Update Arbeitsmedizinische VorsorgeVerordnung Die Verordnung in der betrieblichen Praxis Forum ArbMedVV Dr. M. Heitkemper Dr. P. Schiefen Fachtagung Dresden 2015
Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) Ziele der ArbMedVV Arbeitsbedingte Erkrankungen frühzeitig erkennen und verhüten Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit Fortentwicklung des betrieblichen Gesundheitsschutzes Geltungsbereich Arbeitsschutzgesetz Erstfassung der ArbMedVV: 2008 Neufassung der ArbmedVV: 31. Okt. 2013 Forum ArbMedVV Dr. M. Heitkemper Dr. P. Schiefen Fachtagung Dresden 2015 2
Ziele der Neufassung Rechtssicherheit: klare Trennung zwischen Vorsorge nach ArbMedVV und Untersuchungen zur Eignung / Tauglichkeit (neu: Arbeitgeber muss Arbeitsmediziner zur Offenlegung verpflichten) Stärkung des Rechtes auf informationelle Selbstbestimmung Stärkung des Instrumentes der Wunschvorsorge Neue Terminologie (Vorsorge...) Aktualisierung / Erweiterung der Vorsorgeanlässe Forum ArbMedVV Dr. M. Heitkemper Dr. P. Schiefen Fachtagung Dresden 2015 3
Ausschuss für Arbeitsmedizin (AfAMed): Arbeitsmedizinische Regeln (AMR) AMR Nr. 2.1 AMR Nr. 5.1 Fristen für die Veranlassung/das Angebot von Arbeitsmed. Vorsorge Anforderungen an das Angebot von arbeitsmedizinischer Vorsorge AMR Nr. 6.3 Vorsorgebescheinigung AMR Nr. 6.4 Mitteilungen an den Arbeitgeber nach 6 Absatz 4 ArbMedVV AMR Nr. 6.5 Impfungen als Bestandteil der arbeitsmedizinischen Vorsorge bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen AMR Nr. 13.2 Tätigkeiten mit wesentlich erhöhten körperlichen Belastungen mit Gesundheitsgefährdungen für das Muskel-Skelett-System AMR Nr. 14.1 Angemessene Untersuchung der Augen und des Sehvermögens Forum ArbMedVV Dr. M. Heitkemper Dr. P. Schiefen Fachtagung Dresden 2015 4
Ausschuss für Arbeitsmedizin (AfAMed): Arbeitsmedizinische Empfehlungen (AME) Psychische Gesundheit im Betrieb - Arbeitsmedizinische Empfehlung Zeitarbeit - Arbeitsmedizinische Empfehlung Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit Download AMR und AME auf Internetseite des AfAMed (über Internetseite der BAuA) Forum ArbMedVV Dr. M. Heitkemper Dr. P. Schiefen Fachtagung Dresden 2015 5
Arbeitsmedizinische Vorsorge im Sinne der ArbMedVV ist Teil der arbeitsmedizinischen Präventionsmaßnahmen im Betrieb dient der Beurteilung der individuellen Wechselwirkungen von Arbeit und physischer / psychischer Gesundheit sowie Früherkennung gesundheitlicher Störungen sowie der Feststellung, ob bei Ausübung einer Tätigkeit eine erhöhte gesundheitliche Gefährdung besteht
Arbeitsmedizinische Vorsorge im Sinne der ArbMedVV Pflichtvorsorge hat der Arbeitgeber bei bestimmten besonders gefährdenden Tätigkeiten zu veranlassen. Tätigkeiten sind im Anhang der ArbMedVV abschließend aufgeführt. Durchführung der Vorsorge ist Tätigkeitsvoraussetzung. Angebotsvorsorge hat der Arbeitgeber bei bestimmten gefährdenden Tätigkeiten anzubieten. Tätigkeiten sind im Anhang der ArbMedVV abschließend aufgeführt. Teilnahme ist freiwillig. Wunschvorsorge (neu: 5a) hat der Arbeitgeber über die Vorschriften des Anhangs hinaus zu ermöglichen, es sei denn (...) es ist nicht mit einem Gesundheitsschaden zu rechnen Anlässe sind im Anhang der ArbMedVV nicht aufgeführt. Beschäftigter muss selbst aktiv werden (Wunsch äußern)
Anamnese einschl. Arbeitsanamnese Individuelle Aufklärung ärztliches Beratungsgespräch (+) Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung* Impfung* immer anlassbezogen Arbeits- Medizinische Vorsorge gemäß ArbMedVV * Soweit erforderlich, keine Duldungspflicht * Angebot bei (arbeitsbedingter) Indikation, keine Duldungspflicht
Geänderte Terminologie ArbMedVV 2013 ArbMedVV 2008 Arbeitsmedizinische Vorsorge Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung Pflichtvorsorge Pflichtuntersuchung Angebotsvorsorge Angebotsuntersuchung Wunschvorsorge Wunschuntersuchung Vorsorgeanlässe (Anhang der ArbMedVV) Untersuchungsanlässe (Anhang der ArbMedVV)
Anlässe für (P) Pflicht- und (A) Angebotsvorsorge, z. B. Teil 1 Gefahrstoffe Teil 2 biolog. A. Teil 3 Physikal. Einwirkungen Teil 4 Sonst. Tätigkeiten Gefahrstoffliste im Teil 1 Feuchtarbeit Getreide- und Futtermittelstäube P bzw. A (siehe Details), Regelung für kanzerogene Stoffe P (regelmäßig 4 h /d), A (regelmäßig > 2 h /d) P (> 4mg /m 3 E-Staub), A (> 1mg /m 3 E-Staub) Mehlstaub P > 4mg /m 3, A 4mg /m 3 sonstige sensibilisierend wirkende Stoffe A Kläranlagen P (Hepatitis A) Geflügelschlachtung extreme Kältebelastung Lärm (Lex,8h/ LpC,peak) Vibrationen wesentlich erhöhte körperliche Belastungen für das Muskel-Skelett-System P (Chlam. psittaci) P ( 25 Celsius) P ( 85dB(A)/137 db(c)) A (> 80dB(A)/135db ) P Expositionsgrenzwerte, A > Auslösewerte A (z.b. verschiedene Lastenhandhabungen, erzwungene Körperhaltungen, repetitive manuelle Tätigkeiten usw.) Atemschutzgeräte P (Gruppe 2 und 3), A (Gruppe 1) Bildschirmarbeit A Forum ArbMedVV Dr. M. Heitkemper Dr. P. Schiefen Fachtagung Dresden 2015 10
Informationelle Selbstbestimmung Vorsorgebescheinigung enthält (auch bei Pflichtvorsorge) keine Angaben über Untersuchungsergebnis Vorsorgekartei des Arbeitgebers enthält nur Angaben zu Zeitpunkt und Anlass der durchgeführten Vorsorge Körperliche und technische Untersuchungen, Impfung: weiterhin keine Duldungspflicht, Impfangebot! Tätigkeitswechsel aufgrund Ergebnis der Vorsorge: Mitteilung an Arbeitgeber nur mit Einwilligung der / des Beschäftigten Forum ArbMedVV Dr. M. Heitkemper Dr. P. Schiefen Fachtagung Dresden 2015 11
Ist die arbeitsmedizinische Vorsorge jetzt eine black box aus Sicht des Arbeitgebers? Forum ArbMedVV Dr. M. Heitkemper Dr. P. Schiefen Fachtagung Dresden 2015 12
black box aus Sicht des Arbeitgebers? JA bezüglich personenbezogener Gesundheitsdaten NEIN bezüglich den Arbeitsschutzmaßnahmen: Bei nicht ausreichenden Arbeitsschutzmaßnahmen muss der Betriebsarzt den Arbeitgeber informieren und geeignete Schutzmaßnahmen vorschlagen. Forum ArbMedVV Dr. M. Heitkemper Dr. P. Schiefen Fachtagung Dresden 2015 13
Arbeitsmedizinische Vorsorge ArbMedVV: Gefahrstoffe Hepatitis B Lärm Bildschirmarbeit... Klare Trennung Eignung für Tätigkeit Eignungsnachweis ohne verbindliche Rechtsvorschrift Absturzgefährdung Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten... Eignungsnachweis aufgrund spezieller Rechtsvorschrift Fliegerärztliche Tauglichkeitsuntersuchung Fahrerlaubnis... Forum ArbMedVV Dr. M. Heitkemper Dr. P. Schiefen Fachtagung Dresden 2015 14
Ziel primäres Schutzziel ärztliche Bescheinigung Arbeitsmedizinische Vorsorge Individuelle, ärztliche Beratung und Aufklärung Individuum individueller Arbeitsschutz Aussagen zur Eignung sind nicht mehr vorgesehen Eignungsuntersuchung Feststellung der gesundheitlichen Eignung allgemeiner Arbeitsschutz ggf. Selektionsfaktor ärztliche Bescheinigung mit Aussage zur Eignung Nutznießer Entwicklungen Untersuchte(r) Der Gesetzgeber stärkt weiter die informationelle Selbstbestimmung Arbeitgeber ggf. Dritte Arbeitsrecht Aktuelle Diskussionen um Zulässigkeit Forum ArbMedVV Dr. M. Heitkemper Dr. P. Schiefen Fachtagung Dresden 2015 15
Eine Eignungsuntersuchung (z. B. zum Ausschluss einer Gefährdung Dritter) ist keine arbeitsmedizinische Vorsorge! Unterschiedliche Schutzziele Unterschiedliche Rechtsfolgen Forum ArbMedVV Dr. M. Heitkemper Dr. P. Schiefen Fachtagung Dresden 2015 16
Voraussetzungen für Eignungsuntersuchungen geeignet Eignung / Tauglichkeit muss mit Untersuchung feststellbar sein erforderlich Untersuchung muss mildestes Mittel zur Feststellung sein angemessen Art und Umfang der Untersuchung richten sich nach dem Anforderungsprofil Forum ArbMedVV Dr. M. Heitkemper Dr. P. Schiefen Fachtagung Dresden 2015 17
Die Problematik, unter welchen Voraussetzungen Arbeitgeber gerichtsfest von ihren Arbeitnehmern die Teilnahme an einer Eignungsuntersuchung verlangen können, gehört zu den komplizierteren Fragen des Arbeitsrechts. Sie berührt nicht nur individual- und kollektivarbeitsrechtliche Fragen, sondern vor allem auch verfassungs- und datenschutzrechtliche Aspekte und erfordert eine am Einzelfall ausgerichtete Abwägung von einander gegenüberstehenden Rechtsgütern (Zitat, Behrens 2014) Forum ArbMedVV Dr. M. Heitkemper Dr. P. Schiefen Fachtagung Dresden 2015 18
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Forum ArbMedVV Dr. M. Heitkemper Dr. P. Schiefen Fachtagung Dresden 2015 19
ärztliche Vorsorgebescheinigung für Unternehmer gemäß ArbMedVV: Vorsorgeanlass Datum der Vorsorge Angabe, wann die nächste arbeitsmedizinische Vorsorge aus ärztlicher Sicht angezeigt ist Forum ArbMedVV Dr. M. Heitkemper Dr. P. Schiefen Fachtagung Dresden 2015 20