und nur salzfreie, abstumpfende Mittel mit dem Umweltzeichen Blauer Engel streuen. Dies ermöglicht den Schutz der angrenzenden Grünstreifen vor Streusalz, ohne dass die im Straßenverkehr bekannten negativen Eigenschaften abstumpfender Streumittel in diesem Umfang auftreten. Stufe drei für Hauptverkehrsstraßen, für Gefahrstellen und auf Kreuzungen: Sparsamer Einsatz von Feuchtsalz. Durch konsequente Einführung der 6

Feuchtsalzstreuung - insbesondere durch FS30 - lässt sich die Salzmenge bei gleicher Wirkung gegenüber der Streuung trockener Auftausalze um ca. 24 Prozent in Ortschaften verringern. Diese Empfehlungen werden unterstützt vom ADAC und von der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen FGSV- im Merkblatt für den Unterhalt- und Betriebsdienst, Teil Winterdienst. Ziel sollte es nach Ansicht des UBA sein, die Verwendung von Tausalz auf ein absolutes Minimum zu begrenzen und auch abstumpfende Mittel nur einzusetzen, wo es für die Straßensicherheit unbedingt erforderlich ist. Dabei sollen je Streugang und Quadratmeter höchstens 10 Gramm Tausalz verteilt werden. Da festgestellt wurde, dass auch bei der Feuchtsalzmethode zum Teil erhebliche Schäden an der straßenbegleitenden Vegetation entstehen, gab die Stadt München vor einer möglichen Umstellung von bisherigen Splittstreustrecken auf Feuchtsalz eine Umweltverträglichkeitsprüfung für die straßenbegleitende Vegetation im Auftrag. Die Ergebnisse der UVP-Studie werden demnächst veröffentlicht und dem Bauausschuss bei Vorliegen zur Kenntnis gebracht. Der Bauausschuss nimmt den umfassenden Vortrag der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt einstimmig, dass an dem bisher durchgeführten Konzept des sog. dreistufigen und differenzierten Winterdienstes in der Gemeinde Grünwald festgehalten wird. Eine generelle Umstellung auf Feuchtsalz und Auftausalz wird aufgrund der vorliegenden Ergebnisse der Machbarkeitsstudie des Umweltbundesamtes von 2003 Ökobilanz und der Handlungsempfehlungen des ADAC sowie der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen /FGSV nicht präferiert. Einführung einer Geschwindigkeitsbegrenzung 30 km/h in der Josef-Sammer-/Kaiser- Ludwig-Straße; (Anfrage GR-Mitglied Wagner vom 14.12.2010, Beschluss-Nr. 242 ö und 25.02.2011, Beschluss-Nr. 250 ö); Auf der Oberhachinger Straße gilt ab 22.00 Uhr eine Geschwindigkeitsbegrenzung vom 30 km/h aus Lärmschutzgründen. In der Josef-Sammer-/Kaiser-Ludwig-Straße gilt generell die allgemeine Geschwindigkeit von 50 km/h. Ich bitte zu prüfen, ob im dortigen Bereich eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h analog zur Regelung in der Oberhachinger Straße, die ab 22.00 Uhr gilt, erfolgen kann. Die Geschwindigkeitsbeschränkung in der Oberhachinger Straße ab 22.00 Uhr wurde aus Lärmschutzgründen im Jahr 1997 vom Landratsamt München angeordnet. Der Grund hierzu war der schlechte Fahrbahnbelag. Im Jahr 2000 wurde im gesamten Straßenbereich der Oberhachinger Straße ein neuer Fahrbahnbelag (Split-Mastix) aufgebracht. Die Voraussetzung zur Geschwindigkeitsbeschränkung dürfte jetzt aber nicht mehr erfüllt sein. Die Entscheidung liegt aber hier beim Landratsamt München. Der Fahrbahnbelag aus dem Jahr 2001 in der Josef-Sammer-Straße sowie auch in der Kaiser-Ludwig-Straße ist in einem sehr guten Zustand. Eine Geschwindigkeitsbeschränkung aus Lärmschutzgründen ist hier somit nicht möglich. Möglich wäre nur, diesen Bereich als 30 km/h (Zonengeschwindigkeit) auszuweisen, hier müssten aber alle Straßeneinmündungen mit einer rechts- vor links Regelung ausgestattet werden. Der Gemeinderat hat sich in seiner Sitzung am 16. Dezember 2008 eingehend mit 7

einem Verkehrsplanungskonzept befasst. Hier wurden auch die verbleibenden Vorfahrtsstraßen beschlossen zu denen auch dieser Straßenzug gehört. Außerdem wurde noch beschlossen, dass die Verwaltung für den Bereich der Sammelstraßen prüfen soll, ob nicht durch punktuelle Maßnahmen weitere Verbesserungen möglich sind. Hier liegt derzeit der Auftrag noch beim Verkehrsplaner. Die Planungsvorschläge werden dann zu gegebener Zeit dem zuständigen Gremium zur Beratung vorgelegt. Anschaffung von Feuerwehrfahrzeugen; (Anfrage GR-Mitglied Altmann per Email vom 16.02.2011;) 1. Bürgermeister Neusiedl weist auf die Anfrage von GR-Mitglied Altmann und deren Beantwortung durch die Verwaltung (Email vom 16.02. und 22.02.2011) hin, insbesondere auch auf die Information des Bayerischen Städtetages vom 16.02.2011 zum Thema Preisabsprachen beim Verkauf von Feuerwehrautos. Haftungsfrage bei Schäden durch verstärkte Bildung von Eiszapfen an der öffentlichen Straßenbeleuchtung (Peitschenlampen); (Anfrage GR-Mitglied Brauner vom 14.12.2010, Beschluss-Nr. 242 ö); Nach Rücksprache mit dem Bayerischen Gemeindetag legt Art. 51 Bayerisches Straßenund Wegegesetz klar fest, dass es Aufgabe der Gemeinde ist, die öffentliche Sicherheit und Ordnung u.a. mittels Straßenbeleuchtung aufrechtzuerhalten. Insofern ist auch bei Schäden, die durch die Straßenbeleuchtung entstehen (z.b. herabfallende Eiszapfen) die Gemeinde Grünwald in Haftung zu nehmen. Eine Nachfrage beim Betreiber des Straßenbeleuchtungsnetzes, der Fa. EON ergab, dass die schrägen Formen der Lampenmasten eine Eiszapfenbildung von vorneherein verhindern sollen, so dass nur selten Eiszapfen entstehen. Der Firma EON ist bisher auch kein Schaden durch Eiszapfen gemeldet worden oder bekannt. Anfragen an die Verwaltung sind in der Anlage beigefügt. Ende der Sitzung: 19.20 Uhr 8

Anfragen an die Verwaltung und deren Beantwortung; GR - Sitzung vom 22. Februar 2011 - öffentlich - TOP 255 GR - Mitglied Anfrage Beantwortung Sedlmair H. Lindbüchl Beim CSU-Bürgerball am 19.02.2011 wurde im Foyerbereich geraucht. Dies ist doch nicht zulässig. Mit Einsetzen der Tauperiode und dem Verschwinden des Schnees kommen leider verstärkt bisher nicht sichtbare Hinterlassenschaften der Hunde zum Vorschein. Trotz der zahlreich aufgestellten sog. Dog-Stations mit entsprechenden Plastiktüten zur Beseitigung des Hundekots gibt es offensichtlich immer noch viele Zeitgenossen, die diese nicht nutzen. Hat die Gemeinde hier satzungsmäßige Möglichkeiten, ggf. mit Ordnungs- oder Bußgeldern gegen derartige Verstöße vorzugehen? 1. Bürgermeister Neusiedl betont, dass wie in allen übrigen Einrichtungen der Gemeinde Grünwald auch für das Bürgerhaus ein Rauchverbot gilt. Er hat an dem fraglichen Abend zu vorgerückter Stunde selbst festgestellt, dass offensichtlich Aschenbecher organisiert wurden, um das Rauchen im Foyer zu ermöglichen. Jenseits der Frage zur Definition einer geschlossenen Gesellschaft hat er umgehend mit den Organisatoren besprochen, dass zukünftig auf strikte Einhaltung des Rauchverbotes geachtet wird. Sollte dies nicht geschehen, wird er das Rauchen in Wahrnehmung des Hausrechtes unverzüglich unterbinden und ahnden. Nach der Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter hätte die Gemeinde grundsätzlich im Rahmen des Ordnungswidrigkeitsgesetzes die Möglichkeit, Geldbußen bis zu 500 verhängen. Allerdings muss auch festgestellt werden, dass in aller erster Linie die Schwierigkeit darin besteht, die "Übeltäter" überhaupt festzustellen. Die Gemeinde informiert die Hundehalter mindestens 1 x im Jahr durch persönliche Schreiben sowie darüberhinaus durch regelmäßige Hinweise im Amtsblatt der Gemeinde (Isaranzeiger) sowie den allgemeinen Informationsbriefen auf die Beseitigungspflicht der Hinterlassenschaft ihrer Vierbeiner.