Integration von Flüchtlingen in Arbeit und Ausbildung - Rahmenbedingungen, Herausforderungen und Chancen. Seite 1

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Transkript:

Integration von Flüchtlingen in Arbeit und Ausbildung - Rahmenbedingungen, Herausforderungen und Chancen Seite 1

Integration von Schutzsuchenden in Arbeit, Ausbildung und Praktika nur mit Ihnen den Unternehmerinnen und Unternehmern des Landes, wird es gelingen! Seite 2

Soziodemografische Struktur Zur Alters- und Bildungsstruktur liegen noch keine repräsentativen Daten vor!!! IAB Bericht 14/2015 Herkunftsländer Im Durchschnitt der ersten acht Monate 2015 durchschnittlich 53% aus Kriegsund Krisenländern* und 31% aus den Westbalkanstaaten ** Im August 76% aus Kriegs- und Krisenländern und 12% aus den Westbalkanstaaten Altersstruktur 55% der Asylantragsteller 2014 waren jünger als 25 Jahre 81% der Asylantragsteller 2014 waren jünger als 35 Jahre * Kriegs- und Krisenländer: Afghanistan, Eritrea, Irak, Iran, Nigeria, Pakistan, Somalia, Syrien ** Westbalkanstaaten: Albanien, Bosnien-Herzegowina, Mazedonien, Montenegro, Serbien Seite 3

Soziodemografische Struktur Zur Alters- und Bildungsstruktur liegen noch keine repräsentativen Daten vor!!! Unter den registrierten sozialversicherungspflichtig Beschäftigten und den Erwerbslosen aus den Kriegs- und Krisenländern * bildet sich folgendes Bildungsniveau ab: akademische Bildung: 8% berufsqualifizierende Abschlüsse: 8% keine abgeschlossene Berufsausbildung: 71% (keine formale Qualifikation nach deutschem Standard) Arbeitsmarktintegration (Migrationsstichprobe) gelingt im Zuzugsjahr bei 8% der Flüchtlingen steigt nach fünf Jahren auf einen Anteil von 50% * Kriegs- und Krisenländer: Afghanistan, Eritrea, Irak, Iran, Nigeria, Pakistan, Somalia, Syrien Seite 4

Eindrücke aus dem mobilen Einsatzteam in Schleswig-Holstein (auf der Basis von 472 Gesprächen) Herkunftsland Sonstige 9% Afghanistan 10% Albanien; 2% Altersstruktur 50-65: 2% 15-20: 11% 41-50: 12% Eritrea 13% 36-40: 12% 21-25: 22% Syrien 44% Irak 14% 26-35:41% Iran 8% 74% sind 35 Jahre und jünger 73% verfügen über keine formale Qualifikation nach deutschem Standard 79% kommen aus Herkunftsländern mit hoher Bleibewahrscheinlichkeit 89% männliche Asylbewerber; 11% weibliche Asylbewerberinnen ohne Angaben zum Anforderungsniveau 7% Qualifikationsstruktur Spezialisten 13% Helfer und "Fachkräfte" 73% Experten 7% Seite 5

Entwicklung der Bevölkerung (15- bis unter 65-Jährige) in Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern bis 2060 110,0% Hamburg Schleswig-Holstein Mecklenburg-Vorpommern Rückgang der Erwerbsbevölkerung 100,0% SH MV HH 2014-2025 88.000 162.000 +27.000 2014-2030 198.000 244.000 8.000 2014-2050 477.000 406.000 102.000 90,0% 80,0% 70,0% 60,0% 50,0% 40,0% Quelle: 13. koordinierte Bevölkerungsvorausberechnung des Statistischen Bundesamtes Stand: 29. Oktober 2015 Seite 6

Aufenthaltsstatus Asylberechtigte sind Personen, über deren Antrag auf Asyl bzw. deren Anerkennung als Flüchtling positiv entschieden wurde Asylbewerber haben einen Antrag auf Anerkennung auf Asylberechtigung gestellt und befinden sich im laufenden Antragsverfahren Aufenthaltsgestattung Geduldete sind abgelehnte Asylbewerber, die zur Ausreise verpflichtet sind, die aber vorerst nicht abgeschoben werden BüMA -Inhaber sind Personen, die nach der Erstregistrierung im Besitz einer Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchender sind und noch keinen Asylantrag stellen konnten (Herkunftsländer mit hoher Bleibewahrscheinlichkeit : Syrien, Eritrea, Iran, Irak) Seite 7

Zustimmung zur Ausländerbeschäftigung - 39 Aufenthaltsgesetz Einer Beschäftigung darf nur zugestimmt werden, wenn keine bevorrechtigten Bewerber vorhanden sind (Deutsche, EU-/EWR- Staatsbürger, ausländische Staatsbürger mit dauerhaftem Aufenthaltsstatus) Vorrangprüfung und der Flüchtling zu gleichen Bedingungen beschäftigt wird wie Stammpersonal Prüfung der Arbeitsbedingungen Seite 8

Arbeitsmarktzugang (Regelfall) Arbeitsmarktzugang Wurde der Asylantrag positiv beschieden (Asylberechtigte), besteht ein uneingeschränkter Zugang zum Arbeitsmarkt für Asylbewerber (ein Antrag auf Asyl wurde gestellt) und Geduldete (der Antrag auf Asyl wurde abgelehnt, aber auf eine Abschiebung wird verzichtet) besteht in den ersten drei Monaten des Aufenthalts ein Arbeitsverbot ab dem vierten Monat kann die Ausländerbehörde eine Beschäftigungserlaubnis für eine konkrete Beschäftigung erteilen (Vorrangprüfung und Prüfung der Arbeitsbedingungen) ab dem 15. Monat des ununterbrochenen Aufenthalts entfällt die Vorrangprüfung für Asylbewerber und Geduldete (die Arbeitsbedingungen werden weiterhin geprüft) eine Beschäftigung als Leiharbeitnehmer ist für Asylbewerber und Geduldete erst nach Ablauf von 15 Monaten möglich Asylbewerbern aus sicheren Herkunftsstaaten* ist es während des Asylverfahrens nicht erlaubt zu arbeiten, wenn der Asylantrag nach dem 31.08.2015 gestellt wurde * Albanien, Bosnien und Herzegowina, Ghana, Kosovo, Mazedonien, Montenegro,, Senegal, Serbien Seite 9

Praktika Arbeitsmarktzugang es ist immer einen Beschäftigungserlaubnis der Ausländerbehörde erforderlich Praktika sind rechtlich als Beschäftigung zu werten und unterliegen grundsätzlich der Zustimmungspflicht der BA sowie den Bestimmungen zum Mindestlohn mindestlohnfreie Praktika bedürfen keiner Zustimmung der BA, und zwar Pflichtpraktika auf Grund schul- oder ausbildungsrechtlicher Bestimmungen (Schülerpraktika) zur Orientierung für eine Berufsausbildung oder ein Studium (max. 3 Mon.) Praktika während einer Berufs- oder Hochschulausbildung (max. 3 Mon.) bei Teilnahme an einer Einstiegsqualifizierung (EQ) bei Teilnahme an einer Berufsausbildungsvorbereitung im Rahmen einer Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach 45 SGB III (Ausnahme: eine Zustimmung der Ausländerbehörde ist bei Maßnahmen nach 45 SGB III nicht erforderlich) Seite 10

Arbeitsmarktzugang Ausbildungsmarktzugang Wurde der Asylantrag positiv beschieden, besteht ein uneingeschränkter Zugang zum Ausbildungsmarkt, auch zu arbeitsmarktpolitischen Instrumenten, hier insbesondere Leistungen der Assistierten Ausbildung betriebliche Berufsausbildungen dürfen Asylbewerber (Asylantrag ist gestellt) und Geduldete nach einer Wartezeit von drei Monaten beginnen eine Zustimmung der BA ist nicht erforderlich für den konkreten Ausbildungsplatz ist aber eine Beschäftigungserlaubnis zu beantragen für schulische Berufsausbildungen bedürfen Asylbewerber (Asylantrag ist gestellt) und Geduldete keine Genehmigung der Ausländerbehörde oder Zustimmung der BA Seite 11

Sprache ist die wichtigste Voraussetzung Angebote und Wege Integrationskurse (allgemeines Deutsch) des BAMF ESF Sprachkurse (berufsbezogenes Deutsch) des BAMF STAFF (Starterpaket für Flüchtlinge) - Einstieg in die deutsche Sprache gefördert durch das Land Schleswig-Holstein Deutschförderung im Rahmen der Schul- und Berufsschulpflicht Angebote der Volkshochschulen oder anderer Träger Einstiegskurse in die deutsche Sprache der Bundesagentur für Arbeit Seite 12

Zu guter Letzt Für weitergehende Informationen und Fragen stehen Ihnen im Anschluss die Experten in den Workshops zur Verfügung Auch Kollegen/innen des Mobilen Einsatzteams können Sie in der Pause oder beim anschließenden get together unmittelbar befragen Für Fragen im Nachgang stehen Ihnen die Ansprechpartner Ihres Arbeitgeberservice vor Ort zur Verfügung siehe ausliegendes Merkblatt und nicht vergessen Ihre Angebote für Schutzsuchende bitte auf dem Bogen eintragen, den Sie auf Ihrem Stuhl vorgefunden haben sie bekommen hierzu bis Ende der Woche eine Rückmeldung von Ihrem Arbeitgeberservice Seite 13