[Geben Sie Text ein] Gesperrt bis zum Beginn - Es gilt das gesprochene Wort! Redemanuskript von Herrn Dr. Schmachtenberg Abteilungsleiter V im Bundesministerium für Arbeit und Soziales Politische Forderungen zur Kooperation und Vernetzung beider Systeme anlässlich der Fachtagung der BAR Sozialversicherung trifft Sozialhilfe - Gemeinsam auf dem Weg zur Teilhabe am 6.-7. Februar 2014 DRV Westfalen Münster Redezeit: ca. 30. Min - 2 -
- 2 - Begrüßung Sozialversicherung und Sozialhilfe im gegliederten System der sozialen Sicherung in Deutschland System der sozialen Sicherung historisch gewachsen, gegliedert und hochwertig (bereits 1881 Initiative von Reichskanzler Otto von Bismarck) o Prinzipien der Sozialversicherung in Deutschland Säulen der Absicherung o beitrags- und o steuerfinanzierte Bereiche (Beispiel Kindergeld, Wohngeld Elterngeld; BaföG) folgen ihrer eigenen Logik; Logik der Systeme entspricht nicht immer der Sicht der Adressaten; Effizienz ist eine der Logik; keine Logik ist falsch; Herausforderungen für die Zusammenarbeit der Systeme; Akteure müssen kommunizieren - müssen sich verstehen Für den Bereich der Rehabilitation und Teilhabe behinderter und von Behinderung bedrohter Menschen war die Schaffung verfahrenskoordinierender und trägerübergreifender Verfahrensvorschriften mit dem SGB IX eine logische Folge o selbstbestimmte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft anstelle von Fürsorge und Versorgung o behinderter Mensch im Mittelpunkt (Personenzentrierung und Partizipation) Ansatzpunkt für Kooperation findet sich in dem trägerübergreifenden Wissensportal, das von der BAR konzipiert wird; hilft Verständnis anderer Sozialversicherungsbereiche aufzubauen Insgesamt richtiger Schritt, um gegliederten Reha-System Rechnung zu tragen - 3 -
- 3 - Wichtige Rolle der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation - BAR in der trägerübergreifenden Zusammenarbeit : o Plattform für den (nach 10 SGB IX) bestehenden gesetzlichen Auftrag zur Koordinierung der Leistungen verschiedener Reha-Träger mit dem Ziel nahtloser, einheitlicher und bedarfsgerechter Leistungserbringung o ( 20 SGB IX) Qualitätssicherung, gemeinsame Empfehlungen: BAR als Garant für die Umsetzung von Koordination, Kooperation und Konvergenz der Rehabilitationsträger im Sinne der Betroffenen o Wissensportal: trägerübergreifende Zusammenarbeit in neuer Dimension o BAR nimmt sich dieser oft schwierigen Aufgabe immer wieder an SGB IX ist gekennzeichnet durch den Paradigmenwechsel: weg vom paternalistischen Fürsorgedanken hin zur Selbstbestimmung. Modernes Teilhaberecht steht für mehr Selbstbestimmung und Eigenverantwortung, aktivierte Teilhabe in einer inklusiven Gesellschaft im Sinne der UN-BRK und der Vereinbarungen im Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung. Auftrag aus dem Koalitionsvertrag Koalitionsvertrag enthält sehr viel an Politik für Menschen mit Behinderung: o mehr Teilhabe, Selbstbestimmung und Barrierefreiheit im Alltag o inklusiver Arbeitsmarkt: nachhaltige Verbesserung der Beschäftigungssituation von Menschen mit Behinderungen durch Begleitung der Integration in den allgemeinen Arbeitsmarkt o Erleichterung des Übergangs von Werkstätten für Menschen mit Behinderungen auf den ersten Arbeitsmarkt - 4 -
- 4 - o Zitat Koalitionsvertrag: Wir werden deswegen unter Einbeziehung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen ein Bundesleistungsgesetz für Menschen mit Behinderungen erarbeiten. Dabei werden wir die Einführung eines Bundesteilhabegeldes prüfen. o Anhebung des Reha-Deckels der Rentenversicherung durch die Einführung einer demografischen Komponente =>Sicherstellung insbesondere des vorübergehenden demografiebedingten finanziellen Mehrbedarfs der Rentenversicherung für Leistungen zur Teilhabe die oft zu enge Eingrenzung auf Rehabilitation wird durchbrochen: Berücksichtigung der Situation von Menschen mit Behinderungen quer durch alle Lebensbereiche im Sinne einer umfassenden Teilhabe in einer inklusiven Gesellschaft (u.a. Bundesleistungsgesetz/ Reform der Eingliederungshilfe, Evaluationsvorhaben zum BGG, SGB IX und NAP); Fiskalpakt => finanzielle Herausforderungen (Erfahrungssätze aus der Zusammenlegung von SoHi und ALG in SGB II-Reform) Reformvorhaben realisieren ohne eine neue Ausgabendynamik zu erzeugen Evaluation und Weiterentwicklung SGB IX trotz Regelungen im Rahmen des SGB IX nach wie vor spürbare Schnittstellen zwischen Trägern und den verschiedenen Leistungen (Schnittstellenproblem oder Umsetzungsproblem?) Dr. Josef Berchtold, Richter am BSG, 5. Senat, sprach 2011 von einem Krieg einer gegen den anderen, innerhalb des Staatenwesens ; => Klarer Hinweis auf Handlungsbedarf in Anbetracht der Problemlagen wurde die Evaluation des SGB IX als ein Ziel in den NAP zur Umsetzung der UN-BRK aufgenommen Ziel der Evaluation: Identifizierung von Schnittstellen und Handlungsbedarfen, einheitliches Verständnis aller Reha-Träger - 5 -
- 5 - Ergebnis der Vorstudie wurde im Dezember 2013 einer Teilöffentlichkeit bekannt gemacht und beinhaltet ein Konzept für strukturierte Evaluation auf mehreren Ebenen im Sinne eines modularen Vorgehens: Konzept sieht sehr wissenschaftlich geprägte Evaluation mit einer Zeitdauer von einer Legislaturperiode vor. Wegen dringenden Handlungsbedarfs aufgrund aktuell bestehender und bekannter Problemlagen steht ein solches Zeitfenster nicht zur Verfügung. Notwendigkeit politischer Gestaltung Entscheidung über weiteres Vorgehen in den nächsten Wochen; Abschichtung der Themen unter Berücksichtigung der Datenlage: was geht sofort, wo wissen wir noch nicht genug; Koalitionsvertrag eine gute Basis für eine inklusive Gesellschaft; aber auch substanzielle Entlastung der Kommunen und Verbesserung der Lage von Menschen mit Behinderungen; Reform der Eingliederungshilfe SGB XII Diskussion der Eingliederungshilfereform im Zusammenhang mit Fiskalpakt weckt Erwartungen. Diese werden gestützt durch: - ASMK-Beschluss, der die Einführung eines Bundesteilhabegeldes vorsieht - Vorschlag Forum behinderter Juristinnen und Juristen (FbJJ) für ein "Gesetz zur Sozialen Teilhabe" vom 03.05.2013 - Zahlreiche Positionspapiere und Forderungskataloge von Verbänden - Forderung von Ländern und Kommunen nach sofortiger Entlastung Ergebnis einer Zusammenstellung all der Positionen: Sehr viele gute Vorschläge, die es sich lohnt aufzugreifen Aber kein schlüssiges Gesamtkonzept Sowohl ASMK - Position als auch der Vorschlag des Forums behinderter Juristinnen und Juristen bedeuten erhebliche zusätzliche finanzielle Belastungen - 6 -
- 6 - weit über dem zugesagten Entlastungsbetrag von 5 Mrd. hinaus. Neue Ausgabendynamiken werden erzeugt. Vorschläge sind auch deswegen nicht umsetzungsreif, da es ihnen an der Kostenabschätzung fehlt Weitgehender Konsens in der Zielstellung der Reform Verbesserung für Menschen mit Behinderung Verbesserung der Steuerung und Effizienz, keine neue Ausgabendynamik Kommunale Ebene entlasten Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!